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Apotheke des Herrn Apoll Teinach. Aufträge
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58. Jahrgang.
Nro. 147.
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Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die Einrückungsgebühr beträgt 9 H für die vier- fpaltigc Zeile oder deren Raum.
Samstag, den 15. Dezember L88L
Abonnementspreis halbjährlich 1 »,/L 80 L, durch die Post bezogen im Bezirk 2 30 L, sonst in ganz
Württemberg 2 »IL 70 L.
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Amtticke Kekanntmackungen.
Calw.
An die Ortsvorsteher und Verwaltungs-Aktuare.
Durch die Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 28. Nov. v. I. (Reg. - Bl. S. 400) ist die Umlage des Gebäude - Brandschadens für das Kalenderjahr 1884 in der Weise bestimmt worden, daß bei den Gebäuden der 3. Classe, welche die Regel und die Grundlage für die Berechnung des Beitrags in den höheren und niederen Classen bildet (K. Verordnung v. 14. März 1853 K 12 e), der Beitrag von Einhundert Mark Brandver- sicherungs-Anschlag
zehn Pfennig
zu betragen hat.
Ferner ist durch genannte Verfügung angeordnet worden, daß je die Hälfte der Umlage auf 1. April und 1. August nächsten Jahres an die Brandversicherungskasse einzuliefern ist.
Die betreffenden Beamten werden deßhalb angewiesen, in Gemäßheit der bestehenden Vorschriften für den rechtzeitigen Abschluß der Katasterrevisionsgeschäfte und der Umlage in den einzelnen Gemeinden zu sorgen und die zu fertigenden Übersichten spätestens auf den
1. Februar 1884
hierher einzusenden.
Den 13. Dezember 1883. K. Oberamt.
Ffl'axland.
Pie moderne Pnellmnth.
Es ist ein unheimlicher Zug im Menschenherzen, der bei einzelnen Individuen stärker, bei anderen schwächer hervortritt, der aber immer erkennen läßt, daß neben dem Funken unsterblichen, göttlichen Geistes, der in unserer Seele ruht, eine starke Neigung, ein unwiderstehlicher Trieb den menschlichen Geist an das Rohe und Thierische kettet. Das mächtige Gefühl nach blutiger, rücksichtsloser Sühnung einer erlittenen Beleidigung, das Rachegefühl, den Gegner, der uns oft nur in unserer vermeintlichen Ehre kränkte, niederzustoßcn, oder unschädlich zu machen, zeigt uns, daß trotz der Jahrtausende alten Geschichte und trotz der gewaltigen Culturentwickelung der Menschheit, die eigentlichen Triebfedern und Grundprinzipien menschlichen Fuhlens und Handelns im Laufe der Jahrtausende dieselben geblieben sind.
Das Duell, eine mittelalterliche Institution, hat sich trotz aller Anfeindungen, ungeachtet der vielen Beweise, daß dasselbe unsittlich, ja unter Umständen verbrecherisch sei, dennoch bis aus unsere Tage erhalten, und obgleich man oft mit mehr oder weniger Recht hervorgehoben hat, daß wir in einem civilisirten, auf den Grundsätzen des allgemeinen Rechts basirten Staate leben, ist es der Gesetzgebung bisher nicht gelungen, diese verwerfliche Art der Selbsthilfe aus der Welt zu schaffen. Die staatliche Autorität hat sich diesem Unwesen gegenüber als ohnmächtig erwiesen, ja es hat leider den Anschein, als ob der Staat gegen diese Unsitte nicht diejenige Energie gebrauchen kann, die ihm sonst bei der Durchführung guter und segensreicher Einrichtungen in so reichem Maße zu Gebote steht. Das Duellunwesen in unserer heutigen Zeit beschränkt sich bekanntlich nur aus einzelne Gesellschaftskreise, und es ist betrübend, daß es gerade in denjenigen Cirkeln vorherrscht, die infolge ihrer Bildung oder sonstiger Vorrechte, die sie mit mehr oder weniger Verdienst genießen, sich als etwas ganz Besonderes zu betrachten gewohnt sind.
Ist es denn in der That etwas Anderes, wenn ein ungebildeter Mensch von einem andern beleidigt wird, und er greift in seiner Erregung zu einem gefährlichen Werkzeug, um seinen Gegner im Drange der ersten Aufregung sofort niederzuschlagen, — als wenn ein Mann, der seiner sozialen Stellung nach auf Bildung des Geistes und Herzens Anspruch machen kann und muß, Tage, oft Wochen lang sich mit den Vorbereitungen beschäftigt, um seinen Widersacher endlich nach allen Regeln der Kunst abzuschlachten? Das rein menschliche Gefühl wird sich oft veranlaßt sehen, im ersteren Fall ein „Nichtschuldig" auszusprechen, den zweiten Fall dagegen wird es als eine mit reiflicher Ueberlegung erwogene und ausgesührte Strafthat betrachten müssen. Es ist überflüssig, in dieser Beziehung auf die Anschauungsweise unseres Strafgesetzbuches näher einzugehen.
Soviel ist sicher, daß es heute noch, im 10. Jahrhundert, bedeutende Geister auf allen Gebieten der Wissenschaft, der Kunst und namentlich auch der Politik mit ihrer Würde vereinbar halten, ihre Ehre, wenn sie dieselbe verletzt glauben, mit einigen Säbelhieben oder Pistolenkugeln zu repariren.
Es ist dies geradezu eine Frivolität von Männern, die hervorragende Stellungen einnehmen, wenn sie in vollem Bewußtsein sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen, eine Mißachtung der staatlichen Ordnung, die gerade deßhalb so sehr ins Gewicht fällt, weil solche Leute von der größten Mehrzahl ihrer Mitbürger beobachtet zu werden pflegen.
Daher ist es auch kein Wunder, wenn in denjenigen Kreisen unserer Jugend, die solche Männer als Ihre Vorbilder zu betrachten gewohnt sind, dieser Unfug in erschreckender Weise Ueberhand nimmt. Wieviel Unglück und Trübsal ist nicht schon durch das Phantom einer vermeintlichen Ritterlichkeit über Hunderte von Familien gebracht! Man sollte jungen, unerfahrenen Leuten die unsinnige Idee mit allen erdenklichen Mitteln ausreden, daß Blutvergießen und Verstümmelung der Nebenmenschen das Zeichen eines mannhaften, selbstbewußten Charakters sei. Derartige Rohheiten stehen nicht nur mit den Gesetzen des Staates, sondern auch mit denen unserer Religion im Widerspruch, denn der eigentliche und vornehmste Grundgedanke unserer religiösen Weltanschauung ist: „Liebe Deinen Nächsten als dich selbst."
Politische Nachrichten.
Deutsches Reich.
— Die Reise des deutschen Kronprinzen nach Rom bildet aus naheliegenden Gründen immer noch das Hauptthema der politischen Erörterungen. Wie jetzt von offiziöser Seite sowohl von Berlin wie von Nom aus nachdrücklich versichert wird, gilt die Reise in allererster Linie dem König von Italien, nicht dem Pabst. Der italienische Botschafter in Berlin ist bereits vor einigen Tagen davon in Kenntniß gesetzt worden, daß der deutsche Kronprinz auf den Wunsch des Kaisers Wilhelm sich nach Rom begeben werde, um dem König Humbert für den ihm in Genua zu Theil gewordenen Empfang zu danken und damit aufs Neue Zeugniß abzulegen für das zwischen den Höfen von Rom und Berlin bestehende Freundschafts- verhältniß. Registriren wollen wir, daß eine Reihe deutscher Blätter an der Meinung festhält, der Kronprinz habe eine besondere Mssion an den Pabst, die Reise des Kultusministers nach Friedrichsruh sei aus diesem Grunde unternommen, ja letzterer habe dem Kronprinzen vor dessen Reise nach Rom bei ihrem Zusammentreffen in Genua über kirchenpolitische Verhältnisse, d. h. über die Verhandlungen mit dem Vatikan, Mittheilung zu machen. Wie weit dies begründet ist, werden die nächsten Tage zeigen. — Der Chef der Admiralität, General v. Caprivi, soll das Projekt des Nord-Ostseekanals auf das Angelegentlichste empfehlen. Es steht zu erwarten, daß auch der Bundesrath schon in nächster Zeit sich mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen haben wird. — Der Senat der Stadt Bremen hat der Bürgerschaft soeben zwei von ihm mit der preußischen Staatsregierung abgeschloffene Verträge, näm-- lich 1) Vertrag, betreffend den Uebergang der bremischen Eisenbahn auf den preußischen Staat; 2) Staats, vertrag, betreffend die imbremischen Staatsgebiet belegenen preußischen Eisenbahnen, nebst dem dazu gehörigen Schlußprotokolle zur verfassungsmäßigen Genehmigung zugehen lassen; nachdem er den Hergang, welcher zum Abschluß dieser Verträge geführt hat, auseinandergesetzt, beantragt der Senat, die Bürgerschaft möge diesen Verträgen ihre Genehmigung ertheilen und dabei die erforderliche Ermächtigung aussprechen. — Bezüglich des Verkaufs der Berlin-Hamburger Bahn bildeten zuletzt zwei Paragraphen des Gesellschaftsvertrages der genannten Eisenbahn-Gesellschaft das Haupthinterniß, welches dem Abschluß des Verkaussgeschäfts entgegenstand. Auch darüber hat sich die preußische Regierung mit der Eisenbahngesellschaft nunmehr verständigt, so daß der Abschluß des Verkaufes in allerkürzester Zeit zu erwarten steht. Die Angelegenheit wird den Landtag möglichst noch vor Weihnachten beschäftigen.
Italien.
Rom, 12. Dez. „Opinione" begrüßt mit warmen Worten die Reise des Kronprinzen nach Rom, da selbige ein glücklicher Anlaß sei, die bestehenden Freundschaftsbande zwischen beiden Herrscherfamilien und Nationen noch mehr zu befestigen. Der Besuch des Kronprinzen beim Pabst sei bei diesem Anlaß sehr natürlich; der gesunde Sinn der Italiener werde die Tragweite dieses Ereignisses begreifen, dessen glückliche Wirkungen die Zukunft zeigen werde. Schließlich wünscht „Opinione", daß der Kronprinz im Quirinal absteige. — Der „Popolo Romano", ein Regierungsorgan, bestätigt den bevorstehenden Besuch des Kronprinzen beim König Humbert, schweigt aber über einen etwaigen Besuch beim Pabste. — Die „Riforma" sagt, der Kronprinz sei als Gast des Königs der willkommenste aller Gäste, falls jedoch der Hauptzweck des Besuches dem Pabste gelte, dann werde das Ereig-