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Amts- unä Inteülgenzbkatt für äen Bezirk.
Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die Einrückungsgcbühr betragt 9 H für die vier- spaltige Zeile oder deren Raum.
Abonnementspreis halbjäbrlich 1 80 L, durch
die Post bezogen im Bezirk 2 30 L, sonst in ganz
Württemberg 2 ^ 70 L.
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Calw.
An die Ortsvorsteher.
Die Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden des Bezirks, in welchen Flößer wohnen, welche auf eigene Rechnung auf der Enz, Nagold und Seitenbächen Flößerei, sei es auch nur in kleinem Umfang, treiben, haben deren Namen alsbald und spätestens bis Montag den 22. d. M. hierher anzuzeigen.
Den.16. Oktober 1883. K. Oberamt.
Flaxland.
Zur Gerichtskostenfrage.
Obschon im Reichstage wiederholt die Anregung gegeben wurde, die Frage einer eingehenden. Prüfung zu unterziehen, ob es sich nicht empfehle in dem bestehenden Gerichtskostengesetze einige, insbesondere auf Herabsetzung der einzelnen Gebührensätze abzielende Aenderungen vorzunehmen, konnten sich die verbündeten deutschen Regierungen seither nicht entschließen, eine solche Aenderung des Gerichtskostentarifs, entsprechend den Anträgen des Reichstages herbeizuführen. Sowohl in Preußen, als auch in den übrigen Bundesstaaten sind die Einnahmen aus den Gerichtskosten seit Einführung der neuen Gerichtsorganisation in stetigem Rückgänge geblieben. Wie jetzt verlautet, sollen die Mindereinnahmen aus den Gerichtskosten in dem Preußischen Etat pro 1884—85 wiederum auf mehrere Millionen veranschlagt sein. Der Einwand, daß die Erfahrungen auf diesem Gebiete noch immer nicht hinreichendes Material für eine Reform des Gerichtskostenwesens bieten, scheint denn doch wenig stichhaltig zu sein, gegenüber der nicht mehr wegzuleugnenden Thatsache, daß die Mindereinnahmen der Justizverwaltung aus der Verminderung der Zahl der Prozesse herrühren. Es würde gewiß an keiner Stelle besonderes Bedauern Hervorrufen, wenn es gelänge, die Zahl der Prozesse auf ein Minimum herabzudrücken, aber es darf nicht auf Kosten der Rechtssuchenden geschehen. Hier handelt es sich in erster Reihe um das Recht der kleineren Leute, die in den meisten Fällen gar nicht in der Lage sind, die oft unverhältnißmäßig hohen Prozeßkosten aufzubringen und lieber auf die Verfolgung ihrer unzweifelhaften Rechtsansprüche verzichten, ehe sie auf das ihnen zu Gebote stehende Recht zur kostenfreien Prozeßführung Anspruch erheben. Das ist ein Zustand, der sich auf die Dauer nicht aufrecht erhalten läßt. Die Erschwerung der Prozeßführung darf nicht in eine Nechtsverweigerung ausarten, welche mehr als Alles Andere geeignet ist, das Rechtsbewußtsein im Volke zu untergraben, und in den unteren Schichten der Bevölkerung den Glauben Hervorrufen muß, daß nur der vermögende Staatsbürger sich Recht verschaffen kann, und dem ohnehin durch die socialistischen Wühlereien geschürten Haß gegen die besitzenden Klaffen neue Nahrung geben muß. Unserer Ansicht nach würde es geboten sein, hauptsächlich nach zwei Richtungen hin, in der
Reichsgesetzgebung baldigen Wandel zu schaffen. Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren müßten in den 10 ersten Werthstufen, also bis zu einem Klageobjekte von 1600 einschließlich, auf den vierten Theil herabgesetzt werden. Damit würde rücksichtlich der Prozeßkosten dem kleinen Gewerbetreibenden, Handwerker und Arbeiter geholfen sein, deren Wohl und Wehe ja gegenwärtig in allen Wahlreden und Wahlagitationen ohne Unterschied der Parteistellung auf den Schild gehoben wird. Ferner müßte der Nechtsanwaltszwang, in denjenigen Sachen, welche in erster Instanz vor die Amtsgerichte gehören, für die zweite Instanz, (Landgericht) abgeschafft werden. Jedenfalls ist es hoheZeit, daßunseregesetzgebendenKörperschaften diesem Gegenstände ihre ernsteste Aufmerksamkeit zuwenden, und sind wir überzeugt, daß durch eine in unserem Sinne vorgenommene Aenderung der Kostentarife nicht blos moralische, sondern auch pekuniäre Erfolge für den Staat erreicht werden dürften. Wir behalten uns vor, die Frage des Anwaltszwanges in einem besonderen Artikel zu besprechen.
Politische Nachrichten.
Deutsches Reich.
— Nach den bisherigen Dispositionen ist die Abreise des Kaisers von Baden-Baden auf Sonntag den 2t. d. M. festgesetzt. Am Sonnabend empfing der Kaiser daselbst den deutschen Botschafter in Petersburg, General v. Schweidnitz. — Der deutsche Kronprinz wird seinen Geburtstag, den 18. Oktbr.' mit seiner Gemahlin und der Prinzessin Viktoria, bei den Fürsten von Hohenzollern auf Schloß Weinburg verleben. — Das Reichsamt des Innern hat bei den einzelnen Negierungen die Frage in Anregung gebracht, ob eine gesundheitspolizeiliche Controls der Einrichtung und des Betriebes sowie der Fabrikation der Mineralwafferfabriken wünschens- werth sei. Anregung hiezu haben die vielfachen Klagen über künstliche Selterwasser, sowie eine Eingabe des Vereins deutscher Mineralwasserfabrikanten gegeben, worin um Erlaß eines Gesetzes gebeten wurde, welches nur noch die Anwendung destillirten Wassers gestattet. — Wie bereits früher von uns mit- getheilt wurde, beabsichtigt die Reichsregierung nicht, in der nächsten Session des Reichstages ein Gesetz vorzulegen, welches die Auswanderungsfrage regelt; die Vorarbeiten hierzu sind noch nicht beendet, werden jedoch rüstig fortgesetzt; dagegen wird dem nächsten Reichstage ein Gesetz vorgelegt werden, welches den Geschäftsbetrieb der Auswanderungsunternehmer und Agenten regelt.
Oesterreich-Ungarn.
— Nach den Mittheilungen, welche der ungarische Finanz-Minister am Sonnabend im ungarischen Reichstage machte, scheinen die Finanzen des Königreichs Ungarn in der Aufbesserung begriffen, da die Schlußabrechnungen pro 1882 jetzt ergeben, daß das Deficit statt der ursprünglich vorgesehenen 32, nur 22'/z Mill. beträgt, auch die Einnahmen im laufenden Jahre die Voranschläge bereits um 22 Mill. übersteigen. Auch die politische
(Nachdruck verboten.)
Jeuilketon.
Durch Liebe erlöst.
Origmal-Novelle von Karl Zastrow.
(Fortsetzung.)
Der Angeredete warf einen finstern Blick auf den Nachtwandler, der .soeben an seine Seite getreten war; aber er suchte doch sein Antlitz zu glätten, als er den Doktor Berner erkannte, welchem er heute durch Rettig vorgestellt worden war: „Guten Abend, Herr Doktor!" erwiederte er höflich, doch mit einer gewissen Zurückhaltung, „ja, wie Sie sehen, habe ich das Ende nicht abgewartet. Dergleichen Festlichkeiten üben keine Anziehungskraft mehr auf mich aus."
„Es geht mir eben so", sagte Berner, „und alle Menschen von einigermaßen ernstem Streben werden denken wie wir Beide."
„Das ist wohl möglich!" versetzte Steinfels gleichgültig, worauf er schweigend seinen Weg fortsetzte.
Aber der Doktor schien entschlossen, sich heute nicht durch die Schroffheit des Fremden zurückschrecken lassen zu wollen. Er befand sich offenbar in der heitersten Stimmung. Der Champagner, dem er an dem heutigen Abend fleißig zugesprochen, mochte seine Wirkung äußern. „Sie nehmen es nicht übel, lieber Steinfels", begann er wieder, indem er seinen Arm vertraulich unter den des Andern schob, „ich möchte mir eine Frage erlauben.
Sie hatten heute Gelegenheit, mit Fräulein Rettig zu sprechen. Wie gefällt Ihnen das Mädchen?" —
Steinfels musterte den Frager mit einem halb finsteren, halb mißtrauischen Seitenblick. Die Vertraulichkeit des Doktors mochte ihn verletzen, mindestens mußte sie ihn befremden. „Ich hatte nur ein oberflächliches Gespräch mit der jungen Dame," versetze er ablehnend, „konnte mir in so kurzer Zeit kein Urtheil über sie bilden. Ueberhaupt befasse ich mich nicht damit fremde Herzen zu ergründen, da das Studium meines eigenen mir genug zu schaffen macht."
Der junge Arzt wurde verlegen. Er mochte wohl den Vorwurf herausfühlen, der für ihn in diesen Worten lag. „Schreiben Sie meine Frage nicht einer bloßen faden Neugier zu, Herr Steinfels", nahm er in bittendem Tone das Wort, „ich interessirte mich eine zeitlang ziemlich lebhaft für die Stadtrathstochter, erachtete sie als eine passende Parthie für mich und ging mit dem Gedanken um, mich um ihre Hand zu bewerben. Sie besitzt einiges Vermögen, und es scheint mir auch, als ob sie das Zeug dazu hätte, eine tüchtige Hausfrau zu werden. Ich konnte jedoch nicht zu jenem herzlichen Einverständnis mit ihr gelangen, wie es doch erforderlich ist, wenn man zusammen durch s Leben gehen will."
„Vielleicht hätte sich das in der Ehe gefunden. Man lebt sich ineinander ein, gewöhnt sich und findet zuletzt, daß es gar nicht besser hätte sein können. Fräulein Rettig scheint ein sehr vernünftiges Mädchen zu sein!"
„Das ist es eben, was mich von ihr fern hält", entgegnete Berner. „Für ei» Weib ist sie zu vernünftig. Sie hat einen so kalten berechnenden Verstand. Es ist, als ob sie die Fähigkeit besäße, Alles in Eis zu verwandeln.
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