58. Jahrgang.
Nro. 116.
Amts- unä InteNgenMatt lür äen Aezirh.
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Die Redaktion 4 Expedition des „Lalwrr Wochenblatts."
Amttieke Keönnntmaekungen.
Calw.
Vekarrntmacbung, betr. die Gebäudebrand- DerskcherungsEinschätzung.
Zum Zweck der Vornahme der ordentlichen Jahresschätzung der Gebäude und ihrer Zubehörden haben die Gemeinderäthe, unter Zuziehung des Ortsfeuerschauers mit berathender Stimme, zu Anfang des Monats Oktober d. I. die Brandversicherungskataster von Nummer zu Nummer genau zu durchgehen und die Versicherungsanschläge unter sorgfältiger Beachtung der Vorschriften in Abs. 2 und 4 des Art. 19 des Ges. vom 14. März 1853 in der Richtung zu prüfen, ob nicht die Gebäude und ihre Zubehörden eine Veränderung erlitten haben, und deßhalb in dem Versicherungsanschlag zu ändern feien. Hiebei ist, soweit dies nicht in Folge der Normal-Erlasse vom 22. Juni und 4. August 1874 (Min. - Amtsblatt S. 202 und 207) bereits geschehen ist, eine Vergleichung der Brandversicherungs - Anschläge mit den neuen Gebäudesteueranschlägen vorzunehmen, und in denjenigen Fällen, wo ein auffallendes Mißverhältniß zwischen beiderlei Anschlägen zu Tage tritt, das Geeignete wahrzunehmen.
Nach Vornahme dieses Geschäfts, und vorhergehendem öffentlichem Aufruf an die Gebäudeeigenthümer, zur Anmeldung der bei ihnen im Laufe des Jahres vorgekommenen Änderungen, ist sodann spätestens bis 15. Oktober d. I. zu berichten ob, und wie viele Gebäude des Gesammt- gemeindebezirks einer neuen und veränderten Schätzung oder Klasteneintheilung zu unterwerfen seien. Diese Berichte haben die Gemeinderäthe mit dem Anfügen zu beurkunden, daß die Prüfung der Versicherungsanschläge unter Zuziehung der Ortsfeuerschau in vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen, und welche Verfügungen hiebei getroffen worden seien.
Die Berichte sind als portopflichtige Dienstsache (also ohne Bezirkswerthzeichen) zu versenden.
Den 2. Oktober 1883.
K. Oberamt.
Flaxland.
Calw.
An die Ortsvorsteher.
Erlaß, betreffend die Ergänzung des Banmsalzes an den Staats- und Nachbarschaftsstraße«.
Bei dem Eintritt des Spätjahrs werden die Ortsvorsteher erinnert, für die Ergänzung des Baumsatzes an den Staats- und Nachbarschaftsstraßen, ber auf den Gemeindegütern (Allmanden) von der betreffenden Gemeinde, längs den Privatgütern aber von den Güterbesitzern anzubringen und zu er« halten ist, die schuldige Sorge zu tragen und sich des Vollzugs durch Nachschau zu versichern. Zum Baumsatz dürfen nur gehörig erstarkte, hochstämmige Bäume verwendet werden; junge Bäume müssen mit einem Baumpfahl versehen und an solchen angebunden, die von älteren Bäumen auf die Straßen hereinhängenden Aeste aber insoweit beseitigt werden, daß der Gebrauch der Straße durch Fuhrwerk oder Fußgänger in keiner Weise gestört oder belästigt wird.
Bei Ergänzung größerer Lücken müssen die Bäume wenigstens 2,9 m vom Straßenrand und 10,3 m von einander' entfernt in georbneter Linie gesetzt werden.
Die Ortsvorsteher haben dis Beachtung dieser Vorschriften gehörig zu überwachen und gegen Versäumnisse und Zuwiderhandlungen nach Art. 2 des Gesetzes vom 12. August 1879, (Reg.-Blatt Seite 153) einzuschreiten.
Den 2. Oktober 1883. K. Oberamt.
. __ Flaxland.
Calw.
An die Ortsvorsteher.
Da bestehender Vorschrift gemäß vor dem Eintritt der kälteren Jahreszeit die feuerpolizeilichen Vorschriften zur öffentlichen Kennt- niß gebracht werden müssen, werden die Ortsvorsteher beauftragt, die Bestimmungen der K. Verordnung vom 21. Dez. 1876 (Reg.-Bl. S. 513 ff.) betreffend die Feuerpolizei alsbald in ortsüblicher Weise zu verkündigen, deren strenge Einhalt zu überwachen und auch die Ortsfeuerschauer u. Polizeidiener zu getreuer Erfüllung der ihnen in dieser Richtung obliegenden Verpflichtungen anzuhalten.
Ueber die erfolgte Verkündigung ist im Schultheißenamtsprotokoll Eintrag zu machen.
Den 2. Oktober 1883. K. Oberamt.
Flaxland.
Politische Nachrichten.
Deutsches Reich.
Berlin, 29. Sept. Im 19. hannov. (Bennigsen'schen) Reichstag s w a h l k r e i s hat bei der Stichwahl der fortschrittliche Kan-
(Nachdruck verboten.)
Durch Liebe erlöst.
Original-Novelle von Karl Zastrow.
(Fortsetzung.)
„Dann hältst Du ihn also für einen Schwächling, wie er für Dich paßt?"
»Er ist jedenfalls keine starke, energische Natur, aber ich will ihn auch nicht gerade für einen Schwachkopf erklären. Es möchte wohl etwas aus ihm werden, wenn er in die rechten Hände kommt. Würde es nicht ein Triumph für eine Frau sein, die sich ihren Mann so gebildet hätte, wie er zu ihrem Naturell paßt? und auch so, daß er für das praktische Leben eine geeignete Kraft ist?"
„Aha!" rief der Rentier, „da hinaus willst Du also? Du willst Dir Deinen Mann erziehen. Nun gut, es stimmt das ja mit Deinen Grundsätzen überein! versuch's einmal. Wenn ich nur wüßte, wie Du es anfangen willst."
„Ich habe einen Plan, lieber Vater, allein Du mußt mir Deine Mitwirkung zusichern."
„Laß hören!" erwiderte der Rentier.
„Du gehörst mit zum Vorstande unseres Vereins für gesellige Vergnügungen" , fuhr Ottilie fort, es muß Deine Sorge sein, einen Ball mit vorherigem Concert im Schützenhause, vielleicht was noch bester wäre, im
„schwarzen Adler", zu arrangiren und zwar zu irgend einem wohlthätigen Zweck. Dazu muß dann Steinfels eingeladen werden."
„Wie Du sprichst; wird er die Einladung ablehnen."
„Es muß ihm auf irgend eine feine Weise beigebracht werden, daß von seiner Anwesenheit der Erfolg des Unternehmens abhinge. Wenn ihm gesagt würde, daß fast die ganze Stadt sich betheiligen wird, sobald man weiß, daß er den Ball besucht, dürfte er es für eine Pflicht halten, zu erscheinen."
»Ich bezweifle dennoch, daß er kommen wird!" meinte Rettig kopfschüttelnd.
„Ich nicht Vater", antwortete Ottilie, „es lasten sich viele Gründe für die Muthmaßung aufstellen, daß er zusagt. Möglicherweise ist ihm sein Klausnerleben schon zur Qual geworden, und er ist froh, eine so gute Ge- legenheit zu haben, hier im Städtchen Bekanntschaft zu machen. Wenn nicht dies, nun so ist er doch jedenfalls mitleidig, hat ein Herz für Nothleidende und wird darum nicht wegbleiben wollen. Die Eitelkeit, der Ehrgeiz werden auch eine Stimme dabei haben. Er wird den Stab nicht vollends über sich brechen lasten wollen. Er muß sich sagen, daß man im Falle seines Wegbleibens Grund hat ihn zu verachten. Jetzt nennt ihn die öffentliche Meinung nur einen Sonderling. Dann aber wird sie ihn als einen verknöcherten Filz, als einen Menschen ohne jegliche Spur von Bildung und Takt verabscheuen."
(Fortsetzung folgt.)