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Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die Einrückungsgebühr betragt 9 H für die rier- s-altige Zeile oder deren Raum.

Donnerstag, den 5 . Juli L88S

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Kairoer Wochenblatt"

Verden noch von sämmtlicheu Postämtern, Posterpeditionen und Postboteu für das laufende Quartal angenommen. Hiezu ladet Mündlichst ein

Die MMittl ä- Erpeditisn des(alrver UöitzkkMatts."

Politische Nackrichten.

Deutsches Reich.

Der Kaiser gedenkt auf seiner Reise nach Gastein einen etwa achttägigen Aufenthalt auf der Insel Mainau bei der Großherzoglich badi­schen Familie zu nehmen. Voraussichtlich wird er daselbst am 9. Juli ein- treffen. Außer dem Kronprinzen und der Kronprinzessin von Schweden wird während des Aufenthalts des Kaisers aus der Mainau auch der Besuch des Fürsten Anton von Hohenzollern erwartet.

Berlin, 3. Juli. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: Die deutsche Reichsregierung und die preußische Regierung wenden den bedrohlichen Nach­richten über den Ausbruch und die Verbreitung der Cholera in Egypten eine gemeinschaftliche ernste Aufmerksamkeit zu. Es sollen unverweilt Kom­missionen der betheiligten Refforts unter Zuziehung des Reichsgesundheitsamtes zusammentreten, um diejenigen prophylaktischen Maßregeln zu erwägen, welche geeignet sind, dem Einbruch der Cholera in unsere Grenzen vorzubeugen.

Bei dem gestrigen großen Gefechtsschießen der Matrosen- Artillerie zu Kiel gelangte zur ersten umfassenden Anwendung ein neuer Distanzmesser, der die Entfernungen von 300 bis 20,000 Meter genau zu bestimmen vermag. An seiner Basis sind zwei Fernrohre, ein unbewegliches und ein horizontal bewegliches, befestigt. Werden beide genau auf ein Ziel gerichtet, so wird durch das eine die Distanz auf einer nebenbefestigten Trommel genau angegeben.

Tages - Neuigkeiten.

.A.

Unter dem 27. Juni ist Schullehrer Hehl in Röthenbach,

Calw, in den Ruhestand versetzt worden.

ZV. 6. Stuttgart, 2. Juli. (Schwurgericht U. Quart., 4. Ver- handlungstag, 5. Anklagesache) gegen den ledigen Cigarrenmacher Ludwig Umgelter von Heslach, wegen 2sachen Todtschlags. Die Zuhörerräume sind überfüllt, denn es handelt sich um den Seusationsfall von Wangen, OA. Cannstatt, wo durch eine heillos liederliche Dirnen- und Louisgeschichte

e u i k l e t o n.

(Nachdruck verboten.)

Der Sohn des GöerwirLös.

Kriminal-Novelle von Karl Zastrow.

(Fortsetzung.)

Er hielt tune, um den Erfolg seiner Rede zu beobachten. Schärfer mute sich der Flammenstrahl der Mittagssonne nicht aus die Blume, als «ternbergs Auge die Züge des Mannes in der blauen Tuchjacke fixirte.

Und was verriethen diese Züge? Nichts weiter als jenen sinnenden Ausdruck, jene verzehrende Neugier, welche die haarsträubende Geschichte bei Zedem unbefangenen Zuhörer, dessen Herz vor einer Blutthat zurückbebt, Her­vorrufen mußte.

^ »Warum soll es nicht der eigene Sohn gewesen sein?" fragte der lahmer ernst und in jenem überzeugungsvollen Tone, welcher gewissen auf ihre Welterfahrenheit eingebildeten Leuten eigen ist.Glauben Sie, daß »o etwas nicht Vorkommen kann?"

Und er sah den Erzähler ebenso fest und durchdringend an, wie dieser ihn. Ein Auge mußte notwendig unter diesem Blick-Duell erliegen. Es war das Sternbergs besten Wimpern sich zur Erde senkten.

O ja, Vorkommen mag es schon, aber selten, sehr selten. Das müs- len Sie zugeben! Und im vorliegenden Falle glaube ich entschieden nicht varan. Was sollte das Motiv zu der Thal gewesen sein? Rachsucht?

die braven Ernährer zweier Familien auf eine so erbärmliche Weise um ihr Leben gekommen sind. Man muß dabei nur bedauern, daß das Gesetz, wie es jetzt leider besteht, hier ein Todesurtheil auszusprechen nicht erlaubt. Als Staatsanwalt fungirt L.G.R. Schönhardt, die Verteidigung führt R.A. Becher. 12 Zeugen sind vorgeladen, deren 9 aus Wangen, die 3 liederlichen Dirnen, durch deren Aufführung das Unglück geschehen; die beiden Sachverständigen, welche die Leichen der Getödteten secir t haben, sind der Oberamtsarzt und Oberamtsmundarzt von Cannstatt. Der Thatbestand ist folgender: Am 11. Mai d. I. gab es in Wangen durch die liederlichen besoffenen Dirnen, die den ganzen Tag über Heils in Untertürk­heim, theils in Wangen in verschiedenen Wirtschaften mit dem Angeklagten

Herumgetrieben hatten und spektaknlirt Hütten, so daß sie aus der Krone in Wangen hinausgeworsen worden waren, einen ärgerlichen und durch den dadurch herbeigeführten jähen Tod zweier braver Männer einen beklagenswerten Auftritt. In der Wirtschaft Hofacker tranken die 3 Weibsleute, von denen 2 verheiratete, von ihren Männern getrennt und von der Prostitution und von Diebstahl lebende Frauen sind, sich nach verschie­denen Stationen in anderen Wirtshäusern toll und voll, wobei die verhei­ratete Grauer lästerlich über Wangen und seine Bewohner schimpfte, was sich die Wirthm nicht gefallen ließ, sondern die Grauer, die ihr auch noch einen Tritt gegeben, zur Thüre hinausdrängte und mit ihr ins Hand­gemenge kam, wobei die Grauer auf den Boden und unter die Hofacker zu liegen kam. Die beiden andern liefen davon, und die Grauer schrie um Hilfe. Aber auch die Wirthin bekam Hilfe von Nachbarn. Einer derselben, der Weingärtner Schmidt, wurde, nachdem er sich seiner Nachbarin angenom­men, -vsn dem-ZuüältLr-OiLL.L rfteren, hom AiyMaat en Um gelter, i n ein benachbartes Höfle mit gezogenem und hochJnder MM geMMkM"Messer verfolgt und durch zwei Stiche so schwer verletzt, daß er andern Tags starb. Auch Dreher Weber, ein anderer Nachbar, der herzukam, erhielt von dem Angeklagten, der gerade von der Tödtung Schmidts herkam, 2 Stiche in die Brust, an denen er schon nach einigen Stunden starb. Der Angeklagte flüchtete sich Untertürkheim zu, traf auf dem Wege nach Stuttgart wieder mit den Dirnen zusammen und wurde noch in der Nacht, da der Doppel­mord nach Stuttgart telegraphirt worden war, mit den Dirnen verhaftet. Anfangs läugnete Umgelter Alles, erst später gestand er zu, den Schmidt aus Nothwehr gestochen zu haben, aber den Weber gesehen zu haben, läug­nete er ab und auch heute macht er noch den Versuch, wird aber durch die Zeugenaussagen derer aus Wangen und von zwei der Dirnen aufs Aller- überzeugendste und Unwiderleglichste überführt, so daß der Beweis vollkommen festgestellt ist. Der Staatsanwalt Schön Hardt hielt nicht nur in vollem Umfang die Anklage auf doppelten Todtschlag, sondern auch wegen des 2ten Falls Weber auf erschwerten Todtschlag im Sinne des § 214, welcher eine Strafe bis zu lebenslänglichem Zuchthaus setzt, da er den Weber nicht wie den Schmid aus Rache, sondern aus dem Grunde erstochen habe, um sich der Ergreifung auf frischer That zu entziehen, während der Fall

Sieht einem Manne nicht ähnlich, der em Freund der Wissenschaft und der leidenden Menschheit geworden und sich allgemeiner Achtung und Beliebtheit erfreut. Habgier ist noch viel weniger anzunehmen, denn seine Praxis wird ihm die nötigen Existenzmittel liefern. Mithin muß es ein Fremder gewesen sein und zwar ein Doppelgänger des jungen Arztes!"

Nun ja nun ja!" meinte der Andere mit zusammengezogenen Augenbrauen,aller Wahrscheinlichkeit nach ist's ein Fremder gewesen, der dem jungen Berk wie nannten Sie ihn doch?"

Berklitz!"

Der dem jungen Berklitz ähnlich sah, wie ein Ei dem andern. Aber bitte, fahren Sie fort. Ihre Geschichte interessirt mich sehr."

Der junge Kriminalpolizist fühlte seine Sicherheit mehr und mehr schwinden. Es war ja absolut-unmöglich, daß ein Mensch, dessen Seele mit einer Blutschuld belastet war, so fest und offen in die Welt blicken, so un­befangen und frei von der Leber weg sprechen konnte. Mehr mechanisch, als einem inneren Drange gehorchend fuhr er fort:

Der Mörder hat nach verübter That das in Gold und Banknoten bestehende Vermögen des alten Eberwtrths zu sich gesteckt und ist in Frauen­kleidern, von denen er einen hinlänglichen Vorrath in seiner Reisetasche mit sich geführt haben mag, entwichen." i

Unsinn!" fuhr der Schiffer auf und kräuselte mit spöttischein Lächeln die Oberlippe.Das ist ja der größte Unsinn, der mir jemals vorgekom­men!" Einen dümmeren Streich konnte der Erzschelm allerdings nicht machen. Ta habt Ihr vollkommen Recht! Aber wenn er nun einmal so dumm war, die Wewerrolle zu spielen, kann er doch unmöglich weit gekom-

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