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Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die Einrückungsgebühr beträgt 9 H für die vier- spaltige Zeile oder deren Raum.
Donnerstag, den 31 . Mai L88L
Abonnemcntspreis halbjährlich 1 ^ M L, durch die Post bezogen im Bezirk 2 30 -Z, sonst in ganz
Württemberg 2 70 L.
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Zum Abonnement auf das
„Ealwer Wochenblatt"
für Juni ladet Jedermann in Stadt und Land freundlich ein
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Amtkickte Kekunntmacklungen.
Calw.
An die Ortsvorsteher.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 14. d. M. betr. die freiwillige Prüfung der Maße, Gewichte und Wagen (Wochenblatt Nr. 56) werden die Ortsvorsteher darauf hingewiesen, daß es erforderlich ist, dem Eichmeister bei Vornahme seiner Prüfungen den Amtsdiener beizugeben, daß aber die Zuziehung einer Urkundsperson nicht geboten, eine Verrechnung von Taggeldern hiefür daher nicht zulässig ist.
Den 30. Mai 1883.
K. Oberamt.
_ Flaxland.
Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme in die Gartenbaufchnle zu Hohenheim.
Aus den 1. Oktober d. I. können in die mit der hiesigen Anstalt verbundene Gartenbauschule wieder -6 -Zöglinge eintreten.
Zweck dieser Anstalt ist, junge Männer mit der Theorie und Praxis des ländlichen Gartenbaus bekannt zu machen.
Die Aufnahme erfolgt auf ein Jahr und zwar unter folgenden Bedingungen :
1) Die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben,
2) vollkommen gesund und körperlich erstarkt sein, um die bei dem Gärt-
nererbetrieb vollkommenden Arbeiten anhaltend ausführen zu können,
3) im Lesen, Schreiben und Rechnen gute, im Zeichnen wenigstens einige
Fertigkeit, auch genügende Befähigung zu Auffassung von populären
Lehrvorträgen haben.
Hierüber müssen sie sich bei der Aufnahmprüfung ausweisen.
Solche Bewerber, welche eine Lehrzeit in einer Gärtnerei oder an einer Ackerbauschule erstanden oder sich sonst mit Garten- oder Weinbau beschäftigt haben, und hierüber die erforderlichen Ausweise vorlegen, werden vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme finden.
Kost, Wohnung und Unterricht erhalten die Zöglinge frei. Dagegen haben sie alle in der Schule und beim praktischen Gartenbau vorkommenden Arbeiten zu verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen, den einjährigen Kurs vollständig mitzumachen.
Weiter besteht die Einrichtung, daß je nach Umständen zwei Gartenbauschüler, welche sich beim unmittelbar vorausgegangenen Jahreskurs durch Strebsamkeit und gutes Verhalten ausgezeichnet haben, ein weiteres Jahr mit entsprechendem Taggeld beim praktischen Obst- und Gartenbau beschäftigt werden, auch in der Gartenbauschule wohnen und an dem Unterricht theil nehmen können.
Die Bewerber werden aufgefordert, unter Darlegung ihrer bisherigen Laufbahn, sowie unter Anschluß eines Taufscheins, Impfscheins, gemeinde- räthlicher Zeugnisse über Heimathrecht, Prädikat und Vermögen, eine Urkunde über Einwilligung des Vaters beziehungsweise Vormunds, sowie, soweit sie im militärpflichtigen Alter stehen, unter Nachweis ihres Militärverhältnisses, sich spätestens bis
Samstag, den 30. Juni d. I. schriftlich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden und sich sodann, wenn sie nicht durch besonderen Erlaß vorher zurückgewiesen werden sollten, zur Aufnahmeprüfung am
Montag, den 16. Juli d. I.
Vormittags 7 Uhr,
hier einzufinden.
Hohenheim, den 22. Mai 1883.
K. Instituts-Direktion.
Für den Direktor:
Prof. Voßler.
Bekanntmachung des König!, statistisch-topographischen Bureaus und der K. Centralstelle für die Landwirthschast, betreffend die Aufstellung und Verbreitung von Witter-
ungsaussichten.
Die von der meteorologischen Centralstation Stuttgart täglich je für den folgenden Tag aufgestellten und ausgegebenen Witterungsaussichten (Prognosen) werden mit höherer Ermächtigung auch im Sommer 1883 wieder für die vier Monate Juni bis September auf Kosten der Centralstelle für die Landwirthschast alsbald nach Hohenheim und in die Oberamtsstädte derjenigen landwirthschaftlichen Vereine, welche die Zusendung gewünscht haben, telegraphisch befördert und dort durch Anschlag an geeigneter Stelle veröffentlicht werden.
Außerdem können diese täglichen Witterungsaussichten, welche von der meteorologischen Centralstation unentgeltlich abzugeben sind, auch von Gemeinden, Korporationen, Vereinen und Privatpersonen mittelst des Telegraphen gegen eine vom Empfänger zu bezahlende ermäßigte Gebühr direkt bezogen werden, in welcher Beziehung das K. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, Folgendes festgesetzt hat:
Feuilleton.
(Nachdruck verboten.)
Der Sohn des ßberwirths.
Kiminal-Nvwelle von Karl Zastrotv.
(Fortsetzung.)
„Nichts hielt ihn nunmehr zurück. Er stürzte nach der wenige Schritte entfernten Thüre, welche vom Flur aus in des Herrn Schlafzimmer führte. Sie war nur lose angelehnt. Als er sie heftig aufriß, hatte er einen Anblick, der ihm gleichfalls das Blut in den Adern gefrieren machte.
Aus dem Stuhl, welcher vor dem Schreibsekretär stand, lag der Eber- wirth den Kopf nach hinten über die Stuhllehne gebeugt, starr und regungslos. Die verglasten Augen stierten unheimlich gegen die Zimmerdecke. Ein dolchartiges Messer stak in seiner Brust. Eine fürchterliche Blutlache bedeckte den Boden. Mit unheimlichem Glitzern spielte der schwache Tagesstrahl über die dunkelrothe Fläche hin.
„Zu Hülfe, ein Mord!" schrie der Knecht außer sich vor Entsetzen, und wie ein schauerliches Echo tönte aus der Küche der erneute unartikulirte Schmerzensschrei der alten Liese. Einen Augenblick stand Martin fassungslos. Dann schien es wie ein rascher Entschluß über ihn zu kommen. Er riß die Thüre zur Putzstube auf, in welcher der Sohn des Eberwirthes genächtigt hatte. Allein das Zimmer war leer. Das Bett schien unberührt. Es zeigte Spuren von Unordnung. Die Weinflasche stand geleert auf dem
Tische, das Glas daneben. Sonst verrieth nichts in dein Zimmer, daß die alte Ordnung auf irgend eine Weise gestört worden sei.
„Entweder der ist's gewesen, oder die Wilderer sind zurückgekommen und haben die Schandthat begangen!" sagte Martin, woraus er rasch die Thüren verschloß, die in das Schlafzimmer führten und das Haus verließ, um sich nach dem eine halbe Stunde entfernten Försterhause zu begeben.
Noch lag die Landstraße still und öde vor seinen Blicken. Aus den: Walde quoll ein erquickender Morgenhauch und der Sonnenschein ruhte warm auf den Gräsern und Kräutern. Martin schoß dahin, als würde er von Gespenstern verfolgt, und stand nach Verlauf von kaum 15 Minuten vor dem Försterhause, das mit seinem blanken Zinkdache und dem glänzenden mattgelben Oelanstrich anmuthig aus der grünen Laubeinsaffung hervortrat.
Drinnen im Hause war es bereits lebendig. Der alte Förster und die Jägerburschen standen, vollständig zum Pmschgang gerüstet, auf der Schwelle. Die Rüden schlugen ungestüm an, als Martin mit dem messingenen Klöpfel hämmernd Einlaß begehrte.
„Ein Mord ... ein Mord!" keuchte er inmitten des wüthenden Hundegebells, „sie haben in der Nacht unfern Herrn ermordet!"
„Wer? Was?" schrie der Förster, eine altersgebeugte, doch noch kräftige Männergestalt mit ergrautem Bart und Haupthaar. „Ten Eberwirth haben sie ermordet? Wer hat ihn ermordet?"
Die Bursche beschwichtigten mit Mühe die Hunde. Cs war, als ob die Thiere um den entsetzlichen Vorgang wüßten,' der durch den Ankömmling seine Weiterverbreitung finden sollte.
„Tie Wilderer waren es!" erwiderte Martin und erzählte kurz und