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kocher) mit fragwürdigen Medikamenten gefüttert. Von unserem sehr kargen Lohne wurden uns an jedem Zahltage willkürliche Abzüge gemacht, die sich mit den kontraktlichen Bedingungen durchaus nicht vereinbarten, wurden jedoch nach jeder Einwendung von dem Besitzer und Inspektor höhnisch ausgelacht und mit der Bemerkung abgespeist,es sei für die Schulden." Selbst Einige von uns bei der Arbeit zu schlagen, scheute sich dieser Mensch nicht, und, um das Maß des Elends und seiner Schandthaten voll zu machen, liefert uns der betreffende Macifin nicht den geringsten Proviant, sondern will uns durchaus wegen Arbeitsverweigerung gefänglich einziehen lassen. Wir sind

auch bereits vom Kanaken-Gerichte (Plantagen in K-?) hiers. verur-

' theilt worden, wollen es jedoch nicht annehmen, da unsere gerechten Klagen ^ nicht beachtet wurden und die Absendung dreier von uns gewählter Männer zum Consul nach Honolulu aufs Bestimmteste verweigert, sowie unserm Ver­teidiger von Macifin, der den Vorsitz führte, das Sprechen verboten wurde. Einen Brief an den Consul haben wir bereits abgesandt, erwarten aber auch dort keinen genügenden Schutz, da schon eine Beschwerde unbeantwortet blieb. Wir erwarten nun jeden Augenblick, mit Gewalt ins Gefängniß geschleppt zu werden und bitten eine geehrte Redaktion herzlich, unsere Angelegenheit nach Kräften in die Hand zu nehmen, da wir in unserer Bedrängniß keinen andern Rath wissen, auch keinen Menschen haben, den wir mit dieser Ange­legenheit betrauen dürften." D.-Ztg.

DerAnsiedler in Wiskonsin", ein gutes und ehrliches Blatt, gibt deutschen Einwanderern folgende Warnung:Farmen zu pachten ist in Amerika gewöhnlich eine höchst mißliche Sache. Gute werden selten verpachtet, schlechte kann der Pächter nicht brauchen. Pachtungen auf lange Jahre sind nicht durchzusetzen. So geschieht es fast stets, daß der Besitzer sofort zu einem guten Preise verkaufen kann, wenn ihm der eingewanderte Deutsche das Anwesen durch seine Arbeit wieder zu Werth gebracht hat. Rücksichten kennt inan in solchen Fällen gegen den Pächter nicht, Erkenntlich­keit noch weniger. Wer klug ist, geht auf solche Abmachungen überhaupt nichtein, sondern stellt sich mit den ihm zu Gebote stehenden, wenn auch noch so schwachen Mitteln, sofort auf eigene Füße, indem er sich in einem guten Gebiete der Ver. Staaten auf wildein oder theilweise urbar gemachten Lande ankauft. Das ist der sicherste Weg, sich in die Höhe zu arbeiten. Wer in den altbesiedelten Gegenden des Landes eine seit Langem in Bewirt­schaftung gewesene Farm kauft, setzt sich stets und ohne alle Ausnahme der Gefahr aus, für sein gutes Geld ein fast werthloses Anwesen zu erhalten. -Gute, in voller Kraft stehende Landgüter find hierzulande ebenso theuer, wie in der alten Welt und aufgebaute kosten zu ihrer Wiederherstellung in den meisten Fällen weit mehr Geld, als sie werth sind. Das Anhängen werth­loser, weil durch unvernünftig betriebenen Raubbau ausgesogener Landgüter ist eine der vornehmsten Beschäftigungen von sogenannten Landagenten und deren Zutreibern, den Wirthen in früher einmal durch Fruchtbarkeit berühmt gewesenen Gegenden. Die Onkel und Vettern neueingewanderter Leute, manchmal noch näher stehende Verwandte, helfen in der Regel fleißig mit, denGrünen" nach Herzenslust zu rupfen.

Frankreich wird bei der Krönung in Moskau durch den früheren Minister Waddington vertreten, dessen Portemonnaie mit 370,000 Frcs. gefüllt worden ist.

August Grosch, der Trompeter von Mars-la-Tour, ist am Mitt­woch, im kleinen Dorfe Gohlsdorf bei Berlin, dem Rufe der letzten Retraite gefolgt. Grosch, der Stabtrompeter bei den 11. Husaren war, hat im fran­zösischen Kriege durch eine rasche nmthvolle Thal seinen Namen zu einem der populärsten in der preußischen Armee gemacht. Es war am Donnerstag, -en 16. August 1870, wo in einer der heißen Attacken bei Mars-la-Tour -er Regiments-Oberst, an der Seite seinen treuen Stabstrompeter, sich zu

stark exponirt hatte und ein heimtückischer französischer Gardist eben Miene machte, den heldenhaft Kämpfenden hinterrücks niederzuschießen. Grosch sah den kritischen Moment, war im Nu neben dem Franzosen und ließ seine me­tallene Trompete mit solcher Wucht auf dessen Kopf herniedersausen, daß dem Franzmann Hören und Sehen verging. Die rettende That war nicht unbemerkt geblieben und der Brave erhielt vor der Front das eiserne Kreuz angeheftet. Grosch, der von Beruf Musiker war, hatte sich in den letzten Jahren ein Nervenleiden zugezogen, von dem er in seinem Heimathsdörfchen Ruhe und Genesung gesucht hatte.

Ein Berliner Schutzmann trifft zwei Vagabunden im Thiergarten nächtigend. Wo wohnen Sie? fragte er den Einen.Ick wohne jar nicht!" Und Sie? fragte er den Zweiten.Ick 'ne Treppe tiefer."

Gemeiunii 1ziffes.

Zur Aufbewahrung der Samen. Durch die Untersuchungen von Van Tieghem und Bonnier ist der Beweis geliefert, daß Samen, welche nur gegen Staub geschützt unverschlossen aufgehoben werden, sich besser keimfähig halten, als von der Luft ganz abgeschlossene. Von Erbsen keimte frei aufbewahrter Samen nach zwei Jahren 90 Prozent, von den in einer hermetisch verschlossenen Flasche nur 45 Prozent; von Bohnen frei aufbe­wahrt 98 Prozent, von den in der Flasche ausbewahrten nur 2 Prozent. Möglicherweise sind die in der Flasche verdorbenen Bohnen nicht trocken ge­nug gewesen. Auffallend ist der ebenfalls von diesen Herren beobachtete Umstand,' daß die srei aufbewahrten Samen an Gewicht zugenommen hatten, Erbsen um V?Z, Bohnen um (ch«.

Kaffeesatz als Dünger bei Melonen. Es wird uns mitgetheilt, daß bei der Melonenkultur der Kaffeesatz ein vortreffliches Düngemittel ab­geben soll, welches Fruchtansatz und Aroma befördere. Die Erprobung dieses uns von einem Praktiker mitgetheilten Mittels ist jedenfalls sehr leicht, we­nig kostspielig. Vielleicht erhalten wir darüber Berichte. (Obstgarten.") Ein bewährtes Mittel, um Quitten und Melonen tragbar zu machen, besteht darin, Lehmboden in Wasser zu einem dicken Brei aufzulösen, und den auf­gehackten Boden mit dieser Lösung zu begießen. Frdr. Blr.

Calw.

AanäwirMckaftkicker Kezirkgoeeein.

In der Mayer'schen Gnrtenbauschule beginnt am 1. Juni der 2te 4wöchige Kurs, an dem sich wieder 6 Schülerinnen, im Alter von wenigstens 15 Jahren, 2 von der Stadt und 4 vom Lande betheiligen können. Es wird dieß mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß das Lehrgeld auf die Vereinskasse übernommen und außerdem den auswärtigen Schülerinnen ein Beitrag von je 10 zu ihren Auslagen für Kost und Wohnung, und von 5 -/1L wenn sie solche Auslagen nicht haben, gewährt wird. Nach Beendig­ung dieses Kurses wird mit den Schülerinnen beider Kurse eine Prüfung vorgenommen, bei welcher Prämien zur Vertheilung kommen.

Indem wir diese günstige Gelegenheit, sich nützliche Kenntnisse im Gar­tenbau zu verschaffen, insbesondere den Eltern erwachsener Töchter auf dem Lande angelegentlich zur Benützung empfehlen, bemerken wir, daß Meldungen bei Hrn. Mayer anzubringen sind, der auch für Kost und Wohnung zu sorgen bereit ist.

Calw, 20. Mai 1883. r -

Für den abw. Veremsvorstand E. Horlacher, Secr.

AmtkiiKe Aektmntmackungen.

Un t e r r e i ch en b a ch.

Liegenschaft^ - Verkauf.

Das Kgl. Amtsgericht Calw hat am 2. ds. Mts. die Zwangsvoll­streckung in das unbewegliche Vermögen der Barbara Bohnenberger, Wittwe von hier, verfügt und demgemäß der Vollstreckungsbehörde hier am 5. ds. Mts. zum Zwangsverkauf .

Gebäude Nr. 55, die Hälfte an

70 gm einein zweistöckigen Wohnhaus im obern Dorf mit gewölbtem Keller;

^ ganz:

11 gm Küche,

12 gm Stallcmbau,

die Hälfte an

t)9 gm Hofraum dabei, B.V.A. 992 St.A. 900

Garten. P.N. 151/243.

25 gm Gemüsegarten,

_1 2 gm Oedung,

37 gm bei obigem Hause, St.A. 4 kr. Anschlag 500

Acker P.N. 325.

12 » 73 gm Acker, Oede und Steinriegel in der Hölle,

St.A. 1 fl. 4 kr. Anschlag 200 bestimmt, .auch zum I. Verkauf Termin auf

Montag, -en 11. Juni d. I., Nachmittags 5 Nhr, auf hiesigem Rathhause anberaumt und zum Verwalter den Gemeinderath Bohnenberger hier, und als Verkaufs-Commission den Unterzeichneten und Gemeinderath Düttling 1. hier und in deren Verhinderung den Venieinderath Rittmann hier bestellt.

Den 22. Mai 1883.

Schultheiß Scholl.

Aceord.

In Folge höherer Weisung sollen die Arbeiten über die Herstellung eines steinernen Sockels unter dem Güter­schuppen auf dem Bahnhof Nagold und zwar

Grabarbeit mit 140 Maurer- und Steinhäuerarbeit mit 2660 cIL 51 L Zimmerarbeit mit 431 78 L

im Wege der schriftlichen Submission vergeben werden und sind daher Lieb­haber hiezu eingeladen, ihre Offerte mit den nöthigen Zeugnissen versehen und in Prozenten der Ueberschlags- preise ausgedrückt schriftlich und ver­siegelt bei der Bahnmeisterei Nagold, woselbst auch der Voranschlag und das Bedingnißheft zur Einsichtnahme auf­liegen, längstens bis

den 26. Mai ds. I., Abends 6 Nhr, einzureichen.

Kgl. Betriebsbauamt Calw.

Kra.

Neuweiler,

Gerichtsbezirks Calw.

TestamerüserHnung.

Am 23. März d. I. ist im Alter von 14 Jahren dahier gestorben

Christine Schanz, ledig von hier, dieselbe hat in einem am 21. d. Mts. vor der Theilungsbehörde eröffneten Testament ihre Brüder Georg Fried­rich Schanz und Johannes Schanz in Neuweiler, sowie ihre Schwester Katharine, Ehefrau des Wilhelm Vogel in Agenbach, zu Erben ihres Nach­lasses berufen; dagegen die Brüder Johann Georg Schanz mit unbe­kanntem Aufenthaltsort in Amerika, und Adam Friedrich Schanz in Neu­weiler stillschweigend übergangen.

Hievon wird der Bruder Johann Georg Schanz mit dem Anfügen in Kenntniß gesetzt, daß er seine Einwend­ungen gegen das Testament mittelst gerichtlicher Klage

binnen 30 Tagen

geltend zu machen habe, wiedrigenfalls die Theilung nach dem Inhalt des­selben vollzogen würde.

Den 22. Mai 1883.

Namens der Theilungsbehörde: Amtsnotar Dip per.

Cichen-Nindeu-

Bersteigernng.

Montag, den 28. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, werden im städt. Gemeinschaftswald