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ollmachten Gültigkeitsdauer einer Vollmacht

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deren und von einer Etatsperiode auf die andere zur Verwendung übertragen werden, jedoch mit der Maßgabe, daß die von einer Etatsperiode auf die i andere übergehenden Erübrigungen bei der Darstellung der Rechnungs-Ergeb­nisse als Restmittel verrechnet und hiebei 1) diejenigen Erübrigungen. für ^ welche eine bereits eingeleitete Verwendung vorgesehen ist und 2) diejenige, welche zunächst als reine für unvorhergesehene Fälle zurückgelegten Erübrigungen erscheinen, je besonders nachgewiesen und daß 3) die bei Berathung eines neuen Etats noch vorhandenen reinen Erübrigungen (Ziff. 2) aus früheren Etatsperioden nur mit Genehmigung der Ständeversammlung als Reste fort- geführt werden dürfen." Weitere Anträge liegen vor von Probst, Götz, (aus pure Annahme des Regierungsentwurfs) v. Hermann und Genoffen. Rach längerer Debatte zwischen den Antragstellern (wobei Lenz seinen An­trag zurückzieht und sich mit dem der Kommission vereinigt), Min. v. Höl- de r, der nichts gegen die Rechte der Stände sichernde Bestimmungen einzu- wenden hat, sowie die Abg. Mohl, v. Hofacker, Stockmayer u. s. w., wird der Kommissionsantrag angenommen.

17. Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Fort­setzung der Berathung des Etat des Departement des Innern. Bei Kapt. 34, Centralstelle für die Landwirthschaft, Gesammt-Exigenz 91,470 Mark, machen bezüglich des Tit. 4 Wochenblatt s. Landwirthschaft 7000 Hrh. Hs. v. Ow und Egger einige Wünsche in Betreff der Redaktion und Expedition dieses Wochenblatts geltend; die sich indeß als unthunlich Heraus­stellen. Die langsamen Fortschritte in der Landwirthschaft haben zum großen Theil ihren Grund darin, daß die praktischen Landwirthe viel zu wenig in der Lage seien, aus ihrem engeren Berufskreise herauszukommen. Präsident v. Werner drückt sein Bedauern darüber aus, daß eine hiefür eingestellte Position viel zu wenig in Anspruch genommen werde. Seit er Vorstand der Centralstelle sei, sei ihm noch nicht ein einziges Gesuch in dieser Beziehung zugekommen. Frh. v. Gültlingen findet, daß die Fischereivorschriften zu lax gehandhabt werden und bittet, es möchten die diesfallsigen Bestim­mungen strenger ins Auge gefaßt werden. Die Wasserwerksanlagen (Tur­binen, Abwasser rc.) schädigen vielfach die Fischzucht. Schürer wünscht wirksamere Unterstützung der Bienenzucht. Nachdem noch Mohl (der sich der Wasserwerksanlagen der Industrie gegenüber der Fischzucht annahm) und i And. gesprochen, ergreift Minister v. Hölderdas Wort: er ist erfreut, daß die Nothwendigkeit der Landeskulturgesetze anerkannt werde. Er theilt nun mit, daß der Ges.-Entw. über die Felderbereinigung bereits fertig > gestellt sei und der Oberregierung zur weiteren Berathung unterstellt, auch ! der Ges.-Entw. über Wiesenbewässerung sei ausgearbeitet und in ! demselben ebenso dem Interesse der Landwirthschaft wie der Industrie Rech­nung getragen. Der von der Centralst. f. d. Landw. ausgearbeitete Entwurf eines Nachbarrechts befinde sich gleichfalls in Berathung, derselbe ist schon vor Monaten den einzelnen landwirthsch. Bezirksvereinen zugesandt worden. Er hoffe zeigen zu können, daß von der Regierung auf alle in der s Thronrede in Aussicht gestellten Punkte schnellmöglichst Rücksicht genommen werde. Tit. 10. Für das landwirthschaftliche Hauptfest jährl. 16,000 Hier bei dieser das ganze Land, alle Schichten des Volkes so tief berührenden Frage des Fortbestands des Volksfests in Cann- statt entsteht eine längere bis zum Schluß der Sitzung andauernde Debatte. ^Selbstverständlich trägt die Kommission auf Genehmigung der Position an, mit der im Etats-Entwurf enthaltenen Bemerkung:Sollte das Fest in einem der beiden Jahre ausfallen, so kann die exigirte Summe t zu verwandten Zwecken oder zu Ausstellungen verwendet werden." Bericht- ^ erstatter v. Hofacker theilt mit, daß die Kommission darin übereingekom­men sei, daß der gegenwärtige Zeitpunkt nicht der sei, eine Aenderung zu treffen. (Bravo!) Dabei sei auch ein finanzielles Bedenken zu Tage ge­treten, indem die Einnahmen der Staatskasse durch Eisenbahn- (u. Post-) Ver­kehr und Accise auf dem Volkssestplatze die Ausgaben weitaus gedeckt werden. Minister v. Hölder: die Frage der Gestaltung, ob regelmäßiger oder unregelmäßiger Abhaltung und Veredlung des Volksfestes sei schon viel­fach erörtert worden, auch dem Ministerium des Innern sei es obgelegen, den Gegenstand genau ins Auge zu fassen. Es wurden deßhalb Berichte ein­

gefordert und die Zentralstellen ft. d. Land«, als Gesammtkollegium mit den Beiräthen dazu veranlaßt. Die Behörden und die Csntr.-Stelle seien denn auch der Ansicht, daß das landwirthschaftliche Hauptfest für die Landwirth­schaft keineswegs bedeutungslos und überflüssig geworden sei, es habe im Gegentheil die Zahl der zur Konkurrenz vorgeführten Thiere, namentlich in den letzten 7 bis 8 Jahren zugenommen und auch eine rege Betheiligung aus den entferntesten Theilen des Landes stetig zugenommen; daß aber in jedem Jahre das Fest abzuhalten, nicht nothwendrg sei, die Landwirth­schaft würde keineswegs darunter leiden, wenn das Fest künftig nur alle 2 bis 3 Jahre ftattftnde. Frhr. Hans v. Ow: Er habe vor 14 Jahren einen Artikel über Abhaltung eines wirklichen Hauptfestes an das landw. Wochenblatt eingesandt, der als revolutionär ihm remittirt wurde. Har­ten st ein:. In Amerika werde jetzt das Fest in verschiedenen Städten ge­feiert, und wäre es für uns ein beschämendes Gefühl, wenn man es innerhalb der schwarzrothen Grenzpfähle nur alle 23 Jahre halten wollte, wahrend doch die jährliche Feier ihre dynastische, politische und volksthümliche Seite habe. Hiefür ist noch Frhr. «.Hermann, v. Wöllwarth bestreitet den wesentlich landwirthsch. Charakter des Festes. Landwirthe und anstän­dige Leute besuchen dasselbe nicht. Hartenstein ladet den Freiherrn für das nächste Mal zu sich ein, damit er sich vom Gegentheil überzeuge. Die Po­sition wird angenommen, ebenso Kap. 35 Landeskulturcentralstelle.

Tages - Neuigkeiten.

Calw. Gewerbelehrlingsprüfung. Am 16. d. findet im Saale des Georgenäums die Prüfung von 13. Gewerbelehrlingen statt und werden von den zu Prüfenden, soweit dieß thunlich ist, Arbeiten, die sie gefertigt, Zeich­nungen und dergleichen aufgestellt. Es ist dankbar anzuerkennen, daß all- mälig der größte Theil der Lehrmeister darauf bedacht ist, die Lehrlinge am Schluffe ihrer Lehrzeit zur Ablegung einer Prüfung anzuhalten, welche den Nachweis liefert, daß der Lehrmeister sich während der Lehrzeit Mühe gegeben habe. Zu wünschen wäre, daß nach und nach alle Meister, wo dieß irgendwie thunlich ist, zu der Ueberzeugung gelangen, daß die Ablegung einer Prüfung am Schluffe der Lehrzeit das beste Mittel ist, tüchtige Arbeiter heranzubilden und die Lehrlinge in besserer Zucht zu halten. Vor Allem wäre aber auch dazu nöthig, daß die Gewerbelehrlinge zu fleißigem und ge­ordnetem Besuch der Fortbildungsschulen angehalten werden. Dieß mögen insbesondere Eltern und Pfleger bedenken, welchen die Fürsorge für Lehr­linge obliegt, bei jedem Lehrvertrag sollte die Bedingung gemacht werden, daß der Lehrling zum Besuch der Fortbildungsschule angehalten werden muß und daß er am Schluffe der Lehrzeit eine Prüfung zu erstehen hat. In den meisten Städten von einiger gewerblichen Bedeutung finden Prüf­ungen statt, bald wird die Zeit kommen, wo der Mangel erstandener Prüf­ung eine Erschwerung besseren Fortkommens sein wird.

4V. 6. Stuttgart, 7. April. Die Neumann-Wagner'schen Abende im K. Hoftheater haben das Interesse des Publikums in hochgradiger Weise bis jetzt rege erhalten, während das französische Vaudeville in Cannstatt trotz anfänglicher Lobhudeleien in hiesigen Blättern glänzend Fiasco gemacht und und den Schwindel des hiesigen Unternehmers dokumentirt hat, wodurch die Leute nicht wenig irre geführt und um ihr vorausbezahltes Geld gebracht worden sind.

4V. 6. Stuttgarts. April. Bulletin. Seine Majestät der König hatten eine ruhige Rächt und schlief einige Stunden. Der Katarrh ist besonders linksseitig in Lösung begriffen.

Vermischtes.

Der SchnellpostdampferWerra" des Norddeutschen Lloyd, welcher am 21. März in Bremen abfuhr, kam nach 12tägiger Fahrt am 2. April Nachmittags 4 Uhr, wohlbehalten in New - Dork an.

DampferLanaäa", der Compagnie Gonörale Transatlantique am 24. März ab Havre, ist nach nur lOtägiger Fahrt am 3. April, Nachmittags 12 Uhr, in New-Dork eingetroffen.

Omtkieke Kekanntmaekmngea.

In äer 8tra^uckie

gegen den am 6. Januar 1831 ge­borenen, verheirath. Gottlieb Bertsch i alt Rößleswirth in Ottenbronn, OA.

t Calw, wegen falscher Anschuldigung

' hat die Strafkammer das K. Land­

gerichts zu Tübingen am 9. März 1883 für Recht erkannt:

> Der Angeklagte ist eines Vergehens . der falschen Anschuldigung schuldig

, und wird deßhalb zu der

Gefängnißstrafe von fünf Wochen, sowie zur Bezahlung der Kosten des Verfahrens und Entrichtung der Ge­richtsgebühr verurtheilt.

Dem Verletzten, Bäcker Ganz­horn von Hirsau, wird die Befug- ' « zugesprochen, die Verurtheilung des Angeklagten auf dessen Kosten inner­halb zwei Wochen von der Rechtskraft des Urtheils an durch einmalige Ein­rückung im Calwer Amtsblatt öffent- . sich bekannt zu machen. Dem Ver­

letzten ist ferner auf Kosten des An­geklagten eine Ausfertigung des Ur­theils zu ertheilen.

Die Richtigkeit der Abschrift der Urtheilsformel wird beglaubigt.

Tübingen, den 14. März 1883.

Justiz - Referendär Siegel. Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.

Revier Hirsau.

Atreureiö - VerAau^.

Freitag, den 13. April, Vormittags 10 Uhr, kommen im Hirsch in Altburg 65 Haufen Nadelreisig vom Staatswald Holzwafen zum Verkauf.

_ K. Revieramt.

KonAursoeefakren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bauers Johann Georg Niethammer, Hirschwirths Sohn, von Holzbronn ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner ge­machten Vorschlags zu einem Zwangs­vergleiche Vergleichstermin auf

Donnerstag, den 26. April 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem K. Amtsgerichte hier, oberer Rathhaussaal, anberaumt.

Calw, den 5. April 1883. Widmann,

Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.

Aichelberg,

Gerichtsbezirks Calw.

Fahmiß-Verkauf.

Aus der Konkursmasse gegen Waldhornwirth und Müller Georg Adam Mentschler auf der Rehmühle, bringe ich in dessen Wohn­ung gegen baare Bezahlung im öffent­lichen Aufstreich zum Verkauf: am Donnerstag, den 12. April, von Vormittags 9 Uhr an:

Holzvorräthe: 223 St. 12zöllige, 48 St. Ilzöllige, 83 St. 10- zöllige, 281 St. 9zöllige, 814 Stück 6-, 7« und 8zöllige Bret­ter, 62 Stück Stumpenbretter,

15 Stück Zweilinge, 38 Stück Deckdiele, 32 Stück Bauholz, 85 Stück Glaserholz, 222 St. Latten, verschiedenes Abfallholz und eine größere Anzahl Stämme (noch im Wald).

Von Nachmittags 2 Uhr an: einiges Fuhr- und Reitgeschirr, wo­runter 2 Wagen und 1 Chaise. Liebhaber werden hiezu eingeladen. Den 5. April 1883.

Konkursverwalter. Amtsnotar Dip per.

Simmozheim.

Stamm- L Menrchokz- und Stangen-Werkauf

aus dem hiesigen Gerechtigkeitswald am Mittwoch, den 11. und Donner st ag, den 12. d. M., je von Morgens 10 Uhr an:

607 St. Nadelholzstämme (meist