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verboten ist, und daß man überdieß strenge darauf sehen wird, daß sie in ordentlichem und reinlichem Zustand erscheinen.
6) Ueber cki« Klassifikation cker Mannfckaftea der Reserve, Landwehr, und Ersatzreserve I. Classe (s. Wochenblatt Nr. 36) findet die Verhandlung je am Ende der Musterung bezüglich der Angehörigen derjenigen Gemeinden statt, welche am betreffenden Tage die Militärpflichtigen gestellt haben.
Den 29. März 1883.
K. Oberamt.
F l a x l a n d.
Calw.
Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche im Stalle des Johannes Lutz in Altbulach wieder erloschen ist, wird dieß hiemit zur öffentlichen Kennt- niß gebracht.
Den 9. April 1883.
K. Oberamt.
__ Flaxland.
Birstm, Aktenstaig, Beutkin.
Aufforderung
zu Fatirung lies Tapitak-, Acuten-, Dienst- A Berufs- Einkommens bekmss äer Besteuerung für äas Jakr I. Aprik 1883 bis 31. Mürz 188H.
Unter Bezugnahme auf die im Staatsanzeiger Nr. 73 erschienene Bekanntmachung des K. Steuer-Collegiums vom 13. v. M. erhalten die Orts- steuer-Kommissionen den Auftrag, dem Steueraufnahme-Geschäft, unter genauer Beobachtung der bestehenden Bestimmungen alsbald sich zu unterziehen und die abgeschlossenen Akten mit den Kostenzetteln pünktlich auf den vorgeschriebenen Termin — 31. Mai d. I. — an die Unterzeichneten Stellen einzusenden.
Zugleich werden die Steuerpflichtigen an die rechtzeitige und vollständige Fatirung ihres Einkommens mit dem Bemerken erinnert, daß die gänzliche oder theilweise Unterlassung der Fatirung mit der Strafe des lOfachenBetrags der gefährdeten Steuer gerügt wirb und daneben noch die letztere nachzuzahlen ist.
Dabei wird der Gewerbe- und Handels st and noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Beiziehung zur Gewerbesteuer von der Fatirung ber verzinslichen Aktiven und Ausstände nicht befreit, daß vielmehr die verzinslichen oder diesen gleich zu achtenden Capitalien (vergl. Art. 5 II. des Gesetzes vom 19. September 1852) als solche zu versteuern sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, daß durch Art. 1 des Gesetzes vom 30. März 1872 die Steuerfreiheit der Renten und Dividenden aus — der Württemberg. Gewerbe st euer unterliegenden Actien-Unternehmungen (Art. 1 II. Schlußsatz des Gesetzes vom 19. Septbr. 1852) und ebenso die gänzliche ober theilweise Steuerfreiheit des aus dem Ausland fließenden und im auswärtigen Staate bereits einer Steuer unterliegenden Capital- und Renten-Einkom- mens (Art. 3. H.. 1. des Gesetzes vom 19. Septbr. 1852) aufgehoben worden ist.
Schließlich wird noch ausdrücklich beigefügt, daß die Verpfändung von verzinslichen Forderungen von der Fatirung und Versteuerung des vertragsmäßigen Zinses nicht befreit und daß verzinsliche und unverzinsliche Zielforderungen der Capitalsteuer unterliegen und zu fatiren sind. Zur Fassion verpflichtet das Recht zum Bezug, es ist z. B. eine von Martini 1882 an verzinsliche, an Martini 1883 zahlbare Zielforderung auf den 1. April 1883 zu fatiren.
Die Steuerpflichtigen haben die Fassionen selbst zu unterzeichnen. Die Bevollniächtigten der im Ausland sich aufhaltenden Steuerpflichtigen
und die Privatvermögensverwalter haben den Fassionen Vollmachten in Original oder beglaubigter Abschrift unter Angabe der Gültigkeitsdauer beizuschließen. Die gesetzlichen Stellvertreter bedürfen einer Vollmacht nicht.
Den 7. April 1883.
Die K. Kameraliimter
Hirsau, Altenstaig und Reuthin.
Politische Nachrichten.
Deutsches Reich.
Reichstag. Sitzung Donnerstag, 5. April. Der Reichstag begann in seiner (58.) Plenarsitzung am Donnerstag die 2. Berathung der Gewerbeordnungsnovelle, nachdem er vorher die Vorlage wegen Ermäßigung der für exportirten Zucker zu gewährenden Steuervergütung an eine Kommission von 21 Mitgliebern verwiesen hatte. Bei der Gewerbeordnungsnovelle wurde zunächst ein Antrag des Abg. Baumbach (Fortsch.) an die Kommission zurückverwiesen, welche die Konkurrenz der Militärhandwerker und der Kantinen und Kasinos in den Kasernen zu beschränken bezweckt. Gegen diesen Antrag sprachen sich der preuß. Kriegsminister Bronsard v. Schelle n d o r s f, RLg.-Kom. v. Abdecker und der Centrumsabg. v. Köller aus, die Abg. v. Sägern (Centr.), Blum (nat.-lib.) verlangten Zurückweisungen an die Kommission, für den Antrag sprach Richter- Hagen. Derselbe ging an die Komm, zurück. Die Bestimmung, wonach Hufschmiede eines Prüfungszeugnisses bedürfen, wird nach langer Debatte und nachdem der Abg. G ü nth er- Sachsen (kons.) für, Abg. Dir ich l et gegen den Antrag gesprochen, in namentlicher Abstimmung mit 149 gegen 103 Stimmen angenommen.
Reichstag. Sitzung, Freitag 6. April. Der Reichstag beschäftigte sich in seiner (59.) Plenarsitzung am Freitag mit der Fortsetzung der Berathung der Gewerbeordnungsnovelle und besonders mit den gegen Tingeltangel - Tanzlustbarkeiten, Theater und Musikaufführungen gerichteten beschränkten Bestimmungen der Vorlage. Gegen dieselbe sprechen der Abgg. Richter- Hagen Baumbach (Sez.) und Stolle (Sozial.) während die Konserv. Abgg. Günther (Sachs.) und v. Minnigerode für die Vorlage eintraten und die Abgg. Blum (Nat.-Lib.) und Hey de mann (Central.) eine vermittelnde Stellung einnahmen. Schließlich wurde der betreffende 8 der Vorlage mit den milderen Abänderungsvorschlägen der Abgg. Blum-Heydemann in namentlicher Abstimmung mit 160 gegen 120 Stimmen angenommen.
Reichstag. Sitzung, Sonnabend 7. April. Der Reichstag setzte in seiner (60.) Plenarsitzung am Sonnabend die zweite Berathung der Gewerbeordnungsnovelle fort. Die Bestimmungen über Tanzlustbarkeiten wurden den Landesgesetzgebungen Vorbehalten, auch soll es der Polizei nicht gestattet sein, Approbationen und Genehmigungen auf Zeit zu ertheilen. Nach längerer, lebhafter Debatte, an welcher sich die fortschrittlichen Abgeordneten Munkel, Meylauer und Richter- Hagen, sowie der konservative Abgeordnete v. Köller und der national-liberale Abgeordnete Blum, sowie Windt Horst betheiligten, wurde die Kommissionsvorlage abgelehnt und an deren Stelle ein Antrag des Abgeordneten Blum angenommen, welcher namentlich die Rechtskonsulenten von der polizeilichen Kontrole befreit. Nächste Sitzung Montag.
Stuttgart, 4. April.
16. Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Beurlaubt v. Bitzer; von Berlin zurück Schwarz. Eingelaufen eine Petition aus Baiersbronn, betr. Bewilligung eines Staatsbeitrags für die von der Hochwasserbeschädigung Betroffenen. T.-O.: Forts, der Berathung des Etat des Departement des Innern. Doch wird heute nur die eine längere Debatte veranlassende an die Kommission zur nochmaligen Berichterstattung zurückgegebene Frage der Uebertragung der Einnahmeüberschüsse und Erübrigungen von einem Etatsjahr und von einer Etatsperiode auf die andere. Außer dem neuen Kommissionsantrag, der folgendermaßen lautet, liegen noch 4 andere vor: „Erübrigungen dürfen, — vorbehältlich der besonderen zu Tit. 10 des Kap. 34 getroffenen Bestimmung — von einem Titel auf den an
innere Veränderung des schönen, in seinem sonstigen Benehmen selbst das Gepräge adeligen Wesens tragenden Mannes auf, allein nur die wenigsten ahnten oder erriethen den wahren Zusammenhang und keiner wagte, ihn ob seines Kummers zu fragen. Da war ihm eines Tages, als er müde durch die wogenden Saatfelder dahin schlich, die alte Zigeunerin begegnet, die bereits manche Wohlthat von ihm empfangen und die er mit ihrer Nichte vor den Mißhandlungen seiner Leute errettet hatte. Die Alte schien an dem Manne ein ganz besonderes, tieferes Interesse zu haben, als die einfache Dankbarkeit für empfangene Wohlthaten, denn wenn er sonst stolz und stattlich wie ein Herr, das kühne, feingeschnittene Antlitz mit der Miene eines selbstständigen Herrn hoch erhoben, das dunkle, sprühende Adlerauge in die Weite gerichtet, hoch zu Rosse dahinsprengte, hatte sie hinter einem Busch oder Rasenrain ihm mit wohlgefälligen: Kopfnicken nachgeschaut und leise unverständliche Worte vor sich hingemurmelt, welche Zeugniß ablegten, daß sich ihre Gedanken mehr mit ihm beschäftigten, als sie sich, sobald sie bemerkt wurde, den Anschein gab. Sie hatte auf ihren Wanderungen, zuweilen das Schloßgebiet berührend, die in dem ganzen Wesen des Mannes vorgehende Umwandlung gleichfalls bemerkt und da sie sich beunruhigt fühlte, auf eine Gelegenheit gepaßt, ihn allein zu treffen und anreden zu können. So war er ihr denn heute in die Hände gelaufen und sie schien entschlossen, ihn nicht so ohne weiteres wieder von sich zu lassen.
Ferenc, der sonst stets einen freundlichen Blick für die häßliche Alte gehabt, suchte ihr scheu auszuweichen und wendete sich ab, als habe er heute keine Zeit zu einem längeren Gespräch. Allein das bestärkte die Alte nur
in ihrem Vorsatz und sie schritt, während der Verwalter weiter gieng, unverdrossen neben ihm her. Hätte sie nur eine leise Ahnung von der Liebe zwischen ihm und Irma haben können, sie würde sofort das Rechte errathen haben. Allein Ferenc und Irma hatten ihre Liebe so geheim gehalten, daß sie ohne ihr eigenes Geständniß keinem Menschen bekannt geworden wäre. Während sie nun aber, unfähig, ein Wort aus dem verschlossenen Mann herauszulocken, von verschiedenen Dingen zu reden begann, damit sie nur in seiner Nähe bleiben durste, frug sie auch mehr voll Neugierde, wie sich denn Gräfin Irma befände. Da hatte sie auf dem Antlitz ihres Begleiters das schmerzliche, momentane Zucken bemerkt, seine Augen hatten sich umdüstert und kurz abweisend hatte er geantwortet:
„Was kümmert das mich? Die Gräfin wird in den nächsten Tagen Hochzeit halten und ich gedenke gleichzeitig den Dienst des Grafen zu verlassen. Lebt wohl, an^acska!" und damit hatte er der Alten die Hand mit einem ansehnlichen Geschenke gereicht und war, sich umwendend rasch von dannen geschritten.
Die Alte sah dem gebeugt dahinwandelnden Manne nach. Ein ver- ständnißvolles Leuchten sprühte aus ihren tief eingesunkenen Augen und ein leiser, pfeifender Ton klang langgedehnt von ihren Lippen.
„Steht es so mit Dir?" murmelte sie vor sich hin. „Ja dann ist es freilich Zeit, hohe Zeit, daß wir ein Ende machen. Ha! dem Himmel sei Dank, daß ich Dich traf! Es hätte leicht zu spät werden können, darum aufgepaßt, damit der Bube seinen Lohn erhält, den er so reichlich verdient hat." (Forts, folgt.)
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