Nro. 35.
58. Jahrgang.
Amts- unä IntekkigenMalt für llen Kezirk.
Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sanrstag.
Die EinrückungSgebühr beträgt 9 ^ für die vier- jpaltige Zeile »der deren Raum.
Dienstag, den 27. Marz L88L
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8i«l«dtti> !«m Adamciiikiil.
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Calwer Wochenblatts
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Amtkickre Kekaantmaekmngen.
Calw.
An die Ortsvorsteher.
Unter Bezug auf den oberamtlichen Erlaß vom 4. d. M. (Wochenbl. Nr. 27) werden die Ortsvorsteher an rechtzeitige Einsendung der Zusammenstellungen des pro 1882/83 aus die Naturalverpflegung gehabten Aufwands «rinnert.
Den 25. März 1883. K. Oberamt.
___ . _ Flaxland.
Calw.
An die Gemeinde- und Ortsschulbehörden.
Den Gemeinde- und Ortsschulbehörden wird nachstehender Consistorial- orlaß, Amtsblatt des Consistotiums Nr. 368 S. 3265, zur künftigen Dar- Aachachtnng hiennt bekannt gegeben.
Den 21. März 1883.
K. gein. Oberamt in Schuls.
. Flaxlaud. Berg.
Consistorialerlaß
a» die gemeinschaftlichen Oberämter in Schulsachen betreffend den Vollzug der Abrechnung über Schulstellengehalte (2982).
Wiederholte Anstände hinsichtlich des Vollzugs des Normalerlasses vom 45. August 1882 Nr. 12,851 (Amtsbl. S. 3215), betreffend den Gehaltabrechnungstermin der Schulstellen, veranlassen die Oberschulbehörde zu nachfolgenden Bestimmungen:
1) Wie im vorletzten Absatz des genannten Erlasses erwähnt ist, kommt die Leitung des Abrechnungsgeschäfts der Ortsschulbehörde bei Verlegung eines Abrechnungstermins zu und fallen etwa hiedurch veranlaßte Kosten dem Schulfonds zur Last. Gleiches gilt auch dann, wenn eine Gehaltsabrechnung aus anderen Gründen, insbesondrre wegen einer Stellenvakatur nothwendig wird. Demzufolge gehört auch die Abrech
nungsurkunde zu den Akten der Ortsschulbehörde und ist als Beilage der betreffenden Schulfondsrechnung anzuschließen.
2) Zur Klarstellung der Ansprüche des Schulfonds sowohl, als zur Abschneidung nachträglicher Einwände seitens der Betheiligten erscheint es stets als nothwendig, daß eine Abrechnung vorgenommen wird. Ist ausnahmsweise eine Unterlassung derselben gerechtfertigt und wünschens- werth, so ist die Genehmigung der Oberschulbehörde einzuholen, welche indeß nur dann ertheilt werden wird, wenn sämmtliche Betheiligte (die Verwaltungsbehörde der Sammelkasse für den Schulgehalt, die Ortsschulbehörde, der abgehende und eintretende Lehrer, sowie der Amtsverweser) damit sich urkundlich einverstanden erklärt haben. Die hiedurch erwachsenden Aktenbelege gehören gleichfalls zur Registratur der Ortsschulbehörde.
Stuttgart, den 16. Februar 1883.
B i tz e r.
Calw.
Bekanntmachung.
Der Ausbruch der Schafrände ist in> folgenden Orten des Bezirks und unter den Heerden nachstehend bezeichnter Thierbesitzer festgestellt; I. in Alt bürg unter den Schafen:
1) des Jakob Friedrich Dürr,
2) des Georg Burkhardt,
3) des Adam Wohlgemuth,
4) des Benjamin Bauer;
U. in Holzbronn unter den Schafen:
1) des Waldmeisters Johannes Wacker,
2) des Friedrich Mann,
3) des Kronenwirths Konath,
4) des Friedrich Herter;
UI. in Röthenbach unter den Schafen: des Friedrich Pfrommer daselbst.
Tieß wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Den 22. März 1883. K. Oberamt.
Flaxland.
euikketon.
(Nachdruck verboten.)
Irma.
Erzählung aus Ungarn
, von Wilhelm Braunau.
(Fortsetzung.)
Jrnia sah ungläubig empor. Sollte dieser Mann, den sie so verabscheute, daß sie sich lieber der Schmach und Schande in die Arme warf, als daß sie in eine Verbindung mit ihm gewilligt, und der diese Verachtung tief empfand, noch ein Erbarmen haben können und ihr eine Bedingung stellen wollen, die sich von ihm befreite? Sie vermochte es nicht zu glauben und tonlos stieß sie hervor:
„Eine Bedingung?" Es war das erste Wort, das sie sprach.
Graf Jrtvanp beugte sich, die Hand fest auf die weiche Schulter des Mädchens gedrückt, zu ihr hernieder; sein heißer Odem streifte ihre Wange And mit von Leidenschaft erstickter Stimme sagte er:
„Unter der Bedingung, daß Du mir die gleiche Gunst einräumst, wie — Deinem anderen Liebhaber."
Irma sah ihn groß an; offenbar verstand sie ihn nicht.
„Willst Du mich nicht verstehen, mein süßes Kind? Hast Du nicht Deinem Vater gestanden, daß Du Ferencs Weib seiest ? Bin ich etwa schlechter als er? Ich verlange nicht mehr als er von Deiner Liebe und ich lasse Dich laufen, wohin Du willst." Der junge Mann hatte, wäh
rend er sprach, sich vollends zu dem Mädchen herabgebeugt und entflammt durch die nahe Berührung wollte er sie plötzlich umschlingen und an sich pressen.
Ein heftiger Stoß ließ ihn zurücktaumeln; zornglühend, ein Bild beleidigter Weiblichkeit, mit funkelnden Augen stand Irma in ihrer ganzen stolzen Reinheit vor ihm, die Hand abwehrend nach ihm ausgestreckt.
„Elender, der Du in Deiner eigenen Seele nur Schlechtigkeit und Erniedrigung leistest, willst Du auch andere, die besser sind als Du, in den Schmutz der Gemeinheit herabziehen? — Und glaubst Du, weil ich meinem Vater ein Märchen erzählt, um ihn abzuhalten, mich zu der verhaßten Verbindung mit Dir zu zwingen, Du habest ein Recht, mir mit dem Abraum Deiner Liebe zu nahen? Meinst Du, Gräfin Pokolkö Irma habe nicht mehr Stolz? Das zeigt Deine ächte Gesinnung. — Und jetzt," fuhr sie mit entschlossenem Tone fort, „jetzt werde ich zurückkehren, werde mir selbst von meinem Vater Verzeihung für meine That erflehen und ich hoffe, er wird Stolz genug besitzen, um mich vor der Verbindung mit einem Menschen zu bewahrsn, der den Stand eines Edelmanns also entweiht."
Hochaufgerichtet, mit verachtungsvollem Antlitz schritt sie an dem, trotz seiner Frechheit verdutzten Liebhaber vorüber. Ein Wagen, wenn auch noch so armselig, war bald gefunden und nach wenigen Stunden lag Irma zu den Füßen ihres eben zur Rückreise bereiten Vaters, seine Verzeihung für ihre Flucht anstehend und gestand dem finster und hart auf sie niederblickenden Manne, daß sie ihn belogen und kein Makel ihre Ehre trübe, daß sie aber den Grafen Jrtvanp, der soeben sich in seiner niedrigsten Gemeinheit