Amts- unä Intekkigenzbkatt ^ür äen Aezirk
Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die Einrückungsgebühr beträgt 9 «Z für die vier- spaltige ZeUr oder deren Raum.
Donnerstag, den 22. Februar I88S
AbonnemcntSpreiS halbjährlich 1 80 durch
die Post bezogen im Bezirk 2 30 L, sonst in ganz
Württemberg 2 «it 70 L.
Amtlickte Aekanntmatkmagen.
Calw.
Aufhebung der Ortssperre in Neuhengstett.
Durch Erlaß der K. Kreisregierung vom 16. Febr. 1883 ist die von derselben unterm 23. v. Mts. wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche augeordnete Ortssperre in Neuhengstett wieder ausgehoben worden.
Den 19. Februar 1883. K. Oberamt.
___ F la x lan d. _
Calw.
An die Ortsvorsteher.
Die Ortsvorsteher werden von nachstehendem Erlaß des K. Oberrekru- lirungsraths zur entsprechenden Beachtung und Bekanntgebung an die Gemeindeangehörigen hiemit in Kenntniß gesetzt.
Den 19. Februar 1883. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
Da nicht selten Gesuche um vorzeitige Entlassung im aktiven Dienst befindlicher Mannschaften damit zu begründen gesucht werden, daß ein jüngerer Bruder des Reklamirten zur Einstellung kommt, so sieht sich der Oberrekru- lirungsrath veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß eine Reklamation nicht dadurch Begründung finden kann, daß ein jüngerer Sohn zur Einstellung kommt, der die Unterstützung der Eltern, eventuell unter Aufgabe seines bisherigen Berufs, hätte übernehmen können, dessen Zurückstellung aber absichtlich oder unabsichtlich nicht nachgesucht worden ist.
Nur dann, wenn nach vorheriger einstweiliger Zurückstellung ein jüngerer Sohn nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahrs, somit im dritten Militär- pflichtjahr, eingestellt wird, liegt beim Zutreffen der in der Ersatzordnung I 30, Ziffer 2, letzter Absatz bezeichneten Verhältnisse ein gesetzlicher Grund für die Reklamation des zuerst Eingestellten vor.
Von Vorstehendem sind auch die Gemeindevorsteher zur entsprechenden Beachtung und Bekanntgebung an die Gemeinde-Angehörigen in Kenntniß zu setzen.
Stuttgart, den 12. Februar 1883.
Königlicher Oberrekrutirungsrath. v. Triebig,
__Generallieutenant._
Politische Nachrichten.
Deutsches Reich.
— Ueber die Frage wegen Einführung der Reich spo st werth- Zeichen in Bayern und Württemberg erfährt das Frkf. I. folgen
des Genauere. In bundesräthlichen Kreisen wird mehrfach der Reichspost» Verwaltung die Befugniß zuerkannt, eine gemeinsame Freimarke lediglich für den Wechselverkehr zwischen Bayern und Württemberg einerseits und den übrigen Theilen des Reiches anderseits einzuführen, und zwar auf Grund:
1) des Art. 52 der Reichsverfassung, wonach das Reich für diesen Wechselverkehr, im Gegensatz zu dem dort bezeichneten „internen Verkehr innerhalb Bayerns und Württembergs", die Gesetzgebung über das Posttaxwesen hat,
2) des auch für Bayern und Württemberg in Betreff jenes Wechselverkehrs giltigen Posttaxgesetzes vom 28. Okt. 1871, in dessen W 9 und 13 ausdrücklich gesagt ist, daß auch die Postanstalten in Bayern und Württemberg nach näherer Anordnung der Reichspost Verwaltung Freimarken bereit zu halten haben. Es ist nun keine Aussicht vorhanden, daß Bayern und Württemberg ihre eigenen Postwerthzeichen aufgeben, wohl aber sind beide Staates geneigt, den Unzuträglichkeiten auf andere Weise abzuhelfen, welche hervorgehen: 1) aus der Nichtbeförderung von mit Werthzeichen anderer deutscher Postverwaltungen versehenen Postkarten (die sog. Antwortkarten der Reichspost werden schon jetzt in Bayern und Württemberg befördert), wenn sie zur Antwort in dasjenige Postgebiet benützt werden, welchem der aufgedruckte Werthstempel angehört, 2) aus der Belegung der mit unrichtigen Marken frankirten Briefe mit Strafporto, 3) aus der Erschwerung der Einlösung oder des Umtausches der Postwerthzeichen in den verschiedenen Postgebieten. Bis jetzt haben Bayern und Württemberg nicht die Geneigtheit zu erkennen gegeben, alle Sendungen mit Reichspostmarken zu befördern, wenn die Reichspostverwaltung sich entschließen würde, Gegenseitigkeit zn üben und alle Sendungen mit bayrischen und würt- tembergischen Postmarken ebenfalls zu befördern. Bisher hat Württemberg D>ch nur bereit erklärt zur Beförderung aller mit deutschen bezw. bayrischen
Werthzeichen versehenen Postkarten, und dasselbe wird auch von Bayern erwartet. Die Erledigung der vorhin aufgeführten 3 Punkte wird nunmehr hauptsächlich davon abhängen, welche Vorschläge die Reichspostverwaltung im Bundesrathe machen wird.
Schweiz.
Bern, 18. Febr. Die schweizerische Zeitschrift für Gemeinnützigkeit anerkennt, daß das Vagant enthum in der Schweiz und in Deutschland zu einer schweren Plage geworden sei, daß es einen Umfang und Ka- rakter angenommen habe, welcher den Wohlstand des Landes schädige und der Sicherheit des friedlichen Bürgers Gefahr für Gut und Leben drohe. Jndeß, wird bemerkt, dürfe man einen ursprünglichen und edlen Beweggrund dieser Erscheinung nicht außer Acht lassen, es sei dies der alte germanische Wandertrieb, welcher dem muthigen, kräftigen und unternehmungslustigen Wesen dieses Stammes entspringe. Es liege auch ein edler, sittlicher Stolz in dieser Wanderlust, ein Bestreben, aus sich selbst das Beste zu machen, was die Natur mit ihren Gaben erlaube und gewähre, und sich nicht zu frühe einengen zu lassen von den Banden des Erwerbes und Genusses, welche
«s (Nachdruck verboten.)
Irma.
Erzählung aus Ungarn
von WilhclmBraunau. ^
(Fortsetzung.)
Der Graf wandte sich, offenbar erleichtert über das Kommen eines Menschen, um, obwohl sein finsteres Auge nichts davon errathen ließ. Fräulein Ilona machte eine tiefe Verbeugung, während ihr Auge doch ein wenig scheu vor dem düsteren Blick des Grafen zu Boden sank. Der letztere blickte die Eingetretene stumm an, sie mochte sagen, was sie vorzubringen hatte, er war ohnehin kein Mann vieler Worte.
„Herr Graf, Euer Gnaden!" stammelte sie, nun doch ein wenig verwirrt und ängstlich über ihre eigene Kühnheit; „ich komme eben von dem gnädigen Fräulein —"
Der Graf stand wie eine eherne Bildsäule. Er schien nicht zu athmen.
„Die gnädige Gräfin war sehr erregt und gestand mir —"
„Gestand — ? So ist sie nicht —?"
„Was, gnädiger Herr?"
„Nichts; weiter!"
„Nun ja, gnädigster Herr Graf, das gnädige Fräulein hat die Gnade gehabt, mich in manchen Dingen zu ihrer Vertrauten zu machen."
„So? Mußte Gräfin Irma so weit herabsteigen, um ihr Vertrauen
los zu werden?" Der ganze unbändige Stolz des Grafen sprach sich bei diesen Worten auf feinem Antlitz aus.
Ueber das einen leisen Zug vorzeitigen Verwelkens tragende Gesicht der Gesellschaftsdame breitete sich der Ausdruck verletzten Gefühls und mit leiser, zitternder Stimme erwiderte sie, das erröthende Antlitz zu Boden gerichtet:
„Auch die hochselige Frau Gräfin waren zuweilen so gütig gegen mich —"
Graf Pokolkö machte mit der Hand eine abwehrende Bewegung. Ein Frauengemüth mußte wohl anders beschaffen sein, als das seinige, das solche Schwäche verachtete.
„Genug!" versetzte er, — „die junge Gräfin gestand — ?"
„Sie gestand mir, daß der Verwalter Ferenc sein Auge zu ihr erhoben habe und daß der Herr Graf, um allen Folgen vorzubeugen, denselben augenblicklich aus dem Dienste schicken wolle."
Das Auge des Grafen verfinsterte sich noch mehr. Was gieng das die Gesellschaftsdame seiner Tochter an?
„Nun?" sagte er kurz und streng.
Fräulein Ilona stockte und rang nach Worten. „Der Herr Graf wissen, wie sehr ich stets mit auf die Ehre des Hauses gehalten und — " sie stockte wieder.
Graf Pokolkö wurde aufmerksamer. „Und — ?" sagte er.
„Ich habe nie gewagt, die Handlungsweise des Herrn Grasen meinem Urtheil zu unterziehen, allein ich fürchte, es könne jene gerechte Bestrafung des allzukühnen Mannes eine falsche Beurtheilung erfahren."
Der Graf fuhr empor. „Von wem?" frug er drohend.