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Meiner Mutter Schwiegermutter." Wie sind nun die Beiden mit einander verwandt?

Zur Viehzählung am 10. Januar scherzt der Ulk in Bild und Wort: Der Millionär, vor seinem Geldschrank stehend: Muß ich meine sämmtlichen Goldfüchse in die Listen eintragen? Der Student: Ob ich zur Viehzählung herangezogen werde, wenn ich so fort ochse? Der Reporter: Himmel, wenn ich die Enten alle mitzählen müßte, die ich habe auffliegen lassen! Der Handlungschef: Müller, Sie werde ich der Ord­nung gemäß als Rhinozeros aufführen. Der Skatspieler: Schulze, vergessen Sie nur das große Schwein nicht anzugeben, welches Sie -immer haben.

Auf dasEingesandt" in der letzten Nummer desCalwer An­zeigers" erwidern wir, daß der Begriff von Kollegialität uns dem Calwer Anzeiger gegenüber allerdings fremd ist und auch fremd bleiben wird. Was die r. -Artikel anbelangt, so waren dieselben nichts als ein kräftiges Echo auf die vorausgegangenen Ergüsse des Anzeigers:konservative Heuchler" und -wer D. nicht wählt, hat keinen Funken von Freiheitssinn u. s. w.; wenn man's an den Haaren herbeizieht, können sie entfernt nicht mit den ange- -griffenen Producten des Anzeigers verglichen werden.

Mögen die Freunde des Anzeigers aber nur fortfahren mit Samm­lung solcher Blumenlesen, das ist ein Herrendienst auf den man stolz sein kann und möge sie der Anzeiger auch fernerhin veröffentlichen, wir haben vom geschäftlichen und politischen Standpunkt nichts dagegen zu erinnern.

Red. d.Calwer Wochenblatts."

Wenn man überblickt, was in den bis jetzt erschienenen Nummern des neuesten^ cinunddreißigstcn Jahrgangs vonJltustrirte Welt" (Stuttgart, Deutsche Verlags- Anstalt, vormals Eduard Hallberger) >chon geleistet wurde, so findet man die außerordent­liche Verbreitung und Beliebtheit dieser Zeitschrift in der Familie vollkommen begreifliche Neben der Fülle schöner, anziehender Illustrationen, theils Genrebilder, theils von Begeben­heiten fern und nah, gibt die .Jllustrirte Welt- in den Romanen Leistungen her­vorragender Schriftsteller, die Spannungskrast und interessanten Stoff mit Gediegenheit vereinen, daneben bringt sie in bunter Abwechslung eine Menge kleiner Erzählungen und Novellen, die alle Töne anschlagen, von der heitersten Humoreske an bis zu tiefernsten Schilderuirgen. Wie in früheren Jahren finden wir auch dießmal sorgfältig ausgewählte praktische Rezepte, Mittheilungen aus allen Gebieten des Lebens, der Industrie, Annek- doten, Scherze, Spiele für Kinder, medicinischc und andere berathende Korrespondenz, An­fragen aus dem Publikum, Lottcricziehungen, und auf dem Umschlag eine höchst stossreiche Chronik der Tagesbegebenheiten. Wahrlich für den Preis von nur 13 Pfennig pro Nummer ein Reichthum und eine Gediegenheit des Gebotenen, die nur erklärlich und möglich wird durch die große, immer steigende Verbreitung dieser Zeitschrift durch alle VolkSklasscn. Zu beziehen durch Emil Georgii'S Buchhandlung in Calw.

Rußland, Land und Leute. Herausgegeben vonHcrmannRoS- koschny. Verlag von Greßner u. Schramm, Leipzig. In formschöner, fesseln­der Schilderung wird in den uns bis jetzt vorliegenden 6 Lieferungen die alte Zarenstadt Moskau uns vorgesührt. Der Text, reich mit historischen RcminiScenzen und Skizzen aus dem sozialen und geistigen Leben Rußlands durchwoben, bietet ebenso viel Neues und Interessantes, als die ungemein zahlreichen, prachtvoll ausgesührten Illustrationen, nament­lich die großartigen Baudenkmäler, unser Staunen und unsere Bewunderung erregen. Von den vielen großen Kunstblättern beben wir nur besonders hervor das Erlöserthor, die Himmelfahrt«- und Erzengelkirche im Kreml, die mit einem Aufwand von 20 Millionen Rubel erbaute riesige Erlöserkirche, das Nonnenkloster auf dem Jungfernfelde und die figurenrciche Beilage in Doppelfolio: Der Tod Iwan des Schrecklichen, von N. Gncjeditsch aus Holz gezeichnet. Für 1 Mark - so viel kostet eine Lieferung wird da viel ge­boten, daß nur ein sehr großer Umsatz, den das schöne Werk auch in vollem Maße ver­dient, die bedeutenden Herstellungskosten zu decken vermag.

Amtlieste Kekanntmacstungen.

Verpachtung der Aahnhofrestauration Gakw.

Der Betrieb der Bahnhofrestauration Calw wird auf die 10 Jahre 23. April 1883/93 unter den bei unserem Sekretariat und bei der Betriebs- Inspektion Calw zur Einsicht aufgelegten Bedingungen zur Wiederverpachtung Ausgeschrieben.

Die Pachtliebhaber wollen ihre, mit Vermögens- und Fähigkeits-Zeug« wissen belegten Pachtgeldsangeboten spätestens bis

Donnerstag, äen 18. Januar 1883, Mittag« 12 Nstr,

versiegelt und mit der AufschriftCalwer Bahnhofrestaurationspacht" ver­sehen, bei uns einreichen.

Stuttgart, den 28. Dezember 1882.

K. Generaldirettion der Staatseisenbahnen:

Kol»»».

Calw.

Aufruf zur Zlnlerjtühung der durch die Überschwemmungen schwer betroffenen Ort­schaften der Wßeingegenden.

Der Jammer der durch beispiellose Ueberschwemmungen schwer heimgesuchten Anwohner des Rheins bei Mannheim rc. dringt mit erschütterndem Hilferuf auch an uns heran, zum schleunigsten Bei­stand uns auffordernd. Kein Christen-, kein mitfühlendes Menschen­herz wird sich diesem Nothschrei entziehen können.

Wir enthalten uns auf das Nähere einzugehen, indem wir auf die öffentlichen Schilderungen Bezug nehmen. Nur das Eine sei bemerkt, daß jetzt, mitten im Winter, ungefähr 1000 Häuser zerstört, ungefähr 10,000 Einwohner obdachlos sind und sämmtliche Habe der Unglücklichen zu Grunde gegangen ist. Es fehlt am Nothwendigsten, an Brod, Kleidungsstücken rc. rc., Krank­heiten können und werden nicht ausbleiben. Geld und Kleidungs­stück e werden zur Absendung dankend angenommen.

Wir dürfen mit Zuversicht hoffen, daß die hiesigen Einwohner ' von Herzen bereit sind, diesen schrecklichen Nothstand nach Kräften zu lindern, und bitten zu diesem Zweck um milde Gaben, die wir dem für Württemberg bestellten Hilft-Comito durch dessen !Mitglied, Herr Consul Dörtenbach, übermitteln werden.

Gemeinschaftliches Amt.

Berg. Schuldt.

Außer Obigen sind zur Empfangnahme bereit: die Herren 'Helfer Braun, Kirchen- und Schulpfleger Kopp, Armenpfl. -B aither, Gemeinderath Leonhardt und Keller.

Revier Altenstaig.

Orenn^okz-Verfmuf.

Am Frei­tag, den 19. Jan., Vormit­tags 10 Uhr, kauf dem Rath­laus in Schön­bronn aus Buh- Uer 3,19 und 23 und Scheidholz vom 'Buhler. Rm. -247 Nadelh.-Scheiter,

Prügel und Anbruch und 70 Rm. ungeb. im Walde liegend. Nadelholz- Reisach. _

AonAuesoerfabeen.

Ueber das Vermögen des Bauers Johann Georg Niethammer, Hirschwirths Sohn, in Holzbronn, ist das Konkursverfahren eröffnet.

Die Eröffnung ist am 8. Januar 1883, Vormittags 11 Uhr, erfolgt und der Amtsnotar Dipper zu

Calw zum Konkursverwalter ernannt worden.

Konkursforderungen sind bis zum 31. Januar 1883 bei dem Gerichte anzumelden.

Zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Ge­genstände werden die Betheiligten auf Donnerstag, den 8. Febr. 1883, Nachmittags 3 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderung auf

Donnerstag, den 1. März 1883, Nachmittags 3 Uhr, in das Gerichtszimmer im Rath­haus vorgeladen.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Be­sitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be­friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 31. Jan. 1883 Anzeige zu machen.

Königliches Amtsgericht Calw.

Amtsrichter (gez.) Deckinger. Zur Beglaubigung dieses Auszugs:

Gerichtsschreiber Widmann.

Calw.

Liegenschafts-

Verkanf.

Aus der Verlassenschaftsmaffe des Christian Lodholz, Kutschers von hier, kommt am

Montag, den 15. Jan. d. I., Vormittags 11 Uhr, das vorhandene Wohnhaus an der Stuttgarter Straße, Brandvers. - An­schlag 6,360 und 3 s 42 qm Garten beim Haus, 1 b 25 a 34 qm Baumwiese an der Stammheimer Staige, beziehungsweise beim Haus, ferner 61 a 44 qm Acker am vordem Schaafweg, zum zweiten und letz­ten Mal zur Versteigerung.

Rathsschreiöerei.

Haffne r._

Calw.

Aufforderung

zur Anmekäung äer Miki- tärpfkiesttigen bestuf« äer Auf­nahme in äie Atammrokken.

Unter Bezugnahme auf die dies-

fallsige oberamtliche Bekanntmachung im Wochenblatt von heute Nro. 3. werden alle im Jahr 1863 geborenen Militärpflichtigen, welche hier ihren dauernden Aufenthalt haben, d. h. so­wohl solche, welche hier ihren ordent­lichen Wohnsitz haben, als auch solche, welche auf bestimmte oder unbestimmte Zeit sich in dienstlichen oder sonstigen Verhältnissen hier aufhalten und hier ihre Wohnung, Schlafstelle haben, auf­gefordert, sich und sofern solche hier nicht geboren sind, unter Vorlegung ihrer Geburtszeugnisse in der Zeit vom

15. Januar bis 1. Februar d. I.

zur Eintragung in die Stammrolle bei der Unterzeichneten Stelle anzu- melden.

Die Pflicht zur Anmeldung erstreckt sich nicht blos auf Württemberger son­dern auf die Angehörigen aller zum deutschen Reich gehörigen Staaten, dieser Anzeigepflicht unterliegen nicht nur alle im Jahr 1863 geborenen jungen Männer, sondern auch alle die­jenigen Altersklassen, über deren Mi- litärpflichtigkeit noch nicht entschieden ist; es haben sich also zu melden:

1) Alle im Jahre 1863 geborenen Pflichtigen.

2) Alle diejenigen Militärpflichtigen der Altersklassen 1861 und 1862 welche weder ausgehoben noch vom Dienst ausgeschlossen oder ausgemustert, noch der Ersatz- Reserve überwiesen worden sind, wobei es keinen Unterschied be­gründet, ob dieselben früher am gleichen oder an einem andem Ort gestellungspflichtig waren.

3) Alle diejenigen Angehörigen früh­erer Altersklassen, welche aus irgend einem Grunde noch keine definitive Entscheidung erlangt haben, z. B. wegen Krankheit, Abwesenheit, Haft rc.

Neu anmeldende Pflichtige der Altersklaffen 1861 und 1862 haben zugleich ihre Loosungs-Scheine abzu­geben.

Die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten haben sich beim Eintritt in das militärpflichtige Alter sofern sie nicht bereits vorher zum activen Dienst eingetreten sind, bei der Ersatz- Commission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungs­scheins ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.

Sind Militärpflichtige, welche hier sich nach obigen Vorschriften anzmnÄ-