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Donnerstag, den 16 . November 1882 .

Abonnementspreis halbjährlich 1 ^ 80 L, durch die Post bezogen im Bezirk 2 ^ 30 L, sonst in ganz Württemberg 2 -A. 70 L.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die Einrückungsgebühr beträgt 9 L für die vier- spaltige Zeile oder deren Raum.

Ämtkictie Kekramümaeklungen.

Calw.

An die Ortsvorsteher.

Bekanntmachung, betr. die Viehzählung am 10. Januar 1883.

Da nach Beschluß des Bundesraths eine allgemeine Viehzählung im deutschen Reiche am 10. Januar 1883 in der Weise stattzufinden hat, daß die Zahl der am Normaltage in jedem Hause einer Gemeinde einschließlich der zugehörigen Nebengebäude und sonstigen Räumlichkeiten (im gesammten Gehöft, Anwesend in Fütterung stehenden Viehs ohne Rücksicht auf den Eigenthümer desselben bei dem Besitzer bezw. Verwalter des Hauses (Gehöfts, Anwesens) erfragt wird, so werden die Ortsvorsteher aufgefordert, unver­züglich über die annähernde Zahl derjenigen Behausungen (Gehöfts An­wesen,) in welchen Vieh der unter die Zählung fallenden Gattung Pferde, Maulesel, Esel, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Bienen in Fütter­ung steht, Erhebungen anzustellen, und das Ergebniß hieher zu berichten, um hienach den Bedarf an dm als Erhebungsformulare dienenden Hauslisten bemessen zu können.

Den 13. Nov. 1882. K. Oberamt.

F l a x l a n d.

Bekanntmachung der Zentralstelle für die Landwirthschaft, betreffend die Beschaffung von Forclleneieru und von Aatbrut für inländische

Fischzüchter.

Tie Centralstelle ist bereit, auch in diesem Jahre wieder an gebrütete Forelleneier (Bachforelle), sowie Aalbrut von größeren Brutan­stalten zu beziehen und an inländische Fischzüchter gegen Ersatz der Selbst­kosten, unter Umständen auch zu ermäßigtem Preise oder unentgeltlich, abzu­geben. Gesuche mit Angabe der gewünschten Quantität sind unver weilt und längstens bis 1. Dezember d. I. andas Sekretariat der Central stelle für die Landwirthschaft in Stutt­gart" zu richten. In den Gesuchen um Forelleneier ist auch noch anzu­geben, welche Brutapparate der Gesuchsteller besitzt. Sollte es der Central­stelle nicht gelingen, die ganze bestellte Gesammtquantität beschaffen zu können, so behält sie sich vor, eine verhältnißmäßige Ermäßigung der Einzelbestell­ungen eintreten zu lassen.

Stuttgart, den 7. November 1882.

Für den Präsidenten:

_ Schittenhelm. _

Politische Nachrichten.

Deutsches Reich.

Berlin, 13. Nov. Bis jetzt steht die Absicht des Kaisers, den Landtag persönlich zu eröffnen, noch fest. Die-Kreuzz. meint, die

Thronrede könne auf den Umschwung der öffentl. Verhältnisse und die Be­lebung des Verkehrs Hinweisen. Das in derselben zu erwähnende Defizit von etwa 30 Millionen falle gegenüber der Gesammtlage wohl kaum in's Gewicht. Dagegen solle die Absicht der Aufhebung der 4 unteren Stufen der Klaffensteuer entschieden angekündigt werden.

Berlin, 14. Nov. Der Eröffnung des Landtags im Weißen Saale wohnten etwa zweihundertfünfzig Abgeordnete und Herrenhausmitglieder bei. In der Diplomatenloge befanden sich der Botschafter der Türkei, der Mili­tärbevollmächtigte Rußlands, die Gesandten der Schweiz, Dänemarks und Japans, sowie mehrere Attaches. Nachdem der Minister zur Linken des Thrones Aufstellung genommen hatte, erschien der Kaiser, gefolgt von dem .Kronprinzen, Prinzen Wilhelm, Friedrich Karl, Leopold Albrecht. Der Prä­sident des Herrenhauses brachte ein dreifaches Hoch auf den Kaiser aus. Der Kaiser bestieg hierauf den Thron und verlas die Thronrede, welche nament­lich bei den Stellen über die Aufhebung der vier untersten Stufen der Classensteuer und den Beziehungen zu dem Auslande beifällig ausgenommen wurde. Puttkammer erklärt die Session für eröffnet. Alterspräsident Bock- um-Dolffs bringt ein dreifaches Hoch auf den Kaiser aus.

Nach der vom Bureaudirektor des Abgeordnetenhauses Geheimrath Kleinschmidt aufgestellten Fraktionsliste gehören an: der konservativen Partei 114, den Freikonservativen 55, dem Centrum 97, den Nationalliberalen 67, den Sezessionisten 21, der Fortschrittspartei 37, den Polen 18. Keiner Fraktion gehören an: Berger, Löwe, Bockum-Dolffs, Lenthe, 5 Abgeordnete sind Minister, 2 sind Dünen. Man findet einen altkonservativen, einen monar­chisch-konstitutionellen (Landrath Roth) und einen christlich-konservativen Ab­geordneten' (Cremer). Drei Mitglieder behalten sich die Entscheidung, ob tons. oder freikons. vor. Von 3 Mitgliedern fehlt jede Erklärung.

Auf Grund eines früher von dem Reichskanzler erschienen Erlasses soll zu' Anfang kommenden Jahres von den betheiligten Behörden über den Umfang des Gewerbebetriebes der Slovaken berichtet werden, welche fertige Weißblech-, Eisen- und Zinkblech-, sowie Drahtbinder-Maaren im Umherziehen zum Verkaufe anbieten. Die Berichte haben das Jahr 1882 zu umfassen und namentlich festzustellen, ob der in Rede stehende Hausirbetrieb zu Klagen der seßhaften Gewerbetreibenden und Ladenbesitzer oder des Publikums ge­führt hat, ferner, wieviel Bestrafungen oder Landesverweisungen verhängt worden sind.

O e st e r r e i ch.

Triest, 12. Nov. Das Militärappellationsgericht hat das vom hiesigen Garnisonsgerichte gefällte Todesurtheil gegen Wilhelm Ober- dank genehmigt.

England.

Dublin, 13. Nov. Der wirkliche Name des Verhafteten, der den Mordversuch auf den Richter Lawson machte, ist nunmehr ermittelt; derselbe heißt Patrick Delanay und ist ein Zimmermann. Man ver- muthet, daß derselbe einer Mischen Organisation angehöre.

FeNiNet 0 N. (Nachdruck verboten.)

Der Forstmeister von Hohenerbseld.

Criminal-Novelle von Wilhelm Braunau.

(Fortsetzung.)

Aus allen meinen Aussagen folgt nur, daß ich in jenem Walde war,- in welchem man den Tödten gefunden hat; aber noch nicht, daß ich ihn er­mordet habe. Dadurch ist aber nicht bewiesen, daß nicht nach mir ein anderer dort gewesen ist, welcher den Mord begangen hat. Das ist es, was ich behaupte. Ich habe den Forstmeister nicht erschossen."

Unter den Zuhörern entstand eine lebhafte Bewegung. Sie fühlten sich durch diesen Schluß lebhaft enttäuscht, die Logik des Wilddiebes hatte sie nicht befriedigt, geschweige denn überzeugt.

Da aus dem Angeklagten nichts weiter herauszubringen war, so bat der Präsident den Förster Erdmann, sein Gutachten abzugeben. Derselbe sprach in kurzen, bündigen Sätzen, mit kräftiger, doch leidenschaftsloser Stimme:

Der Herr Forstmeister von Hohenerbseld ist durch eine Spitzkugel aus einem Hinterladergewehr niedergestreckt worden. Bei einem Vorderlader­gewehr, wie das bei dem Ermordeten Gefundene war, wäre die Spitze des Geschosses sichtbar, wenn auch nur wenig, breitgedrückt gewesen durch das Ausstößen des Ladestockes. Daß das Gewehr ein ganz neues war, beweisen die Eindrücke, welche dessen Züge auf dem tödtlichen Blei hinterlassen haben. Dieselben sind noch ganz scharf. Es ist ferner anzunehmen, daß es ein Kurzes Gewehr gewesen sei, da die Kugel unmittelbar hinter dem Herzen

stecken geblieben ist. Alle diese Angaben werden durch die Beschaffenheit des Gewehrs, das sich der Angeklagte gekauft hat, bestätigt. Es ist aber auch möglich, daß die Kugel aus weiter Entfernung gekommen, jedoch minder wahrscheinlich, da der Schuß ein so entsetzlich sicherer gewesen ist. Ferner zeigt die Kugel durch die vorhandenen Eindrücke, daß das Gewehr, aus welchem dieselbe gekommen, einen vierfachen Drall haben muß. Auch dies stimmt mit dem Gewehr des Angeklagten. Hält man mit ach diesem die Drohworte desselben, seine große Geschicklichkeit im Schießen und die unge­meine Verwegenheit und Gefährlichkeit des Wildschützen zusammen, so läßt sich leicht und sicher auf den Urheber der That schließen."

Der bündige kernige Vortrag des Försters rief einen allgemein be­friedigenden Eindruck hervor, der dem Vertheidiger des Angeklagten die Sache noch mehr erschwerte. Wie vorauszusehen, hatte sich für den bearg­wöhnten Wilddieb kein Vertheidiger finden wollen, bis endlich ein junger Jurist, freilich auch völlig von seines Klienten Schuld überzeugt, sich dieser Aufgabe unterzog, offenbar mit wenig Geschick und noch geringerem Erfolg. Er wies auf die Möglichkeit eines Selbstmordes oder mindestens einer Un­vorsichtigkeit von Seiten des Forstmeisters hin, wodurch dieser sich mit seinen: eigenen Gewehr entleibt habe. Allein der Förster Erdmann wies nach, wie bei dem so glücklichen Familienleben des Ermordeten an einen Selbstmord schwerlich gedacht werden könne; daß aber auch eine Unvorsichtigkeit durchaus müsse ausgeschloffen werden. Denn erstlich habe das Vorderladungsgewehr des Ermordeten eine solche Länge gehabt, daß ein Mensch, wenn er die Mündung sich auf die Brust setzte, unmöglich mit der Hand den Drücker erreichen könne. Der Todte habe aber das Schloß des Gewehres in der Hand gehabt und das sei nach dem Schüsse zu bewerkstelligen nicht mehr