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Amts- unä Intekkigenzökatt für äen Bezirk
Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die Einrückungsgebühr beträgt 9 .L für die vier- spaltige Zeile oder deren Raum
Donnerstag, den 22. Juni »882.
Abonnementspreis halbjährlich 1 80 L, durch
> die Post bezogen im Bezirk 2 30 L, sonst in ganz
j Württemberg 2 -H. 70 L.
Einladung zum Abonnement auf das „Calmer Wochenblatt".
Mit den, 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf das Calwer Wochenblatt. Dasselbe bringt in der bisherigen Form die amtlichen und die politischen Nachrichten, sowie die interessantesten Tages-Nenigkeiten in sorgfältiger Auswahl und in einer die Uebersicht erleichternden Zusammenstellung. außerdem Berichte über Handel und Verkehr, Frucht-, Hopfen-, Woll- und Viehmarktberichte, und unter der Rubrik „(Gemeinnütziges" allerhand für Hans- und Landwirthschaft belehrende Notizen. Das Feuilleton, das der Unterhaltung der Leser gewidmet ist, bringt nur ausgewählte, wirklich gute nnd spannende Erzählungen. ..
MM- Als Gratisbeilage erhalten unsere Abonnenten zweimal jährlich den für unfern Bezirk bearbeiteten (Klseubahu - Fahrtenplan.
güU- Annoncen in unserem im Aezirbe verbreitetsten Matte, an das sich seit vielen Jahren ein fester Leserkreis gewöhnt hat, sind in der Regel vom besten Erfolge, und wird für dieselben bei ein- oder mehrmaliger Wiederholung hoher Rabatt gewährt. Wir laden darum unsere unehrlichen Abonnenten und neu abonnirenden freundlichst ein, sich unseres Blattes zu Annoncen mit der Zuversicht des Erfolges zu bedienen. Annoncen, die nicht Vormittags vor 10 Uhr aufgegeben werden, können nicht mit Sicherheit daranf rechnen, noch an demselben Tage in das Blatt ausgenommen zu werden.
Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt wie bisher für die Stadt (ohne Trägerlohn) bei wöchentlich dreimaligem Erscheinen nur 90 Pfg., durch die Post bezogen sammt Lieferungsgebühr im Bezirk 1 Mk. 15 Pfg., sonst in ganz Württemberg 1 Mk. 35 Pfg.
Indem wir unsere seitherigen verehrlichen Abonnenten hiemit ersuchen, ihre Bestellungen baldigst zu erneuern, damit in der Zusendung keine Unterbrechung eintritt, laden wir ebenso freundlich zu weiterer Betheiligung ein mit dem Bemerken, daß nur die vor dem 1. Juli bezahlten Blätter anstandslos geliefert werden können. Aeäabtion N Expeäition äe8 „Cakiver Moebenblatk."
Amtkieste Aestanntmaekungen.
Calw. Bekanntmachung, betr. das Fischen.
Da in neuester Zeit mehrfach Klagen wegen unberechtigten Fischens laut wurden, werden hiemit die dießfalls bestehenden gesetzlichen Bestimmungen den Bezirksangehvrlgen behufs Nachachtung zur Keuntniß gebracht.
1) Das Fangen von Fischen ist nur den Eigenthümern, Nutznießern und Pächtern von Fischwassern und Solchen gestattet, welche von diesen hiezu besonders ermächtigt werden.
2) Wer fischt, hat hiebei eine von dem Eigenthümer, Nutznießer oder Pächter des Fischwassers ausgestellte Legitimationsurkunde (Fischerkarte) mit sich zu führen, welche den Rainen des Berechtigten, die Bezeichnung des Fischwassers, die Dauer der Berechtigung und die Unterschrift des Ausstellers enthalten und von dem Ortsvorsteher durch seine Unterschrift und Beisetzung des Amtssiegels beglaubigt sein muß.
Den Eigenthümern, Nutznießern und Pächtern wird diese Fischerkarte von dem Ortsvorsteher ausgestellt.
3) Für die Beglaubigung der Fischerkarten wird eine Sportel bis zu 5 -14 erhoben.
4) Verfehlungen gegen diese Vorschriften werden nach H 370 Z. 4 des Strafgesetzbuchs und § 39 Z. 2 des Polizeistrafgesetzes mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bestraft.
Den 20. Juni 1882. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
Calw. An die Ortsvorsteher.
Im Verlage von I. F. Schreiber in Eßlingen sind auf Anregung der Kgl. Centralstelle für die Landwirthschaft neu erschienen:
Abbildungen landwirthschaftlich schädlicher Insekten, in zwei Tafeln (V u. VI) mit erläuternden: Text, bearbeitet von Dr. G. Jäger und Dr. E. Hoffmann in Stuttgart.
Preis je mit Text:
roh in Mappe.5 H
auf Leinwand in Mappe.6 50 ^
aus Leinwand lackirt mit Stäben zum Aufhängen 7 50 H
Diese Wandtafeln bilden eine Fortsetzung und erwünschte Ergänzung des auf Veranlassung der Centralstelle in demselben Verlag früher erschienenen und im In- und Ausland sehr zahlreich verbreiteten Sammelwerks: „Colorirte Wandtafeln landwirthschaftlich nützlicher und schädlicher Thiere, Tafel l Kleinere Säugethiere, Tafel II Vögel, Tafel III Reptilien, Tafel IV Nützliche Insekten, Spinnen und Rasseln. Die neu erschienene Tafel V enthält die Abbildungen von 65 bei uns an den Obstbäumen, den: Weinstock, den Johannis- und Stachel-Beeren auftretenden schädlichen Insekten und zwar bei den Obstbäumen zusammengestellt je nach ihrem Vorkommen an den Blättern, an den Blüthen und Früchten oder an und im Stamm derselben. Tafel VI zeigt die Abbildungen von 78 bei uns an den übrigen Feld- und Garten - Pflanzen vorkommenden schädlichen Insekten und zwar in Abtheilung 1 hauptsächlich die auf Rüben und Kohlpflanzen; Abtheilung 2 die auf Reps, Rübsen, Hülsenfrüchten, Kleearten, Mais, Hanf, Flachs, Tabak, Hopfen und Kartoffeln; Abtheilung 3 die auf Getreide; und Ab-
«Leuikketon.
Die mysteriöse Schrift
oder
Eiuräthsethaftes Verbrechen.
Amerikanische Criminal-Novelle. Nach dem Englischen des H. L. Longford.
(Fortsetzung.)
Allerdings.
Dann wissen Sie alles.
Ja, sagte Leila beklommen.
Sie müssen einsehen, wie groß die Gefahr ist. Nichts kann dieselbe abwenden, wenn ich es nicht thue. Sie sehen jetzt, daß ich nichts übertrieb. Ihr blindes Vertrauen auf Blount Aymar's Unschuld ist in Wahrheit unheilvoll für ihn gewesen.
Ich baue noch jetzt auf seine Unschuld.
So wollen Sie ihn umkommen sehen?
Ich kann es nicht glauben.
Sie werden es bald erfahren. Kein Mensch zweifelt jetzt an seiner Schuld. Alle Umstünde zeugen gegen ihn. Seine Handlungsweise in: späteren Lebest, weit entfernt, ihn zu rechtfertigen, beweist vielmehr seine Schuld.
Ich glaube an einen Gott im Himmel, welcher sich der Unschuld annehmen wird.
Das ist eu: Grundsatz, der nicht Stich hält, sagte Juda mit spöttischem Lächeln. Denn selbst wenn Blount schuldlos wäre, würde er von der Ein
mischung der Vorsehung nicht viel zu erwarten haben. In meiner kurzen Lebenserfahrung habe ich gefunden, daß in dieser Welt Unglück sowohl den Unschuldigen, als den Schuldigen trifft. Und wäre er unschuldig wie ein Kind, nichts kann ihn retten.
Sie wenigstens haben, was in ihren Kräften stand, gethan, um ihn zu Grunde zu richten.
Ich will das nicht leugnen. Abgesehen von einigen kleinen persönlichen Beweggründen, ist es die Pflicht eines jeden Ehrenmannes, die Unschuld zu beschützen und zu rächen. Wenn ich Blount Aymar für den Urheber eines abscheulichen Verbrechens halte, ist es nicht mehr als recht, daß ich ihn zur Strafe zu ziehen suche.
Ich möchte, daß Sie einen klaren deutlichen Begriff von der Gefahr hätten, in der er schwebt.
Ich weiß schon genug.
Es ist wichtiger für Sie, dies zu wissen, als für jede andere lebende Person.
Wenn Sie aufs neue gekommen sind, mich auf die Probe zu stellen und in Versuchung zu führen, so sage ich Ihnen im Voraus, daß Ihre Bemühungen gänzlich fruchtlos sind. Ich bin unverändert dieselbe. Ich habe einem Manne mein Herz geschenkt und lasse mich weder einschüchtern, noch überreden, einem Andern meine Hand zu geben.
Wollen Sie mich denn nicht einmal anhören? sagte Juda, während sein Antlitz einen wahren Sturm böser Leidenschaften verrieth.
Sprechen Sie immerhin. Die Zeit vergeht mir so schleichend, und jede Unterhaltung ist besser, als meine eigenen Gedanken.