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57. Jahrgang
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Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die Einrückungsgebühr beträgt 9 L für die vicr- spaltige Zeile oder deren Raum.
Amtkicke Kekanntmackungen.
Calw Aushebung 1882 .
Laut Bekanntmachung des K. Oberrekrutirungsraths vom 30. v. M. findet die Aushebung der Militärpflichtigen pro 1882 für den Aushebungsbezirk Calw
am 2tt. Juli d. I.
statt.
Dieß wird mit dem Anfügen zur vorläufigen Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß die näheren Vorschriften s. Z. noch werden bekannt gemacht werden.
Den 6. Juni 1882. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
Calw. An die Ortsbehörden.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 28. März d. I., (Wochenblatt Nr. 38) betr. die Leichenschau wird den Ortsbehörden mitge- theilt, daß mit den heutigen Boten die erforderlichen Formularien für die Leichenregister und die Leichenscheine, (letztere auf eine Reihe von Jahren berechnet) zur Versendung gekommen sind.
Es ist Sorge zu tragen, daß die Leichenregister alsbald gebunden und den Leichenschauern so zeitig ausgefolgt werden, daß vom 1. Juli d. I. ab in keiner Gemeinde mehr das bisherige Register benützt wird.
Sollten bei der in der letzten Amtsversammlung erfolgten Vertheilung der den Leichenschauern auszufolgenden Separatabdrücke der Verordnung vom 24. Jan. d. I. mit der Dienstanweisung für die Leichenschauer einzelne Ortsvorsteher nicht anwesend gewesen sein, so wäre dies anzuzeigen.
Den 3. Juni 1882. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
Calw. An die Ortsbebörden.
Nach Mittheilung der K. Generaldirektion der Posten und Telegraphen werden, um die Außenseite der gestempelten Umschläge für den Landpostverkehr in Einklang mit §. 25 der Württemb. Postordnung, Regierungsblatt Seite 45 vom Jahr 1881, zu bringen, dieselben mit höherer Genehmigung nach Aufbrauch des gegenwärtigen Vorraths außer dem Werth-(Frauco)- Stempel keinerlei weiteren Vordruck mehr tragen, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Den 6. Juni 1882. K. Oberamt.
_ Flaxland.
Calw. An die Gemeindebehörden.
Unter Beziehung auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 12. v. M. (Min.-Amtsblatt S. 223) wird die neue Ausgabe des Werkes: „Das Königreich Württemberg" den Gemeindebehörden zur Anschaffung empfohlen.
Den 6. Juni 1882. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
AbvnnemcntöpreiS halbjährlich 1 80 L, durch
die Post bezogen im Bezirk 2 -L, 30 L, sonst in ganz Württemberg 2 ^ 70 L.
Politische Nachrichten
Deutsches Reich.
Berlin, 5. Juni. Tie Kommission des Reichstags für die Versicherungsgeseze erörterte heute beiin H 5 des Krankenkassen- gesezes längere Zeit die Frage, welche Gemeinden als verpflichtet anzusehen seien. Ein Antrag Petersen, der die Frage präzisirt, wird angenommen, außerdem ein Antrag Hirsch zu Abs. 3 dieses §, welcher lautet: „Im Falle von Krankheit oder durch Krankheit herbeigeführter Erwerbsunfähigkeit". Zu 8 6 wurde ein Antrag Buhl angenommen: „Die Geld» unterstüzungen sind von: dritten Tage nach Eintritt der Krankheit an 13 Wochen lang zu leisten. Falls die Erwerbsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert, ist die Unterstüzung vom ersten Tage an nachzuzahlen". Ferner wurde ein Antrag angenommen, daß die Gemeinden die Verwaltung der Krankenkassen ohne Entschädigung zu führen haben. — Die Gewerbeordnungskomm. nahm von dem neuen § 42 (Bestimmungen über die gewerbliche Ansäßigkeit) den 1. Abs. der Reg.Vorlage unverändert mit 16 gegen 4 St., den 2. Abs. mit unwesentlichen redaktionellen Aenderungen mit 11 gegen 9 St. an. — Die K o m m i s s i o n für das T a b a k m o n o p o l stellte zur Hälfte den Bericht des Referenten Barth fest. (Der Frkf. Z. wird über diese Sizung telegraphirt: Es wurde der vom Abg. Barth erstattete Bericht verlesen. Nach den Erklärungen des Staatssekr. Scholz ist auf die Vorlegung der Bilanz der Straßburger Manufaktur schwerlich zu rechnen. Unterstaatssekr. Mayr machte fast bei jedem § Ausstellungen am Bericht. Die Kommission vertagte sich bis morgen Abend zur weiteren Feststellung des Berichts, dessen Vorlesung heute nicht zu Ende gekommen. — Dem Frkf. I. wird aus Straß bürg gemeldet : „Die soeben fertig gestellten Rechnungsabschlüsse der kais. Tabakmanusaktur für das Etatjahr 1881/82 gehen sofort nach Berlin ab, um dem Reichstag vorgelegt zu werden". Gleichzeitig will das Frkf. I. von zuverlässiger Seite erfahren haben, „daß alsbald nach erfolgter Ablehnung des gegenwärtig im Reichstag vorliegenden Tabakmonopolgesetzes eine neue, jedoch nicht wesentlich veränderte Vorlage ausgearbeitet und dem Reichstag im Herbst unterbreitet werden soll".
Frankreich.
Paris, 4. Juni. Die 298 Abgeordneten, welche gestern für die Aufhebung der Sitzung stimmten, sind alle Republikaner; unter den 129 Deputirten, welche dagegen stimmten, befinden sich 51 Republikaner, welche dem Verstorbenen „Insulten" vorwarsen, die er in den letzten Jahren von Zeit zu Zeit erhoben, und ihm namentlich sein Schreiben nicht verzeihen, in welchem er vor mehreren Jahren Bismarck hohes Lob gespendet hatte. Ueber 100 Deputirte, meistens Republikaner, enthielten sich der Abstimmung. Gam- betta und ein großer Theil seiner Anhänger stimmten für den Antrag. Nach Schluß der Sitzung herrschte die größte Erregung in der Kammer; die Bo- napartisten hielten sofort eine Versammlung ab und beschlossen, bei Verlesung des Protokolls die Sache nochmals zur Sprache zu bringen und das Schrei-
Donnerstag, den 8. Juni L882
Feuilleton.
Die mysteriöse Schrift
oder
Einräthselhastes Verbrechen.
Amerikanische Criminal-Novelle. Nach dem Englischen des H. L. Longford.
(Fortsetzung.)
Sehen Sie mich an, rief Ford. Vor dreißig Jahren hatte ich einen glücklichen Heerd. Eine liebliche Tochter zierte ihn. Sie wurde ermordet
— niederträchtig, schmählich ermordet. Dreißig Jahre vergingen und da finde ich ihre Gebeine. Wer will mich tadeln, wenn ich nach Rache gegen den Mörder rufe.
Mein Vater ist unschuldig.
Wenn er es ist, so wird er freigesprochen werden. Vergrößern Sie >>Hr Unglück nicht. Lassen Sie. den Mann gehen.
So geh denn, sagte Cyrill verächtlich. Geh — aber merke Dir dieses
— wenn meinen: Vater ein Leid widerfährt — wenn er verurtheilt wird so bist Du von diesem Augenblick an ein verlorner Mensch, und ich
werde Dich durch die ganze Welt jagen, bis ich Dich vernichtet habe.
Aus Cyrill's furchtbarem Griffe entlassen, schoß Juda Murdock wie em Pfeil in's Gebüsch und entfloh.
13. Kapitel.
Während Cyrill in heißer Ungeduld der Stunde harrte, wo er seinen
Vater sehen konnte, erfuhr er Einiges über die nähern Umstände seiner Arretirung.
Anfangs wollte Niemand es glauben; als es aber endlich ruchbar wurde, daß die Justizbeamten sich anschickten, ihn festnehmen zu lassen, kannte die Aufregung des Volkes keine Grenze.
Freunde kamen schaarenweise von allen Seiten herbei, ihm Hülfe und Theilnahme anzubieten. Sie forderten Blount auf, die kurze Frist, die ihm zur Flucht noch blieb, zu benutzen, aber darauf wollte er nicht eingehen. Er begnügte sich, seine Unschuld zu behaupten, und versicherte seine Freunde, daß für ihn nichts zu befürchten sei.
Andere bemühten sich, der gerichtlichen Belangung eine solche Wendung zu geben, daß Blount Aymar gegen Bürgschaft auf freiem Fuß bleiben könne. Aber dies war in Betracht des ernsten Charakters der Anklage nicht möglich.
Noch Andere ermuthigtcn ihn im Vertrauen auf seine gänzliche Unschuld, und ermahnten ihn, die gegenwärtige Krisis mit Standhaftigkeit zu ertragen, da er nicht allein durch sein eigenes Gewissen, sondern durch das Mitgefühl der ganzen Gemeinde unterstützt werde.
Endlich ward er ins Gefängnis; abgeführt. Er mußte durch die schrecklichen Pforten passiren, die ihn von der Außenwelt abschlossen, und betrat als Gefangener die ihm angewiesene Zelle.
Er warf einen schwermüthigen Blick auf seine enge Kammer. Wohl mochte er sich im Gefängnis;, unter einer schweren Anklage, elend und niedergeschlagen fühlen. Das eng vergitterte Fenster gieng aus den Gefängnißhof