Omis- mul Intekkigenzbkatt für äen Sezir^.
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Dienstag, den 28. März >882.
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Württemberg'2 -H, 70 L.
Aeliessungen auf das
„Calwer Wochenblatt"
werden für das nächste Quartal von säimntlichen Postämter», Post- expcditione« nnd Postboten angenommen und ladet hiezu frennd- lichst ein
Ist Reällütiou um! E.vjlllitiou lies „Taiivec Wo^enllülüs.
Mmtkieüc Ke^unntmurüungen.
Calw. Bekanntmachung.
Für unbrauchbar gewordene Werthzeichen des amtlichen Bezirksverkehrs- in Gemeinde- und Körperschafts-Angelegenheiten wird, wie folgt, Ersatz geleistet:
1) Für durch Zufall unbrauchbar gewordene Freimarken dieses Verkehrs, wenn keinerlei Merkmale vorhanden sind, daß der Versuch einer Verwendung oder eines Mißbrauchs stattgefunden hat,
2) Für mit dem 15-Pfennig-Werthstempel des amtlichen Bezirksverkehrs bedruckte Postanweisungs-Umschläge, sowie mit dem 5-Pfennig-Werth- stempel des amtlichen Bezirksverkehrs bedruckte Brief- und Akten-Um- schläge, welche vor der Einlieferung der betreffenden Sendungen beschädigt oder sonst unbrauchbar geworden sind,
je mit dem Betrag des Stempelwerths, also abzüglich der Herstellungskosten für die Brief- und Akten-Umschläge von je >/>.. bezw. 1 Pfg.
Da die Postanstalten mit den besonderen Werthzeichen des amtlichen Bezirksverkehrs nicht nusgestattet sind, so kann jedoch der Ersatz nur in der Weise zugelassen werden, daß die mit dem Bezug dieser Werthzeichen betrauten Stellen (in der Regel die Oberamtspflegen) je bei der Bezahlung des Kostenbetrages einer Lieferung solcher Werthzeichen an das Postamt der Oberamtsstadt — die von ihnen eingezogenen, in der vorbezeichneten Weise unbrauchbar gewordenen Werthzeichen all das betreffende Postamt abliefern und den Betrag des Stempelwerths von der zu entrichtenden Summe in Abzug bringen.
Zu Folge Erlasses der K. Generaldirektion der Posten und Telegraphen vom 1 3. d. M. werden die zum Bezug der amtlichen Bezirkswerthzeichen berechtigten Stellen und Beamten rc. des Bezirks hiervon in Kenntniß gesetzt. Den 22. März 1882. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
Calw. An die Qrtsvorsteher.
Die Ortsvorsteher werden veranlaßt, die K. Verordnung, betreffend den Schutz der Vögel vom 18. August 1878, Regierungsblatt Seite 205 ff. alsbald in ortsüblicher Weise wieder zu verkündigen und sich nicht nur selbst eifrig angelegen sein zu lassen, diesen Vorschriften die erforderliche Geltung zu verschaffen, sondern hiezu auch ihre Offizianten und Diener, insbesondere
die Waldmeister, sowie die Polizeidiener, Feld- und Waldschützen unter angemessener Erinnerung an die getreue Erfüllung ihrer diesfälligen Pflichten, aufzufordern.
Die Gemeindeangehörigen sind auf den K 8 jener Verordnung besonders hinzuweisen, derselbe lautet:
„Der Strafbestimmung der Art. 40 des Gesetzes vom 27. Dez. 1871, betreffend Aenderungen des Polizeistrafrechts bei Einführung des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich unterliegt ferner, wer während der Brütezeit der nützlichen Vögel und während der Zeit, in welcher die jungen Vögel noch flügg sind, d. h. in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni Hunde oder Katzen im Walde oder auf freiem Felde umherschweifen läßt."
Den 26. März 1882. K. Oberamt.
_ Flaxland.
Calw. An -ie Qrtsvorsteher.
Die Ortsvorsteher werden veranlaßt, die Bestimmung der Minist.-Ver- füg. vom 25. Febr. 1875, §22, — die Gewinnung ursprünglich e n I m p f st o s f s für die Schutzpocken-Jmpfung betr. — wonach die Belohnung eines Viehbesitzers, welcher natürlich pockenkranke Kühe so zeitig zur Anzeige bringt, daß der Pockenstoff von denselben zur Impfung von Menschen benützt werden kann, in 24 cM besteht, in den Gemeinden wiederholt bekannt zu machen und dabei die Rindviehbesitzer aufzufordern, sobald sie die natürlichen Pocken bei einer Kuh wahrnehmen, dieses demOrtsvorsteher anzuzeigen, welcher hievon unverweilt das Oberamtsphpsikat schriftlich in Kenntniß zu setzen hat.
Den 26. März. 1882. K. Oberamt.
_ Flaxland.
Calw.
Bekanntmachung, betr. die in Ausführung des Reichs-Biehfenchen- (Hesetzes vorzunchmeude Biehaufuahmc pro 31. März 1882.
Unter Hinweis auf Art. 4 des Ges. vom 20. März v. I. (Reg.-Bl. S. 189) und auf 8 14 der Min.-Verf. vom 23. März v. I. (Reg.-Bl. S. 196) werden die Ortsvorsteher beauftragt, die örtlichen Einbringer (Gemeindepfleger) darauf hinzuweisen, daß die Aufnahme und Verzeichnung der Viehbesitzer und ihres beitragspflichtigen Viehbestandes nach dem Besitz- stand vom 31. März d. I. zu erfolgen hat.
Bezüglich der bei dieser Aufnahme zu beobachtenden näheren Vorschriften wird auf die oberamtliche Bekanntmachung vom 25. April v. I. (Wochenblatt Nr. 48) hingewiesen, und zu derselben noch bemerkt:
Zu 1 b. Fernerhin ist der Besitzstand des 31. März maßgebend.
Zu 1 o. Der Beitrag, der pro 1882/83 von den Thierbesitzern zu erheben ist, wird vom K. Ministerium des Innern noch bekannt geinacht werden.
Zu 1 e. An Stelle des 10. Mai tritt für den Abschluß des Viehaufnahme-Geschäftes fernerhin der 10. April.
Zu 7. Bezüglich der Gebühren der Einbringer wird auf die Min.- Verf. vom 23. Sept. v. I. (Reg.-Bl. S. 439) hingewiesen.
Feuilleton. Der alte Komödiant.
Novelle von August Schräder.
(Fortsetzung.)
Er setzte schwankend seinen Gang fort und blieb von Zeit zu Zeit an einem Fenster stehen, uin auf das Geläute zu lauschen. Als die letzten Klänge verhallt waren, ging er zu seinem Lehnstuhle.
Ernst, Sie sind mein wahrer Freund!
Das schwöre ich Ihnen!
Bleiben Sie immer bei mir?
Ich wiederhole heute mein Versprechen.
Haben Sie ihren Posten aufgegeben?
Ja. Nichts hindert mich, mich nur Ihrem Dienste zu widmen.
Ich werde ja nicht lange mehr leben — dann gehe ich ein zu meiner Adelherd, zu meiner Frau. Mein Gott, wie glücklich hätte ich sein können, und wre namenlos elend bin ich nun.
^ versank in das düstere Hinbrüten wie stets, wenn sein schwacher Gerst sich mit diesem Gegenstände befaßte. Ernst ließ ihn nach Anweisung des Arztes gewähren. Plötzlich fuhr er auf.
Thorheit, Wahnsinn!
Was, mein Prinz?
Auch der große Shakespeare sagt es —
Was denn, mein Prinz?
Durch den Mund des Hamlet: Aus jenem Lande ist noch Niemand wiedergekehrt!
Eugen seufzte tief und schwer, sank zurück und schloß die Augen.
Ernst schüttelte mitleidig den Kopf.
Der arme Mann ist doch recht krank! dachte er. Ob es wohl gelingt, ihn von dieser starren Schwermuth zu heilen? Und es ist ja doch nur Schwermut!), die seinen Geist in Fesseln schlägt.
In dem kostbaren Gemache regte sich Nichts als der Pendel einer Uhr, die auf dem mit Büchern beladenen Schreibtische stand. In dem Schlöffe überhaupt war es still wie in einer verlassenen Kirche. Auch die Natur draußen war starr und regungslos. Kein Lufthauch ließ sich hören. Die Sterne blitzten in voller Klarheit von dem tiefgrauen Firmamente herab, das sich in feierlicher Majestät über der weißen Erde ausbreitete. Der Gedanke, es ist heiliger Weihnachtsabend, erfüllte den jungen Förster mit einem frommen Schauer.
Er erinnerte sich der glücklichen Kinderzeit und der Freude, die mau ihm an diesem Abende bereitet hatte. Seine gute Mutter, die Spenderin köstlicher Gaben, war längst heimgegangen; auch den Vater, der nie den Familienfreuden hold gewesen, der seine Zerstreuung in anderen Kreisen gesucht, hatte er verloren, er konnte wohl sagen, daß er ihn nie besessen. Hans von Malchow, der Kapitän außer Diensten und jetzt Jagdjunker, war stets als ein roher und sinnlicher Mensch bekannt gewesen. Man benutzte ihn, auch noch m letzter Zeit, zu Missionen, die den höchsten Grad von Rücksichtslosigkeit erforderten. Wenn die Ausführung zuweilen dennoch scheiterte, so