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u. Ka»»t«r. >bon- »emknl«prki« h«lb- jkihrlich 1 -Zi 80 ^ durch die P»st bezo­gen im Bezirk 2 <H> 30 L, sonst in o«nz Württemberg 2 -H 70 -j.

Calwer Wochenblatt

FSrA,t» »bonnirt «an bei der bked«k- tio«, «««märt» bet de« Voten ober der nstchstgelegencu Poststelle.

Die EinrücknngS- . gebühr betragt 9 <Z ^ für dir vierseitige Zeile ober deren Skoum.

Amts- unä Intekkigenzbkatt für äen Kezirk.

Nro. 34.

Dienstag, den 22. März L88I

56. Jahrgang.

Amtliche Kekanntmachungen.

Cal« Bekanntmachung betr das Musternngsgeschäft.

1) Nach dem genehmigten Reiseplan wird das dießjährige MusterungS-

geschäst im Aushebung,bezirk Cal« in nachstehender Weise vorgenommen «erden: _ .

Mittwoch, den 23 März 1881. Musterung in Lrebenzest

Hiebei haben pünktlich zu erscheinen Morgen« 8 V 2 Uhr: die Pflich­tigen von Dennjächt, Ernstmühl. Hirsau. Liebenzell; Morgen» 9 Uhr: von Möttlingen, Monakam, Neuhengstelt, Oberkollbach. Oberreichenbach, Otten- bronn; Morgen» 10 Uhr: von Eimmozhci«, Unterhaugstett. Unterrei­chenbach.

Donnerstag, den 24 März, Musterung Ln Gechingen.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Alt- hengflett, Dachtel, DeckenpfronZ, Gechingen. Morgens 10 Uhr: von Holz­bronn, Ostelsheim, Stammheim.

Freitag, den 2S. März, Musterung in Neuweiler

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Agen- bach, Aichhalden, Altbulach. Bergorte. Breitenberg. Emberg, Hornberg; Morgen«. 10 Uhr: von Liebelsberg. Martinsmoo«, Neubulach, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollwangen; Morgens 11 Uhr : von Röthenbach, Schmieh, Teinach, Würzbach. Zwerenberg.

Samstag den 26 . März, Musterung in Calw.

Hiebei haben zu erscheinen Morgens 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg. Calw; Morgen« 9 Uhr: von Sommenhardt, Speßhardt und Zavelstein.

Die Loosung

findet sür sämmtliche Militärpflichtige des Bezirk« am 28. März, Morgen» 8 Uhr in Calw statt.

Bei der Musterung haben nicht nur äie Pflichtigen äe» Jahrgang» 1861, sondern alle äiejenigea äer früheren Jahrgänge za erscheinen, über äeren Mi­litärpflicht »och nicht enägiktig eatschieäe» worden ist. oder welche von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden find. Die Angehörigen früherer Jahrgänge haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.

Sämmtliche zur Gestellung verpflichtete Leute werden hiemit aufge- sordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Rechtrnachtheile recht­zeitig an den genannten Tagen und Stationen sich einzustellen.

Das Erscheinen bei äer Bvosung ist äea Militärpflichtigen äer kausenäen Jahrgang» sreigestellt. Für die nicht Erschienenen wird das Loo« durch ein Mitglied der Ersatzkommission gezogen werden. Ausgeschlossen von der Loosung sind: die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, und die von einem Truppeniheil angenommenen Freiwilligen, sodann, fall« ein Erkenntniß der zuständigen Oberersatzkommisston vorliegt, die vorweg Ein­zustellenden. die dauernd Untauglichen und die dauernd Unwürdigen.

2) Die Ortsvorsteher haben auf Grund der Stammrollen die Heuer gestellungspflichtigen Leute, welche in den Liste» noch nicht gestrichen sind,

sofort protohollarisch zur Musterung vorzulaäen. Einsendung von Eräss-

nungSurkunden wird nicht verlangt.

Von der Gestellung können Gemeindebehörden nicht entbinden. Wer ^ an solcher durch Krankheit verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß ein- zureichen, da«, falls der Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Gemein­debehörde zu beglaubigen ist.

Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel u s. w. können auf Grund eines solchen Zeugnisses überhaupt von der Gestellung befreit werden.

3) Jeder Militärpflichtige, sowie dessen Angehörige sind berechtigt, spätesten» am Musterungrtermine Anträge aus Iurückstekkung oäer Befreiung non äer A«,Hebung zu stellen. (Bei erst späterem Eintritt der Veran­lassung zur Reklamation kann der Antrag auch noch bei der Authebung angebracht werden.) Hiebei find die Betheiligten berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachver­ständigen zu unterstützen. Derartige Urkunden müssen obrigkeitlich be­glaubigt sein.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten 3 glaub­hafte Zeugen hiesür zu stellen.

Keräen Bebkamationen mit äer Erwerbrnasähigheit von Eltern, Ge­schwistern u. s. w. begrüaäet, so haben die betreffenden Personen sich zur ärztlichen Untersuchung bei der Musterung der Ersatzkommisfion vorzustellen.

schukamtr-Lanäiäatea, Unterlehrer, Lehrgehiifen haben ihre Prüfungs­zeugnisse rechtzeitig spätesten» im Musterungstermine vorzulegen.

4) An- unä Flbmekäuagen von Pflichtigen sind akrbakä de« Oberamt anzazeigen, zutreffenden Falls unter Anschluß der Loosungsscheine.

ö) Bei äer Musterung haben je äie Ortsvorsteher äer zu s musteraäe» Pflichtigen zu erscheinen, äagegen bei äer Boosung nicht. Die Stammrollen sind mitzubringen und bei der Musterung nach dem Ecgebniß der Letzteren genau zu ergänzen. Der Eintrag der Loornummern erfolgt auf Grund der den Ortsvorstehern nach der Loosung zugehenden Loosungsscheine vor deren Ausfolge an die Pflichtigen.

Die Ortsvorsteher sinä äosür verantwortlich, äaß äie Pflichtigen bei äer Musterung vollzählig unä rechtzeitig in den Musterungslokalen sich einsinäe» und dort in Oräaung versammelt bleibe». Bei der Vorladung ist denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß alles Lärmen und Stören der Verhandlungen verboten ist, und daß man übervieß strenge darauf sehen wird, daß sie in ordentlichem und reinlichem Zustand erscheinen.

6 ) lieber äie Ekasststhation äer Mannschaften der Reserve. Landwehr, und Ersatzreserve I. El. (s. Wochenblatt Nr. 18.) findet die Verhandlung je am Ende der Musterung bezüglich der Angehörigen derjenigen Gemeinden statt, welche am betreffenden Tage die Militärpflichtigen gestellt haben.

Den 5. März 1881.

K. Oberamt.

F l a x l a n d.

Feuilleton.

Der Diamantring.

Novelle von August Schräder.

V.

Auf dem Balte.

(Fortsetznn,.)

Franz wiederholte ihr fast täglich:

Ich arbeite nur für Dich, Henriette, damit Du wie eine Fürstin geehrt werdest."

Ehrt man Deine Frau nicht schon genug? fragte sie einst.Be­dürfen «ir noch mehr de» Reichthum«, um in unserer Liebe glücklich zu sein?"

Ich habe mir vorgenommen, Dein Vermögen zu verzehnfachen," antwortete er.Gönne mir den Stolz, einige Jahre an der Börse ge­herrscht zu haben."

Da» Glück, da« Soltau in dem Besitze seiner reizenden Gattin fand, war seit der Zeit der Verheirathung L-r ein einzige, Mal getrübt worden: ein neidischer Speculant hatte in gewissen Kreisen da« Gerücht verbreitet. Soltau verdanke sein Vermögen nicht seinem Geschäft,fleiße, sondern seiner schönen Frau, und diese habe es durch hohe Protection theuer erkauft. Franz hatte diese Verleumdung dadurch gerächt, daß er den verleumder­ischen Speculanten mittelst eine» geschickten Börsenmauöver« zum Fallisse­ment gezwungen. Der Banquier besaß den richtigen Takt, diese Ange­legenheit und ihre Folgen, die da« eheliche Glück würde getrübt haben, seiner Frau zu verschweigen; dafür suchte er aber al« Banquier zu glänzen und seinem Ehrgeize durch große Unternehmungen zu genügen. Franz

betete seine Frau an, und liebte seine kaufmännische Ehre.

Ein großer Schiffsrheder, der durch den Transport von Auswande­rern ein enorme« Vermögen erworben hatte, gab um diese Zeit einen Ball. Franz und Henriette waren dazu geladen. Der Schiffsrheder bewohnte ein» jener palastähnlichen Häuser, die nach dem großen Brande entstanden sind. Seine Sääle waren mit seidenen Tapeten und Gold verziert; der Ball sollte st« den Gästen bei glänzender Beleuchtung zeigen.

Um neun Uhr erschien der Banquier mit seiner Gattin. Man b»- neidete da» schöne, glückliche Paar. Henriette war in weiße Seide ge­kleidet; ein kostbarer Diamantschmuck erglänzte an ihrem Alabasterhalse, und eine einfache rothe Rose schmückte da« volle braune Haar. Auch Franz hatte eine reiche elegante Toilette gemacht, denn er war noch Lieb­haber und wollte seiner Frau gefallen. Beide halten sich nicht für die Welt, sie hatten sich nur für sich selbst geschmückt.

Während Franz eifrig von den Männern begrüßt ward, führte die Frau vom Hause, eine schon bejahrte Dame, die strahlende Henriette zu einem Kreise junger Frauen und Mädchen. Die Musik begann, und die Tänzer erschienen, um die harrenden Tänzerinnen zu engagiren. Selbst die Hausfrau ward von einem Schiffskapitän in dis Reihe gezogen.

Da trat ein junger Mann zu Henrietten, und bat um ihre Hand zum Tanze.

Ich tanze nie. mein Herr," antwortete artig die junge Frau;er sei denn, daß mein Mann mich zu einem langsamen Walzer führt, der keine anstrengende Bewegung erfordert. Mehr als einen Tanz hat mir der Arzt nicht erlaubt, und ich glaub«, daß ich Sie nicht kränke, wenn ich zu diesem einen Tanze meinem Mann die Hand reiche."

Nh. Madame ist verheirathetl" sagte pikirt der Tänzer.Und doch versicherte man mir neulich dar Gegentheil."

(Fortsetzung folgt.)