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Affen und ein Alligator bereits erstickt. Nahrung war dem Feuer dadurch gegeben worden, daß am Samstag Abend frisches Heu in da- Gebäude gekommen. Das Gebäude ist bei der Elberfelder FeuerversicherungSgrsell-

- schaff mit 18,000 -46 versichert, die Thiere. 32 Affen und ein Alligator, sind unversichert. Der größte Verlust besteht jedoch darin, daß die verloren gegangene Affenfamilie vollständig akklimatisirt war und der jährliche Ab­gang vollständig durch Zucht gedeckt werden konnte. Es gehört eine lange Reibe von Jabren daru. um ei nen io ge ortete n Bestand wieder zu erhalten .

Zum neuen Sporlelgesetzesentwurf.

(Schluß.)

Im Einzelnen bespricht das Gutachten des Eßlinger Gewerbevereins- Äusschusses die einzelnen Tarifsätze des Sportelgefetz-Entwurfes, wie wir es in gedrängtem Auszuge wiedergeben.

Zu No. 2 und 10 . Gewerbliche Anlagen.

Das Sportelgesetz von 1828 setzte für die Concessionirung von einzel­nen gewerblichen Anlagen eine Sportel fest, die aber theils durch die Ge­werbeordnung von 1862, theils durch die allg. Bauordnung Art. 9 t auf­gehoben worden ist. Wenn aber jetzt für die Concesfion von gewerblichen Anlagen eine Sportel von 10200 -46 erhoben werden will, weil dem Betheiligten ein Vermögenszuwachs entstehe, der sonst von keiner Steuer getroff n werde, so trifft dieser Grund mit Rücksicht darauf, daß jede gewerbliche Anlage zur Genüge mir Staats- und Gemeindesteuern bedacht ist. kaum zu, noch weniger aber, wenn Sporteln sogar bei Abweisung des

- Concessionsgesuchs verlangt werden.

Zu No 9. Bau fachen.

Weitaus die meisten Baugesuche werden durch die Gemeindebehörde erledigt; es wird aber für die Erhebung einer Sportel der Grund gellend gemacht, daß die Gemeindebehörde in Bausachen Namens des Staats handle. ES steht zu befürchten, daß die Sportel in Bausachen hemmend auf die ohnehin darnieder liegenden Baugewerke einwirken wird.

Zu No. 15. Bürgerrechtsurkunden.

1 -46 Sportel wird verlangt für die Ausstellung einer Bürgerrechts­urkunde, für welche der betreffende Gemeindebeamte 20 ^ bezieht, wäh­rend die Staatsbehörde lediglich nichts damit zu thun hat.

Zu No 19 Ziff. 3 und 4. Dien sta n st eIl ungs s po r 1 e l.

Auch hier fordert der Staat eine Sportel, wo er keine Leistung hat. ES könnte/i dadurch leicht die Gemeindekaffen belastet werden, aus welchen die Besoldung fließt, weil der Besoldete ohne Zweifel um Uebernahme dieser hohen progressiven Gebaltssportel von 24«/g auf die Gemeinde­kasse kifften wird. Bielleicht könnte aus disser Svortel eine Unterstützungs- kasse für invalide Gemeindebeamten oder deren Witlwen und Waisen ge­bildet werden.

Zu No. 23. E i de s ab n a h m e.

Eine Sportel von 220 -46 für außergerichtliche Eidesabnahme widerspricht dem allgemeinen Volksgefühl.

Zu No. 2?. Feuerversicherungsverträge.

Wenn unser Landvolk schon bisher allzu gleichgültig war für dis Versicherung des Mobiliarvermögens, so daß anno 1860 z. B. 5M/g des gesammten Mobiliarwerths unversichert war, so wird es durch eine Spor­tel auf den Feuervecsicherungsvertrag. die wie eine Strafe gegen den sorgsamen, versicherten Mobiliarbesttzer wirkt, noch weniger zum Versichern angeregt werden. Die Sportel beträgt zwar nur 5 von 1000 -46 pr. Jahr, gleichwohl ist nur eine nachtheilige Wirkung davon zu befürchten, konsequent müßten auch die Hage!-. Lebens- Spiegelglas- Transpott- und Urisallversicherungsveclräge bespöttelt werden.

Zu No. 32. Gemeindegrundeigenthum.

Für Vertheilung von Gemeindeeigenthum oder Einführung von Ge­meindenutzungen soll eine Sportel von 25500 erhoben werden, die ohne Zweifel der Gemeindekaffe zur Last fallen würde. Es sind übrigen» kaum 200 Gemeinden im Lande, die keinen Gemeindeschaden umlegen.

Zu No. 33. Gern ein d er ath sb es ch küsse.

Für Einführung von Verbrauchssteuern sollen 50100 -46, in an­dern Fällen 5200 -46 Sportel erhoben werden, natürlich ebenfalls au» der Gemeindekasse.

Zu No. 35. Gesellschaftsverträge u. 37. Handelsregister.

Hierüber kann man ruhig da« Urtheil der Handels- und Gewerbe­kammern abwarten.

Zu No. 60. Polizeistunde.

Eine Sportel für deren Verlängerung durch die Ortsbehörde (viel­leicht auch für Dispens von dem Verbot des Singen« nach 10 Uhr?) wird damit begründet. daß wo ein Vergnügen gesucht werde, die Staatskasse zur Theilnahme berechtigt sei. Glücklicherweise besteht die Polizeistunde in allen größeren Orten nicht mehr.

Zu No. 61. Prüfungen.

Die Sportel von 30 -46 für jede höhere oder niedere Dienstprüfung in den verschiedenen Departements wäre an sich mäßig, wirkt aber ungleich, da der Staat nicht für alle Geprüften die künftige Verwendung über­nimmt (niedere Verwaltungscandiduten, Werkmeister). 5 -46 sür ein Dok­tordiplom. 3 -46 für die Prüfung eines Heizer» und Wagenwärters.

Zu No. 63. Rechnungen.

Eine Sportel von 5 -46 pro Blatt der Rechnungen und ihrer Bei­lagen wird eine sehr namhafte Belastung der betreffenden Kassen ergeben.

Zu No. 81. Verpachtungen.

Auch diese Sportekerhöhung würde die Gemeindekasse belasten.

Zu No. 85 Verfahren in G e w er b es ach e n.

Hier treten die Bedenken wie bei No 2 und 9 wieder ein.

Zu No. 87. Versteigerungen von beweglichen Gegenständen sollen künftig nach dem Vorgang Bayerns mit l<>/<, Sportel belegt werden. Womit diese Sportel begründet werden w,ill. ist nicht recht klar.

Zu No. 92. Vor träg e, Conc er te rc.

Wenn irgend eine, so wird gewiß diese Sportel von 5"/o bei den Gesetzgebern auf Widerspruch stoßen, da bei ihnen der Sinn für Kunst und Wissenschaft hoffentlich stärker ist, als die Rücksicht auf einen finanziel­len Vortheil des Staats. der mit der Culturentwicklung des Volks im Widerspruch steht.

Zu No. 97. Wirthschäften.

Gegen «ine Concessionssportel wäre nichts einzuwenden, wenn damit (bei den bereits bestehenden 2t,7e9 Wirthschaften) die fernere Aus­dehnung diese« Gewerbebetriebs erschwert werden will Eine Wirth- sch a f t ssp o rt el von 38 -46, resp 13 -,/6, dagegen wird zwar eine schöne Summe einbringen, eine andere Frage aber ist es. ob sie gerade jetzt, wo dar Wirthschaffsgewerbe nicht sehr lukrativ ist, neben hohem Um­geld und erhöhter Gemeinde- und Gewerbesteuer angezeigt ist.

So der Eßlinger Gewerbeverein. Anderen Ansichten stehen die Spalten dieses Blattes gerne offen.

K Standesamt -Kalw

Vom 14. bis 20. Januar 1881.

Geborene

Marie Martha, Tochter des Karl Christian Moros, Kutschers hier.

Emma Louise, Tochter des .Jakob Friedrich Wackcnhuth, Mechanikers hier, Emilie, Tochter des Christian Alexander Lutz, Bäckers hier.

Emil Rudolf, Sohn des Julius Alfred Vogel, Kaufmanns hier. .

8. Januar.

11 . .

18 . .

17. .

Amtliche Dekanntmachungen.

Revier Hirsau.

Stanzen-Verkauf

von Staatswald ^, Löffelschmiede, klei- " ner Kohlberg und Blindbachhalde Samstag, den >29. Januar. Vor­mittags 10 Uhr, bei Bierbrauer Stotz in Hirsau:

4s0 Derbstangen, 1920 Hopfen­stangen, 2850 Floßwieden und 50 birkene Wagnerstangen.

Haus' Verkauf.

Gottlob Friedrich Schuon, Strmnpfwe- bers Wittwe, Marga- - reche geb. Schüttle hier, bringt am

Montag. den 24. Januar 1881. Vormittag« 11 Uhr. auf dem Rathhau» im öffentl. Auf- ; streich zum Verkauf

44 qm. ein zweistockigte« Wohn­haus nebst Hofraum und 54 qm Gemüsegarten im Zwinger, zwischen Christian Friedrich

W

Wochele und dem eigenen Gatten. Brandversicherungsanschlag 1720 »16. Calw, den 21. Januar 1881. Rathsschreiberei.

_ Ha f f n e r._

Weltenschwann.

Holz-Verkauf.

Am Mitt­woch. den 26. Jan., Vormit­tags 10 Uhr, werden aus dem Gemeindewald 83 St. Lang­holz, enthaltend 47,58 Festm., 115 Rm. Scheiterholz, worun­ter auch Prügel,

loosweise verkauft bei Michael VoIIe dahier. Liebhaber «erden eingeladen. Den 19. Januar 1881.

_ Gemeinderath.

Althengstett.

Stangen-Verkanf.

Am Dienstag, den 25. d. M., Mor­gens 10 Uhr, wer- )den im Gemeinde- wsld auS einem äl­teren Schlag 3000 Stück schöne fichtene Hopfen­

stangen . 12)0 Stück Derb­stangen, 400 Stück Zaunstecken verkauft.

Zusammenkunft im Ort.

Käufer erwünscht.

Den 18. Januar i881.

Schultheißenamt.

We..

Althengstett.

Schüfwei-e- Verpachtmlg.

- ^ Die hie-

Schaf­weide wird auf 3 Jahre vom 1. März '1881 bis 31. Novbr. 1884 wieder verpachtet. Dieselbe ernährt 4500 Stück Schafe, und kann be­fahren werden vom 1. März bis 31. November d. I.

Die Verpachtung findet am Mittwoch, den 2. Febr. d. I..

' Mittag« 12 Uhr. statt. Pachtliebhaber erwünscht. Aus­wärtige haben sich mit beglaubigtm VermögenSzeugniffen zu versehen.

Den 18. Januar 1881.

Schultheißenamt.

Weiß.

Prival-Auzeigen.

wurden drei lange weiße

3 a i « e n.

Der Finder ist gegen Be­zahlung der Einrückungs­gebühr zu erfragen auf dem Comptoir d. Bl.

Zu vermiethen.

Eine freundliche Wohnung mit 3 kleineren Zimmern und den sonstigen Erfordernissen aus Georgii, könnte auf Verlangen auch bälder bezogen wer­den bei

C. Serva.

Ein freundliches

Logis

nebst den sonstigen Erfordernissen hat auf Georgii zu vermiethen

_Bäcker Kran-Haar.

Ein freundliches

-Logis

mit 3 ineinandergehenben Zimmer» für eine stille ordentliche Familie ver- miethe ich auf Georgii.

Jmm. Perrot.