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hierin allein ein wirksames Gegenmittel gegen die Gefahren der allgemeinen Wechselsähigkeit liegen würde, scheint auch sonst Anhänger zu haben; an den Plakatsäulen inKassel ist wenigstens folgender Ausruf angeschlagen, der eine weitere Verbreitung verdient: „Bauersleute. Handwerker. Arbeiter! Unterschreibt nie einen Wechsel! Warum nicht? 1) Ihr könnt Eure einmal gegebene Unterschrift nicht wieder zurücknehmen, so gern ihr es vielleicht Ihätet. 2) Der Wechsel muß am Verfalltage ohne Weigerung bezahlt werden und zwar an den, welcher denselben in Händen hat. Dieser hat gar nicht zu fragen , ob ihr die Schuld wirklich gemacht habt oder nicht. 3) Seid ihr in der Tbot nicht im Stande, zu bezahlen, so folgt sofort der Protest, Wechseltlqge und Beitreibung, Alles mit vielen Kosten verbunden. In wenigen Tagen habt ihr die gerichtliche Exekution zu Hause, und .war das zu bedeuten hat, braucht wohl nicht erklärt zu werden, 4) Einreden können euch vor dem Bezahlen nicht retten. Es kann auch nichts helfen, daß ihr sagt, ihr wäret gar nichts oder ihr wäret nicht so viel schuldig; auch nicht einmal, daß ihr sagt, ihr hättet nicht so viel unterschrieben. Ihr habt euren Namen unter den Wechsel geschrieben und müßt zahlen, so viel daraus steht. Und wenn euch auch versprochen wäre, der Wechsel solle nicht in Umlauf gesetzt oder er solle am Verfalltage prolongirt werden so nützt es euch nichts, auf dieses Versprechen euch zu berufen. 5) Wenn ihr eine Schuld habt, versucht alles Mögliche, sie zu tilgen; verkauft oder entzieht euch lieber etwa«, sollte es euch auch hart ankommen — aber unterschreibt keinen Wechsel dafür. Ihr übergebt euch in des meisten Fällen einem wildfremden Menschen auf Gnade und Ungnade, 6) Sprecht euch über eure Lage aus und fragt ehrliche Leute um Rath; Schulden schänden nicht, wenn sie nicht auf schlechte Weise gemacht sind. Wenn der Wechseleigenthümer auch Wort hält und nicht über eure Geldverlegenheit spricht, am Ende, wenn euch Haus und Hof verkauft wird, wird eure Lage doch oller Welt offenbar. 7) Unterschreibt also keinen Wechsel, stellt aber auch keine'mach §. 702 der Civilprozeßordnung vollziehbare Urkunde aus. 8) Sucht Hilfe bei den Sparkassen und Vorschußvereinen. Könnt ihr von diesen auf einen einfachen Bürgschaftsschein einen Vorschuß nicht erhalten, so dürft ihr diesen Vereinen ausnahmsweise einen Wechsel ausstellen, weil
von ihnen ein Mißbrauch der Wechsel» nicht zu befürchten ist. Der land-- wi rthschaftliche Centralverein für den Regierungsbezirk Kassel." _
Gegen Husten und Schnupfen. ""
Bef der gegenwärtigen Jahreszeit der Schnupfen, Husten, überhaupt Katarrhe, von denen die meisten Menschen befallen werden, wird cS von allgemeinem Jntcrcfse sein, über diesen Krankhcitszustand Belehrung zu schöpfen, insbesondere wie man sich dieses unan- genehmen Gastes erwehren kann. Nach den in wissenschaftlichen Kreisen angestellten Versuchen und gemachten Erfahrungen, beruhen diese katarrhalischen Erkrankungen im Allgemeinen auf einer mehr oder weniger hochgradigen Entzündung der Schleimhäute 'der Lustwege, — so daß durch Beseitigung derselben, auch der Hustenreiz n»d die jeden Schnupfen begleitenden öfters unerträgfichen Nebenumflände verschwinden. — Die Beseitigung dieses entzündlichen Zustandes wurde durch eine von Apotheker vr. Ew. Voß in FräNk» furt a. M. zusammengesetzte, antiphlogistisch wirkende, sogenannte Katarrhpille, in der merkwürdigen kurzen Zeit weniger Stunden erreicht. — Solche überraschende Erfolge, welche noch von verschiedenen praktischen Aerzten. die sich für dieses neue Mittel, interes- sirten, bestätigt werden, lasten es empfehlenswerth erscheinen, die allgemeine Aufmerksamkeit auf diese Dr. Boß'jchen Katarrhpillen zu lenken. — Dieselben sind in kleinen mit gesetzlicher Schutzmarke und dem Facsimile des vr. Ew. Voß versehenen Blechdosen zum Preise von 7b Pfz. in den Apotheken erhältlich; -- in Calw in beiden Apotheken. ES empfiehlt sich, um Verwechslungen zu vermeiden, speciell die vr. Voß'schen Katarrhpillen zu fordern. —_,
4. Januar. 6 . ,
7. .
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9. .
K Standesamt Calw
Vom 7. bis 13. Januar 1881.
Geborene.
Eva Magdalena, Tochter des Johannes König, TaglöhnerS hier. Johanna Julie, Tochler des Karl Waidelrch, RößleswirthS hier.
Karl Wilhelm, 'Sohn des Georg Essig, Metzgers hier.
Theodor, Sohn des Friedrich Klinger, Fabrikanten und Gemeinde- rgths hier.
Christine Martha, Tochter des Martin Seeger, Schlossers hier.
Anna, Tochter des Georg Mayer, Gärtners hier.
Emil, Sohn des Karl Slotz, Schuhmachers hier.
Gestorbene.
Gotthilf, Sohn des Göttlich Haller, Zimmcrmanns hier, 4'/, Wochen alt.
Gustav Bernhardt, Sohn des Johann Jakob Füßier, Zimmermanns hier, 3 Monate alt.
Marie ged. Müller, Ehefrau des Karl Beißer, Tuchscheercrs hier, 40 Jahre alt.
Amtliche Dekanntmachungen.
Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.
I Im Register für Einzelftrmen.
1 .
Gerichtsstelle,
welche die Bekanntmachung erläßt;
Oberamlsbezirk.
für w eichen dos Handelsregister geführt wird.
2.
Tag
der
Eintra
gung.
3.
Wortlaut der Firma;
Ort der Hauptniederlassung und der Zweigniederlassungen.
4.
Inhaber der Firma.
5.
Prokuristen;
Bemerkungen.
Amtsgericht
11. Januar
Gustav Friedrich Wagner. Strick-
Gustav Friedrich Wagner, sen.,
Friedrich Klinger. Kaufmann,
Calw.
188i.
G
waaren-Igbrikation in Calw.
Kaufmann in Calw.
Gustav Wagner, Kaufmann, beide in Calw.
Gelöscht in Folge Veräußerung des Geschäfts.
Zur Beurkundung: stv. Amtsrichter
D eckin g e r.
II Im Register für Gesellschaftsfirmen und für Firmen juristischer Personen:
1.
Gerichtsstelle,
welche die Bekanntmachung erläßt. Oberamlsbezirk, für welchen das Handelsregister geführt wird.
2.
Tag
der
Eintragung.
3.
Wortlaut der Firma;
Sitz der Gesellschaft oder der juristischen Person;
Ort ihrer Zweigniederlassungen.
4.
Rechtsverhältnisse
der Gesellschaft oder der juristischen Person.
57 '
Prokuristen,
Liquidatoren;
Bemerkungen.
Amtsgericht
Calw.
tl. Januar 1861.
Gustav Friedrich Wagner, Woll- waarenfabrikation in Calw.
Offene Handels-Gesellschaft zum Zwecke der Fabrikation von Woll- waaren.
The i lhaber:
Friedrich Klinger,
Gustav Heinrich Wagner, Hermann Wagner, sämmtlich Fabrikanten in Calw.
Die Firma wurde von den jetzigen Inhabern durch Gesellschafts-Vertrag von dem bisherigen Geschäfts-Inhaber Gustav Friedrich Wagner, Fabrikant in Calw erworben und willigte derselbe ausdrücklich in die Fortführung der bisherigen Firma ohne einen da« Nachfolgerverhält- niß andeutenden Zusatz ein.
Zur Beurkundung: stv. Amtsrichted
D e ck i n g e r.
K. Amtsgericht Calw.
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über 4>as Vermögen des Wilhelm Bozenhardt, Bierbrauers Ln Calw, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußoerzeich- niß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden. Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über dre nicht verwerthbaren Vennögenr- pücke Termin auf Freitag, den II.Febr. 1881, Vormittags 9 Uhr,
vor dem Königlichen Amtsgerichte da
hier festgesetzt.
Den 12. Januar 1881. Gerichtsschreiber Wandel.
Revier Hirsau.
Brennholz- Verkauf
Samstag, den 22. Januar, Vormittags lOUHr, im Anker in Ernstmühl vom Staatshalt» kl. Kohlberg: 222 Rm. Nadelholz-Scheiter und Prügel, 1540 gebundene buchene MeltsnMtd-
detretstg, vom Bruverüerg 750
gebundene eichene und 560 bu- chen e Wellen. _
C.a l w.
Aufforderung
zur Anmeldung der Militär- .pflichtigen behufs der Aufnahme in die Stammrollen.
Unter Bezugnahme aus die dieß- fallsige oberamtliche Bekanntmachung im Wochenblat von heute Nr. 4 werden alle im Jahr 1861 geborenen -WehrMchlMN. . pelLe hier ihren
dauernden Aufenthalt haben, d. h.
sowohl solche, welche hier ihren ordentlichen Wohnsitz haben, als auch solche, welche auf bestimmte oder ün- bestjmmteZeit Fch in dienstlichen oder sonstigen Verhältnissen hier aufhalten und hier ihre Wohnung. Schlafstelle haben, aufgesordert, sich und sofern solche hier nicht geboren sind, unter Vorlegung ihrer GeburtSzeug» nisse in der Zeit vyzn IS. Januar bis I Februar d. I. zur Eintragung in die Stammroll« bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden.