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leiten versteht. Man sieht er jedem einzelnen Träger der Rolle an, daß AM sein Beruf ernst und ihm daran gelegen ist, ohne aus den Schranken ! herauszutreten, dem guten Ensemble sich anzuschließen. Bei derartigen! 'Leistungen ist er ein Vergnügen, das Theater zu besuchen, und sind wir ' fest überzeugt, daß der Besuch desselben auch ste'.S ein gesteigerter sein wird. Was die Leistungen der einzelnen Mitwirkenden betrifft, so gebührt die i Palme des gestrigen Abends unbedingt Frau Direktor Sternwald t, ^ in welcher wir hauptsächlich eine ganz vorzügliche Sängerin kennen lernten, man deren Gesang wir uns noch manchen genußreichen Abend versprechen! dürfen. Hr. Direktor Ste rnwaldt spielte den alten Postmeister aus- i .gezeichnet und bewies durchgehends den roulinirten Schauspieler; Hr. Her« ^ mann batte die Ralle de« Postillons sehr gut aufgefaßt und ließ bei deri Durchführung derselben nichts zu wünschen übrig. Besonders reichen Bei- ^ fall erntete Hr Dötschmann mit seinem Couplet, das mit politischen Wortspielen reizend auSgestattet war. Das Publikum unterhielt sich über« Haupt während des ganzen Abends vortiefflich und lohnte die Darstellenden durch mehrfachen Hervorruf. Wie vorzüglich das Repertoir bestellt ist, zeigt die in nächster Zeit zu erwartende Vorführung von ausgezeichneten Zugstücken, z B. am Freitag Abend von ,Dr. Klaus" was das an­erkannt beste der neuesten Lustspiele ist. Möge das Streben des Hrn. Di- re k:ors durch recht zahlreichen besuch belohnt w-r den.

Calw.

Landwirthschastlicher Dezirksverein.

Den Bezug von jungen Obslbämnen betreffend.

Der Ausfall an jüngeren und älteren Obstbäumen in Folge de« strengen Winkers von 1819/80 ist im ganzen Lande ein io bedeutender, daß voraussichtlich um diesen Ausfall möglichst raich ist ersetzen, im näch­

sten Frühjahre eine so starke Nachfrage nach jungen Obstbäumen eintretett wird, daß es fraglich erscheint, ob dieselbe von inländischen Baumschulen wird ganz befriedigt werden können. Die K. Crntralstells für die Land- wirthschast hat sich deßhalb erboten, im Bedürfnißfalle weitere Bezugs­quellen zu ermitteln und empfiehlt zunächst den Gemeinden dringend den gemeinsamen Bezug der nöthigen Ersatzbäume, worin eine gewisse Sicher­heit für den Bezug von nur gut erzogenen Bäumen und sür die Aechtheit der Sorten liegen würde, während vor den Angeboten herumztehender Händler nicht genug gewarnt werden kann.

Der landw. Bezirks oerein ist gerne bereit, auch in dieser Beziehung seine Vermittlung eintreten zu lassen, und ersucht deßhalb diejenigen Herren Ortsoorsteher, welche von derselben zur Deckung des Bedürfnisses in ihrer Gemeinde Gebrauch machen wollen, die Zahl der nöthigen Apfel- und Birnbäume spätestens bis

Freitag, den 26. November, dem Unterzeichneten Vereins Vorstände anzuzeigen.

Calw. 18. November 1880. Der Vercinsvorstand

Flaxland.

E. Hör lach er, Secr

12. November. 1b.

Id.

16.

17.

11 .

K StandeHamt Calw.

Vom 12. bis 19. November 1880.

Geborene.

Karl Otto, Sohn des Johannes Strähle, Wagenwärters hier.

Wilhelm August, Sohn des Jakob Schäfer, Schreiners und Glasers hier. Melanie Karoline Luise, Tochter deS Heinrich Friedrich Karl Gaßner, Kaufmanns hier.

Otto Einst Friedrich, Sohn des Otto Stikel, Kaufmanns hier.

Marie Charlotte, Tochter des Karl Gottlob Buhl, Schreiners hier.

Gestorbene.

Wilhelm Wagner, Tuchscheercr hier, unverbeirathet, 76 Jahre alt.

Amtliche Dekanntmachungen.

OeffenLliche Ladung und Bekanntmachung,

Karl Friedrich Kober von Altburq, OA. Calw, geboren am 12. April 185).

ist beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesge­biet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Aller sich außerhalb <drS Bundesgebietes ausgehalten zu haben.

Vergehen gegen § 14o Nro I des St.-G-B.

Derselbe wird heemü aus

Donnerstag den 3o. Dözember 1i-80, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer beä K. Landgerichts Tübingen zur Hauptverhanblung geladen.

Lei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe aus den Grund der nach 8 472 der St.-P.-O. von den mit der Kontiole der Wehrpflichtigen ibeausiragten Behörden abgegebenen Erklärungen verurlhetlt werden.

Weiler wird veröffentlicht, daß durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts Tübingen vom 27. Oktober 18.10 das im deutschen Reiche befindliche Vermögen des vorgenannten Angeklagten in Gemäßheit des § 140 letzter Absatz des St-G-S. 02» und 480 der Sl.-P-O. bis zum Betrage von Dreitausend Mark mit -Beschlsg belegt worden »ft.

Verfügungen, welche der Angeklagte über sein Vermögen, soweit es Mit Beschlag belegt ist, nach dieser Veröffentlichung vornehmen wird, sind der Staatskasse gegenüber nichtig.

Tübingen, den 5. November 1860.

Revier Slammhelm.

Akkord

über die Beisuhr und das Schlagen

von ca. 800 moßlusten Kalksteinen für die Wege im Staalswald (auch Wasserbaum)

am Dienstag, den 23. Noo., Vormittags 10 Uhr, im Nößle ui Slammheim.

Calw.

Volkszählung betr.

In Gemäßheit der Beschlüsse des Bundesraths vom 29. Mal 1880 und der Verfügung der Ministerien des Innern und der F nanzen vom 19. Juni 18. 0 ist, wie im ganzen deutschen Reich, so auch in Würt­temberg aus 1. Dez. 188o wieder kine Zählung der o r r s a n w e s e v- de n Bevölkerung vorzunehme». Tie Volkszählung bildet die Grund­lage, aus weiche sich die Verlheiiung einersstts der für das deutsche Reich zu übernehmenden Leistungen, an­dererseits einzelner gemeinschaftlicher Einnahmen zu stützen hat.

Es liegt deßhalb im öffent­lichen Interesse, insbesondere im Interesse der St euerps lich-

rrgen. vatz die Zählung eine ge­naue, vollständige und zuverlä'fige fei.

Durch die Zählung soll zunächst die orlsan wesende Bevölker­ung oder die gesammle, zur Zeit der Zählung im Orte an­wesende Bevölkerung er­mittelt werden.

Daneben ist das zur Ermittlung der Wohnbevölkerung Er­forderliche auszunehmen, welche dis Mitglieder der in den einzelnen Ge­meinden wohnhaften Haushaltungen, «inschließlich der einzeln lebenden selbstständigen Personen, umfaßt.

Als ortsanwesend werden in den einzelnen Gemeinden diejeni­gen Perionen betrachtet, welche in der Nacht vom 30. November auf den i. Dezember in den betreffenden Gemeindebezirken sich aufhallen.

Die während dieser Nacht aus Reisen oder sonst unterwegs befind­lichen Personen werden da als ar- wesend verzeichnet, wo ste am Vor­mittag des 1. Dezbr. antommen.

Die Grundlage sür die Zählung bildet die Haushaltung Einer Haus­haltung gleich zu achten sind die einzeln lebenden selbstständigen Per­sonen , welche eine besondere Wohn­ung inne haben, und eine eigene Hauswitthschasl führen. Andere al­

lein stehende Personen werden als derjenigen Haushaltung angehörig betrachtet. bei welcher sie wohnen, auch wenn sie in derselben keine Ver­köstigung haben

Die Zählungsformulare werden in der Zeit vom 2580. November durch die obrigkeitlich bestellten Zähler ousgetheilt: Am !. Dezember Vor­mittags sind die Zählungslisten durch die Haushaltungsoorstäude, bezieh­ungsweise die ein.ein lebenden selbst­ständigen Personen nach der in den Forwulanen erkhestten speziellen Jn- Uruküon auszusüilen und zu unter­zeichnen.

Wo erforderlich, wird der Zähler die Ausfüllung der Formulare durch Raih und That erieichtern oder er­möglichen, unter Umständen auch die Einträge unmittelbar besorgen.

Die Wieder-Einsammlung der ausgefülllen Zahiungs - Formularien findet am Nachmittag des 1. Dezbr. statt.

Zwecke dasselbe in den nächsten Wochen

je am Mittwoch und Samstag dieselben übernehmen wird.

Dabei wird daraus hingewiesen, daß nach dem Strafgesetzbuch §. 369 Gewerbetreibende, bei denen zum Ge­brauche in ihrem Gewerbe geeignete, mit dem gesetzlichen Eichungsstempel Nichtversehens oder unrichtige Maaße, Gewichte oder Waa­gen vorgefundcn werden, oder welche sich einer andern Verletzung der Vor­schriften über die Maaß- und Ge­wichts-Polizei schuldig machen, mit einer Geldstrafe bis zuEin- hundertMark odermitHafl bis zu vier Wochen zu bestra­fen si u d. Neben der Geldstrafe oder der Hast ist aus die Einziehung der vorschriftswidrigen Maaße, Gewichteund Waagen oder sonstigenWerkzeugezu erkennen.

Calw. 18. Nov. 1880.

Stadtschultheißenamt.

Schuldt.

Die Haushaltungsvorstände wer­den bei dri großen Wichtigkeit der Ausnahme dringend aufgesordert, sich mir den in den ZähiuiigSlisten ent­haltenen Anweisungen genau ver­traut zu machen und hiernach die Ausfertigungen so genau als möglich zu machen, damit die Zähler ihrer Aufgabe gemäß die Zählungslisten am 1. Dezbr ohne Verzug in Empfang nehmen können.

Die nöthigen Belehrungen werden die Zähler bei der Abgabe vom 25. b s 30. Noobr. eilheilen.

Den 1. Noobr. 1880.

Stadtschulkheißenamt.

S ck u l d t.

E a t w.

Vorschriften

über Maaße und Gewichte

betreffend

Da nach gemachten Erhebungen constatirt ist, daß in Folge des mehr­jährigen Gebrauchs die Maaße und Gewichte in ihrem normalmäßigen Bestände verloren laben, so werden die Hände'- und Gewerbetreibenden im Interesse des consumirenden Pub­likums sowohl als in ihrem eigenen Interesse zu Vermeidung von Unter­suchungen und Strafen darauf auf­merksam gemacht, daß es geboren ist. die Maaße und Gewichte, Waagen rc. dem Eichamts zur Prüfung und Rich­tigstellung zu übergeben, zu welchem

Calw

Nutz- und Bmiu- Holz-Verkans.

Am Mo n- tag, den 22. November d. I., wird in hiesigem Stadrwald, Abtdeilung Unterer Altweg nachstehendes Nadelholz-Nutz- und Brennholz im öffentlichen Ausstreich verkauft:

480 Stück Baustangen mit 86.89 Festmeter, 835 Stück Derb­stangen,(Hopier-r.Gelüst-Stan­gen), 255 Stück Reisstangen (Baumstützen), 78 Nm. Prügel und 270 Stück ungebundene Wellen

Kaufsliebhaber werden hiezu ein­geladen.

Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr, bei der Einmündung des Eselrpsad in den sog. arünen Weg.

Gemewderatb

Oderkollwangen.

Fahrniß-Vcrkllus.

Am Montag, den ^2. d. M., Vormittags 10 Uhr, werden im Wege der Zwangsvoll­streckung nachstehende Gegenstände im