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_ Köln, 6. Nov. Kaiser Wilhelm hat denjenigen Beamten und Werk­leuten, welche am 15. Okt. d. I. bei Einfügung de» Schlußsteins der Kreuzblume auf der Sp tze de» Kölner Doms unmittelbar thätig gewesen sind, zur Erinnerung an diesen Tag Andenken, bestehend iw silbernen Uhren, welche auf der Kehrseite eine Gravirung des vollendeten Kölner Domes und die Inschrift:Zur Vollendung 1880" tragen, verliehen.

Gemeinnütziges.

Sollen wir kalt oder warm essen und trinken? «lieber die Schäd­lichkeit des Genusses heißer Speisen und Getränke" veröffentlicht vr. Glaser im Journal für öffentliche Gesundheitspflege einen beachtens- werthen Artikel.

,Es ist nicht zu glauben, wie hartnäckig Hausfrau und Köchin gerade an dem Unfuge, die Erzeugnisse des häuslichen Herdes nur in heißem Zustande kauen und verschlingen zu lassen, wehr als an allen übrigen Küchen­sünden festhalten; dar Austischen der Speisen in Halbgluth ist zu einem Küchenlaster geworden. In diesem Punkte ist mir noch nie und nirgend», selbst in meiner eigenen Familie nicht, gelungen, ein erträgliches Ueberein- kommen zwischen Hausfrau und Tischgesellschaft zu Stande zu bringen. Einmal, als mir's zu bunt wurde, und Suppe und Kaffee immer wieder kreischend von Gluth auf den gedeckten Tisch gebracht wurden, nahm ich das Thermometer von der Wand und versenkte es zum Schrecken der Hausfrau in die volle Suppenschüssel. Das half. Das Thermometer zeigte 70 Grad C, 32 mehr als die Blutwärme. Eine Brühe von 70 Grad C., welche man sich ungestraft nicht über die Füße gießen kann, eine solche Glühbrühe sich aus die Zähne und Zunge wie in einen Abkühl­ofen zu gießen daß so etwas Thierquälerei sei, müßte eigentlich Jeder einsehen und doch leuchtet es fast Niemanden ein. Einen minder empfind­lichen Körpertheil als die Mundschleimhaut und den Zahnschmelz. nämlich die äußere Haut, in einem Badewasser von ähnlich hoher Temperatur zu baden, das würde gleichbedeutend mit Tödtung de« ganzen Menschen sein; und die Mundhöhle mit Allem was darin ist, muß sich solch' unbarm­herziges Verbrühen, nur weil es nun einmal zur Küchenmode, zur Küchen­tyrannei der Hausfrau gehört, gefallen lassen. Wie pedantisch läßt der Kurbadende mit dem Thermometer sich die 25 oder 28 Grad C. feines Hauptbades abmessen! Wie würde er, und zwar mit Recht, schimpfen, wenn der Badediener ihm das Wannenbad auf 50 Grad erhitzte I Und dieser nämlire Badegast badet täglich beim Essen Mundhöhle und Wangen mit einer Brühe und mit Brocken von 60 Grad und noch darüber und denkt sich nichts und fürchtet nichts dabei.

Den Köchinnen diese ihre Heißblütigkeit im Auftischen der Mahlzeiten vbrugewöhnen, ist der Zweck des gegenwärtigen Winkes. Es ist gar lustig anzuschauen. wie an einer Mittagstafel Jeder bei den ersten Löffeln Suppe, die er zum Munde führt, seine besonderen Grimassen schneidet; unbewußt runzelt er die Stirn und verzieht alle Wangen- und Kinnmuskeln. Ich habe mir manchmal photographische Augenblicksbilder einer Tischge­sellschaft gewünscht. welche eben über dis erste heiße Schüssel mit Löffel oder Gabel herfällt. Wenn unsere Hausthiere uns Menschen vor den glühend heißen Schüsseln schmachtend sitzen, uns zornentbrannt wieFeuer­esser" die heißen Stücke Kartoffeln über das Gehege der Zähne hinweg verschlingen sähen, wie würden sie über unser vernunftwidriges Gebühren die Köpfe schütteln.

Ich war einmal um die Mittagsstund« in einem Bauernhause Zeuge, wie eine Bauersfrau ihre Tochter, welche den Futterinhalt eines Kuhkeffel« unabgekühlt in die Viehtröge tragen wollte, ohrfeigte, und sie scheltend frug, ob sie die Kühe mit dem heißen Futter wohl tödten oder denn doch krank machen wolle? Und doch trug diese nämliche Frau, die also des Viehes sich erbarmte, den Ihrigen in der nämlichen Minute das Kohlgemüse glühend heiß in großen Schüsseln vom Herd direct auf den Tisch. Die vor Hunger ungeduldig Harrenden führten vor meinen Augen jene» in­teressante Grimassenspiel der Feuerprobe auf, an dessen Anblick ich mich schon so häufig ergötzt habe.

Jung und Alt spitzten über den heißen Löffel den Mund; es ist ein allseitiges Blasen und Schnüffeln und Schlürfen am Löffelrand, ein Säuseln und Flöten am Tisch, als ob's einem Strafessen gälte. E» ist gerade, als ob uns Menschen aufgegeben wäre, bei jeder Mählzeit durch Zunge und Gebiß ganz genau den Verbrennpunkt der Schleimhaut und die Spreng- temperatur für den Zahnschmelz am Lebenden zu ermitteln, so gewissenhaft bemüht sich Jeder, die ersten Bissen so heiß wie nur immer möglich dem Mundboden auszuladen und hier sie zwischen den Kiefern und den oberen Zähnen tanzen zu lassen.

Die nächste unmittelbare Wirkung dieser abscheulichen Küchrnplage des Feueressens ist das moderne allgemeine Zahnelend mit allen seinen gesundheitsschädlichen Folgen. Das Heer der Zahnärzte stützt seine Existenz in erster Reihe auf den Uufug der Köchinnen, Speise und Trank in einer Temperatur von 5070 Grad C. aufzutischen.

Man sucht noch immer nach einer Erklärung, warum die Zähne des Oberkiefers in der Regel früher zu Grunde gehen, als die des Unterkiefers; man vermuthet die Ursache u. A. in den chemischen Eigenschaften, nament­lich in der schützendens Beschaffenheit des mehr im Unterkieferbecken sich aushaltenden Speichels. Aber wir brauchen nur einen frisch geschnappten heißen Bissen in der Mundhöhle zu verfolgen, um gleich einzusehen, daß die Zerstörung des Zahnschmelzes hauptsächlich am Oberkiefer ein mechanischer Sprengproceß ist. heroorgebracht durch unnatürliche Temperaturgegensätze innerhalb der Mundhöhle. Der heiße Bissen wird zunächst auf dem Zungen- i rücken durch ein unwillkürliches Schnalzen und Zittern der Zungenmuskeln, welche hierin mit der Zeit eine unglaubliche Fertigkeit erlangen, hin- und hergeworfen: dabei stößt er, wie dis Billardkugeln am Randpolster, an den Zähnen des Oberkiefers an und ab. Die nächste Folge ist, daß die oberen Zähne die ersten sind, welche zerklüftet werden, und zwar an ihren innern» der Mundhöhle zugekehrten Kanten. Gleich wie in Glashütten schon eine punktförmige, leise Berührung eines GlascylinderS mit den Spreng- bolzen im Nu die ganze Walze spaltet, gerade so muß die heiße Kost einer unvernünftigen Hausfrau schon durch vorübergehende Berührung der Zahnober- fläche den Zahnschmelz immer mehr zerklüsten und für das Eindringen und Nachdringen schmelzfeindlicher Flüssigkeiten, wie Zucker, Säuren rc. ausschließen.

Aus diesen Andeutungen über Gesundheitsverwüstungen, welche durch heiße Getränke und Speisen angerichtet werden, ziehen wir die Lehre: schenken wir unseren Hausfrauen oder Köchinnen, wenn wir sie anders nicht von der heißen Kost aabringen können, zu Weihnachten für die Küche ein Suppen- oder Kaffeethermometer, damit sie die Speisen und Getränke, ehe sie auf den Tisch kommen, auf den zuträglichen Wärmegrad abstimmen. Steinalt gewordene Menschen pflegen zu bekennen, daß sie nie im Leben heiß gegessen und getrunken haben.

Amtliche Dekanntmachungen.

Oeffentliche Ladung und Bekanntmachung.

Karl Friedrich Kober von Altburg. OA. Calw, geboren am 12, April 1850.

ist beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesge­biet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben.

Vergehen gegen § 140 Nro. 1 des St.-G-B.

Derselbe wird hiemit auf

Donnerstag, den 30. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des K. Landgerichts Tübingen zur Hauptoerhandlung -geladen.

Bei unentschuldigt«»! Ausbleiben wird derselbe auf den Grund der nach 472 der St.-P.-O. von den mit der Kontrole der Wehrpflichtigen beauftragten Behörden abgegebenen Erklärungen verurtheilt werden.

Weiter wird veröffentlicht, daß durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts Tübingen vom 27. Oktober 1880 das im deutschen Reiche befindliche Vermögen des vorgenannten Angeklagten in Gemäßheil des § 140 letzter Absatz des St.-G.-B. 88 326 und 480 der St.-P-O. bis zum Betrage von Dreitausend Mark mit Beschlag belegt worden ist.

Verfügungen, welche der Angeklagte über sein Vermögen, soweit es mit Beschlag belegt ist, nach dieser Veröffentlichung vornehmen wird, sind der Staats kaffe gegenüber nichtig.

Tübingen, den 5. November 1880.

Calw.

Bekanntmachung, betreffend einen Handels-Register-Eintrag.

Durch Beschluß vom Heutigen ist die Firma I. F. Hasenmayer u. Zahn in Hirsau, Inhaber: Eduard

Rudolf Zahn, Fabrikant und Kauf­mann in Hirsau, in Folge Uebertrag- ung in das Register für Gesellschafts­firmen im Register für Einzelfirmen gelöscht worden.

Den 3. November 1880.

K. Amtsgericht, stv. Amtsrichter D eck in g er.

Calw.

Bekanntmachung, betreffend einen Handels-Register-Eintrag.

Zu Folge Beschlusses vom Heu­tigen ist die Gesellschaftsfirma I. F. Hasenmayer u, Zahn in Hirsau, offene Handelsgesellschaft zum Zweck der Fabrikation von Saffian- und anderem Leder Theilhaber:

Eduard Rudolf Zahn. Fabrikant und Kaufmann in Hirsau und

Heinrich Zahn, Kaufmann daselbst, im Handels-Register, Abtheilung für Gesellschaftsfirmen, eingetragen wor­den.

Prokurist: Marie geb. Hunz­inger, Ehefrau des Theil- habers Eduard Rudolf Zahn in Hirsau.

Den 3. November 1880.

K. Amtsgericht, stv. Amtsrichter De cktnger.

K. Amtsgericht Calw.

Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Postboten Gottlieb Harsch von Holzbronn ist zur Ab­nahme der Schlußrechnung des Ver­walters und zur Erhebung von Ein­wendungen gegen das Schlußverzeich- niß der bei der Vertheilung zu berück- 'fichtigenden Forderungen Termin auf

Freitag, den 3. Dezember 1880, Nachmittags 3 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte da­hier festgesetzt.

Den 9. November 1880. Gerichtsschreider Wan d el. Revier Slammheim.

DieWaldbrücke

ist jetzt wieder fahrbar. _

Revier Hosstett.

Steinbeifuhr-

Akkord.

Am Dienstag, den 16. Nov., Vormittags halb 10 Uhr, wird auf der Revieramtskanzlei hier die Beifuhr von

720 Roßl. Kalkstein und 400 Roßl. Sandstein

auf verschiedene Wege des Reviers verakkordirt.

Hosstett, den 8. Nov. 1880. _K. Revieramt._

Teinach.

Gerichtsbezirks Calw.

Liegenschafts

Verkauf.

In der Verlassenschastssache des Ulrich Mayer. Gemeinderaths hier, kommt aus den Antrag der Erben die Liegenschaft

Freitag, den 19. November d. I., Vormittags 9 Uhr,