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Samstag, drn 19. November

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Amtlrchr Dekssntmachungen.

Ludwigsburg.

Submisston.

Die Anbringung eines Asphaltpappe. Belags unter der Schiefereindeckung des Laudwehrzeughauses in Calw, im Anschlag von . 512 -4L 47 wird im Subnnssionswegs vergeben.

Die Offerte in Prozenten des Anschlags ausgedrückt, sind spätestens bis

Dienstag, den 18. November, Vormittags 9 Uhr,

bei der Unterzeichneten Stelle einzureichen, wo deren Eröffnung stattfindet.

Anschlag und Bedingungen sind im dies fettigen Bureau aufgelegt. Auswärtige erhalten auf Verlangen Abschrift hievon gegen Gebühr.

Den 12. November 1879.

K. Garnisonverwaltung.

Allburg.

Gerichtsbezirks Calw.

LiegenslhaMerkails.

In der Ga»tsache des Carl Rentfch. ler, Schreiners hier, kommt die in den früheren Nummern dieses Blattes beschrie bene Liegenschaft im Gefammt Anschlag von 3600 -4L aus den Grund eines Anbors von 2705 -4L

Montag, den 24. Novbr. d. I., Vormittags 9 Uhr,

auf dem hiesigen Nachhause zum zwei, te» um letztenmal mit Ausschluß von Nachgeboten im öffentlichen Auf­streich zum Verkaufe.

Auswärtige Kaufsliebhaber haben sich mit Vermögenszeugnifsen zu versehen. Calw, den 5. November 1879.

K. Ämtsno'.Lriat Teinach. rler.

Teinach.

Gerichtsbezirks Calw.

Gläubiger-Ausruf.

In der Verlassenschastssache des Io- Hannes Schumacher, Maurers hier, er> geht an die Gläubiger die Aufforderung, ihre Ansprüche binnen der Frist von zwei Wochen

anzumelden und zu erweisen, widrigenfalls

sie bei der Verlaffenschaftstheilung unbe­rücksichtigt bleiben würden.

Den 14. November 1879.

K. Amtsnoiariat.

Teinach.

_ Müller. __

Teinach.

Gerichtsbezirks Calw.

Liegenschaftsverklms.

In der Verlassenschastssache des Jo­hannes Schumacher, Maurers hier, kommt die Liegenschaft Samstag, den 22. November d. I.. Vormittags 10 Uhr,

auf dem hiesigen Nachhause im öffentlichen Aufstreich zum Verkaufe, und zwar: Gebäude.

PN. 74. j

Ar 70 Met. Ein zweistockigtes Wohn- ^ Haus mit gewölbtem Keller und Ge-- fchirrhütte im Hinteren Thal, Brandvers.-Anschlag 5000 -4L Anschlag 5000 -4L Güter.

PN. 45.

1 Ar 85 Met Garten am Röthenbächle,

200 -4L

PN. 108.

14 M 18 Met. Daumacker in Weihreuthe.

350 -4L

PN. 111.

68 Ar 4 Met. Wald «« Sommenhardter Berg, 250 -4L'

Auswärtige Kaufsliebhaber haben sich mit VerruögenSzeugniffen zu versehen.

Calw, den 13- November 1879.

K. Amtsnotariat.

Teinach.

_ Müller. _!

Calw. ^

Wie Sonntag-Abend- Le seschule

nimmt am kommenden

Sonntag, den 16. November, in den Abendstunden von 46 Uhr und 79 Uhr wieder ihren Anfang.

Wir vertrauen den Söhnen unserer Stadt, daß sie diese Lesestunden treulich benützen werden.

Calw, 11. November 1879.

Die Ortsschulbehörde.

Oberkollwangen.

Gerichtsbezirks Calw.

Gläubiger-Aufruf.

In der Verlassenschafts Sache des Jakob Hornbacher. Schuhmacker» hier, ergeht an die Gläubiger dir Aufforderung, ihre Ansprüche binnen der Frist von

zwei Wochen

bei dem Schultheißenamte Oberkollwange» anzumelden, widrigenfalls sie bei Ausein­andersetzung des Nachlasses nicht berück­sichtigt werden könnten.

Den 12. November 1879.

K. Amtsnotariat.

Teinach.

Müller.

Calw.

Auffordsrung

zur Wahl von 5 Gemeinderaths- Mitgliedern.

Im Dezember 1873 wurden auf 6 Jahre als Gemeinderaths-Mitglieder gewählt Herren:

Federhaff, Adolf Apotheker,

Acker, Georg Friedrich, Privatier (in Folge Resignation ersetzt 1877 dur Hrn. Heinr. Lorch. Zimmermeister), ffLörcher, Christof. Metzger (ersetzt 1875 durch Hrn. Emil Georg i. Kaufmann),

ff Heermann. Moritz, Kaufmann (ersetzt 1877 durch Herrn Carl August Bub, Buchbinder), ff Lotz. Heinrich, Sattler.

E» Hst hiernach eins Neuwahl z» er folgen, bezüglich der mit den Herren Feder­haff, Latz, Georgii, Lorch, Bub besetzt ge« «esenen Stellen, und sind deßhalb 5 K glieder auf die 6 Jahre 1879/85 zu wähl Die Wahlmänner werden aufgefordert, Stimmzettel an dem bestimmten Wahltaz Montag, den 1. Dezember 1879, Vormittags 812 Uhr, Nachmittags 2-5 Uhr, auf dem Rathhause abzugeben. Wenn an diesem Tage nicht mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Einwohner abgestimmk hat, so ist ein weiterer Termin anzuberaumen. Dir Wieder-Erwählung der Austretenden ist zulässig. Die Abstimmung ist geheim. Jeder Wähler hat persönlich einen Stimm- zettel in die Wahl-Urne niederzulegen, au