353

Calw.

Oeffentliche

Danksagung.

Durch die muthvolle und schnelle'Hülse des Herrn Rothgerber-Gehülfen St »de mund, sowie de» Herrn Wilhelm Na­schold ist unser ältestes Kind vor dem nahen Tode des Ertrinken« in der Nagold glücklich errettet worden. Es sei mir ge- stattet, hier meinen tiefgefühltesten Dank auszusprechen, und möge der liebe Gott diese edle Thal belohnen.

Den 31. Juli 1879.

Im Namen der Familie:

Otto Müller,

Ap otheker. _

Hirsau.

GM ar»sMkihes.

Gegen gesetzliche Sicherheit sind 1800 auszuleihen.

_ Gemeindepfleger Lörcher.

Stuttgart, 30. Juli. (111. Sitzung der Kammer der Abg. Berath-

ung des Forstpolizeigesetzes.) Nachdem mit Artikel 1k der erste Abschnitt (Bestimmungen hinsichtlich der forstpolizeilichen Beaufsichtigung des Waldes) erledigt worden, begann man heute mit dem zweiten Abschnitt. (Von den einzelnen forstpolizeilich zu bestrafenden Verfehlungen). Art. 17 setzt aus unerlaubte Ausstockung eines Waldgrundes 2 Geldstrafe pro Ar (und mindestens 20 im Ganzen). ES wurde hier der Kommissionsantrag ange­nommen, der statt 2 «« 5 und statt 20 50 sagt und wonach über­

dies statt Geldstrafe auf Haft soll erkannt werden dürfen. Ein Antrag v! Geh (Haft neben Geldstrafe erkennbar) und ein Antrag Mohl'S (Geld­strafe bis zu 1500 ja bis zum Werthe des auSgestockten Holzes; daneben Haftstrafe bis zu 6 Monaten erkennbar) wurden abgelehnt. Die Kommission beantragte ferner einen Art. 17. s, wonach für unerlaubten Holzschlag in Echutzwaldungen auf Geldstrafe bis zu 1500 eventuell statt der Geld­strafe auf Haft soll erkannt werden können. Dieser Antrag wurde ange­nommen. VerschLrfungSanträge der Abgeordneten v. Geß und Mohl wurden abgelehnt. ES wurden hieraus Art. 18 und 19 nach der Fassung der Kom­mission fast ohne Debatte angenommen. Art. 18 setzt eine Geldstrafe bis zu 150 auf den Ungehorsam gegen verschiedenartige forstpolizeiliche Anordnungen und Vorschriften.' in einzelnen Füllen kann statt Geldstrafe auf Haft erkannt Verden. Art. 19 setzt eine Geldstrafe bis zu 60 auf unbefugte oder ordnungswidrige Ausübung von Rechten seitens der Berechtigten. Art. 20 des KommisstonSentwurfS setzt eine Geldstrafe bis zu 30 eventuell Haft stis zu 8 Tagen auf Sammeln von Beeren, Kräutern, Pilzen gegen ein öffentliches, bekannt gemachtes Verbot des Waldeigenthümers, auf unerlaubtes Sammeln von Leseholz u. s. w., Mißbrauch, der mit einer ertheilten Erlaub- niß getrieben wird rc. Auf Antrag der Abgeordneten Beuttcr und Nicolai wurde hier das Maximum der Geldstrafe auf 10 herabgesetzt, im klebrigen der Kommissionsantrag im Wesentlichen angenommen. Die Sitzung wurde Hierauf abgebrochen.

Stuttgart, 30. Juli. Mit dem Bau einer Industrie- oder Gewerbehalle soll Ernst gemacht werden. Die Zweckmäßigkeit eines solchrn Baue« ist längst anerkannt, das Geld liegt seit Jahren parat. Line Kommission ist ans Reisen, um ähnliche Einrichtungen in großen Städten kennen zu lernen. Daß bei dieser Kommission, neben Regier^ Rath Diefenbach und dem Fabr. P. Stotz, Stadtbaurath Wolfs sich befindet, ist wohl ein erfreulicher Beweis dafür, daß dem fein- fühlenden Künstler bei Entwerfung der Plane ein maßgebender Ein­fluß »erstattet sein wird. Unentschieden ist nur noch dir Platzfrage. Dte Jndustriehalle soll ihre Weihe durch eine Landesausstellung, im Frühjahr 1881 zn veranstalten, erhalten.

Weilderstadt, 27. Juli. Am Jakobi-Feiertag Abends trafen 2 Handwerksäursche auf der Straße zwischen Schafhausen und hier einenKollegen", welcher seinen Revolver putzend am Rande -es Waldes saß. Während derselbe ihnen den Revolver zeigte und -en Hahnen spannen wollte, ging derselbe los und die Kugel dem »inen Handwerksburschen (einem Schneider auö Stuttgart) in den Oberschenkel. Der Thiiter, welchem der Revolver aus Unvorsichtig­keit losging, sprach hierauf kein Wort, packte seine Sachen zusammen und entfernte sich schleunigst durch den Wald. Die Verwundung ist vur leicht.

Neuenbürg, 29. Juli. Zu der im letzten Blatte gemeldeten Lerhafluug von zwei Stromern schreibt der Enzth. Folgende«: Ein Mädchen. welches am Samstag Mittag in dem zwischen Engelsbrand «rid Waldrennach liegenden Staatswald Heidelbeeren sammelte, wurde von zwei des Wegs kommenden Stromern angegriffen, auf's Roheste Mißhandelt, nachher in ein Gebüsch geschleppt und dort bewußtlos liegen gelassen, wo e- später aufgefunden und »ach Hause gebracht Wurde. E» scheint von den sauberen Burschen mit irgend einer

I Simmozheim.

128 Mark Meggeld

find gegen gesetzliche Sicherheit sogleich zum Ausleihen bei

_ Johaun Wak er.

Schönbronn.

Für Schreiner und Glaser.

Einen fast neuen, ganz schadenfreien Schreinerhandwerkszeug verkaufe ich gegen Baar am

Donnerstag, den 7. August, Nachmittag» 1 Uhr,

in meiner Behausung, wozu Liebhaber ein- geladen werden.

De» 31. Juli 1879. _ I. Getgle.

Gottesdienste. Am Sonntag , den 3. August. Vorm. (Pred^) Hr. Dekan Mezg er. Nachm. 2 Uhr Missionsfeier aus Anlaß der Ordination der auszusendenden Missionare Keppler und von G er ichten, eingeleitet _ von Diac. Häring ._

Substanz betäubt worden zu sein. Dieselben sollen bei Hirsau ver­haftet worden sein.

Rottenburg, 29. Juli. Der gestern nach Mitternacht auSgebrochene Brand (vzl. die letzte Nr.), welcher hierAus dem Hof" 10 Gebäude in kürzester Zeit einäscherte, war durch sein rasches Umsichgreifen für uns einer der schauerlichsten seit lange, und die Verwüstung eine so gründliche, daß nicht einmal Stockmauern übrig geblieben sind. Der Schaden ist ein bedeutender, denn er wird über 40,000 geschätzt und trifft überdies ärmere Leute, die zum Theil nicht einmal versichert find; aber vielmehr zu bedauern sind die ver­schiedenen Unglücksfälle dabei, ein Vater, der sein schlafende» Kind retten wollte, mußte vom Fenster aus auf bereit gelegte Betten und Säcke herunterspringen und brach den Fuß, eine Frau erhielt am Rücken lebensgefährliche Verwundungen, ein Kind konnte erst im Ver- lauf des gestrigen Tage- nach angestrengter Arbeit todt aus den Trümmern gezogen werde», ein anderes Kind erhielt solche Brauo- wunden, daß es an denselben im Spital starb; auch auf Sette der Hilfeleistenden sind mehrere Verletzungen vorgekommen. Allgemein anerkannt wurde die Opferwilligkeit, mit der alles ohne Standes- unterschied bereit war, helfende Haud anzulegen. Bon dem höheren Klerus hat sich ein älterer Herr besonders ausgezeichnet. Gestern kamen den ganzen Tag Fremde zu Fuß und per Bahn, um dir Brandstätte zu besehen. Möge uns die Vorsehung künftig vor FeuerSgefahr, deren Schrecken noch lange in unserm Gedächtniß fortleben werben, besonders aber bei der Nacht, behüten! Ueber die Entstehungsweise ist bis jetzt noch nichts Bestimmtes bekannt.

Philippsburg, 25. Juli. Ein Jammer ist's, schreibt man der ,Krch. Zeitung.", anzusehe», wie seit den letzten 2 Tagen dir Landwirthe au» den Vertiefungen die Reste von Getreide und Rüben aus dem Wasser herausschneide» und watend Herausschleppen um solche wenigstens noch als Viehfutter, soweit möglich, zu verwenden. Wohl läßt sich bei anhaltend heiterem Himmel baldiges Fallen de« RheineS hoffen, allein für erwähnte tiefe Felder ist die diesjährige-.Kultur, Saat, Mühe, Dong, AckerziaS rc. verloren, so daß die Uferorte de» ehemaligen Amtsbezirks PhilippSburg das heurige Jahr ebenfalls zu den Wafferjahren zählen müssen.

Frankfurt, 29. Juli. In dem Hause Bergweg Nr. 10 erhielt eia 17 Jahre altes Dienstmädchen (Sophie Baifch aus Bäb- lingen bei Stuttgart) am vergangenen Freitag Nachmittag Auftrag» nach dem Bügelfeuer zu sehen, damit dasselbe nicht ausgehe. Die Hausfrau hörte kurz danach einen fürchterlichen Knall, und als sie nach der Küche eilte, sah sie da» Mädchen am ganzen Leibe lichterloh brennen. Dasselbe hatte, um da« Feuer zu hellerer Glulh auzufachen, eine Blechkanne mit Petroleum ergriffen und das Petroleum über das Feuer ergossen, in Folge dessen die Kanne explodirte und deren brennender Jnohalt sich über da» Mädchen ergoß Luf das Hilfe» geschrei eilten mehrere Hausbewohner herbei» welche das brennende und schreiend au» einem Zimmer in das andere rennende Mädchen erfaßten, zu Boden warfen und mit einem über dasselbe geworfenen Teppich die Flammen erstickten. Nachdem dte Flammen vollständig gelöscht und die Kleider entfernt waren, zeigte e» sich» daß Hals, Brust und Arme vollständig verbrannt und von der Haut entblößt waren. Der hrrbeigrrufeur Arzt bezeichnet« die Brandwunden al»

O Lilionese, das bekannte cosme- «- -8- tische Schönheitsmittel, dient zur G -8° Entfernung aller Hautunreinigkeiten N O ä halbe Fl. 1. 50. «

-k In Calw bei S

O S. Leukhardt. G

N » N »: Ä«« S «: S « G : GHBN

SchöireA

A-Mttstk-s

ist zu haben bei

Posthalter Bauer.

Zu V<r«irthe«.

Eine Bühne, auf welcher 8001<M Garben aufbewahrt und zugleich auch ge­droschen werden kann. Ebenso könnte auch 1 Pferdsstall und 1 Viehstall vermiethet werden.

Johannes Keller.