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werden noch von allen K Postämtern und Poststellen angenommen.
Amtlich; Dekanntmachungen.
Calw. Aushebung im Jahr I87S.
Nach dem genehmigten Reiseplan für das diesjährige Ersotzgeschäft im Aushebungsbezirk Calw findet statt:
Dienstag, den 22. April die Musterung in Liebenzell,
Mittwoch, den 23. April die Musterung in Gechingen,
Donnerstag, den 2-t. April die Musterung in Neuweiler,
Freitag, den 25. April die Musterung in Calw.
Bei der Musterung haben die Militärpflichtigen, sowie die betreffenden Ortsvorsteher, letztere mit den Stammrollen, sich zu den betreffenden Terminen pünktlich einzufinden, und zwar:
1) bei der Musterung in L,ebenzell am 22. April Morgens 8V2 Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirs«, Lübenzell; Morgens 9 Uhr: von Möttiinaen, Monakam, Neuhengftett, Oberkollbach, Oberreichenbach, Oltenbronn; Morgens 1V Uhr: von Simmozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach;
2) bei der Musterung in Gechingen am 23. April Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Althengstett, Dachtel. Decken« rflonn, Gechingen; Morgens 10: Uhr von Holzhronn, Ostelsheim, Stammhe>m;
3) bei der Musterung in Neuweiler am 2-1. April Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbulach Bergorte, Breitenberg, Einberg, Hornberg; Morgens 10 Uhr: von Liebelsberg. Martinsmoos, Neubulach, Neuweiler, Oberhaug« stett, Oberkollwangen; Morgens 11 Uhr: von Röthenbach, Schmieb, Teinach, Würzbach, Zwerenberg;
4) bei der Musterung in Calw am 25. April Morgens 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg, Calw; Morgens 9 Uhr: von Sommenhardt, Speßhardt und Zavelstein.
In diesen Terminen und Orlen haben sich nicht nur alle im Jahr 1859 geborenen, im Bezirk gestellungspflichtigen jungen Männer sondern auch diejenigen der Altersklassen 1858, 1857 und früherer Jahrgänge, über deren Militärpflicht noch nicht endgültig entschieden worden ist, zu stellen, die Letzteren auch ihre Loosungsscheine zuverläßig mitzubringen. Von dieser Gestellungspflicht entbindet die unterlassene Anmeldung zur Stammrolle nicht. Wer nicht pünktlich erscheint, hat die gesetzlichen Strafen und Rechtsnachtheile zu erwarten und wird nach Umständen von der Loosung ausgeschlossen und vorweg eingereiht Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist. hat rechtzeitig ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. auch von der Ortsbehörde beglaubigt sein muß. Gemülhskranke, Blödsinnige, Krüppel können auf Grund solcher Zeugnisse von der Gestellung befreit werden.
Die Loosziehung
findet für sämmtliche Militärpflichtige des Bezirks am 26. April. Morgens 8 Uhr, in Calw statt.
Das Erscheinen bei der Loosziehung wird den Pflichtigen des laufenden Jahrgangs freigestellt, indem für die Abwesenden das Loos von einem Mitglied der Ersotzkommission gezogen wird. Ausgeschloffen von der Loosung sind die zum einjährig-frei« willigen Dienst Berechtigten, die von den Truppentheilen angenommenen Freiwilligen, die vorweg Einzustellendrn, die dauernd Untauglichen und die dauernd Unwürdigen. — Die Oltsvorsteher haben zu dem Akte der Loosziehung nicht zu erscheinen.
Die Ortsvorsteher haben nun aus Grund der hin aus g eg e denen L-tammrollen die Gestellungspflichtigen, welche in den Stammrollen nich t g e st rich «n sin d. zur M ust e ru n g v 0 rz u l aden und werdendafür v era ntwortl i ch g e m a ch t, d aß d i e s el de n re cht z e itig un d v 0 l lz ä h l ig e r s chei ne n. Eröff« nungsurkustden sind nicht einzusenden. Gleichzeitig mit der Vorladung ist den Pflichtigen alles Lärmen und Schreien bei Strafe zu untersagen.
Sollten Militärpflichtige, welche früher im Bezirke sich aufgehalten, ihren Aufenthalt aber verändert haben und daher i» der Stammrolle gestrichen worden find, neuerdings in den Bezirk zurückgekehrt sein, so wären dieselben in die Stammrolle neu einzutragen, zur Musterung vorzuladen und hievon ungesäumt Nachricht hieher zu geben. Ebenso ist von jeder An- und Abmeldung eines Pflichtigen dem Oberamt ohne Verzug Mittheilung zu machen, wobei zutreffendenfalls die Loosungrscheine mit vorzulegen find.
Da auch diejenigen Angehörigen von Militärpflichtigen, zu deren Gunsten ZurückstellungS- oder BesreiungSansprüche geltend gemacht werden, sich der Ersatzkommisfion vorzustellen haben, so werden die Ortsvorsteher angewiesen, diese Personen aus deu Tag der Musterung gleichfalls vorzuladen» wobei bemerkt wird, daß über Gesuche dieser Art je am Schluffe der Musterung verhandelt werden wird.
Den 3. April 1879. K. Oberamt.
__ _ _ Fleischhauer, A.-V.
Calw. Au die Ortsvorsteher.
Dieselben werden an die Einsendung der auf 1. April d. I. verfallenen Steuerlieferungsberichte hiemit erinnert. Den 2. April 1879. K. Oberamt.
Fleischhauer, A. V.
Beilage.),