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Amtliche Dekanntmachungen.

Calw Bekanntmachung,

betr. die Zurückstellung von Reservisten, Landwehrmännern und Ersatzreservisten I. Klaffe in Berücksichtigung gewerblicher

Verhältnisse.

Unter Hinweisung aus die Bestimmungen der §§ 63, 64 und 69 Z. 1 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichs­gesetzblatt Nro. 15) und der t3 Z. 2 und 3, 15 Z. 2, 17 und t8 der Kontrol Ordnung (Deutsche Wehrordnung vorn 28. September 1875 Theil VI. Reg.-Bl. S. 565) werden diejenigen Reservisten, Landwehrmänner und Ersatzreservisten l. Klaffe, welche bei nothwendiger Verstärkung oder Mobilmachung des Heeres Anspruch auf Zurückstellung wegen häuslicher oder gewerb­licher Verhältnisse erheben wollen, aufgefordert, iyde Gesuche vor Ende des Monats März, spätesten» aber vor dem Musterungs­termin (22. April d. I. und den folgenden Tagen) bei dem Ortsvorsteher ihres dauernden Aufenthaltsorts anzubringen.

Den 12. März 1879. K. Oberamt.

Fleisch Hauer, A.-V

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Calw Bekanntmachung.

betr. die Ansprüche auf Zurückstellung, bezw. Befreiung vom Militärdienst in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse.

Unter Hinweisung auf die Bestimmungen der §§. 1922 und tz. 33 Abs. 2 de» Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 187 (Reichsgesetzblatt Nro,Kl5) und der §8- 30 und 31 der Ecsatzordnung (Deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 Theil I. Reg.-Bl. S. 565) ergeht hiemit an diejenigen Militärpflichtigen, welche wegen bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellung, eventuell Befreiung vom Militärdienst beanspruchen, bezw. an die zur Stellung solcher Anträge berechtigten Angehörigen derselben die. Aufforderung, ihre Ansprüche, soweit es nicht schon geschehen ist. so zeitig geltend zu machen, daß dieselben noch vor Beginn der Musterung geprüft werden können.

Spätestens sind solche Gesuche während der am 22. April und den folgenden Tagen stattfindenden Musterung anzubringen und durch Vorlegung der erforderlichen Zeugnisse gehörig zu begründen. '

Den 12. März 1879. K. Oberamt.

Fleischhauer, A.-V.

Calw An die Ortsvortzeher.

Unter Bezugnahme auf Ziffer 3 des Erlasses des K. Ministeriums de« Innern betreffend die Ausführung des Reichs­gesetzes vom 17. Juli 1878 über die Abänderung der Gewerbe-Ordnung, vom 21. Dezember 1878, Amtsblatt de« K. Ministeriums des Innern von 1878, Nr. 21, Seite 403 werden die Ortsvorsteher angewiesen, zur Kontcole über die Durch­führung der neuen Vorschriften bezüglich der Arbeitsbücher, Arbeitskarten, und Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabrikat im Laufe der Monate März und April d. I. eine erstmalige allgemeine Revision sämmtlicher gewerblicher Anlagen (8 29 der Ministerialversügung vom 19. Dezember 1878) vorzunchmen, bei welcher hauptsächlich festzustellen ist. ob die zur Zeit beschäftigten Arbeiter unter 21 Jahren mit vorschriftsmäßig ausgestellten und ausgefüllten Arbeitsbüchern oder Arbeitskarten versehen sind.

Bei dieser erstmaligen Revision sind die Arbeitgeber auf die Vorgefundenen Mängel aufmerksam zu machen und W deren ungesäumter Abstellung unter Hinweis auf die betreffenden Strafbestimmungen in § 146 Ziff. 2, § 149 Ziff. 7 und 8 150 Ziff. 1 und 2 de» Reichsgesetzes vom 17. Juli 1878 aufzusordern. Ob dieser Aufforderung entsprochen wurde, ist durch eine Nachreoifion festzustellen.

Spätestens bis zum 6. Mai d. I.

ist an das Oberamt Vollzugsbericht zu erstatten; derselbe ist bei der Versendung als »Dienstsache" zu behandeln.

Den 12. März 1879. K. Oberamt.

Fleischhauer, A.-V.

Calw. Die König!, evang. Pfarrämter

werden unter Bezugnahme auf den Erlaß des gem. Oberamts vom 15. Januar l. I». Amtsbl. Nro. 6. an die umgehende Ein» sendung der tabellarischen Uebersichten der ständigen und unständigen evangelischen Schulstellen, welche Einkomnrenrtheile von niederen Kirchendiensten beziehen, hiemit erinnert.

Den 11. März 1879. ^ K gem. Oberamt.

_ _ Fleischhauer. A.»V. Mezger.

Kontrolversammlungen

im Landwehrkompagniebezirk Calw finden statt für die Dispositionsurlauber, die Reservisten, die zur Disposition der Er­satzbehörden entlassenen Mannschaften und die Halbinoaliden, welche noch im reserve- pflichtigen Alter stehen.

1) in der Station (des Kontrolbezirks) Calw am 25. Mär; 18 l 9 Vormittags Vs9 Uhr in der Turnhalle.

2) In der Station (des Kontrolbezirks) Liebenzell am 26. März 1879 Vormittags Vz9 Uhr beim Rathhause.

3) In der Station (des Kontrolbezirks)

Gechingen am 26. März 1879 Nachmittag« Vs3 Uhr beim Rathhause.

4) In der Station (des Kontrolbezirks) Neuweiler am 27. März 1879 Vormittag« 9 Uhr beim Rathhause.

Zu den Kontrolbezirken Calw, Lieben« zell, Gechingen und Neuwetler gehören die-