Erste Auszeichnungen in Paris, Alm, Wien und PHUadrlphia.

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Lcktv Uälr-Kxtrsct«,

rv>i»v8 e«r»evi»1r>rtv8 , gegen Husten, Heiserkeit, Catarrhe, AthmungS beschwerden» Keuchhusten, überhaupt Brust- und Halsleiden, n»li LIsv», für blutarme Personen, «alt T ^kln li» als Kräftigungsmittel für Frauen und Reconvalescenten, i»lt LlnllL für schwächliche, mit englischer Krankheit behaftete Kinder, sowie für Lungenleidende ärztlich em­pfohlen.

UM-Lxtraot mit I^dortdruu

gleiche Theile Malz-Extract und feinster Dorsch-Leberthran sind hier zu einer Emulsion verbunden, die, in Waffer oder Milch gelöst, sehr viel leichter zu neh men und zu ertragen ist als der Leber thran für sich; das lästige Ausstößen wird vermieden und besonders Kinder nehmen ohne Schwierigkeit dieses ausgezeichnete neue Mittel, das von vr. IV»vl8 in Chicago vorgeschlagen und von L-Nlk- Iiiisck eingeführt wurde.

IiÖÜHkä'L

LäuLsrnsLriuiF,

sin Extract, welches durch einfaches Auf' lösen in Milch das alsLiebig'scöe 8«xpe" bekannte vortreffliche Kindernähr' mittel bildet.

Zu haben in allen Ap othek en

Bestes Futtermehl

und Kleie

empfiehlt billigst

Rapp, Seiler. Von der

Restitutions-Schwärze

der Obern Apotheke Rottweil

dem vortrefflichen Mittel um abgetragene

dunkle, besonders schwarze Kleider und Möbelstoffe, auch Sammt und schwarze Filzhüte, ohne sie zu zer- trennen, durch einfaches Bürsten mit dieser Flüssigkeit zu färben, daß ste wie neu erscheinen, hält in Flaschen zu 25 L, 50 L und 1 -.lL die Niederlage für Calw: Beide Apotheken. __

I« Verumthe»:

eine kleine Wohnung für eine stille Familie in der Mitte der Stadt und ein geräumiger Laden mit oder ohne die Wohnung.

Zu erfragen bei der Expedit, d. Bl.

Calw.

Danksagung.

Allen denen, welche meiner l. Frau während ihre» langen Krankenlager» so viele Wohl- thaten erwiesen haben, nament lich auch den beiden Diakonissen, sowie für die zahlreiche Leichenbegleitung und den Herren Trägern, sage ich hiemit meinen aufrichtigsten Dank. Der trauernde Gatte mit seinen zwei Kindern _ Seb. Hofstetter.

Schwarzen Cachemir, Thybet, Rips, Alpacca, sowie farbige Kleiderstoffe, Moirse und an­dere Unterrockstoffe, seidene Schlingtücher, Shäwlchen und Cravättchen, Madapolam,Cre- tonne, Pique in farbig und j weiß, Ziz und Zeugten und Druckkattun, Bettbarchent und Leinwand

empfiehlt billigst

Emil Dreiß.

Eine Parthie

seidene Taschentücher,

zu Confirmationsgeschenkerr sehr geeignet, zu herabgesetzten Preisen..

Einen ausgezeichnet schönen

Spktzerhund,

(Rüde) verkauft billigst

Christoph Mann, Mühlweg.

L. 0.

Kommenden Samstag, 7'/, Uhr.

Faßnachtsunterhaltung.

Der Vorstand.

Kirchengesangverein.

Die nächste Singprobe findet nicht am Montag, sondern

am Donnerstag, den 27. Febr., in der seitherige» Weise statt.

_ Roo«.

Ein freundliches heizbares

ZM«rr

hat bi» Anfangs März an eine einzelne Person zu vermiethen

Gg. Kolb, Kürschner, Ledergasse. _

L niihige Kalbeln

(Rottweiler Schlag) setzt dem Verkauf au» Link auf Tröllenshof, Hältst. Thalmühle.

Alzenberg.

Reinen guten

Heidelbcergeist

hat zu verkaufen

^ _ Friedrich Lörcher.

Würzbach.

Schaf-oManf.

Wegen Beleidigung von Schäfer kam ich zu dem Entschluß, meine ganze Schäferei zu verkaufen, welche besteht in:

1) 40 Mutterschaf sammt Lämmer,

2) 30 ausgezeichnete schöne Jährling»« hämmel,

3) ungefähr 20 schöne Kilberjährlinge. Der Verkauf soll am

Mathäus Feiertag, den 24. d. M., von Vormittags 11 Uhr an im Hirsch in Würzbach stattfinden.

Friedr. Keppler.

Gottesdienste.

Sonntag den 23. Februar.

Vorm. (Prcd.) Hr Dekan Mezger.

Kinderlehre mit den Töchtern.

Nachm. (Pred.) Hr. Helfer Häring.

Stuttgart, 17. Febr. (95. Sitzung der Kammer d. Abg.) Das Forststraf gesey. Aus der Einzelberathung d cS Entwurfes gehen folgende Beschlüsse hervor: Allgemeine Bestimmungen. Art. 1. Die in den einleitenden Bestimmungen und im ersten Theil des ReichSstrasgefetzbuchS enthaltenen Vorschriften, sowie die Vorschriften der ReichSstrafprozcßordnung finden auch auf die in dem gegenwärtigen Gesetze mit Strafe bedrohten Hand­lungen Anwendung, soweit nicht durch dieses Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen sind. Arr.2. Die Strafverfolgung der Uebertretungen der Art. 17 u. 18 verjährt in 6 Monaten. Art. 3. Die auf Grund des gegenwärtigen Gesetzes er­kannten Geldstrafen fließen in die Staatskasse. Art. 4. Soweit für die Anzeige von Forstfrevel» eine Anbringgebühr gesetzlich noch besteht, ist dieselbe aufgehoben. Art. 5. Zwangsweises Abverdienen von Geldstrafen durch Arbeit findet nicht statt. Forstdiebstahl. Art. 6. Der RegierungSentwurs lautet: Forst­diebstahl im Sinne diese« Gesetzes ist der in einem Wald verübte Diebstahl: 1) an Holz, welches noch nicht vom Stock oder Boden getrennt ist, 2) an Holz, welches vom Stock oder Boden getrennt, aber noch nicht ausbereitet ist, 3) an Schlagabraum (Spähnen, Rinde u. s. «.). sofern er noch nicht einge­sammelt ist, 4) an andern Erzeugnissen de« Waldes, insbesondere an Holz­pflanzen, GraS, Haide, Moos, Laub, Streuwerk, Nadelholzzapsen, Waldsämer- eien, Laumsaft, Harz, sofern dieselben noch nicht eingesammelt sind, falls der Werth des Entwendeten 50 M. nicht übersteigt. Das unbefugte Sammeln von Kräutern, Beeren und Pilzen wird nach den Vorschriften des Forst- polizeigesetzeS beurtheilt. Bezüglich der Frage, welche Grundstücke als Wald im Sinne de» gegenwärtigen Gesetzes zu betrachten seien, ist die im Forst- polizeigesetz diesfalls gegebene Begriffsbestimmung maßgebend.

Stuttgart, 18. Febr. Au» der vollsten Manneskraft, aus einer den weitesten Umkreis erfüllenden Wirksamkeit heran» ist nach

einer nur kurzen Krankheit diesen Abend ein hochverdienter Bürger unserer Stadt gestorben: Professor vr. Ludwig Blum. Was er in einem thätigen Leben erreicht, was er in der bürgerlichen Gesellschaft geworden, das dankt er alles seiner glücklichen Begabung, seiner nie rastenden Willenskraft. Nicht äußere Ehrenstellunzen sind eS, die er zu verzeichnen Hot, aber schöne, reiche Erfolge im öffentlichen Leben, die ihm auf lange eine dankbare Erinnerung sichern.

Aus der Ste in lach, 17. Febr. In Belsen bei Mössingen passirte ein recht bedauernswcrthes Unglück. Ein dortiger Bürger, 48 Jahre alt, Jagdpächter, ging am Sonntag Nachmittag mtt seinem etliche Jahre jüngeren Bruder auf die Jagd. Im Walde kam dem Schützen ein Fuchs, er riß das Gewehr von der Schulter und vrrhiingnißvoller Weise ging dasselbe los und traf den vorausschreitenden Bruder auf die Rückseite, daß derselbe sofort todt auf dem Platze blieb. Der unglückliche Jäger ist über den durch ihn verschuldeten Tod seines Bruders untröstlich.

Von der Eyach, 17. Febr. Gestern Abends 4 Uhr wurde die Oberamtsstadt Haigerloch durch eil« Elcmentarereigniß in nicht geringen Schrecken versetzt.. Auf der alten Straße, welche unterhalb der Schkoßkirche, am alten Schulhause und der Stadtmühle vorbei, früher mittelst einer" Nachdrücke über die Eyach führte, erhebt sich längs der genannten Gebäude rin Fel», auf welchem das Pfarrhaus,