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Zrschrtnt wöchentlich dreimal: VirnKsg, »LDsMsst u. NsKrOsg mit kinew Nv- terdalrongsblatt am Ärmstog.
Donnerstag, den 6. Februar
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Amtliche Dekanntmachungen.
Calw.
Vorladung zur
Schulben-Liquidation.
In der Gantsache des Rudolf B ä tz- n er, normal. RößleSwirths in Hirsau, zu letzt Fuhrmann« in Knieb'S und dessen Ehefrau Wilhelmine geb. Weckerle findet die Schutdenliquidation am
S amstog, den 12. April d. I.,
Vormittags 9 Uhr,
und der Liegenschaftsverkaus am gleichen Tage
Vormi-tagS 8 Uhr,
auf dem Rathhause in Hirsau statt, wo zu die Gläubiger unter Hinweisung auf die im Centralblatt enthaltenen näheren Bestimmungen hiemit vorgeladen werden.
Den 27. Januar 1.-19.
K. Oberamtsgericht.
_Sch uo n.
Calw.
Gläubiger-Aufruf.
Ansprüche an den Nachlaß der Wittwe des Christoph Künzel, Schmids von Heidelberg, Barbara, geb. Müller, welche seit Mai 1878 hier gewohnt hat, sind bei Gefahr der Nichtberückfichtigung binnen 14 Tagen
von heute an bei der hiesigen TbeiluvgS behörde anzumelden und nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird 'die Verlassenschaft der rc. Künzel'« Wittwe ten in Nordamerika befindlichen Erben ausgefolgt werden.
Den 1. Februar 1879.
K. Gerichtsnotariat.
Ass. Grauer.
Arbeitsbücher und Arbeitskarten betr.
Nack dem Reichsgesetz vom 17. Juli 1678 müssen sämmtliche Personen »wischen 14 und 2. Jahren ohne Unterschied de» Geschlechts, welche bei gewerblichen Arbeiten beschäftigt sind, mit Arbeitsbüchern versehen sein. Kinder zwischen 12 und 14 Jahren, welche in Fabriken beschäftigt find, bedürfen einer Arbeitskarte. Diese Arbeitsbücher und AxbritSkarten werden von der
jenigen Ortspolizeibehörde ausgestellt, wo die betreffenden Arbeiter derzeit in Arbeit stehen. Hiebei ist entweder durch mündliche Erklärung oder, durch Vorlegung beglaub igter Urkunden nachzuweiien, daß der Vater oder Vormund mit Ausstellung des Arbeit», buch« oder der Arbeitskarte einverstanden ist. auch ist bei Allen, welche nicht der hiesigen Gemeinde angehören, der Geburtstag durch Vorlegung eine» amtlichen Schein» nachzuweisen. Diejenigen, welche einen Arbeiter unter 21 Jahren beschäftigen, der nicht mit einem Arbeitsbuch oder Arbeitskarte versehen ist, verfallen in eine Geld strafe bis zu 20 oder 3 Tage Hast. Es werden nunmehr die Inhaber von Fabriken, sowie die Gewerbrtrribrnden aufge- focdert, ihre Arbeiter oder Arbeiterinnen unvrrweilt anzuhalten, sich mit den vorge schrieben«» LegitimationSpapierenzu versehen und werden solche, wenn die vorgeschriebenen Nachweise geliefert sind bis zum 15. dieß, jeden Werktag von Morgen« 8—12 Uhr von der Unterzeichneten Stelle ausgefertigt.
Fabrik- oder Gewerbeinhaber, deren Arbeiter bis zum 15. ds. nicht mit Arbeitsbüchern oder Karten versehen sind, verfallen in die gesetzliche Strafe, wenn sie nicht einen ganz besonderen Verhinderungtgrund Nachweisen können
Calw, den 1. Februar 1819.
Stadtschultheißenamt.
Calw.
Unterstützung reisender Arbeiter betr.
Der große Andrang reisender Arbeiter bei der Unterstützungskaffe und die Wahrnehmung. daß unter denselben sich viele arbeitsscheue Personen befinden, deren Reisezweck mehr im Betteln als i« Auf. suchen von Arbeit besteht, hat den Gemeinde- rath zu dem Beschlüsse veranlaßt, künftig nur denjenigen die Unterstützung von 20 Pf. ausbezahlen zu lassen, welche sich 1 Stunde lang der für sie bestimmten Arbeit unterziehen, die vorläufig im Sägen und Spalten von Holz besteht. Die Arbeit wird im Hofe des Armenhauses verrichtet und sind die um Unterstützung nachsuchenden Arbeiter dorthin zu verweisen" Wer die vorgeschriebene Arbeit verrichtet hat, erhält eine Blechmarke, die bei hiesige« Wirthen für 20 Psg. au«gelö«t wird. An
Sonn und Festtagen wird eine Unterstützung nicht verabreicht. Den Wirthen werden die Blechmarken vierteljährig bei der Armenpflege gegen baar umgetauscht. Je nach demErfahrungen, die über diese Unter« stützuugsart in der nächsten Zeit gewonnen werden, wird die Frage in Betracht gezogen werden, ob nicht bei solchen Reuenden, die sich der Arbeit willig unterziehen, die Arbeitszeit und auch der UnterstützungS Betrag erhöht werden soll.
Stadtschultbeißenamt.
Calw.
Crgänzrrngswahl des Bürgerausschuffes.
Unter Hinweisung auf die Bekannt« machung in Nro 10. d. Bl. wird letztere dahin berichtigt, daß die Wahl am Donnerstag (nicht Mittwoch) den 13. dr.»
Vormittags von 8—12, Nachmittags von 2—5 Uhr, stattfindet.
Stadtschultheiße namt, _
Hirsau
Langholz- u. Stangen- Verkauf.
Am Montag, dm 1 !. Februar, Vormittag» 10 Uhr, verkauft die Ge« meinde auf hiesigem Rath« Haus im Ausstreich:
14 Stück Langholz 4. Klasse mit 8.19 Fm .
84 Baustangen mit 14,76 Fm.,
292 Derb und Reisstangen von 3 bis 16 Met. lang.
A. A.:
Waldmeister Lörche r.
Simmozheim.
Hlih-Verkauf.
Am Die'nstag» den 11. Februar, werden im Gemeindewald Hönig» 88 Stück forche« nes Langholz» 145 Rm. Scheiter» Holz.
5515 Stück Wellen