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Calw. Aushebung 1878.

Aufforderung der Militärpflichtigen zur Gestellung vor der Ober Ersatz-Commifflon.

Der Reise, und Geschäft-plan der Ober-Ersatz. Commission für die dießjährige Aushebung ist, wie folgt, festgesetzt:

26. Juli: Listenprüsung, Vornahme der Reklamationen rc.

27. Juli: Aushebung in Calw.

2Juli: Reis- nach Neuenbürg.

Es haben demgemäß am

Samstag, den 27. Juli d. I, Morgens genau 7 /2 Uhr,

auf dem Rathhause zu Calw sämmtliche Militärpflichtige der Jahrgänge 1856, 1857 und 1858. sowie die Angehörigen früherer Altersklassen, über welche noch nicht endgiltig entschieden wurde (Restanten), mit Ausnahme derjenigen zu erscheinen, welche Heuer auf ein Jahr zurückgestellt, oder als dauernd untauglich bezeichnet worden sind, somit haben zn erschein«»: die Heuer bei der Er­satzmusterung für taugkich erklärten und die zur Ersatzreseroe I. aaä ll. Lkafle vorgeschlagenen Pflichtigen, sowie alle diejenige», welche Heuer noch an keinem Orte gemustert worden sind. Diejenige» Pflichtigen de» Jahre- 1856, deren Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse auch in diesem Jahre von der Ersatzkommission beantragt ist, haben sich schon am 26. Juli, Vormittag» 9 Uhr, und zwar mit ihren Angehörigen, für welche die Zurückstellung nachgesucht wurde, auf dem Rathhause hier einzufinden.

Die OrlSvorsteher werden nun angewiesen, die Pflichtigen auf den genannten Zeitpunkt unter Belehrung über die Folgen des Ungehorsams gemäß § 24 der Gzsatzordnung unoerweikt vorzuladen. Auch sind die Eröffnungsurkunden unfehlbar bis nächsten Samstag Abend hieher einzusenden. Ferner find die Pflichtigen noch besonders anzuweisen, ihre Loosuagssckeiae unfehlbar mitzn- bringe» und weiter darauf aufmerksam zu machen, daß das AushebungSgeschäit nicht gemeindeweise stattstndet, daß daher jeder Einzelne von Anfang an, auf den Aufruf sich bereit zu halten hat, widrigenfalls ihn neben der gesetzlichen Strafe der Nachtheil treffen kann, ohne Rücksicht auf seine Loosnummer eingereiht zu werden.

Die Grtroorsteker haben äie Militärpflichtigen Kieker za begleiten unä für äerea pünktliche Gestellung za sorgen. Die stekru- tiruagrstammrolkea haben äiefekbea mitzubringea unä solche im Äuekebnngetermin za ergänzen.

Hat ein Militärpflichtiger eine Strafe erstanden, so ist hievon, wenn es noch nicht geschehen wäre, ohne Verzug Anzeige hieher zu erstatten.

Den 22. Juni 1878. K. Oberamt.

Doll.

Calw. An die Ortsvorsteher.

Dieselben werden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Wählerlisten zur Reichstagewahl am 22. Juli d. I. in allen Gemeinden und Theilgemeinden in vorgeschriebener Weise definitiv abzuschließen find und daß nach vollständig vollzogener Beurkundung der Listen das zweite Exemplar sofort dem Wahlvorsteher gegen Bescheinigung zuzustellen ist. >

Gleichzeitig mit demzweiten Exemplar" der Wählerliste sind dem Wahlvorsteher die zu diesem Zwecke den Ortsvorstehern von hier aus zukommenden Schriftstücke, nemlich je ein Exemplar eines Wahlprotokolls, einer Gegenliste und eines Plakats zum Anschlag am Wahllokal pünktlich zu übergeben.

Im Uebrigen ist die Verfügung vom 15. d. Mts. (Amtsblatt Nro. 8i) genau zu befolgen. Den 19. Juli 1878.

K. Oberamt. Doll.

Calw. A« die Ortsvorsteher.

Die Ortsvorsteher werden unter Hinweisung auf den Ministerial-Erlaß vom 4. d. M., betr. die statistische Ausnahme de» Ergebnisses der bevorstehenden Reichstagswahlen (Min.-Amtsbl. S. 194) beauftragt, nach dem definitiven Abschlüsse der Wähler­listen die Zahl der Wahlberechtigten ihrer Gemeinde und der hierunter begriffenen Angehörigen der verschiedenen Consesftvnm (vergl. die Columne 37 de» im Amtsblatt von 1874 S. 4. und 5. abgedruckten Formulars) zu erheben und da» Ergebniß hie­her anzuzeigen.

Den 18. Juli 1878. K. Oberamt.

___ Doll. _

Zavelstein.

Gläubiger-Aufruf.

Um die Verlassenschaft des kürzlich ge­storbenen Schreiner« Johann Gall von hier mit Sicherheit theilen zu können, werden

diejenigen Gläubiger desselben, welche ihre Forderungen an ihn noch nicht angrzeigt haben, aufgekordert. solche im Laufe der nächsten 14 Tage bei Unterzeichnetem anzu­melden und zu erweisen, widrigenfalls sie es sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn sie

nicht berücksichtigt würden.

Den 19. Juli 1873.

A. «.

der Theilungsbehörde:

Schultheiß.

Wiedenmayer.

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