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Fksro. 63.

53.

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Amts« unä Intelkigenzbkatt für äen Aezirk.

Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag u. Gamstag mit einem Nn- terdaltungSblatt am Samkag.

Samstag, den 1. Juni L878.

Mb»nnement«pr«t»r halbjährlich r ^ 80 im Bezirk 2 30 «i»r»air

«ngsgrdShrr die gewöhnliche Zeile S L

Amtliche Drkanntmachungen.

Calw.

Aufforderung.

Der am 10. August 1854 von der Un- terpfandsbehörde in Altburg gefertigte Aus­zug aus U.B. HI. Bl. 243. betr. eine an diesem Tage vollzogene Pfandbestellung des -j- Wundarzts Beißer von da über eine unverzinsliche Forderung der Friederike Hang von Neuweiler, später verehelicht an Georg W ackenHut, Schuhmacher in Calw im Betrag von 150 fl. ist verloren gegangen.

Zufolge Gerichtsbeschlusses vom Heu« tigen wird der unbekannte Inhaber dieser Urkunde hiemit aufgefordert, dieselbe binnen 3 Monaten

hieher vorzulegen oder seinen Besitz anzu­melden, widrigenfalls die Urkunde für kraft- los erklärt würde.

Den 16. Mai 1878.

K. Oberamtsgericht.

Sch u on.

Revier Langenbrand.

Wiederholter

Mammholz-Berkauf.

Dienstag, den 4. Juni, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhaus in Langenbrand aus Lienz Halde, Reichenberg, Steimlesberg u. Scheid« Holz:

824 Stück Nadelholz Langholz und Säg­holz mit 819 Fm.

Revier Stammheim

Nutz- und Brennholz- Verkauf.

Donnerstag. 6. Juni, im Hirsch in Deckenpfronn und zwar um 10 Uhr au» Jägerwtese (Distr. Wetter):

13 Eichen mit zus. 6,4b Fm.. 1 Buche mit 1,44 Fm., 11 Stück Nadelholz-Lang und 12 Stück Nadelholz.Sägholz mit zus. 22,48 Fm., in kleinen Loosen; um 11 Uhr au« Jägerwiese, Wasserbau« uud Scheidholz vom Distr. Stammheimer«

mark und Weiler:

8 Rm. eichene Prügel, 40 Rm. buchene Scheiter und Prügel, 77 Rm. Nadel­holz-Prügel und Anbruch, 3 Rm. tannene Rinde, AX) Stück buchene und 3200 St. Nadelholz-Wellen.

Revier Altenstaig.

Reis-Verkauf.

Am Montag, den 3. d. M.. Nach« mittags 4 Uhr, wer­den auf dem Rath- haus in Schönbronn 6000 Wellen un- geb. Nadelreis

verkauft.

K. Revieramt.

Calw.

Bekanntmachung.

Unter Beziehung auf die vom K. Ober­amte im Amtsblatt Nr. 61. zur Kenntniß gebrachte Ministerial-Verfügung betr. die Maßregeln gegen den Kolorado käfer, werden die Besitzer von Kartoffel­feldern besonders auf die Beobachtung fol« gender Bestimmungen aufmerksam gemacht:

1) Wer von dem Vorkommen des Kolo­radokäfers oder seiner Brut auf einem Grundstücke Kenntniß erlangt, hat hievon sofort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen. Zu dieser An« zeige ist auch jeder Eigenthümer, Nutznießer oder Pächter eines Kar« toffelfelde» verpflichtet.

2) Jeder, welcher etwa im Besitze von Käfern, Eiern, Larven oder Puppen ist, hat solche alsbald an Herrn Ge­meinderath Keller abzuliefern.

3) Die Aufbewahrung oder Versendung der Käfer, Eier. Larven oder Puppen ist verboten.

4) Wer Kinder oder andere unter seiner Gewalt stehende Personen, welche feiner Aufsicht untergeben find, und zu seiner Hausgenoffenschaft gehören, von der Uebertretung der in Ziffer 2 und 4 enthaltene« Vorschrift ab­zuhalten unterläßt, ist strafbar. Am Rathhause ist ein die Abbildung und Beschreibung des Käfer» mit einer Beschreibung über seine Entwicklung und der enormen Verheerungen, welch«

er anrichtet, zu Jedermanns Belehr, ung angeschlagen und auf dem Rath Hause aufgelegt.

Am 30. Mai 1878.

Stadtschultheißenamt.

_ Schuldt.

Privat-Anz eigen.

Nächste Woche backt

Laugcnbretzeln

M. Lo h r er, Bäcker.

Aufforderung.

Diejenigen Herrn Verwaltung« Landl« baten von Calw, welche wie jüngst ver­lautet im Verwaltung»-Examen diese» Jahrs die l. Classe erstanden haben Mld demgemäß als Verwaltungs-Aktuare and Schultheißen sofort zur Verwendnag kommen sollen, während dieß allen. «Ui« der gut Bestandenen nicht vergönnt sei, (was die Herrn Beamten in Staunen ver« setzen wird) werden gebeten. dem Unter­zeichneten gefl. ihre Adressen mitzuthetlm:

1) weil ihre Collegen bis äst« nicht wußten, daß Derartiges einigen aa» ihrer Mitte dieses Jahr beschied« worden, im Gegentheil meinten, die Elaste lld sei die höchste, und e» werden welche auch mit Md sich zu­frieden geben (wie es Unterz, mit M» auch ist)

2) um ihren Collegen die süße Freade über diese Nachrichten nicht zu ent­ziehen, gegen solche wackere junge Männer bei einem Besuche ihre Ära- tulation durch kräftigen Hand­schlag zum Ausdruck kommen zu lasten

Fall« aber die betr. Herrn, obgleich man im Glück nicht stolz sein soll ihre Namen zu nennen sich scheuen, so bittet fie der Unterz, ergebenst anf diesem Wege, sich au« Rücksicht für ihre dem Eingang nach unter ihnen stehende College« nicht dazu Hinreißen zu lassen, durch Verlassen de« Bodens der Wahrheit, etwaige Gerüchte in Scene zu setze». welche ihren College» Nachtheile bringen könnten, weil die 186 und 187 de« D. Strafgesetzbuches etwa» Unangenehme« an sich haben.

Stuttgart, den 1. Juni 1878.

Polizeiamts-Sss. Mohr.