Oberhauastelt.

.Nächsten Dienstag, den 28. d. M.,

«Kd

autzgenommen in der Ziegelei von

Raible.

Guten

Oberreichenbach.

»«kauft

Georg Vetter. Ziegler.

Den Grasertrag

von meinem.Gütle, 2 Morgen bei der; Schaafscheuer und IVe Motgen att Mt Steinrinne habe ich zu verkaufen.

Erkl

Amtliche Erklärung ar>

SLrp.

Calw. Unter der Auffchftfk:G e s uirdff e^i-t-S pvl i z-e i- lich es* enthält Nro. 58. d. B.Eingrsendet*, worin einhiffiger Hausbesitzer sich über ehM Mchhar hex g.bepn IWHle (?) nicht zu ermitteln) beschwert, daß besten LoMeherritsiNg Mit Per- Wendung von Obstträbern chm einen abscheulichen eckelhaften Geruch zuführe. Der Nachbar soll ohne Zweifel mit dieser Veröffentlichung dem polizeilichen Verfahren überwiest« werden» wozu trotz der behaup- teten großen Unannehmlichkeit und Schädigung sowohl dem Einsender als dem in die Sache herringezogenen Gosthojbrfitzrr die erforder­liche Anregung zu fehlm scheinen.

Ohne auf die Darstellung speziell einzngkhen, die an verschiedenen Unrichtigkeiten leidet, habe ich von Amtswegen zu erklären, daß, wie dirß längst bekannt ist, Veröffenllichrmgen polizeilicher Beschwerden, für sich allein, zumal wenn sie gegen unbekannte Personen gerichtet find, ein Einschreiten der Behörde nicht veranlassen können, weil die« viel­fach zu ungerechtfertigten Belästigungen der Angegriffenen führen müßte. Wer sine Beschwerde gegen bestimmte Personen zu führen hat, weiß, daß er die Behörde persönlich oder schriftlich, nicht aber durch das Wochenblatt anzupofen hpt.

Wyiu M Mch von asten jm Art. ausgesprochenen und leicht widerlegbaren Behauptungen absrhen will, so muß ich doch ein «esent- liehe- Moment, das zur richtigen Beurthrilung des Ganzen dient, kurz andeufen , nemljch das, daß der Vorwurf, daß in einem ähnlichen Falle die Lohkäsebrreitung verboten worden sei, während sie im vorliegenden Falle geduldet werde, tatsächlich unbegründet ist; in jenem früheren Falle wnrde zwar ein polizeiliches Verfahren ringeleitet, auf Grund eines Ungehalten ärztlichen Gutachten« aber der Lphkäsehereitung kein weiteres Hinderniß in den Weg gelegt, weil da« Gutachten sich dahin aussprach, daß, zumal die Bereitung der dchkiise de- Jahres nur einigemal vorkomme, und der säuerliche Ge­ruch nur während der Bereitung stattfinde, nicht anzunrhmen sei, daß außer dem unangenehmen Einfluß auf das Geruchs-Organ anderweitige Mchtheilige Folgen von dieser Fabrikaten zu befürchten seien.

Man wird hiernach zu der Annahme berechtigt sein, daß kein Grund zu den im Art. ausgesprochenen Befürchtungen vorliegt, daß namentlich kein Grund zu Befürchtungen für das Wohlbefinden sämmtlicher Einwohner vorhanden ist.

Diese Fabrikationsweise besteht hier schon seit vielen Jahren in ver- fchiehenen Thrilrn der Stadt, ohne daß bis jetzt irgend ein Nachthril ßch bemeeklich gemacht hätte, oder Klagen vorgekommen wären.

Man muß bei einer zu treffenden Verfügung wohl unterscheiden zwischen einem nur efinige Tage an« oder fortdauernden Zustande.

Der vorliegende Fall kam übrigens erst durch den frag!. Art. zur Kenntniß der Behörde, man kann deßhalb nicht mit Recht die Erwartung aussprechen, daß dir Behörde dieser Sache ein für allemZ sin Enhc n werde, die Behörde, die bis jetzt gar nichts von diejsV WIft wußte, -r der Einsender nicht einmal eine An­tiar gemacht hat, weßhalb er sich allein die Schuld brimessen darf. * vorliegenden Falle wäre aber dir Behörde, Mt ohne Weitere«, ry»r auf Klage nach gehöriger BegrLadung kingrschreiten besiegt, wobei es noch weiter fraglich ist, ov )izmig vom polizeilichen Standpunkte agS getroffen werden ' von 'Verhandlungen zwischen den Brtheiligtrn abhängig

Zwei freundliche

Zi««S5

einzeln oder zusammen, sind zu vermiethen _ _ Neue Apotheke.

Den Gmsertrag

von 1 Morgen Platz hat zu verpachten _ _ Lorch, Zimmermstr.

De« -Llkag

von zwei halben Morgen Wiesen auf dem Calwerhof verkauft

W. Voßler.

Da-

Heu- mb Oehmbgras

vM 3 Viertel mit 1 Viertel Klee verkauft Volz, Gürtler.

Dm Futterertrag

auf dem Gsckgeumagk» von Mrg.

am äüßern Schaafweg l'/g » und bei der Schaafscheuer V 4 verkauft

Johannes Keller. Auch könnten obige Grundstücke sammt dem Ert rag käufl ich mit er worben werden.

Liebenzell.

Den Grasertrag

von einem Morgen Wiesen, hat zu ver­kaufen.

G. Hartmann, _ z. Sonne. _

Gottesdienste.

Sonntag, den 28. Mai.

Dorm. (Pred:) Hr- Helfer Häring.

Kindcrlehre mit den Söhnen. Missionsstunde 2 Uhr: Hr. H esse.

««sd-nArtik-i

wäre, oder ob nicht nach den bestehenden Vorschriften» der Fall ent­weder nach den Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung, jedenfalls aber nach den Bestimmungen der Bau-Ordnung Art. 6 S. und 74. behandelt werden müßte, wornach gerichtliche Verhandlung und Entscheidung vorgeschrieben ist, die Polizeibehörde also nicht zuständig wäre. So­viel zur Belehrung des Einsenders (der wohl besser daran gethan hätte, sich auf dem Rathhaus Raths zu erholen), zur Orienttrnng de« Publikums, und Nachachtunz für künftige Fälle.

Die Redaktion des Blattes aber, welche sich nach Inhalt der Anmerkung mit ihrer eigenen Nase* überzeugt haben will, daß auf der äußeren Brücke der empörendste Geruchdie Geruchs­nerven in Aufruhr bringe* »Sd sogar «mVerpestung der Um ge bung* spricht, hat in der bekannten Weise die Einsendung mit Anmerkunge" begleitet, die unvortheilhaft von dem ihm übergebenen Material abstechend, sich dev, mit dem daselbst angedeuteten von dem gegenwärtigen Fall himmelweit verschiedenen Vorgang be­kannten Personen auf den ersten Blick als eine unbegründete Ver­höhnung und Verdächtigung der Behörde und der dabei betheiligten Personen dgrtztllt. Während es gewiß im Interesse der Sache und der dabei bethriligten Personen angemessener gewesen wäre, über einen ordnungsmäßig! ausgetragenen durch Vergleich erledigten Rechtsstreit den Frieden zu wahren, zieht die Redaktion in bedauerlicher Weise hier einen bekannten Vorgang herein, sicherlich nicht i« Einverständniß und Interesse der dabei betheiligten Personen, welchen damit gedient werden soll.

Ich dagegen halte, obwohl ich im Stande wäre, in dieser Be­ziehung di« Redaktion gründlich zu widerlegen, geväde mit Rücksicht auf die dabei betheiligten Personen und im Jütrrisse des Frieden« mich verpflichtet, auf diese Provokation keine weitere Antwort zu geben.

Am 23. Mai 1878. Stadtschultheißenamt SchUldt.

Anm. d. Red. Vorstehende Erklärung des Stadtschultheißenamts enthält, soweit sie die Redaktion betrifft, eine ziemlich deuüiche Be­schuldigung der Uebertreibung, von der sie jedoch sicher fst, später, wenn im Wiederholungsfälle eine amtliche Untersuchung an Ort u. Stelle eintreten wird, freigesprochen zu werden. Sodann aber ent« hält sie die Unterstellung einer unbegründeten Verhöhnung und Ver­dächtigung der Behörde, wogegen die Red. die entschiedenste Verwahr­ung einlegen muß. Sie hat nichts mehr und nichts weniger behaup­tet, als daß in einem ähnlichen Falle, wo es sich um üble Gerüche gehandelt, mit Gründlichkeit vorgrgangen worden sei. Die Behaupt­ung der Gründlichkeit ist aber gewiß gerechtfertigt, wenn man weiß, daß in jenem so viel Staub aufwerfeuden Falle 3 oder 4 Gutachten abgegeben worden und zuletzt ein« technische Autorität die zum Ver­gleich führende Entscheidung geltoffen hat. Daß hiemit aber nicht eine Verhöhnung oder Verdächtigung der Behörde, sondern vielmehr nur die Hoffnung ausgesprochen werden wollte, im Herton'schrn, zwei­fellos die Nachbarschaft belästigenden Falle werde ebenfalls auf Ab­hilfe zu rechnen sein (versteht sich, wenn die Behörde in ordnungs­mäßiger Weise darum angerufen worden), dieß glaubt die Red., wird für das Publikum keines Beweises bedürfen. Sir ist sich wenigstens Hynißt, daß ihr eine verletzende Absicht gänzlich fern gelegen hat. Ebenso fühlt sie sich von dem Vorwurf frei, als ob sie durch dm -Hinweis.«ff jenen Fall den .Frieden gestört hätte. ES könnten so am Sude alle öffentlichen Besprechungen als Friedensstörung bezeich­net werden; zur gLulichrn Schweigsamkeit Aber kann sich die Presse doch nicht verurtheilm lassen.

S. velfchlilger M «av». (Hiezu «ro. «S