53. ^sdrxsvx-

kiro. 20:

Amis- unö Intekklgenzbkaü für cken Aezir^.

Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Lannerstag u. Samstag mit einem Nn« terhaltuugsblatt am Samstag.

Samstag, den 16. Februar L878

Ab»nnement<prei<r> h-ubjährltch L ^ SV «z, im Bezirk 2 -a, 30 EtnrLL» nagSgebühr r die gewöhnliche Zeile S ^

Amtliche Dekannkmachnngen.

Calw. A« die Gemeindebehörden.

Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 7. d. M., betr. die Zahlung der Volksschullehrergehalte (Amtsbl., Nro. 17) wird ausdrücklich bemerkt, daß, wenn ein K. Kameralamt Beiträge zu leisten hat, neben dem hieher zu erstattenden Bericht ei« besonderes Verzeichniß über die dem Kameralamt obliegenden Leistungen einzusenden ist, damit letzteres dieser Stelle vo« hier aus zugesendet werden kann.

Den 14. Febr. 1878. K. gem. Oberamt.

__ _ Doll. Diac. Häring, A -V._

Calw. An die Ortsvorsteher

Um für die in diesem Frühjahr bevorstehende Pferde-Vormusterung eine sichere Grundlage zu gewinnen, werden de« Ortsvorstehern die seiner Zeit ausgenommenen Pferderegister zugesendet werden. Dieselben erhalten hiemit die Weisung, diese Register nach dem dermaligen Stande richtig zu stellen und sodann die letzteren spätestens bis 28. d. Mts. wieder hieher einzu > senden. Nicht mehr vorhandene Pferde sind im Verzeichniß zu durchstreichen; bei verkauften wäre zu bemerken, wohin sie ver­kauft worden sind.

Den 14. Februar 1873. K. Oberamt.

Doll.

Calw. An die Ortsvorsteher

Mit Bezugnahme auf den im Ministerialamtsblatt Nro. 2. abgedruckten Ministerin! Erlaß vom 2. d. M, betreffend die Unterstützung arbeitslos umherziehender Personen, werden die Ortsvorsteher angewiesen, die daselbst unter Ziffer 15 bezeichnten Erhebungen anzustellen und das Ergebniß derselben spätestens bis zum 25. d. M. hieher anzuzeigen.

Dabei sind die erforderlichen Notizen nicht nur möglichst vollständig zu liefern, sondern auch die am Schluffe des gedachte« Erlasses noch weiter gestellten drei Fragen eingehend zu beantworten.

Den 14. Febr. 1c-78. K. Oberamt.

Doll.

Aufgehoben

wird die gegen den Tuchmacher Georg Friedrich Müller in Calw verfügte Zahl­ungssperre, nachdem das gegen denselben eingeleitete Gantverfahren heute eingestellt worden ist.

Calw, lA. Febr. 1878.

K Oberamtsgericht.

Schuon.

Calw.

Das Ergebniß der am 8. M. stattgehabten Bürgerausschußwahl ist folgendes:

Von 645 Wahlberechtigten haben ab- gestimmt 400.

Stimmenmehrheit erhielten:

1) Wagner, Gust. Fr., Fab

rikant, als Obmann 226 St.

Mitgl ied 4

230 St.

2) Müller, Emil, Kaufmann, 380

3) Frohnmüller, Johs.,

Bäcker, 235

4) Ziegler, Johs., Verw.-

Aktuar, 219

5) Schlatterer, Gustav,

Seifensieder, 216 St.

6) Beißer, Gottfried, Sieb«

wacher, 208 ,

7) Heiler, C. W., Kaufmann, 205

8) Köhler, Fried., jun., Sei­fensieder, 192

geb. 1846.

Ebenfalls 192 Stimmen hat erhalten: Schmidt. Carl, Kaufmann, geb. 1843. Nach oberamtlicher Entscheidung können aber weder Köhler noch Schmidt in diesem Fall als gewählt betrachtet, vielmehr soll das 8te Mitglied neu gewählt werden. Weitere Stimmen erhielten:

Würz, Carl Friedrich, Tuch­fabrikant, als Obmann 171 St.

Mitgli ed 4 .

175 Sl.

Schmidt, Carl, Kaufmann, 192 geb. 1843.

Kugele, Daniel, Metzger, 190 Dreiß, Emil, Kaufmann, 186 Zahn, Emil, Fabrikant, 181 , Kappler, Carl, Rothgerber 180 Pfrommer, Georg, Bäcker, 174 » Zersplitterte Stimmen 28

Am 14. Febr. 1878.

Stadtschultheißenamt.

Schuldt.

Steuerzahlung betr.

Die Stadtpflege ist, weil ein großer Theil der Steuerpflichtigen an der laufenden Steuerschuldigkeit nichts bezahlt hat, nicht mehr im Stande, die monatlichen Staat« - steuern und andere unabweisliche Verbind­lichkeiten zu entrichten und ist bereits mit 3400 »G eingeklagt, weßhalb diejenige« Steuerpflichtigen, welche bis jetzt an ihrer Steuerschuldigkeit pro 1. Juli 1877/78 noch nichts entrichtet haben, wiederholt zur als­baldigen Entrichtung des Verfallenen auf­gefordert werden. Die Ausrede: dann Zahlung zu leisten, wenn Steuerzettel aus- geteilt werden, ist wie früher schon be­merkt, nicht statthaft, da in Folge der neuere« Gesetzgebung, die von den verschiedene« Behörden zu liefernden Geschäfte noch nicht soweit gediehen find, um die Umlage mache» zu können. Jedenfalls muß nach den be­stehenden Normen darauf beharrt werden, daß nach Maßgabe der Größe des Steuer- betrags des Vorjahrs wenigstens dieHälfte jetzt bezahlt wird.

Die Stadtpflege ist vom Gemeinderach angewiesen, diejenigen, welche dieser A«f- forderuug nicht alsbald Nachkommen, bei«