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DasBettelnderHandwerksburschen
hat in der letzten Zeit einen Umfang eingenommen und wurde in einer Weise ausgeübt, daß dasselbe zu einer unerträglichen Belästigung und stetigen Bedrohung des Publikums wurde. Dieser Uebelstand veran- laßte die bürgerlichen Collegien zu einer Berathung» wie demselben m möglichst gründlicher Weise abgeholfen werden könnte.
Die Beiträge, welche seit dem Jahr 1850 von den hiesigen Einwohnern in die Kaffe zur Unterstützung reisender Handwerksburschen gegeben wurden, wurden fortwährend geringer, so daß aus Mangel an Mitteln die Verabreichung von Unterstützungen aus dieser Caffe seit dem letzten Späljahr ganz eingestellt werden mußte.
Bei der derzeit fast überall vorhandenen Geschäftslosigkeit ist es aber unmöglich, den zureisenden Handwerksburschen das Betteln ganz zu verwehren, wenn ihnen nicht eine einigermaßen genügende Gabe aus einer Unterstützungskaffe gewährt wird; es haben deßhalb die bürgerlichen Collegien einstimmig beschlossen, jedem zureisenden Hand« werksburschen von heute an wieder eine Gabe von 30 Pfennigen zu verabreichen, zugleich werden von der Polizeibehörde Vorkehrungen ge. troffen, daß womöglich alle Bettler verhaftet, zur Bestrafung gebracht und zur Stadt hinausbefördert werden. Dieß wird und muß dazu führen, daß die verkommenen arbeitsscheuen Landstreicher die hiesige Stadt meiden
Um diese Maßregeln möglichst wirksam zur Durchführung zu bringen, ist es aber nothwendig, daß das Publikum hiezu mitwirkt. In erster Linie soll dasselbe in angemessener Weise an den Samm» lungen, die jetzt wieder eröffnet werden, sich betheiligen, wobei zu erwarten wäre, daß die einigermaßen bemittelten HaushaltungSoorstände wenigstens 2 Pfz. täglich, die weniger bemittelten wenigsten» 1 Pfz. täglich beitragen.
Diese Beiträge werden nach Wunsch der Geber monatlich, vierteljährlich oder in ganzjährigen Beiträgen durch den Sammler erhoben.
Sodann ist es nothwendig, daß die Einwohner, nachdem diese Einrichtung getroffen ist, mit konsequenter Entschiedenheit jeden Bettler ab. und an die UnterstützungSkassc verweisen, auch das Polizetpersonal in Ausübung ihrer Pflicht soweit thunlich unterstützen. Solange dieß nicht geschieht, werden alle Maßregeln, die auf Beseitigung dieser Landplage abzielen, wirkungslos bleiben, die Schuld hieran wird auf diejenigen zurückfallen, die keine Beiträge ln die Unterstützungskasse leisten, und die Bettler nicht abwrisen. Ir unzulänglicher die derzeitige Gesetzgebung zu Bekämpfung des berührten UebelstandeS ist, je mehr ist die Einwohnerschaft aus sachgemäße Selbsthilfe angewiesen.
Calw, den 10. Januar 1878.
Namens der bürgerlichen Collegien.
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Calw.
Bitte.
In dem hiesigen Armenhaus find in gegenwärtiger Nothzeit viele zugereiste Personen von Krankheiten zu curiren, welche es nöthig machen, daß denselben ein Hemd verabreicht werden muß. Viele derselben sind oft nicht einmal im Besitz eines Hemdes oder haben eine Fußbekleidung, welche sie nicht einmal nothdürflig vor Kälte oder Nässe schützt. Ich richte an die hiesigen Einwohner die ergebene Bitte um unent- geldliche Verabreichung von älteren Hemden, Stiefeln oder sonstigen abgetragenen Kleidungsstücken. Derartige Gegenstände können bei mir oder Armenhausaufseher Zahn abgegeben werden und wird für zweckmäßige Verwendung Sorge getragen werden.
Armenpfleger.
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Vrivat-Anzeigrn. ^
Calw.
Danksagung.
Für die vielen Beweise von Liebe und Theilnahme während der Krankheit unseres l. Vaters Georg R aich, Metzger, sowie für die zahlreiche Begleitung zu seiner letzten Ruhestätte, besonders auch den Herren Ehrenträgern sagen ihren innigsten Dank Die trauernden Hinterbliebenen.
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