8' 23 der Wehrordnung gestellungspflichtig find und dürfen namentlich Pflichtige, welche an einem dritten Ort innerhalb des Reichsgebiets sich dauernd aufhalten, nicht aufgefordert werden, in ihre Heimath zurückzukehren.
2) Was unter dauerndem Aufenthalt zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Erlaffe des K. OberrekrutirungSraths vom 9. Dez. 1875 (Minist.-Amtsblatt, Seite 403) auf welchen hiemit hingewiesen wird.
3) Die Ortsvorsteher haben von Amts wegen nachzuforschen, ob sich alle Pflichtigen angemeldet haben und diejenigen, welche die Anmeldung unterließen, sogleich zu derselben anzuhalten.
4) Die Stammrollen sind nach Jahrgängen getrennt anzulegen und die Militärpflichtigen genau in alphabetischer Reihefolg e einzutragen. — Dabei ist strenge darauf zu achten, daß bei Anlegung der Stammrolle unter dem letzten Namen jedes Buchstabens genügender Raum zu Nachträgen freizulaffen ist und daß die Militärpflichtigen nicht durchlaufend, sondern nur die mit gleichem Anfangsbuchstaben unter sich zu nummeriren sind.
5) Die Rubriken 1—10 der Stammrollen find auf das Genaueste auszufüllen, sofern dieß mit unzweifelhafter Sicherheit geschehen kann, indem andernfalls die betreffende Rubrik leer zu lassen ist. Zu Rubrik 8 (Stand oder Gewerbe) wird hiebet bemerkt, daß die einfachste Bezeichnung Bauer, Knecht rc. nicht genügt, vielmehr anzugeben ist, ob' der Betreffende Pferdeknecht, Pferdebauer oder Ochsenknecht rc. ist.
6) Hat ein Mann mehrere Vornamen, so ist der Rufnamen durch Unterstreichung desselben besonder» hervorzuheben.
7) In der Rubrik Bemerkungen sind etwaige Notizen aus der Geburtsliste, Strafen und sonst Bemerkenswerthes beizu- fügen. Bei Ausgewanderten ist stets das Datum der Entlaffungsurkunde anzugeben. Diese Einträge sind übrigen» so zu machen, daß auch für Einträge in den späteren Jahren noch Raum bleibt.
8) Von jeder im Lauf des Jahres erfolgenden Aufnahme eines Militärpflichtigen in die Stammrollen, von jeder Veränderung rc. ist sofort dem Oberamte Nachricht zu geben.
9) Die Streichung eines Mannes in der Stammrolle darf nur mit Genehmigung des Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission stattfinden.
IV. Die Orlsvorsteher werden hiemit angewiesen, ungesäumt durch öffentlichen Anschlag, öffentliche Blätter oder auf andere ortsübliche Weise die nach tz. 23 der Wehrordnung in die Stammrolle aufzunehmenden Militärpflichtigen, sowie deren Eltern. Vormünder, Lehr, Dienst, Brod> und Fabrikherren zu Befolgung der oben enthaltenen Bestimmungen aufzufordern, auch darüber, daß dieß geschehen, binnen der Frist von 14 Tagen A «zeige hieher zu erstatten. Die Einsendung der Stammrollen an das Oberamt hat genau auf den 15. Febr. zu erfolgen.
Den 0. Dezember 1877. K. Oberamt.
__ Doll
An die Standesämter.
Die noch im Ausstand befindlichen Nebenregister werden vom 22. d. M. an durch besonderen Boten abgeholt.
Calw. 17. Januar 1873. K. Oberamtsgericht.
Schuon.
Forstamt Altenstaig.
Revier Hofstett.
Brennholz-Verkauf
am Mont ag, den 28. Januar d. I., von Vormittag« 10 Uhr an, im Lamm in Agen- bach, aus den Staatswaldungen: Buchhalde, Heselsteig, Heuweg und Schnudermiß: Buchenholz: 45 Rm. Scheiter, 56 Rm. Prügel, 10 Rm. Anbruch, 5 Rm. Reisprügel;
Nadelholz: 375 Rm. Scheiter. 386 R«. Prügel, 271 Rm. Anbruch und 252 Rm. Reisprügel, 11 Rm. Stockholz u. ausgeprügeltes Reis, zu 1200 Wellen geschätzt.
Altenstaig, 16. Jan. 1878.
K. Forstamt.
_ H erdegen.
Revier Liebenzell.
Die Beiführ vou Kalksteinen,
ca. 250 Cubikmeter,
auf die Weg« in den Staaiswaldungen in der Nahe von Liebenzell wird am Montag, den 21. d. M., Morgens 9 Uhr,
in der Revieramtskanzlei dahier verakkordirt.
Liebenzell, 15. Januar 1878.
_ K Revieramt._
Cal«.
In der Nachlaßsache des Wilhelm Friedrich Schümm, Strumpfwaarenfabrikanten hier, — Finna J.F. Wiedenmayer — «erden Alle, welche Ansprüche zu machen haben, hiemit aufgefordert, solche binnen 15 Tagen
hei Unterzeichneter Stelle geltend zu »a
Glaubiaer-Aufrus
»MN
chen und zu erweisen.
Zugleich wird den Schuldnern der Schümm'scheu Erbsmasse eröffnet, daß ihre Schuldigkeiten in Bälde an den bestellten Casfier G. I. Giebenrath von hier zu bezahlen haben.
Calw, den 14. Januar 1878.
K. Gerichtsnotariat. _ Erhar dt.
Neuhengstetr,
Gerichtsbezirks Calw.
Liegenschllftsverkaus.
In der Gantsache des Ludwig Mayer» Viehhändlers hier, kommt am
Dienstag, den 29. Januar d. I., Vormittags 9 Uhr,
auf dem Rathhaus in Neuhengstett zum erstenmal in öffentlichen Aufstreich u. z.:
Die Hälfte an:
P.N. 23.
— Sr 88 Met., einem zweistockigten Wohnhaus bei der Wette.
Brd.-Vers.-Anschl. 1290 M. Die Hälfte an:
P.N. 23. ».
— Ar 97 Met., einer Scheuer allda zweistockigt,
Brd.-Vers.-Anschl. 690 M. Die Hälfte an:
3 Ar 5 Met. Hofraum bet Hau» ».
Scheuer.
P.R. 69
2 .
4 Ar 32 Met. Garten allda,
Gesammt Anschl. 1400 M.
P.R. 460
1 .
14 Ar SS Met. Acker. Bergacker,
Anschlag 140 M.
P.N. 660.
16 Ar 14 Met. Acker, Plattenacker,
Anschlag 170 M.
P.N. 401.
20 Ar 44 Met. Acker, Wasenacker,
Anschlag 140 R.
P.N. 924
1 . 2 .
17 Är 61 Met. großer Gewand Acker, 13 „ 58 „ gro ße Äewand-Wiese,
31 Ar 19 Mecer.
Anschlag 180 M.
P.N. 784.
13 Ar 74 Met. Acker, langes Gewand, Anschlag 200 M.
P.N. 785.
19 Ar 50 Met. Acker daselbst,
Anschlag 180 M.
P.N. 814
1 .
15 Ar 27 Met. Acker daselbst.
Anschlag 170 M.
P.N. 879.
9 Ar 35 Met. Wiese.
5 „ 80 „ Ack er.
15 Ar 15 Met. Wiese im langen Gewand,
Anschlag 340 M.
P.N. 247.
11 Ar 20 Met. Wiese.
3 » 94 „ Ack er,
15 Ar 14 Met. im Kreuzweg,
Anschlag 350 M.
P.N. 895.
15 Ar 20 Met. Wiese im langen Ge- wand,
Anschlag 350 M. Hiezu werden Kaufsliebhaber — auswärtige mit obrigkeitlichen Vermögen» zeug- niffen versehen — eingeladen.
Den 7. Januar 1878.
K. Amtsnotariat Liebenzell. Herrgott.
Möttlingen.
Gläubiger-Aufruf.
Alle diejenigen, welche au« irgend eine«