Mit ihnen wird behufs Ermäßigung der Gebühr ein Ver. trag abgeschloffen» welcher im Wesentlichen folgendejPuntte enthält:

1) Die Firma verpflichtet sich, ihren Abnehmem echte und «ine (d. i, thunlichst gereinigte) und in einem jedesmal namhaft zu machenden Prozentsatz keimfähige Saatwaare zu liefern, ferner, wenn die gelieferte Waare um mehr als 5°/ hinter dem garan- tirten Gebrauchswerth zurückbleibt, den Mindergehalt baar zu er­setzen oder auf Verlangen die Waare zurückzunehmen.

2) Der Ersatzanspruch des Käufers erlischt, wenn die Saat- waare bereits verwendet ist, so daß eine Nachuntersuchung zur Feststellung der Echtheit unmöglich ist; ebenso wenn zwischen dem Empfang der Waare und Einsendung der Probe Seitens des Empfängers mehr als 14 Tage verflossen sind. Eine Ausnahme hievon machen diejenigen Sämereien, deren Werth nur auf dem

Felde nach genügender Entwicklung der Pflanze.' selbst festg werden kann (Feldprobe) z. B. Sohlarten.

3) Die Untersuchungsergebniffe der Samenprüfungs-Anstalt sollender Firma zu eigener Belehrung dienen; stetst nicht berechtigt, dieselben als Zeugniß zu verwenden, noch anzu« geben, sie steheunter der Kontrole" der Anstalt, und letztere übernimmt für die von der betreffenden Firma verkaufte Saat- waare keinerlei Garantie.

§. 8. Die Untersuchung von Sämereien . welche von Mit- gliedern landwirthschaftlicher Vereine durch Vermittlung der Be­zirksvereins. oder jGau-Vorstände der Samenprüfungs-Anstalt übersendet werden, wird kostenfrei oorgenommen.

Hohenheim, 7. Januar 1878.

Rau.

Calw.

Bitte.

Wir erlauben uns, wiederholt um Bei träge zu Befriedigung der dringenden Holz­bedürfnisse unserer Armen und Kranken zu bitten.

Am 14. Januar 1878.

Klrchenkonvent.

Häring. AV. Schuldt.

Kopp.

B a i t h e r.

Oesterlen.

Leonhardt.

Calw.

Aufforderung zur Anmeldung der Militärpflichtigen, behufs der Aufnahme in die Stammrollen.

Unter Bezugnahme auf die dießfallstge oberamtl. Bekanntmachung im Wochenblatt von 1878 Nro. 1, werden alle im Jahr I8S8 geborenen Wehrpflichtigen, welche hier ihren dauernden Aufenthalt haben, d. h. sowohl solche, welche hier ihren or­dentlichen Wohnsitz haben, als auch solche, welche auf bestimmte oder unbestimmte Zeit sich in dienstlichen oder sonstigen Verhält- Nissen hier aufhalten und hier ihre Wohn- ung (Schlafstelle) haben, aufgefordert, sich und sofern solche hier nicht geboren find. «Uer Vorlegung ihrer Eeh»rt»;««gaifle m 4«r Zeit vom

15. Januar bis 1. Februar d. I.

zur Eintragung in die Stammrolle bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden.

Die Pflicht zur Anmeldung erstreckt sich aickt blo» auf Württemberg«»:, foaäera auf äie Angehörige» aller zum äeutscke» Aeicü gehörige» Staate», dieser Anzeigepflicht un­terliegen nicht nur alle im Jahr 1858 ge- borenen jungen Männer, sondern auch all« äiejeaigea Akterrhkaflea, Sh«r äerea Mikitör- pflicktigheit »och nickt e»ts«k»eckea ist; eS ha­ben sich also zu melden:

1) Alle :m Jahr 1858 geborenen Pflich­tigen,

2) Alle diejenigen Militärpflichtigen der Altersklassen 1856 und 1857, welche weder ausgehoben, noch vom Dienst ausgeschlossen oder ausgemustert, noch der Ersatzreserve überwiesen worden find, wobei es keinen Unterschied be- gründet, ob dieselben früher am glei­chen oder an einem andern Ort ge­stellungspflichtig waren.

3) Alle diejenigen Angehörigen früherer Alters-Classen, welche aus irgend einem Grunde noch keine definitive Entscheidung erlangt haben,' z. B. wegen Krankheit. Abwesenheit,Haft re.

Die zum «i»jöhr»g-sr«i»illigea Dienst Berechtigten haben sich beim Eintrit in da«

militärpflichtige Alter, sofern sie nicht be­reits vorher zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatz-Commission ihre« Ge stellungsortes schriftlich oder mündlich: zu melden und unter Vorlegung ihre« Be rechtigungsscheins ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.

Sind Militärpflichtige, welche hier sich nach obigen Vorschriften anzumelden hätten, zeitig abwesend, so haben ihre Ekter», Vor- müacker, Lehr-, Arock- oäer Fabrihherra äi« Verpflichtung, st« zur, Stammrolle aazumekä««.

Wer diese Anzeigen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 3.i -Ai oder mit Hast bis zu 3 Tagen bestraft.

Am 9. Januar 1878.

Stad lsch ultheiß enamt. _ Schuldt. _

Möttlingen.

Vermißt

wird der 30 Jahre alte Stricker Mose Stanzer von hier.

Derselbe ist ca. 1,60 Met. groß,! von untersetzter Statur, hat blondes Roll haar, volles Gesicht,! schwachen blon­den Vollbart und graue Augen.

Bekleidet war derselbe mit weißem baum­wollenem Hemd, grau und schwarz gestreifter Weste, Hosen vom gleichen Stoff, in den bi» zum Knie reichen­den Stiefeln steckend, brauner Juppe, grauem Ueberzieher und Pelzmütze.

Indem Jedermann, namentlich die Po­lizeibehörden gebeten werden, im Betret­ungsfall sachdienliche Mittheilung an den Unterzeichneten gelangen zu lassen, wird be­merkt. daß der Vermißte zuletzt am -i iens- tag, den 8. d. M., Nachmittags um 3 Uhr in der Wirthschaft des Bäcker Kraus­haar in Calw gesehen wurde.

Schultheißenamt.

Kraushaar.

Stammheim.

Gläubiger-Aufruf.

Um das Schuldenwesen der am 20. Dez- 1877, verstorbenen Ernestine Zotzel. Wtw. von Jakob Friedrich Zotzel. gewes. Maurers von hier bei der Realtheilung richtig ver- weisen zu können, werden alle Diejenigen, welche eine Forderung an dieselbe zu machen haben, aufgefordert,

innerhalb 15 Tagen

ihre Ansprüche bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls dieselben unberücksichtigt bleiben müßten.

Den 9. Januar 1o78.

Waisengericht.

Vorstand Kämpf.

Privar-Anzeigen.

Calw.

Panksagun g.

Wir fühlen uns gedrungen, für die vielen Beweise von Liebe und Theilnahme, welche uns! bet dem schnellen Verlust unseres l. einzigen Kindes zu Theil wurden, und ua- mentüch für den tröstenden Gesang vor dem Hause, für die zahlreiche Begleitung zu seiner letzten Ruhestätte, insbesondere seinem Hrn. Lehrer und Mitschülern, so auch für die zahlreichen Blumenspenden unfein herzlichen Dank zu sagen.

Fr. Gackenheimer mit Frau.

Neubulach.

Liegenschastsverkauf.

Die Erben des -j- Verwaltung» Aktuar Locher von hier verkaufen:

Das auf dem Bronnenplotz ^stehende Wohnhaus mit 3 im zweiten Stock in einander gehenden Heiz­baren Zimmem, im untern Stock ebenfalls ein heizbares Gastzimmer, Holzstall und ein schöner" gewölbter Keller.

Eine Back- und Waschküche hinter dem Hau», sowie zwei schöne Gemüsegär- ten neben demselben.

Das Gebäude ist neu gebaut und sehr schön und freundlich gelegen.

Das Anwesen kann jeden Tag ringe- sehen und ein Kauf mit mir abgeschlossen werden.

Den 10. Januar 1878.

Aus Auftrag:

Stadtschultheiß Herrmann.

Einladmg.

I»

hausgemachte« Würste«

und

reinem gutem Wein

ladet auf morgen freundlich ein

Frtedr. Beißer, Bäcker.

Altenftaig.

Rohe Webgarne

guter Qualität, 75 L,

Türkischrothe dto-,