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Amtliche Dekanntmachungen.

Calw Erledigte Oberamtswundarztstelle.

Die durch den Tod d.bisherigen Inhabers erledigte Stelle eine» Oberamtswundarztes für den Oberamtsbezirk Calw, womit bish«»» Jahresgehalt von 343 »kL verbunden war. welcher jedoch der Regulirung unterliegt, wird demnächst wieder besetzt werden. Der Ober­amtswundarzt ist zu unentgeltlicher chirurgischer und geburtshilflicher Behandlung der im Bezirke befindlichen Armen, mögen dieselbe» Reichsangehörige sein oder nicht, soweit nicht die Ortswundärzte einzutreten haben, sowie zu unentgeltlicher chirurgischer Behand­lung der Landjäger, der armen gerichtlichen und oberamtlichen Gefangenen, vorkommendenfalls auch in geburtshilflicher Bezieh»»g verpflichtet, wogegen ihm die Anrechnung der regulativmäßigen Reisekosten bei Behandlung armer Kranker auf dem Lande ge­stattet wird.

Die befähigten Bewerber um diese Stelle werden aufgefordert, sich binnen 14 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle zu melden, wobei übrigens bemerkt wird, daß Wundärzte zweiter Abtheilung nur dann zugelaffen werden können, wenn kein Wu»d«Ht erster Abtheilung sich einfindet.

Den 9. März 1877. K. Oberamt.

Doll.

Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag u. Samstag mit einem Un- terhaltunaSblatt am Samstag.

Dienstag, den 13. März L877.

Calw Bewerber-Aufruf.

Für den Fall der Verhinderung des Oberamtsbaumeisters und zumaligen Oberfeuerschauerö und Oberamtswegmeister« ist ein Stellvertreter in der Person eines Technikers aufzuftellen, welchem die in §. 39 der Vollzugs.Verfügung zur neuen Bau­ordnung vorgeschriebene Befähigung zukommt und welcher als Belohnung die gleichen Diäten- und Gebührensätze anzusprechen hat, wie der Oberamtsbautechniker.

Mit Zeugnissen belegte Meldungen wollen dem Oberamte binnen 14 Tagen übergeben werden.

Den 10. März 1877. " K. Oberamt.

Doll.

Aufforderung.

Der von der Unterpfandsbehörde in Unterreichenbach gefertigte Auszug aus dem Unterpfandsbuch daselbst Bd. H. Blatt 218 über eine am 17. Mai 1856 vollzogene Pfandbestellung zu Gunsten einer Forderung der Michael Grosmanns Wittwe von Unterreichenbach gegen den Flößer Johann Gros mann von da, im Betrag von 114 fl. 33 kr. ist verloren gegangen, die Forderung längst bezahlt.

Der unbekannte Inhaber des Auszugs wird aufgefordert,

binnen 3 Monaten

denselben vorzulegen, oder seinen Besitz an­zumelden, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt würde.

Den 8. März 1877.

K. Oberamtsgericht.

_Schuon._

Calw.

Aufforderung.

Der von der Unterpfandsbehörde in Unter­reichenbach gefertigte Auszug aus dem dor­tigen Unterpfandsbuch Bd. U. Bl. 218 über eine am 17. Mai 1856 vollzogene Pfandbestellung zu Gunsten einer Forderung der Anna Maria Grosmänn'schen

Pflegschaft von Unterreichenbach gegen den Flößer Johann Gros mann von da im Betrag von 61 fl. 13 kr. ist verloren ge­gangen, die Forderung aber längst bezahlt.

Der unbekannte Inhaber des Auszugs wird aufgefordert,

binnen 3 Monaten

denselben hierher vorzulegen, oder seinen Besitz anzumelden, widrigenfalls die Ur­kunde für kraftlos erklärt würde.

Den 8. März 1877.

K. Oberamtsgericht. _Schuo n.

Calw.

Abbitte.

Der Unterzeichnete hat in einer Wirth- schüft zu Stammheim über den Postboten Harsch von Holzbronn einen kränkenden Bezicht ausgesprochen, sich aber von derGrund- losigkeit desselben heute überzeugt, und dem­gemäß den Harsch um Verzeihung gebeten. Calw, den 16. März 1877.

Jak. F. Mann von Holzbronn. Auf Antrag der Betheiligten wird Obi- ges zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

K. Oberamtsgericht.

_ Schuon. _

C a t w.

Das Befahren des vor einigen

Jahren mit nicht unbedeutender Kosten neu hergestellten Güter­wegs im Hau mit Kalksteinsuhmeü,

wodurch der Güterweg gründlich ruiniä wurde, ist bei einer Strafe bis zu 20 verboten. Die Kalksteinfuhrwerke Hab» den alten Hauptfeldweg neben der Bahn­linie zu nehmen. Die OrtSpolizeibehörd« Althengstett und Stammheim wollen dieß ihren Amtsangehörigen eröffnen.

Am 10. März 1877.

Gemeinderath.

Dachtel.

Oberamt Calw.

Aufforderung.

Am 14. Mai 1845 ist Gabriel JadH Löffler, Stricker hier, kinderlos gestorben, und ist laut Theilung den 4 Kindern sein« verstorbenen Bruders Mathias Löffl»r in Westhofen im Elsaß, nemlich ») Äis«- betha, Ehefrau des Friedrich Arbogast» d) Anna Maria, ledig, selbstständig, e) Z«- kob Löffler, 6) Barbara, Ehefrau de» I«» kob Buk, sämmtl. in Westhofen, je 10 ff. erblich zugefallen. Der Wittwe de« Erb­lassers ist das gesetzliche Nutznießungsrecht an dieser Erbsportion bi» nach ihrem Lobe verblieben, wofür den Erden 2 /r an der