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Amts- untl Intekkigenzbkatt ^ür äen Aezir^.
Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag» Donnerstag n. Samstag mit einem -Unterhaltungsblatt am Samstag.!
Samstag, den 30 . Dezember R 87 Ä.
AbonnementSp eiSr halbjährlich 1 80 im Bezirk 2 -4 30 «Z. Ginr»» «ngsgebührr die gewöhnliche Zeile 9.^>
Emkaäung zum Abonnement auf äas Catwer Mocbenbkatt.
Mit dem I. Januar 1877 beginnt ein neues halbjähriges und vierteljähriges Abonnement auf Las „Calwec Woche»« blatt", welches wie seither wöchentlich dreimal (i. oben), Samstags mit einem Unterhaltungsblatt, erscheint. Der halbjährige Abonnementspreis beträgt in der Stadt (ohne Trägerlohn) 1 -4L 80 L, durch die Post bezogen (sammt Lieferungsgebühr) i« Bezirk 2 -4L 30 L. sonst in ganz Württemberg 2 -4L 70 L. , , .
Indem wir unsere seitherigen verehrt Abonnenten ersuchen, ihre Bestellungen alsbald zu erneuern, damit in der Zu« sendung keine größere Unterbrechung eintritt, laden wir zu weiterer Betheiligung sreundlichst ein.
Die Redaktion und Expedition des Calw er Wochenblatts.
Amtliche Dekanntmachungen.
Calw An Sie Ortsvorst eher.
Diejelben werden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Wählerlisten zur Reichstagswahl am 31. Dezember d. I. in allen Gemeinden und Theilgemeinüen in vorzeschriebener Weise definitiv abzuschließen sind und daß nach vollständig vollzogener Beurkundung der Listen das zweite Exemplar sofort dem Wahlvorsteher gegen Bescheinigung zuzustellen ist.
Im Uebrigen ist die Verfügung vom 20 o. M (Amtsblatt Nro. 149) genau zu befolgen,
Den 27. Dez, 1676. K. Oberamt.
Doll.
Calw An die Standesämter
Den Standesämtern werden heute die für sas Jahr 1877 bestimmten Register-Formulare zugesendet. Die Bescheinigungen hiefüc find nach genauer Prüfung, ob die in der vorbereiteten Quittung bezeichneten Formulare richtig angekommen find, sofort an das Oberamt einznsenden; die neubszogenen Formulare aber in dem angeordneten Formularbuch vorzumerken.
Den 28. Dez. 1676. . K. Oberamt.
Calw An die Standesbeamten
Dieselben werden daran erinnert, daß die statistischen Verzeichnisse über die Geburten, Eheschließungen und Lterbefälle (also nicht die großen Register, sondern die Tabellen aus weißem Papier) am Ende des Jahres abzuschließen, deren Gesammt- summe, sowie die Summen Ser einzelnen Monate zu berechnen und die Verzeichnisse spätestens bis zum 15 Februar 1877 beurkundet an das Oberamt einzusenden find, (oergl. K, 6 der Vers, der Minist, der Justiz und des Innern und der Finanzen vom 14. März 1376, R.Bl. S. 101 ff.)
Zugleich sind auf diesen Termin auch die Gebührenrechnungen für die Führung der Verzeichnisse einzusenden, (vergl. Vers, der gen, Minist, vom 23 September 18 76, R.Bl. S. 323 f.)
Die Formulare zu den Verzeichnissen für das Jahr 1877 find den Standesämtern im Laufe dieses Monats bereits zugekomme«.
Den 26. Dez, 1676. K, Oberamt.
Doll.
Calw Bekanntmachung
Die nachstehende Bekanntmachung der Centralstelle für die Landwirthschaft vom 8. d. M., betr. die Aussetzung von Prämien für künstliche Fischzucht, wird hiemit zur Kenntniß der Bezirksanaehörigen gebracht.
Den 26. Dez. 1816. K. Oberamt.
Doll.
Zur Förderung der künstlichen Fischzucht im Lande werden als Anerkennung für die Einrichtung zweckmäßiger Fischbrutanstalten, sowie eines rationellen Betriebs der Fischerei überhaupt, die nach« genannten Preise ausgesetzt:
1) Ein Preis von 100 -4L für eine größere künstliche Brutanstalt, welche mit Streckteichen in zweckmäßige Verbindung gebracht ist;
2) ein Preis von 50 -4L für eine künstliche Brutanstalt, welche sich die Besetzung offener Fischwaffer zur Aufgabe macht.;
3) zwei Preise von je 40 -4L und
4) drei Preise von je 25 -4L für Aufstellung und Anwendung zweckmäßiger kleinerer Fischbrutapparate.
Ferner werden ausgesetzt:
5) zwei Preise je bis zu 80 «4L für zweckmäßige Einrichtung und rationellen Betrieb der Teichfifcherei (in Setz- und Streckteichen), sowie für Bereinigung kleinerer Fischwaffer- bezirke zu Einem rationellen Gesammtbetriebe.
Die Bewerbungen um die Preise von 1—4 find späteste»» bis zum 20. März k. I. und diejenigen um die Preise 5 bi« zum 31. Oktober k. I. einzureichen.
Diejenige» Fischzüchter, welche in den Jahren von 186LZab Preise erhalten haben, können für das Jahr 1877 nicht für die gleiche Leistung als Bewerber auftreten.
Bei dieser Gelegenheit wird wiederholt bekannt gemacht, daß Direktor Dr. v. Rueff in Stuttgart die Fischzüchter auf Ansuchen unentgeltlich zu berathen bereit ist, sowie daß die Unterzeichnete
Wege« des Neujahrfestes erscheint nächsten Dienstag kein Blatt.