51. lusirxunK.
ülro. M.
Amt8- unä InteHigenzökatt ^üe äen AezieH.
Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag u. Samstag mit einem Unterhaltungsblatt am Samstag.
Samstag, den 23. Septbr. L87Ä.
Abonnementspreis: halbjährlich 1 80 im Bezirk 2 80 Einrüsk,
ungsgebnhr: die gewöhnliche Zeile 9^.
Einkaäung zum Abonnement aus äas „Cakwee Mocbenbkatt."
Mit dem 1. Oktober beginnt wieder ein neues vierteljährliches Abonnement auf das „Calwer Wochenblatt", zu welchem wir hiemit freundlichst ernladen mit dem Ersuchen, die Bestellungen in möglichster Bälde zu machen, damit der rechtzeitige Empfang gesichert ist. Abonnementspreis: für hier (ohne Trägerlohn) 90 Pfg., im Bezirk (sammt Lieferungsgebühr) 1 Mark 15 Pfg., sonst in ganz Württemberg 1 Mark 35 Pfg. Für hier abonnirt man bei der Unterzeichneten, für auswärts bei den Postboten oder dem nächstgelegenen Postamt, resp. Postexpedition.
_ Die RcÄMion und Expedition des „Calwer Wochenblatts"'_
Amtliche Dekanntmachuugen.
Calw. An die Ortsvorsteher.
Dieselben werden dringend aufgefordert, das zur Unterhaltung der Straßen und Wege erforderliche Material überall, wo es noch nicht geschehen ist, ohne allen Verzug beiführen zu lasten, beziehungsweise für besten Zerkleinerung zu sorgen, damit solches im Bedarfsfall sofort zur Hand ist und die Arbeiten an den Straßen rechtzeitig voroenommen werden können. Sodann haben die Orts» Vorsteher darauf Bedacht zu nehmen, daß die Straßen mit Benützung der geeigneten Witterung in gehörigen Stand gesetzt, in brauchbarem Stande immer erhalten und daß namentlich auch die bei der Wegvisitation erhobenen Defekte gründlich und rechtzeitig erledigt werden.
Im Uebrigen wird bezüglich der Unterhaltung der Straßen und der Reinhaltung der Etterstcaßen auf die diesseitigen Ertaste vom 31. März 1673 (Amtsblatt, Nro. 37 und 38) und bezüglich der Erledigung der Weg Visitations-Defekte auf den Erlaß vom 2. April 1873 (Amtsblatt, Nro. 39) hingewiesen.
Den 20. Sept. r876. K. Oberamt.
Doll.
Revier Ltammheim.
Wegbau-Akkord.
Am Montag, den 25. d. M., wird die Herstellung eines 660 Meter langen Holzabfuhrwegs im StaatswaldWafferbaum verakkordirt.
Kostenvoranschlag 300 <M Zusammenkunft Vormittags 10 Uhr im
312 Liter 1874er rother Wein v. Besigheim und
205 „ Branntwein, ferner: Vieh, worunter 2 Eber und 1 Mutterschwein. Früchte, 1 Bäckerhandwerkszeug undWirthschaftsgeräth- schäften,
wozu die Liebhaber eingeladen werden.
K. Gerichtsnotariat.
versicherungsanschlägen oder in der Classi
fication beabsichtigen, aufgefordert, innerhalb acht Tagen von den im Laufe des Jahrs vorgenommenen Neubauten oder sonstigen baulichen, den Werth erhöhend m, sowie von den auf die Classification Einfluß habenden Aenderungen der innern Einrichtungen, des Gewerbebetriebs u. dgl. Anzeige zu machen. Wer diesen Termin versäumt, hat sich die nachtheiligen Folgen selbst zuzuschreiben.
Am 20. Septbr. 1876.
Stadts chultheißenamt.
Wafferbaum.
Stammheim, den 20. Sept. 1876.
K. Revieramt.
Emberg.
Scheiterholz-Verkauf.
Calw.
S ch u l d t.
Fahrniß-Berkails.
Aus der Verlassenschaftsmaste des -j- Christoph Talmon—Gros, gewesenen Bäckers dahier, wird am nächsten
Montag und Dienstag, den 25. und 26. d. M., je von Vormittags 8 Uhr an. in besten seitheriger Wohnung an der untern Brücke eine Fahrnißversteigerung gegen baare Bezahlung abgehalten und kommt vor:
Bücher, Mannskleider, Leinwand, Küchengeschirr, Schreinwerk, Faß-und Band-
chrnes Scheiterholz
im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf gebracht. Die Verhandlung beginnt
Mittags 1 Uhr
auf hiesigem Rathhaus, und ist Waldschütz Erhardt beauftragt, fragl. Holz den Hrn. Käufern Vormittags vorzuzeigen. Gemeinderath.
Calw.
Die Vorschriften der K. Verordnung vom 6. Aug. 1872, dm Aufenthalt in den Gemeinden des Landes betreffend,
werden vielfach nicht beachtet. Die pünktliche Beobachtung derselben ist aber um so wichtiger und nöthiger, als die Frage der Unterstützungspflicht der hiesigen Gemeinde für fremde Arme in vielen Fällen davon abhängig ist. Diese Vorschriften werden daher zur genauen Nachachtung in Erinner-
geschirr, allerlei Hausrath, Feld« und Handgeschirr. Getränke und zwar:
2325 Liter 1874er weißer Wein von Büh-
lerthal, ,
1928 „ 1875er „ „ von Büh-
lerthal.
577 „ „ rother „ v. Besig-
heim.
Calw.
Revision des Brandversicherungs- Katasters betr.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung des K. Oberamts vom 18. d. M , Amtsbl. Nro. 109 , werden die Gebäudebesitzer, welche eine Aenderung in den Brand-
ung gebracht. Hiernach sind
1) neu anziehende Personen verpflichtet, sich bei der Ortsbehörde derjenigen Gemeinde in welcher sie ihren Aufenthalt nehmen, — mögen sie derselben als Bürger oder Beisitzer angehören, oder nicht —
innerhalb acht Tagen