dem Verkauf aus.

Eine

Msser-Berkanf.

^ Unterzeichneter setzt ein neues weingrünes Ovalfaß, 1500 Liter haltend, sowie eine Parthie neue keinere Fässer, bis zu einem Jmi

August Moll, Küfer.

Waaren-Gttiquettes

empfiehlt die A. Oelschläg er'sche Buch- und Steindruckerei.

wird zu sofortigem Eintritt ge« sucht. Wo? ist bei der Exped. d. Bl. zu erfragen.

Calw.

Deutsches Ratiyualfeft.

Bei Eintritt regnerischer Witterung wird zwar der für den Vor­mittag festgesetzte Theil des Programms zur Ausführung kommen, dagegen aber Festrede, Spiele der Kinder u. s. w. auf dem Brühl wegfallen.

Abends 7 Uhr findet im badischen Hof Festrede, Bankett und musikalische Unterhaltung statt, wozu Jedermann freundlichft eingeladen ist. Vertrüge und Spiele der Kinder, Vertheilnng von Preisen u. dergl. finden bei guter Witterung an einem späteren Tage statt.

Die Einwohner werden gebeten, am morgenden Tage ihre Häu­ser zu beflaggen.

Ealw, den 1. September 1876.

Für das Fest-Comitö:

Stadtschu lth.AV. Haffner. _

Mit dem 1. September d. I. tritt unter gleichzeitiger Auf­hebung des bisherigen Gütertarifes für den Württemberg.-Main-Ne- ckarbahn-Verkehr vom 1. Dezember 1871 sammt Nachträgen mit Ausnahme der Taxen für die Station Offenbach, welche bis auf Weiteres in Kraft bleiben, der bereits durch unsere Bekanntmachung im Staatsanzeiger vom 13. Juli d. I., Nr. 163, angekündigte neue Tarif für den Württemberg.-Main-Neckarbahn.Güterverkehr in Wirk- samkeit. Derselbe kann zum Preis von 40 Pf. per Exemplar durch Vermittlung der betheiligten Güterexpeditionen käuflich bezogen werden. Zu den bisherigen Verbandsstationen wurde seitens der Württemberg- ischen Staarseisenbahn u. A. neu eingestellt: Calw, Nagold, Neuen­bürg, Pforzh eim, Rothenbach rc. _

Mondfinsterniß. Nächsten Sonntag 3. Sept. findet die zweite der dießjährigen Mondfinsternisse statt. Sie ist bei uns sichtbar, dauert von 9 Uhr 26 Min. bis 11 Uhr 40 Min. Nachts und beträgt des Mond-Durchmessers.

Böblingen, 29. Aug. In dem benachbarten Weil im Schönbuch gab es vergangenen Sonntag zwischen Bürgern des Ortes Streit, der mit Thätlichkciten traurigster Art endigte. Nach lebhaf­tem Wortwechsel im Wirthshaus kamen die erhitzten Gemüther auf der Straße noch einmal an einander und da zog ein lediger Bursche

- sein Messer, mit dem er seinen Gegner, einen verheiratheten Mann, Vater von 4 unmündigen Kindern, so unglücklich traf, daß er sofort tödt zu Boden sank. Der Thäter ist in sicherem Gewahrsam.

In Leonberg kostet durch Abschlag das Pfund Rindfleisch nunmehr 45 L Kartoffeln werden zu 2 ^ per Sri. angeboten.

Stuttgart. Es kursiren gegenwärtig in unserer Stadt falsche Ein-Markftücke, welche man besonders in Viktualienläden anzubringen sucht. Die Falsifikate sind leicht zu erkennen an der nachlässigen Nachahmung des Reichswappens, an der weitläufigen Veränderung, u. an ihrer absoluten Klanglosigkeit; auch sind sie etwas schwerer als die ächten.

In Stuttgart wurde vor einiger Zeit ein Ulane wegen Dieb- stahls in dem Fouragemagazin des dortigen Ulanenregiments verhaftet, sammt einem Fuhrmann, an welchen der Ulane Haber verkauft hatte. Der Fuhrmann wurde wegen Beweismangels freigelassen, der seither verhaftete Ulan machte am Sonntag einen Fluchtversuch und hat nun nach langem Läugnen beim Verhör eingestanden, er sei nicht allein beim Haberstehlen betheiligt, sondern noch zwei Sergeanten und ein Ulane. Der Fuhrmann wurde wieder verhaftet und dem K. Stadt- gerichte übergeben. Die Untersuchung beim Militärgerichte ist im Gange.

Cannstatt, 28. Aug. In verflossener Nacht um 2 Uhr fuhr der Knecht eines Bauern in Schmieden mit einem Düngerfaß von Stuttgart her durch die hiesige Stadt. Wie so häufig, so hatte sich der Knecht auf die Deichsel gesetzt, schlief ein, bekam das Ueberge- wicht und fiel unter die Räder seines Fuhrwerks, welche ihm über den Rücken und Unterleib giengen. Daran erwachte er natürlich und durch sein jämmerliches Hilferufen wurden die Bewohner der Straße ausgeschreckt, welche ihn ins Krankenhaus brachten, wo es sich nun zeigen wird, ob er zu retten ist.

Ludwigs bürg, 29. Aug. DieL. Ztg." schreibt: Gestern früh etwa um 9 Uhr erschoß sich ein Soldat in der Arsenal-Kaserne. Mit Kaltblütigkeit soll er sein Gewehr mit der nöthigen Mechanik versehen haben, um es zu diesem schauderhaften Selbstmorde benützen zu können. Der Unglückliche gehörte der 12. Komp, des 4. Inf.

Reg. an, und war aus Laufen gebürtig und Schuhmacher von Pro­fession. Ueber die Motive dieses Selbstmordes verlautet nichts Be­stimmtes Kameraden glauben» daß ein abschlägig beschiedenes An­suchen des Verstorbenen, zur Disposition beurlaubt zu werden, die Ursache sei. Der vor etwa vier Wochen auf dem Schießplätze durch einen unglücklichen Zufall schwer verwundete Ulane ist im Mi­litärspital gestern gestorben. Der Zustand des Kranken soll durch die Art seiner Verwundung (Verletzung der Blase) ein wirklich be- jammernswerther gewesen sein, und konnte alle ärztliche Sorgfalt den Unglücklichen nicht mehr retten.

Brückenau, 21. Aug. Nach der kürzlich beendigte» Schätz­ung sind 221 Gebäude abgebrannt, die mit 286,000 Mark versichert waren, eine Summe, kaum hinreichend, um die ungeheuren Schutt­massen wegzufahren und neue Fundamente zu legen. Unter diesen Umständen ist es sehr fraglich, wie viele der Abgebrannten überhaupt an einen Wiederaufbau denken können, da die Unterstützungen von Außen in Hinsicht aus den Bedarf bis jetzt verschwindend klein sind. Hiezu kommt, daß alle Stroh- und Heuvorräthe verbrannt sind , von Außen nur wenig Futter für das Vieh eingeführt wird, so daß am Ende sämmtliche Geldunterftützungen verwendet werden müssen, um das Vieh bis zur nächsten Heuernte durchzubringen. Kurz, die Lage ist eine verzweifelte. Vonzuverlässiger Seite" geht übrigens demFul- daer Kreitzblatt" die Mittheilung zu, daß zu Brückenau ein Kamin­fegergeselle, gegen welchen der Verdacht der Brandstiftung ziemlich allgemein und unverholen ausgesprochen wurde, gefänglich eingezogen wurde. Die zahlreichen Zeugenvernehmungen, welche bis jetzt in die­ser Angelegenheit erfolgt sind, lassen es in hohem Grade wahrschein­lich erscheinen, daß das unsägliche Unglück auch der Rachsucht jenes Menschen entstanden ist.

Berlin. Bezüglich der Nachricht, daß bei den bevorstehenden Herbstmanövern Einrichtungen ökonomischer Art, welche sich auf daS Feldgepäck und Feldzeug der Mannschaften beziehe», erprobt werden sollen, erfährt dieVoss. Ztg." daß in hohen militärischen Kreisen dir Ansicht herrscht, daß es möglich sei, in der Ausrüstung und Bekleid­ung des Soldaten, namentlich des Infanteristen, Neuerungen eintreten zu lassen, wodurch «icht allein die Leistungsfähigkeit der Armee erhöht, sondern auch die Kosten vermindert werden würden. Seit dem letzten Kriege habe das preußische Kriezsministerium besonders die Frage in Erwägung gezogen, ob eine Verminderung des Gewichts des gepackten Tornisters im Interesse der Leistungsfähigkeit der Infanterie nicht nur wüuschenswerth, sondern sogar unbedingt erforderlich sei, und in welcher Weise eine solche Gewichtsverminderung ohne eine etwaige Mehrbelastung der Truppenfahrzeuge erzielt werden könnte, oder, falls eine solche Verminderung unthunlich erscheinen sollte, wie eine zweck­mäßigere Vertheilung des Gewichts zu ermöglichen sein würde. Mit dem großen voll gepackten Tornister auf dem Rücken forcirte Märsche zu machen, oder ich Gefechte Berge und Anhöhen zu erstürmen, ist eine zu große Anforderung, die an den Soldaten gestellt wird. Ein kleiner Ranzen, in welchen ein zweites Paar Stiefel, 20 Patronen und die Gewehrreservetheile untergebracht werden können, würde ge­nügen ; die Wäsche des Soldaten könnte dann in zwei in der Brust­gegend des Mantels anzubringcnden Taschen untergrbracht und nölhi« genfalls mit demselben zusammengerollt werden.

DerReichsanzeiger" enthält folgende Stelle, die wir Manchen

zur Einprägung ins Gedächtniß empfehlen «ollen: Der Verkauf von verdorbenen Getränken (also wahrscheinlich auch verfälschter Milch) oder Eßwaaren wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. In Beziehung auf diese strafgesetzliche Bestimmung hat daS Obertribunal in einem Erkenntniß vom 5. Juli d. I. folgende Sätze ausgesprochen: 1) Eßwaaren oder Getränke sind als verdorben im Sinne dcS Strafgesetzes zu bezeichnen, wenn ihr Zustand nicht mehr der normale und gewöhnliche ist, in welchem sie von Menschen genos­sen zu werden pflegen, auch wenn mit ihrem Genüsse eine Gefahr für die Gesundheit nicht verknüpft ist. 2) Die Strafbarkeit des Verkaufes derartiger Eßwaaren wird nicht durch den Umstand ausge­schlossen, daß der Käufer den verdorbenen Zustand der Waaren gekannt und dennoch den Ankauf gewollt hat. (Pf. B )

München, 30. Aug. Man sollte es nicht für möglich halten, aber dennoch ist dem so, daß in mehreren ländlichen Bezirken BaiernS, besonders in der Salzachgegend noch eine Menge alter baierischer Münzen kursirt. Die Leute lassen sich durch Nichts überzeugen, daß