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Amts- unä Intekkigenzbkatt ^ür äen AezirA.

Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag u. Samstag mit einem Un­terhaltungsblatt am Samstag.

ienstag, den 29. August 1878 .

Abonnementspreisr halbjährlich 1 80 im Bezirk 2 30 L. Einrück»

ungsgebühr r die qewöhnUche Zeile 9

Amtliche Dekanntmachungen.

, Forstamt Neuenbürg.

Revier Calmbach.

Akkord.

Am Freitag, den 1. September d. I., Morgens 9 Uhr.

wird auf der Forstamtskanzlei in Neuen- bürg die Verkohlung von 2000 Rm. kann. Prügeln und Abholz aus verschiedenen Abtheilungen der Distrikte Eiberg und Heimenhardt öffentlich verak»1- kordirt. Außer dem eigentlichen Verkohl-!^. ungsgeschäft und theilweiser Herstellung von Kohlplatten umfaßt der Akkord auch die Beischaffung der Hölzer auf die Kohlplatten und den Transport der Kohlen auf die nächstgelegenen 12 Stunden entfernten Bahnstationen sammt dem Einladen der Kohlen daselbst,

Akkordsliebhaber werden zu der Ver­handlung eingeladen und wird am Don­nerstag. dem Tag vor dem Akkord, Mor­gens 8 Uhr, in Calmbach in der Sonne ein Forstwächter anwesend sein, um die Hölzer im Walde vorzuzeigen.

K. Forstamt.

Revier Hirsau.

Tannenzapfen Verkauf.

Der Ertrag an Weymuthskiefern sca. 5 Sri.) und Weißtannenzapfen aus sämmtlichen Staatswaldungen des Reviers wird

Donnerstag, den 31. d. M., Vormittags 8 Uhr.

auf der Revieramtskanzlei im Aufstreich verkauft.

_ K. Revieram t.

Oberkollwangen.

Brennholz-Verkauf.

Am Freitag, den 1. Sept. d. I., von Vormittags 10 Uhr an. werden aus den hiesigen Gemein« dewaldungen 867 Rm. Nadel- holzscheiter und 896 Rm. dto. Prü­gelholz auf dem Rathhause hier zum Verkauf gebracht.

Den 24. August 1876.

Gemcinderath.

Stammheim.

Verbotener Weg.

Der Weg vom Oelenderle hieher ist durch einen Erdrutsch unbrauchbar geworden und es haben diejenigen, welche denselben bis zur Wiederherstellung gebrauchen wollen, ihren Weg entweder durch den Steinrinnen, weg oder Calw zu. zu nehmen,

Den 26. August 1876.

Schultheißenamt.

Kämpf.

Holzbronn.

Schafweide-Verpachtung.

Die hiesige Schasweide, welche im Vorsommer 150 Stück, im Nachsom­mer 200 St. Schafe ernährt, wird wie- der aus 3 Jahre und zwar vom 1. Februar 1877 anfangend, am Donnerstag, den 31. Aug. 1876, Vormittags 9 Uhr,

auf hiesigem Rathhaus verpachtet, wozu Pachtliebhaber freundlich eingeladen werden.

Unbekannte Pächter wollen sich mit ge- meinderäthlichen Vermögenszeugnissen ver- ehen.

Den 23. August 1876.

Schultheißenamt.

Dreher.

Schafhausen.

WirWasMerklms.

Frau Rößleswirth Widmei ers Wtw. ist Familien-Verhältniffe wegen entschlossen, nachstehende Realitäten aus freier Hand zu verkaufen:

1 Ar 90 Meter ein zwei stockigtes Wohnhaus mit eingerichteter- ckerei und Wirtschaft. Brandversi.. Anschlag 6000 »fL 1 Ar 35 Meter eine 2stockigte Scheuer, worunter ein gewölbter Keller.

Brd.-Versi..Anschl. 2760 Ar 44 Meter eine 2stockigte Brant- weinbrennerei und Geflügelstall. Brd.-Vers.-Anschl. 360 1 Ar 32 Meter Hofraum.

Ein 4facher Schweinstall.

Brd-Vers.-Anschlag 140 Ein einstöckiger Holzschuppen mit Bienen­stand gegenüber dem Haus.

Brd.-Vers.'Anschlag 140 Gegenüber dem Haus 12 Ar 32 Meter Baum-, Gras- und Gemüsegarten in der untern Gasse.

Die Kaufsbedingungen werden angenehm gestellt, und es darf an dem Kaufschilling nur r/g Angeld bezahlt werden.

Der Verkauf findet Montag, den 4. September d. I,, Mittags 2 Uhr,

auf dem Rathhause statt, woselbst die Kaufs» bedingungen Jederzeit eingesehen werden können. Aus Auftrag:

_ Schultheiß Kleinfelder.

Ostelsheim.

WftWskattf.

Am Freitag, den 1. September, Vormittags 10 Uhr,

wird der Obstertrag hiesiger Allmandbäume, geschätzt zu 180 Sri., gegen Laars Bezahl» ung verkauft, wozu Liebhaber eingeladen werden.

Zusammenkunft beim Rathhaus.

Den 25. August 1676.

Gemeinderath.

Vorstand.

Stahl.

Schmish.

JagZiMMßtrmg.

^4» Am Mittwoch, den 30. August d, I., Mor» gens 9 Uhr, wird die hiesige Jagd auf dem Rathhaus dahier auf wei» tere 3 Jahre verpachtet.

Den 24. August 1876.

Schultheißenamt.

_ E r h ardt. _

Stammheim.

Wässerungs-Verbot.

' Wegen einem Erdrutsch an dem Weg von hier aus bis zum Oelenderle ist das Wässern der Wiesen im Schleifthal bis zur Wiederherstellung des Wegs verboten.