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ren, Kreischen, Zischen, eine sinnbetäubcnde Mischung von Tönen in die« j der Theatervorstellungen des Hrn. Dir. S ch lum pf in die Turnhalle sen Werkstätten, in denen der menschliche Geist sich die Kraft des Wassers ! entgegenstanden, jetzt beseitigt, indem nicht nur seitens der städtischen Be» und Dampfes unterthan gemacht hat zu den verschiedensten Diensten, /Hörde, sondern auch seitens des Turnvereins die Bereitwilligkeit zur

die früher eine gewandte Menschenhand erforderten. Da wird von Maschinen gehobelt, gebohrt, gezahnt, gefräst, genutet und wie die Manipulationen alle heißen mögen, die am Brette nöthig sind, bis eine gewöhnliche Kiste, ein Kasten, ein eleganter Parquetboden oder sonstige Produkte der Tischlerei zum Bersandte fertig liegen. Und dann auf einmal dieser klägliche Hilferuf der Dawpfpfeife! was be« deutet dieß? Wie von einer Zauberhand berührt ruht mit einem Schlage das ganze, soeben noch das belebteste Bild industriellster Ge­schäftigkeit bietende Werk, die Arbeiter rennen alle einem Ziele zu__

und in wenig enMinuten springen, von Dampskraft getrieben , 4 ge-hiesige höhere Handelsschule ist nun seit dem

wattige Wasserstrahlen Uber die scheinbar vom Feuer bedrohten Dächer. Wie nothwendig eine solche Einrichtung, wie praktisch diese Organi­strung einer eigenen Feuerwehr in einem Werke ist, in dem eine solche Menge von Brennstoff aufgehäuft ist, springt in die Augen und eS ist ein natürlicher Wunsch eines jeden Besuchers, daß dieses Institut nie zu wirklichem Dienst berufen werden möge. Nach gebührendem Danke an den freundlichen Führer gieng es dann noch, von der Zeit gedrängt, in raschem Laufe zu der Holzstofffabrik des Herrn Lein« penau, ein nicht minder interessantes Werk, wo tannenes Holz über Hirn abgeschliffen und zu Papierzeug verarbeitet an die Papierfabriken verschickt wird, in denen dann die Mischung mit dem aus Lumpen

Einräumung derselben ausgesprochen worden ist und damit ein so vielseitiger Wunsch erfüllt zu werden verspricht. Es läßt sich vorauS- sehen, daß die Vorstellungen in der Turnhalle eines ungleich stärkeren Besuches sich erfreuen werden, als sie in dem zwar schönen, aber doch für viele Theaterliebhaber etwas unbequemen Michael'scher, Saale er» fahren haben, und wäre eine solche vermehrte Frequenz der Gesellschaft, die so sehr tüchtige Kräfte in sich vereinigt, undj) über die sich das Publikum einstimmig nur höchst befriedigt äußert, von ganzem Herzen zu tgönnru.. ^

22. Mai eröffnet und wird dieselbe bis jetzt von 16 Schülern sre» quentirt. Es sind an der Anstalt 4 erprobte Lehrkräfte thätig (für die Sprachen je ein Franzose und ein Engländer) und werden die abgehenden Schüler im Stande sein, das Examen für den Einjährigen» dienst zu bestehen. Wrr wollen nicht unterlassen, noch aus eine, für unsere Gegend ganz besonders vortheilhafte Einrichtung aufmerksam zu machen. Es ist nämlich an genannter Schule für Gewerbetreibende eine besondere Abtheilung errichtet und dauert in derselben ein Kursus nur 3 Monate. Gelehrt werden die für jeden Gewerbetreibenden nothwendigen Fächer: Buchführung, Wechsellehre, Rechnen, Korrespon­denz und sonstige schriftliche Arbeiten, deutsche Sprache, Schönschreiben,

gewonnenen Brei vorgenommen wird. Don hier aus noch ein Gang und Geometrie, so weit diese für den Tewerbtreibenden er»

von cungen Minuten und ein rascher Blick ^er sachkundigen Augen sind. Wie wir aus den Prospekten ersehen, sind die Kosten

d.- rorM.rde Knd- d-a ^ solchen Cursus so unbedeutend, daß es auch dem weniger

wohlhabenden Manne möglich ist, Gebrauch davon zu machen. Her­

über die forstliche Wässerungkanlage am Ende des Eyachthales, die, so gelungen u. rationell ausgeführt sie auch ist, die Spuren des kalten Früh­lings und der späten Fröste roch nicht hat verwinden können. Der langsam von Rothenbach daher kommende Zug mahnt zur Eile, ein­zelne Nachzügler werden noch zum Daucrlauf genöthigt und zur fest­gesetzten Zeit erreicht der Zug Wildbad in der sichtbaren und aus­gesprochenen Stimmung der allseitigsten Befriedigung. Unter dem

vorzuheben ist noch, daß in dieser Anstalt die Zöglinge in der Wohn­ung des Direktors gegen verhältnißmäßig sehr billige Entschädigung volle Verpflegung erhalten, daß sie in ihrer freien Zeit überwacht sind und daß überhaupt auch eine äußere Bildung angestrebt wird. Unter

^ i.. , m ^ - ^solchen Verhältnissen darf man ein rasches Aufblühen dieses Instituts

Vortntt der Mustk betrat die Versammlung das v. Vielen noch nie ge- ,

scheue Weltbad, und es verlautete keinerlei Klage, daß Küche und Keller ^"Stuttgart, 9. Juni. (76. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.)

der 3 Gasthofe, m die sich die Versammlung verthnlte, den etwasder Berathung des Verf.-Ges.-Entw. betreffend den Staatsgerichishof.

ungeduldig geworbenen inneren Mahner nicht ebenso glänzend befrie-j Berichterst. v. Kern:Art. 3. Zur Erhebung der Anklage ist jede der beiden

digt hätte, wie das Auge am Vormittag seine reichliche Sättigung j Kammern berechtigt. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist die Bcistimmung von

vrkabreu statt- Nach Beirchti mna der Aulaaen nnd -Uäd-v v-rr-n-rit« ^ ö^ei Drittheilen der anwesenden illlitgtieder erforderlich. Der Beschluß, Au. ersayren ymr-. L>esi^u,j.ing oer -rmagen und -vad-r v.remigre ist -inen der anderen-uibeilcu. welche

noch einmal die Musik die Zugstherlnehmer in gemüthlichem Zusam-

mensein in dem freundlichen Garten zum kühlen Brunnen, wo noch

manches ernste und heitere Wort gesprochen wurde und lauter Jubel

begrüßte dort die ersten fallenden Regentropfen, das so lange ersehnte

Labsal für die schmachtende Erde, die Rettung von Noth uni drohen«

der Theurung. Auf der Heimfahrt in Neuenbürg noch einmal ein

donnerndes Hoch den Neuenbürgern, die sich zum Theil der Fahrt nach Wildbad angeschlossen hatten, in Brötzingen Abschied von den badischen Gästen und in Calw nach kurzem Aufenthalt'Abschied von den

klage zu erheben, ist von der einen Kammer der anderen müzuiheilcn, welche sodann ihrerseits über den Beitritt oder Nichtbeitritt zu demselben Beschluß zu fassen bat. Der Beitritt gilt als abgelehnt, wenn sich nicht zwei Drittheile der anwesenden Mitglieder für denselben erklären." Die Minderheit bean­tragt, den Abs. 2 zu streichen, wonach zur Erhebung der Ministeranklage nur einfiche Stimmenmehrheit erforderlich wäre. Obwohl Sick, Schund u. A. energisch für die V- Mehrheit eintrete», wird doch der Antrag der Minder­heit angenommen. Art. 4 gestattet jeder der beiden Kammern die Zurück­nahme der Anklage; nach Fällung des Urtheils aber soll dieselbe nicht mehr statthaft sein. Art. 5 regelt die Zusammensetzung des Staats-GeruhtShofS. dessen Mitglieder und Präsident hälftig durch den König ernannt, hälftig von der Ständeversammlung im Zusammentritt gewählt werden. Art. 6,

meisten Zugstheilnehmern, die der Abendzug wieder der Heimath zu- s welcher Bestimmungen enthalt über" die Ablehnung' Seitens des Angeklagten führte. Nur ein kleiner Stamm konnte sich von dem ihm, wie es! und Anklägers, wird abgelehnt. Art. 7 handelt von den Eigenschaften der

mit den MorgcNzUgen des andern Tages und mit dem beiderseitigen Ka^.^jpersonal des St.-Ger.-Hofs, wird gestrichen, weil in das zu crwar-

lebhaften Wunsche des Wiedersehens in Ulm, das sich die Wander- l tende Prozeßgcsetz gehörig, dagegen ein Art. 9s eingeschoben, welcher von der

Versammlung des nächsten Jahres erbeten hat. i Besehuna des Hofes im Falle einer Verhandlung handelt. Art. 10. Der

Mir aber können von unfern «-fern nicht scheiden »r-ne n»ch «ne ^ St,-G.-Hof kann im Falle der Verurtheilung »ur auf Dienstentlastnng er-

" "-^5" -lern nicht Ileiden, ohne noch "ne. ^it Verlust des Titels, Rangs und Pensionsanspruchs, wofern letz-

Pflicht der Dankbarkeit zu erfüllen, der Dankbarkeit gegen alle, welche! nicht ausdrücklich Vorbehalten wird. Auch die Wiederanstellunzsfähigkeit dazu bcigetragen haben, daß dieses Fest in seinem äußeren Verlaufe ' ' ' ----- -- - - - ^ -

ein so durchaus gelungenes gewesen ist. Vor allem gebührt Dank den städtischen Behörden, -die dem Festcomitv in so liberaler Weise entgegengekommen sind, Dank sodann den vom landw. Ausschüsse co- vptirten Herren, insbesondere dem vielgeplagten und so überaus thätig gewesenen Wohnmigscornite, Dank dem Herrn, der die Turnhalle so sinnig und geschmackvoll geschmückt, Dank den Herren, die das Burea» auf dem Bahnhofe und in der Turnhalle übernommen hatten,

Dank der K. Bahnhofinspektion, die den mancherlei Wünschen des Comitss so freundlich eutgegenkam; Dank allen denjenigen, welche Quartier gegeben oder angeboren haben, was hauptsächlich an die Adresse der verehrten Hausfrauen geht, und Dank endlich gebührt den

Ausstellern von Maschinen uno Geräthen, welche mit großen Opfern. -. - __ _

muß ausdrücklich ausgesprochen werden. Alt. 12 regelt das Verfahren im Falle der Auflösung der Ständeverfammlung: Die Verhandlung ruht, wenn die Auflösung nach der Erhebung der Anklage erfolgt ist. Die neugcwählte Kammer hat 60 Tage Frist, um über Fortsetzung oder Aufgabe der Anklage schlüssig zu werden.

Stuttgart, 10. Juni. (77. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Min. v. Sick beantwortet eine Interpellation von Wächter und Gen. wegen Reform der Gemeindeverwaltung insbcs. mit Rücksicht auf das Recht der Selbstbesteuerung dahin, daß ein bezüglicher GcsetzeSentw. in Bordereitunz sei. TO. Der Staatsgerichishof. Art. 13. Der Erhebung oder Durchführ­ung der Anklage steht es nicht entgegen, wenn der Angeklagte nicht mehr im'öffentlichen Dienst sich befindet oder nunmehr ein anderes Amt bekleidet. Angenommen. Art. 14, der von der Verjährung handelt und den dieComm. mit 8 gegen 2 Stimmen ablehnen wollte, wird nach dem Anträge Kern'S angenommen, wonach nicht das Vergehen, sondern das Anklagerecht der Kam­mer mit 6 I. verjähren soll. Art.' 15 hält ausdrücklich die strafgerichtliche

aber auch allen den Herren im Cnzihal, die der Versammlung einen so überaus freundlichen Empfang bereitet haben. Nur allen diesen ver­einigten Anstrengungen ist es zu verdanken, daß unsere Gäste die Wander- Versammlung in Calw für eine der schönsten erklärt haben und daß Keiner von dannen gieng, der unserer Stadt und seinen Bewohnern nicht ein freundliches Andenken bewahrt.

Theaternotiz.

Dem Vernehnien nach sind die Hindernisse, welche der Verlegung

Art. 17 enthält Uebergangsbestinimungen. Damit ist der Ges.-Entw. erledigt. Die Kammer geht nun an die Berathung eines Ges.-Entw., belr. die Auf­sicht über die Gelehrten- und Realschulen. Die Comni. beantragt das Eingehen auf die Berathung. denn das dringende Bedürfniß habe die Entscheidung gegeben, daß der Kirchenkonvent nicht mehr als die geeignete Aufsichtsbehörde habe erkannt werden können, und daß auch die Geistlichen nicht mehr die hauptsächlichen Aufsichtsbehörden sein sollen, diesen eS vielmehr sreigestellt fein solle, in der Ortsschulbehörde eine Stelle einzunehmcn.

Cannstatt, 13. Juni. Seit dem gestrigen Abend ist der Neckar ausgetreten, die Verbindung zwischen Berg und Cannstatt