Ein Kinderwägele und Bettlädchen

hat zu verkaufen

H aller, Metzgergasse.

SchMIllgschreibeit

sind vorräthig und empfiehlt die A. Oelfchlager'sche Buchdruckerei.

Gottesdienste.

Am S onntag, den 29. Mai.

Vorm. (Pred.) : Hr. D.-Berw. Dettinzer. Kindei lehre mit den Söhnen.

Hiesiges.

Gestern, Donnerstag Abend fiel ein 56jähriges Kind in der Bahnhofstraße in die Nagold, wurde aber durch die rasche Entschlossen­heit der Frau Mechanikus Perrot gerettet» welche ihm eine Stange bot, die das Kind noch ergreifen konnte.

Nach einer Bekanntmachung des Ministeriums des Innern soll­

en zur Förderung der Rindviehzucht jährlich wiederkehrende Rindvieh- auSstellungen und Prämiirungen an verschiedenen Orten des Landes eingcfiihrt werden. Zur Preisbewerbunz sind Farren, Kiihe und Kal- beln aus dem ganzen Lande zugelassen und werden die Prämien nur für ausgezeichnete Zuchtlhiere gegeben. Bei der Eoncurrenz zwischen erkauften und selbst gezüchteten Thieren werden unter sonst gleichen Verhältnissen die letzteren vorgezogen. Das Preisgericht wird von dem K> Ministerium des Innern^auf den Vorschlag der K. Central­stelle für die Landwirthschaft bestellt. Die Preise werden nach fol­genden Abstufungen vergeben:

für Farren zu240,.180, 160, 140, 120, 100

für Kühe und Kalbeln zu 180, 160, 140, 120, 100, 80 >

Die prämiirten Thiere erhalten ein Brandzeichen am Horn, be­stehend in dem Hirschgeweih des württ. Wappens und dem Jahre der Prämiirung.

Die Farren dürfen nur 24schauflig sein und müssen Nasen­länge haben; die Kühe müssen mit Kälbern vorgeführt werden oder unzweifelhaft trächtig sein; die Kalbeln müssen zweischauflig und un­zweifelhaft trächtig sein.

Kammerbericht. "

Stuttgart, 23. Mai. (68. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Eingelaufen ist eine Bitte der bürgerl. Collegien von Wanzen, den zu Art. 2. Ziffer 2. des Eisenbahnges. gefaßten Beschluß aufrecht zu halten. TO. das Beamtengesetz. Art. 70 die Disciplinarstrafen bestehen 1) in Ordnungsstrafen, 2) Entfernung vom Amte. Art. 71. Ordnungsstrafen sind s) Verweis, b) Geldstrafen, bei besoldeten Beamte» bis zum Betrage des einmonatlrchen Ge­halts, bei unbesoldeten bis zu 100 o) Haft bis zu 14 Tagen (bei Untcr- bediensteten). Verwandlung einer uneinbringlichen Geldstrafe in Haft ist aus­geschlossen. Nebenher gibt es auch noch das ExecutionSmittel der Wartboten. Art. 72. Die Entfernung vom Amte kann bestehen 1l in Strafversetzung auf ein anderes Amt mit gleichem Rang und Gehalt, oder von gleichem Rang mit geringerem Gehalt, ohne Vergütung der Umzugskosten. 2) in Dienstent­lassung mit Verlust des Titels uno Pensionsanspruchs. Vielfaches Bedenken erregt der gleichwohl angenommene Art. 73, der die Entfernung vom Amte auch für solche Handlungen ausspricht, deren der Beamte vor der Amtsüber­nahme sich schuldig gemacht hat, wenn das Ansehen des Beamten darunter leide. Die folgend en Art. behandeln das Verfahren bei der Verhängung einer Disciplinarstrafe, geben Bestimmungen über den Umfang des Beschwerderechts gegen eine solche, und reguliren die Zusammensetzung des Disciplinarhofes (Art. 85.) Art. 7485 werden angenommen. Am Schluß der Sitzung wird noch ein vom Finanzministerium eingebrachter Nachtrag zu Art. 5 des Finanzgesetzes vorgetragen; cS werden für den Hochbaufonds auf Rechnung der Restmittel und der Kriegskostenentschädigungsgelder außerordentlich cxigirt für Erweiterung des KunstsammlungsgebSudcs und Errichtung eines neuen Kunstschulgebäudes in Stuttgart 852,840 -ttz, für die Erbauung eines Real- ymnastums 868,000 <^i, für ein neues Schullehrer-Seminar in Nagold 40,000 re. Die Einnahme an Kriegskostenentschädigungsgeldern beträgt im Ganzen 84,949,410 die Ausgaben auf jenen Fonds belaufen sich auf 84,106,990 über den verbleibenden Rest von 842,416 -.4 ist ebenfalls disponirt.

Stuttgart 24. Mai. (69. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Vor Eintritt in die Tagesordnung beantwortet Kriegsminister v. Wandt eine ^Interpellation des Abgeordneten Khuen bezüglich des in Weingarten zu er­bauenden Lazareths, von dessen Einrichtung in den alten Klostergebäuden Khuen sanitäre Nachtheile befürchtet, v. Wandt sagt, daß alles wohl erwo­gen und auch von den Nachbarn nicht beanstandet sei. Probst stellt den An­trag, die Frage weiter zu verfolgen. Sodann beantwortet Min. v. Geßler eine Interpellation der Abg. Uhl und Völmie, betr. statistische Erhebungen be­züglich des Art. 20 des Volksschnlgesetzes, wobei eS sich darum handelt, daß an die Stelle der Vertheilung des Schulaufwandes zwischen den betheitigten Orten und den Gesammtschulgemeinden nach der Zahl der im Schulverband stehenden Familien die Vertheilung nach dem Steuerfuß gesetzt werde. Nach der Antwort des Hrn. Ministers konnte aber in den vorliegenden Re­sultaten der statistischen Erhebung keine Veranlassung zu einer Revision des Art. 20 gefunden werden. Sodann legt Min v. Mittnacht dem Haus einen Ges -Entw., betr. die Bildung eines Staatsministeriums, vor. In dem Entw. ist dem Geh.-Rath die Stelle eines begutachtenden Collegiums zu­gewiesen , während schon längst dessen gänzliche Aufhebung verlangt wird. Der Entw. wird der verstärkten staatsrechtlichen Commission zur Berichter­stattung überwiesen.

Stuttgart, 24. Mai. Wie wir hören, hat die Mehrheit der volkswirthschaftlichen Commission der Kammer der Abgeordneten beschlossen, sich nunmehr gegen den Bau der Linie Kißlegg-Wangen auszusprechen.

Stuttgart, 24. Mai. In den K Anlagen ereignete sich, wie erzählt wird, gestern Vormittag eine ergötzliche Szene. Ein statt

licher elegant gekleideter Herr mit Voll! mrt kommt nach 10 Uhr vom oberen See her in die Hauptallee geschi allen, ihm voraus ein großer Hund. Der Portier dieß bemerken, in Diensteifer und Pflichtgefühl, quer über den Rasen auf den Fremden zueilen, zwar das Werk eines Augenblicks. Auf seine instruktionsmä ßige Bemerkung, daß es nicht gestattet sei, Hunde in die A. Anlagen mitzunehmen, sagte der Herr freundlich:Entschuldigen Sie, ich I ,in hier fremd. Ist es auch nicht erlaubt, Hunde an der Leine mit; uführen?" Auch dieß muß der Portier verneinen und wie er ebi :n in die Brusttasche greifen will, nach seinem Notizbuch, um den A kamen des Fremden zu .de« poniren", verräth dieser seine Absicht und kommt ihm auf halbem Wege entgegen, indem er sagt:Großß ürst Michael". Daß der Portier unter sothanen Umständen darau f verzichtete, den Namen in sein Buch einzutragen, brauchen wir vic ht hinzuzufügen.

Weichsberg- Am 22. Mai ki rm abermals ein Brandfall im Bezirk vor. In HößlinSsülz brannten ni imlich Nachmittags 2 Scheuern und eine Wagenremise ab, und soll das in letzterer ausgekommene Feuer dem Spielen eines 4jährigen Ka, aben mit Zündhölzchen zuzu« schreiben sein. Die Feuerwehren von 8 VillSbach und Löwenstein und die Löschmannschaften mehrerer anderer Nachbargemeinden eilten zur Hilfeleistung herbei, wodurch weiterem i Umsichgreifen des Feuers bet ziemlich heftigem Nordostwind und trotz Mangel an genügendem Was« seroorrath in wenigen Stunden vorgebcu zt wurde.

Ehingen, 22. Mai. Soeben trifft ein Telegramm beim Oberamt ein, daß in Donaurieden ein Brand ausgebrochen und die Gefahr groß sei.

JnZüttlingenOA. Neckarsuli n, brach am 23. Mai Mor« gens 4 Uhr Feuer aus, wodurch eine der ' Zuckerfabrik gehörige Scheur zum größten Theil abbrannte. Ueber I die Entstehungsursache ist za Zeit noch nichts Näheres bekannt.

Gündelstngen, 22. Mai. 2 Der Unternehmer des hiesigen Steinbruchzeschäftes hat 20 seiner Arbe iter auf seine eigene Rechnung in einer Lebensversicherung versichert, ur id erhalten deßhalb die Hinter» bliebenen eines kürzlich verunglückten Arb eiters den Betrag von 1000 fl. ausbezahlt.

Frei bürg, 21. Mai. Wie wk r aus derOberrh. Z." ver­nehmen, wird die festliche Enthüllung t >eS Siegesdenkmales dahier in den letzten Tagen des Monats Septeml rer, wahrscheinlich am 29. be­sagten Monats, stattsindrn, da der den! tschr Kaiser voraussichtlich bis zu jener Zeit in Baden eintreffen und von dort aus Fceiburg besuchen wird, um das Fest der Enthüllung mi .t seiner hohen Gegenwart zu beehren, wie dieß auch von Seiten des Großherzogs und anderer hoch» gestellter Persönlichkeiten der Fall sein wird.

Der Stadtralh von Lahr in B aden hat beschlossen: die Bib­liothek des Dichters Freiligrath anzuka nfen, da sich auf diese Weise der Gedanke des Jamm'schen Vermtch tniffeS, eine größere Stadtbib­liothek zu gründen, am vortheilhaftestei > verwirklichen läßt.

Wilhelmshafen, 22. i. Das Panzergeschwader ist heute um 4 Uhr unter Kanonendonner in See gegangen; Kontreadmi- ral Bätsch befindet sich an Bord der PanzerfregatteKaiser".

Köln, 22. Mai. Eine gestern stattgehabte Versammlung der hiesigen Altkatholiken sprach sich mit > Einstimmigkeit gegen den Zäli« batszwanz aus, erklärte sich aber aus Opportunitätsgründen dagegen, daß auf der nächsten Synode am 7. 2 fani ein dahin gehender Beschluß gefaßt werde. Unter den 4 Delegirte n, die von Köln aus für die Synode gewählt worden sind, befindet sich auch Claffen-Kappelmann.

Bremen, 22. Mai. Die - iremer Wollwäscherei in Burg­lesum ist in der letzten Nacht niedergei >cannt. Der verursachte Schaden wird auf 14/z Millionen geschätzt.

Berlin, 23. Mai. Der Nick itbritritt Englands zu den Schrit­ten, die in Konstantinopel auf Gcuit o des Pcomemocias vom 13. er­folgen sollen, wurde dem Vernehmet c nach in einem Ministerrath zu London im Lause der vorigen Woche beschlossen und in irgend einer Form zur Kenntniß der betheitigten Regierungen gebracht. Der Be­schluß soll dadurch motivirt sein, ß nach Englands Ansicht ein zu starker Druck aus die Türket geübt werde, wodurch die Insurgenten sich nur ermuthigt fühlen könnten. Auch soll man in London die Be­dingungen des Waffenstillstandes, m rch welchen die türkischen Truppen auf bestimmte Punkte konzentrirt w ürden, während auch die Aufstän­dischen bewaffnet bleiben, zu hart f üc die Türkei erachten.

München, 22. Mai. Pr inz Otto von Baiern hat aus Ver« - anlassung des 100jährigen Jubilc iums des seinen Namen führenden