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erscheint wöchentlich dreimal^ Airnftap, Don««r»- lag nno Kamkav. Lec Eamstegs nummer wird ein Unterhaltungsblatt bcigegeben.Abonnement»- preiS halbjährl.1-^ 80L, durch die Post bezogen im Bezirk 2-^30L, sonst in g«nzWürttemb.2-><l 70
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Nro. 33
SamUtaft, en 18 . März
187«.
Einladung zum Abonnement auf eins „Calwer Mücbenbkatt.'
Mit dem 1. April beginnt wieder ein neues vierteljährliches Abonnement aus das „Calwer Wochenblatt", zu welche» wir hiemit freundlichst cinladen mit dem Ersuchen, die Bestellungen in möglichster Bälde zu machen, damit der rechtzeitige Empfan, gesichert ist. Abonnementspreis: für hier (ohne Trägerlohn) 90 Pfg., im Bezirk (sammt Lieferungsgebützr) 1 Mark 15 Pfg„ sonst in ganz Württemberg 1 Mark 35 Pfg. Für hier abonnirt man bei der Unterzeichneten, für auswärts bei den Postbote» oder dem nächstgelegenen Postamt, resp. Postexpebition. ^
Die Redaktion und Expedition des „Calwer Wochenblatts".
L MrUchs Ar» «nntmachnngru
Calw Aushebung im Jahr 1876.
Nach dem genehmigten Reiseplan für das dießjährige Ersatzgeschäfl im Aushebungsbezirk Calw findet statt:
Donnerstag, den 23. März, die Musterung in Liebenzell,
Freitag, den 24. März, die Musterung in Gechingen,
Samstag, den 25. März, die Musterung in Neuweiler,
Montag, den 27. März, die Musterung in Calw,
Dienstag, den 28. März die Loosziehung in Calw.
Bei der Musterung haben die Militärpflichtigen, sowie die betreffenden Ortsvorsteher» letztere mit den Stammrollen, sich zu den bestimmten Terminen pünktlich einzufinden, und zwar :
1) bei der Musterung in Liebenzell am 23 März
Morgens 8 V 2 Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell; Morgens 9 Uhr: von Möttlingen, Monaka», Neuhmgstett, Oberkollbach, Oberreichenbach, Otrenbronn; Morgens Uhr: von Simmozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach;
2) bei der Musterung in Gechingen am 241 März
Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Althengstett, Dachtel. Deckenpfronn. Gechingen; Morgens 10 Uhr: von Holzbronn, Ostelsheim, Stammheim;
3) bei der Musterung in Iie»n>eiler am 2F. März
Morgens 9 Uhr: die Militärpflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Emberg, Hornberg; Morgen» 10 Uhr: von Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollwangen; Morgens 11 Uhr; von Röthenbach, Schmieh, Teinach, Würzbach, Zwerenberg;
41) bei der Musterung in Calw am 27 März
Morgens 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg, Calw; Morgens 10 Uhr: von Sommenhardt, Speßhardt, Zavelstein.
In diesen Terminen und Orten haben sich nicht nur alle im Jahr 1856 geborenen, im Bezirke gestellungspflichtige junge Männer, sondern auch diejenigen der Altersklassen 1855, 1854 und früherer Jahrgänge, über deren Militärpflicht noch nicht end- giltig entschieden worden ist, zu stellen, die Letzteren auch ihre Loosnnasscherne zuverlässig mitzubringen. Von dieser Gestellungspflicht entbindet die unterlassene Anmeldung zur Stammrolle nicht. Wer nicht pünktlich erscheint, hat die gesetzlichen Strafen und Rechtsnachtheile zu erwarten und wird nach Umständen von der Loosung ausgeschloffen und vorweg eingereiht. Wer durch Krarck- heit am Erscheinen verhindert ist. hat rechtzeitig ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, wenn der ausstellende Arzt nicht am^ lich angestellt ist, auch von der Ortsbehörde beglaubigt sein muß. Gemürhskranke, Blödsinnige, Krüppel können auf Grund solcher Zeugniffe von der Gestellung befreit werden.
Die Loosziehung
findet für sämmtliche Militärpflichtige des Bezirks am 28. März, Morgens 8 Uhr in Calw statt.
Das Erscheinen bei der Loosziehung wird den Pflichtigen des laufenden Jahrgangs freigestellt, indem für die Abwesende» das Loos von einem Mitglied der Ersatzkommission gezogen wird. Ausgeschlossen von der Loosung sind die zum einjährig-freiwil-, ligcn Dienst Berechtigten, die von den Truppentheilen angenommenen Freiwilligen, die vorweg Einzustellenden, die dauernd Untauglichen und die dauernd Unwürdigen. — Die Ortsvorsteher haben zu dem Akte der Loosziehung nicht zu erscheinen.
D ie Ortsvorsteh er haben nun auf Grund der hin aus gegeb enen Stammrollen dieGestet» lungspflichtigen, welche in den Stammrollen nicht gestrichen sind, zur Musterung vorzuladen un b werden dafür verantwortlich gemacht, d aß d i e se lbe n r ech t ze it ig un d vollzählig erscheinen. Eröff" nungsurkunden sind nicht einzusenden. Gleichzeitig mit der Vorladung ist den Pflichtigen alles Lärmen und Schreien bei Straße zu untersagen.
Sollten Militärpflichtige, welche früher im Bezirke sich aufgehallen, ihren Aufenthalt aber verändert haben und daher t« der Stammrolle gestrichen worden sind, neuerdings in den Bezirk zurückgekehrt sein. so wären dieselben in die Stammrolle ne» einzutragen, zur Musterung vorzuladen, und hievon ungesäumt Nachricht hieher zu geben. Ebenso ist von jeder An- oder Abmeldung eines Pflichtigen dem Oberamt ohne Verzug Mittheilung zu machen, wobei zutreffendenfalls die Loosungsscheine mit »vor» zulegen sind.
Da auch diejenigen Angehörigen von Militärpflichtigen, zu deren Gunsten Zurückstellungs- oder Befreiungsansprüche geltend gemacht werden, sich der Ersatz-Commission vorzustellen haben , so werden die Ortsvorsteher angewiesen . diese Personen «C den Tag der Musterung gleichfalls vorzuladen, wobei bemerkt wird, daß über Gesuche dieser Art je am Schluffe der MusterunU verhandelt werden wird.
Den 8. März 1876. K. Oberamt.
Dol.l.
Unterreichenbach.
Likgenschaftsverklms.
Aus der Gantmasse des Jakob Faa S,
Kronenwirth in Unterreichenbach, wird oberamtsgerichtlichem Auftrag zufolge nachstehende Liegenschaft unter den gesetzlichen Bestimmungen am
Montag, den 24 April 1876,
Nachmittags 1 Uhr, auf dem Rathhause in Unterreichen ba öffentlichen Aufstreich verkauft und zwa Nro. 93. 73 Metr. ein zweistockigte Wohnhaus an der
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