AMumIk Makz-Ezetraet^
das ächte Präparat der deutschen Pharmakopöe, gegen Huste», Heiserkeit, Katarrhe, Athmungsbeschwerden, Magenleiden; von Prof. vr. Niemeger anstatt Löberthran ausdrücklich empfohlen. Ilöüuuä's IllLl 2 -^xtraoi mit ^issu gegen Bleichsucht und Blutarmuth das wirksamste, von Aerzten und Patienten allaemein bevorzugt e Mittel. — ILLl 2 -§xtrLot mit llöiviri, ein neues Kräftigungsmittel für Frauen und Reconvalescertten. — ILal 2 -I!rtrL 0 t mit ^s,1k nach vr Reich, wird gegen Lungenleiden, Scrophulose und englische Krankheit vielfach ärztlich empfohlen. — IlalL- ürtraot mit Vsxsiu ist ein aus Labmagen bereitetes diätetisches Mittel gegen Magenleiden, die aus mangelhafter Verbauung entspringen. - Ilöürmä's Lla^-üxtrLot-Loir'boiis sind außerordentlich schleimlösende, sehr leicht verdauliche Husten Bonbons und von vortrefflichem Geschmack. - I-östunä's NuäsrrmdrrmZ, das bekannte Extract der Liebig'schen Suppe für Säualinge, liefert durch einfaches Auflösen in warmer Milch die nahrhafteste und billigste Kinderspeise und vollständigen Ersatz der Muttermilch. — Die Präparate der Firma Lä. IMunä in Stuttgart sind vorräthig in den Apotkeken in Lalw, Liebeazell unä Teinacki._
Stammheim.
LchrlingS (besuch.
Linen tüchtigen jungen Menschen nimmt in die Lehre
Schmiedmstr Schäuble.
Ein Chaiseuthnrchcn
ist in der Nähe von Calw verloren ge gangen. Abzugeben gegen Belohnung bei Schmied Georg Klein bub.
Calw
Einen noch gut erhaltenen
Coiifirnianbcn-Alizug
hat aus Auftrag zu verkaufen
«Schneider Schäfer.
Stande sämtsbczi rk tw.
Vom 20.-27. Febr. 1876.
Geborene.
Februar 1876.
18 Emilie Pauline, Tochter des Carl Beißer, Schneiders dahi r.
Anna Caroline, Tochter des Johann Balthas Sattler, Schuhmachers dahier.
Carl Adolph, Sohn des Julius Hamman, Bierbrauers dahier.
August Friedrich . Lohn des August Friedrich W lter, Schlossers dahier Carl Ferdinand, Sohn des Ferdinand Ebcr- bardl, Kaminfegers dahier.
Getraute.
Leopold GroßbanS. Lumpensammler von Teinach und Margarethe Grießler von hier
20 .
23.
23.
24.
24.
Gestorbene.
25. Karoline Mathilde Strähle, geb KohlhaaS, Chef au des Johannes Strähle dahie.
Frankfurter Goldkours vom 25 Februar I87K.
Pistolen, dopp.
» eins.
Holländ. 10 fl.-Stücke Dukaten
„ sl insroo 20-Francs-Stücke Engl. Sovereigns Rufs. Imperiales Dollars in Gold Relchsbank-Discvnto
OL 16 SO L. 16 35 16 65 9 46-51 9 55 -60 16 26-30 20 40 -45 16 67-72 4 16-19 4°/° G.
Fastnächtlickes
Eine englische Zeitung bringt nachstebende merkwürdige Lerord innig aus dem chinesischen StaatSanzetger zum Abdruck, zu der wir uns allen Commentars enthalten, trotz der Versuchung, einige Parat- lelen mit deutschen Zuständen zu ziehen. Wir stehen sogar stark im .Zweifel, ob nicht die Ueberschntt, die wir dem Ganzen blos deßhalb gegeben haben, weil beute gerade Fastnacht ist, am Ende doch eine tiefere, den Jndalt berührende Bedeutung habe, und es trennt uns von diesem Gedanken nur die bekannte Wahrheit, daß die Gewaltigen dieser Erde, also auch die Obermandarinen in China, überhanp. gar keinen Spaß verstehen. Das merkwürdige Aktenstück lauiet:
„Allen zopftragcndcn Bewohnern des himmlischen Reiches*) sei kund und zu wissen:
1) Nach einem seit unvordenklichen Zeiten fortgesetzten Versuche ist es uns unzweifeihaft geworden, daß es für die Pfleger tes Pferde- und Hornviehs bequemer ist, dasselbe frei zur Tränke laufen zu lassen, als eS dahin zu führen oder ihm das Wasser im Stall zu verabreichen. Wir verordnen daher, daß täglich 3 mal Ser Stall zu öffnen und besagtem Vieh der freie Wandel zum Labebrnmieii zu gestatten sei, unter Widerruf unserer früheren enlgegenstehendcn Ver- ordnungen, die ja doch nicht gehalten worden sind. Sollten unzufriedene Köpfe ferner noch hiegegen die Einrede der Verunreinigung der Straßen und Brunnen und der Gefahr für die wandelnde Menschheit erheben, so werden wir uns zu der Verordnung genöthigt sehen, daß in den Stunden der Viehtränke Niemand die Straßen zu betreten habe, und werden außerdem solchen gemeinschädlichen Raisonneuren mit einer Strafgesetznovelle das Maul stopfen.**)
2) Da unsere Städte ursprünglich Dörfer warcn/steht es ihnenwohl an, wenn sic die Erinnerung an diesen Ursprung nicht gänzlich abstreifen. Darum verordnen wir, daß künftighin, wie in vielen Städten bereits geschieht, allenthalben den Gänsen, Enten, Hühnern, Schweinen und sonstigem Geflügel der Aufenthalt auf der Straße anzuweisen sei, Jedermann zur Freude und zugleich zur Hebung des musikalischen Sinnes unserer Reichsunterthanen, da wir gleichzeitig unseren Reichs-Naturforschern befohlen haben, die genannten Thicrc künftig unter den Singvögeln aufzuführcn. Unzufriedene Aeusserungen hierüber werden als strafbare Dummheit angesehen und darnach behandelt werden. Den Gänsen aber, die bisher die üble Gewohnheit hatten, ihre Singübungen gerade dann mit besonderem Eifer zu betreiben, wenn unsere Ausrufer einen neuen Ukas oder sonst eine wichtige Nachricht zu verkündigen haben, befehlen wir unter Bedrohung mit der Todesstrafe, ihre musikalischen Uebungen so lange zu unterbrechen, bis ihnen der Ausrufer nicht mehr in Sicht ist.
3) Da wir den Anforderungen des Fortschritts auf alle» Gebieten des Lebens aufrichtig zugethan sind, können wir nicht dulden, daß die Unterthanen unseres himmlischen Reiches dem Schlafe fröhnen, der nur eine schlimme Angewöhnung und eine Abhaltung von nützli. cher Thätigkeit ist. Wir haben darum beschlossen, dem Institute der Nachtwächter, die den erhabenen Beruf haben, der Menschheit den
Schlaf abzugewöhnen, eine ganz besondere Aufmerksamkeit zu schenken* und zue Hebung dieser herrlichen Eutturmaßrezcl ans unfern reichen Staatsmitteln größere Summen zu verwenden, nemlich a) 300,000 Taels***) zu Erbauung einer himmlischen Reichsnacht» wächterschule,
d) 20 000 Taels zu JahreSpiämien für die erfolgreichsten Bemühungen, unseren Unteithane» den Schlaf ;n vertreiben o) 500,000 Taels zu Erbauung ewes Nachlwächter-Jnvaliden Dom- für diejenigen Nachtwächter, welche in Ausübung ihres erhabener» Berufs stimmlos und dadurch erwerbsunfähig geworden sind. Zweifler an der Zweckmäßigkeit dieser Maßregeln Hasen die höchste entehrende Strafe m unscrrn Strascooex, nemlich den Vertust des Zopfes zu gewärtigen.
-) Da wir s Z. befohlen haben, daß alle großen Hunde mit Maulkörben versehen sein sollen, um unsere Reichsunterihanen vor Schaden am Körper oder Leben zu schützen, die Hund- aber wiederholt durch Deputationen und Bittschriften uns a»gegangen haben, diese ihnen höchst lästige Verordnung wieder aufzuheben, so bestimmen wir, um auch gegen diese Bewohner unseres himmlischen Reiches gerecht zu sein, daß es vollständig genüge, wenn die Hunde einen sie an dem beliebigen Gebrauch- ihrer Schnauze durchaus nicht hindernden einfachen Riemen über der Nase oder einen Maulkorb unten am Halse tragen, mehr ein Zeichen, daß das damit versehene Thier em Hund ist, der zwar beißen könnte, wenn er nur wollte. Wer aber in ungerechtfertigter Angst vor den Hunden unseres Reiches, die von der so riesig fortschreitenden Cnllur nicht unberührt geblieben sind, dennoch für die Sicherheit seiner schlechten Beine fürchtet, dem wird empfohlen, beim Anblick eines Hundes mit sothantgem Vice Maulkorbe sofort umzukehren, aller Lästerung aber sich gründlich zu enthalten, ansonsten er müßte noselttret werden, was gleich ist der Verurtheiiung zum Tragen eines Maulkorbes.
5) Da wir, wie ans vorstehender Verordnung erhellet, für die auf der höchsten Stufe des ThierreicheS stehenden Hunde eine große und berechtigte Jnclmation, und folgerichtig ein großes Interesse dafür haben, daß diese edle Thierklasse an den Fortschritten der menschlichen Cnltur einen entsprechenden Antheil nehme, so verordnen wir, daß sämmttiche Hundebcsitzer ihre Hunde als Ehrenmitglieder der menschlichen Gesellschaft zu betrachten, demgemäß zu behandeln und insbesondere an die Brutstätten der Cnltur. d. h. in alle Thee-, Cafs-, Wein-, Bier- und andere Häuser, wo Menschen verkehren, mitzusühren haben, weil nur im veredelnden Umgänge mit Menschen der Hunöe-Cha» rakter veredelt werden kann. Sollten diejenigen, die keine Hunde besitzen, und dcßwegen die enge Zusammengehörigkeit mit den Hunden noch nicht gehörig erfaßt haben, sich hierdurch in ihren Gewohnheiten und in der Behaglichkeit ihres beschaulichen Lebens beeinträchtigt fühlen, so haben solche für Cnlturzwecke unbrauchbare Leut: die genannten Locale sofort zu verlassen, wenn Hunde eintreten, damit diese in ihren Culturstudien nicht gestört werden. Wir werden mit aller Strenge diese in ihren Folgen gewiß wohlthätige Maßregel zur Durchführung bringen, Unzufriedene aber damit bestrafen, daß sie künftighin die