586

Das Aufgebot muß wiederholt werden, wenn seit dessen Vollziehung K Monate verstrichen sind, ohne daß die Ehe geschlaf­en worden. Eine Befreiung vom Aufgebot kann durch das K. Oberamtsgericht ertheilt werden.

Bei bescheinigter lebensgefährlicher Krankheit kann der Stan­desbeamte die Eheschließung auch ohne Aufgebot vornehmen.

Die Eheschließung erfolgt in Gegenwart von zwei großjäh­rigen Zeugen, die mit denselben und untereinander verwandt oder verschwägert sein können, durch die an die Verlobten einzeln und

nach einander gerichtete Frage des Standesbeamten, ob sie er­klären, die Ehe mit einander eingehen zu wollen, durch die be­jahende Antwort der Verlobten und den hierauf erfolgenden Aus­spruch des Standesbeamten, daß er sie nunmehr kraft des Ge­setzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre,

Ist eine Ehe aufgelöst, für ungiltig oder für nichtig erklärt worden, so hat das Ehegericht zu veranlassen, daß dieß auf Grund einer Ausfertigung am Rande der Heicathsurkunde vermerkt werde.

(Schluß folgt.)

mit ihren Stellvertretern

aksbakä üflentkick bekannt

An die LrtSbehörden

Nachdem die Standesämter für den Oberamlsbezirk Calw festgestellt und die Standesbeamten ernannt sind, wird die dießfallsige Liste nachstehend veröffentlicht.

Di« Namen äe» jeweiligen Ke amten »all seine» 8tekkvertret«rr sinä in äcr betretensten Gemeinste ;« wache».

Zugleich sind Eröffnungsurkunden der Beamten und ihrer Stellvertreter an das K. Oberamtsgericht einzusenden. Calw, den 23. Dezember 1875. K. Oberamtsgericht. K. Oberamt.

Schuon. Doll

__. ä^ista ster Atanstr-amtshezjrche unst ster 8tanste»be»Mt«a, s»wie stere n 8 tekkvertreter im Oberamts bezirke Tokio.

------ S t r t l v r r t r''

Stsndcsamlsdrzirkr.

1) Oderamtsstadl Calw.

2) Agenbach.

3) Aichhalden.

41 Altbulach.

5) Altburg zugl. f. Oberkollbach.

6) Althengstett.

7) Aichelberg (Bergorte.)

8) Breitenberg.

9) Dachtel.

1,0) Deckenpfronn.

11) Dennjächt.

12) Emberg.

13) Ernstmühl.

14) Gechingen.

15) Hirsau.

16) Holzbronn.

17) Hornberg.

18) Liebelsberg.

19) Liebenzell.

20) Martrnsmoos.

2-1) Monakam.

22) Möttliugen, Unterhaugstett.

23) Neubulach.

24) Neuhengstett.

25) Neuweiler.

26) Oberhaugstett.

27) Oberkollbach.

28) Oberkollwangen.

29) Oberreichenbach.

30) Ostelsheim.

31) Ottenbronn.

32) Röthenbach.

33) Schmieh.

34) Simmozheim.

35) Sommenhardt.

36) Speßhardt (Oberried.)

37) Stammheim.

38) Teinach.

39) Unterhaugstett.

40) Unterreichenbach.

41) Würzbach.

42) Zavelstein.

43) Zwerenberg.

Standrsbeamtr.

e t r r.

Rathschreiber Hasfner.

Schultheiß Frey.

Schultheiß Keck.

Schultheiß Bl «ich.

Schultheiß Roller.

Acciser Jakob Werk.

Schultheiß Feder mann. Schultheiß Kübler,

Schultheiß Ersen Hardt. Schultheiß Lutz.

Schultheiß Roth fuß.

Zutheilung nach Zavelstein. Zutheilung nach Liebenzell. Schultheiß Ziegler.

Schultheiß Greiner.

Schultheiß Dreher.

Schultheiß Kübler.

Schultheiß Hanf elmann. Stadtschultheiß Rau.

Schultheiß Seeg er.

Schultheiß Rentschler. Schultheiß Kraushaar. Stadtschultheiß Hermann. Schultheiß Ayaffe.

Schultheiß Stroh.

Schultheiß Clauß.

Eintheilung nach Altburg. Schultheiß Lörcher. chulcheiß Dittus. chultheiß Stahl.

Schultheiß Rentschler. Schultheiß Schwämmle. Schultheiß Er har dt. Rachsschreiber Schulz.

Schultheiß Lutz.

Schultheiß Bai er.

Schultheiß Kämpf.

Schultheiß H 0 lzäpf el. Eintheilung nach Möttlingen. Schultheiß Scholl.

Schultheiß Pfrommer. Stadtschultheiß Wied enmayer. Schultheiß Hanselmann.

lStadtschultheeß Schuldl.

Gemeinderath Christoph Friedrich Keller. Gemeinderath Joh. Georg Scho, ibl e.

Gemeinderath Leonhardt Rometsch.

Gemeinderath Martin Lörcher.

Schultheiß Weiß, event. Gemeinderath Jakob Flick. Gsmeindepfleger Georg Volz.

Schultheiß Lörcher in Oberkollwangen. Gemeinderath Georg Eisenharot.

Rathsschreiber Mayer.

Schultheiß Scholl in Unterreichenbach.

Gcmrinderoth Käppis.

Gemeinderalh Eduard Zahn.

Gemeinderath Johannes Niethammer. Gemeindepfleger Johann Georg Seeger. Gemeindepsleger Johann Georg Braun.

Gemeinderath Schönlin.

Gemeinderath Jakob Friedrich Rentschler. Gemeindepfl-.ger Michael Genth. ref. Schultheiß Lauxmann.

Gemeinderath und Verwalinngs-Akinar Locher. Gemeindepfleger Talm 0 n.

Anwalt Wurster in Hofstett.

Gemeinderalh David Stepper.

Gemcinderath Jakob Lörcher.

Gemeinderalh Ki r ch h er r.

Gemeinderath Schmid.

Gemeinderuth Johannes Wurster.

Gemeinderath Jakob Rentschler Gemeindepfleger Michael Calmbach.

Schultheiß Dompert, event. Stiftungspfleger F uchs. Gemeindepfleger Rentschler von Lützenhardt.

Bauer und Gemeinderath Jakob Kugele. Gemeindevfleger Gustav Strienz.

Gemeinderath Ulrich Meyer.

Schultheiß Roth fuß in Dennjächt.

Gemeindepfleger Burkhardt.

Gemeinderath Ulrich Seyfried.

Gemeindepfleger Johannes Wolf.

Calw.

Vermögensbeschlagnahmen.

Durch Beschluß der Raths- und An- klagekammer des K. Kreisgerichtshofs in Tübingen vom 17. Dezbr. d. I., wurde wegen Ungehorsams in Erfüllung der Mi-> litärpflicht vor die Strafkammer verwiesen:

1) Jakob Friedrich Breitling von

Gechingen. !

2) Johann Peter Schmid von Okels-;

heim. i

3) Friedrich Schaible von Neuweiler. -

4) Johann Michael Ehnis von Ober-!

Weiler.

5) Gg. Christ. H an dt e von Ernstmühl.

Zugleich wurde verfügt, daß auf Grund des Art. 490 der Strafproceßordnung das Vermögendes eben Genannten in Beschlag zu nehmen sei und verordnet, daß denselben jede gerichtliche Geltendmachung von Rech, ten auf dem Wege der Klage. sowie jede Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte untersetzt sein solle.

Gegenwärtiges ist in den Gemeinden Gechingen, Ostelsheim, Neuweiler, Ober­weiler und Ernstmühl auf ortsübliche Weise durch das betr. Schultheißenamti zu ver. kündigen und den Angehörigen der oben Genannten, wenn thunlich, besonders zu eröffnen.

1 Ueber den Vollzug dieser Weisung ist «schleunigst Anzeige zu machen.

- Calw, den 21. Dezbr. 1875.

« K. Oberamtsgencht.

Kellenbach, Just.-Aff. Zavelstein,

Gerichtsbezirks Calw.

Liegeilschajtsverklms.

In der Gantsache des Jakob Friedrich Walz, Fuhrmanns hier, kommt die vor­handene in den früheren Nummern dieses Blattes beschriebene Liegenschaft im Gesammt- anschlag von 3,520 Mark auf den Gruich eines Anbots von 3255 Mk.