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«scheint wöchentlich mal: Wienfta,, A»
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Malwer Wochenblatt
Amts^ mrä IrüMgenMaLt für äen Kezir^.
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Aro. 14t.
Dienstag, den 7. Dezember
1875.
AWtliche Dekanntmachnngrn.
Calw An die Ortsvorsteher.
Die Ortsvorsteher werden höherer Weisung gemäß beauftragt, die in Nro. 58 des Amtsblatts zum Abdruck gebrachte Bekanntmachung der K. Regierung des Neckarkreises vom 18. Mai d. I.. betreffend die Aufnahme armer Ohrenkranker in die Anstalt des Tr. Hedinger in Stuttgart in ihren Gmeinden auf angemessene Weise zu verbreiten.
Den 2. Dezember 1K75. K. Oberamt.
Doll.
Calw A» die Ortsvorsteher
Die Pferdemaße, welche den Ortsvorstehern in den letzten Tagen zugekommen sein werden, haben dieselben in das Ge« meinde«Jnventarium einzutragen.
Diejenigen Orksvorsteher. bei welchen dieses Meßinstrument noch nicht eingetroffen sein sollte, oder welche kein tadelloses Exemplar von dem Fabrikanten zugsstellt erhalten, haben hievon binnen drei Tagen Anzeige hierher zu erstatten.
Den 6. Dezember 1875. K. Oberamt.
Doll.
Calw. Au die Ortsvorsteher.
Die Vorsteher derjenigen Gemeinden^, welche Gemeinde- oder Stiftungswaldungen besitzen, werden unter Hinwei» sung auf den Erlaß der Forstdirektion, Ablheilung für Körperschaftswaldungen vom 22. vor. M. (Minist. Amtsblatt, Nro. 32) aufgefordert, die Gemeinde, beziehungsweise Stiflungskollegien sofort zur Beschlußfassung darüber zu veranlassen, ob sie mit Verzicht «auf das Recht rer Wahl eines besonderen forstwirthschattlichen Sachverständigen die technische Bewirthschaftung ihrer Waldungen an die Kgl. Revierförster übergehen lassen, oder ob sie von dem Recht der Wahl eines Sachverständigen Gebrauch machen, oder endlich, ob sie wegen Betretung des einen oder andern der beiden Wege sich Entschließung Vorbehalten wollen.
In den zu fassenden Beschlüssen ist auf jeden Fall die Größe des WalvbesitzeS nach Hektaren und das Revieramt, welchem die Waldungen seither zugelheilt waren, anzugeben.
Die Beichlusse selbst find so zu fassen, daß sie an Bestimmtheit nichts zu wünschen übrig lassen, und spätestens bis zum 24 d. M. hierher vorzulegen.
Um unnöthige Schreibereien zu vermeiden, empfiehlt es sich für ditjenigen Gemeinden, welche darauf reflektiren, im Anschluß an andere Gemeinden einen gemeinschaftlichen Mrthschaftsbeamten aufzustellen, daß sie sich zuvor, hinsichtlich der Bereitwilligkeit zu Aufstellung eines besonderen Försters gegenseitig versichern.
Zum Zwcck der Gewinnung einer genauen Uebersicht über den Staisd der Korporationswaldungen ist es endlich nothwendig, daß diejenigen Orlsvorsteher, in deren Gemeinden sich keine solche Waldungen besinnen, binnen der gleichen Frist eine Fehlanzeige erstatten.
Den 6. Dezember 1875. K. Oberamt.
Doll.
Zufolge Gerichtsbeschlusses vom Heutigen werden im Jahr 1876 die Einträge nu Hr,»S iS HeiiojserisHafts- Register durch das Centralblatt, den Schwäbischen Merkur und das Amts- nnd Jntelligenzmatt für den Ooeramtsdezick Calw, veröffentlicht werden.
Das Genossenschaftsregister kann an jedem Samstag eingesehen werden.
_Calw, am 2. Dez. 1875. _ ___K. Oberamtsgericht. Schuon.
Aufforderung
an einen Verschollenen.
Für Carl Friedrich Majer, Apotheker, geb. den 10. Novbr. 1805. Sohn des 1- Collaborators Christian Wilhelm Majer in Calw, wird in seiner Heimathgemeinde ein Vermögen von 692 pflegschaftlich verwaltet. Da der Pflegling, falls er noch am Leben wäre, das 70. Lebensjahr nunmehr zurückgeiegt hätte und seit etwa 30 Jahren über seinen Aufenthalt Nichts bekannt geworden ist. ergeht an denselben zu olge Gerichtsbeschlusses vom Heutigen die Aufforderung, sich
binn en 3 Monaten
bei der Unterzeichneten Stelle zu melden, widrigenfalls seine Todes-Erklärung uusge- sprochen und die Vertheilung seines Vermögens an die Jntestaterbea angeordnet würde.
Calw, den 11. November 1875.
K. Oberamtsgericht.
S chuon.
Steinliefermigs-Akkorde.
Zur Unterhaltung nachstehender Staats
straßendistrikte sind neue Materialliefeiungs- akkorde abzuschließen, wozu tüchtige Akkords- liebhaber cingeladen werden, nämlich: für die
Calw-Wildbergerstraße, Markung Calw: Mittwoch, den 8. l. M., Nachmittags 3 Uhr, auf das Rathlaus in Calw; für die
Markung Sommenhardt und Markung Holzbronn Donnerstag, den 9. l. M., Nachmittags 3 Uhr,
in die Haug'sche Restauration beim Lei- nacher Bahnhof; für die
Calw-Weilderstädterstraße, Markung Simmozheim, Freitag, den 10. l. M.» Nachmittags 2 Uhr, auf das Rathhaus in Simmozheim; für die
Calw-Wildbaderstraße. Markung Oberkollbach und Markung Oberreichenbach: Samstag, den 11. d. M.,
Nachmittags 2 Uhr, in das Gasthaus zum Löwen in Obe chenbach.
Die verehrlicken Ortsvorsteher werden gebeten, dieß in den betreffenden Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Hirsau, den 5. Dezbr. 1875.
K. Straßenbau Inspektion.
Forstamt Wildberg Revier Hirsau und Naislach
Stammholz-Verkauf
am Mo ntag, de» 13 Dez 1875, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rakbhaus in Calw wiederholt aus Revier Hirsau (Welzberg 1):
I—IV El. und 8 Fm. U. Cl..
322 Fm. Langholz Sägholz I. und
aus Revier Naislach (Mackenmiß) :
85 Fm. Langholz I.—lV. Cl. und 33 Fm.' Sägholz I.—III. Cl.
und erstmals (Blindberg-Ebene u. Scheidhol) 99 Fm. Langholz I.—IV. Cl. und 31 Fm.' Sägholz UI. Cl.