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«scheint wöchentlich mal: Wienfta,, A»

«I und Aamßa». Samstag« nummer rin Unterhaltungsblatt beigegeben. AbsnnementS- prei« halbjShrl. 1-^80^, durch, die Post bezogen im Bezir 2 UL 30L, sonst in g«»zWürttemb.2UL 70 L.

Malwer Wochenblatt

Amts^ mrä IrüMgenMaLt für äen Kezir^.

Für Sal» «bonndt man beiderRedaktisn» auswärts bei den Vo­lten oder der uächstge» " legene« Poststele. Die TinrückungSge« bühr beträgt S ^ str die dreispaltige Zeile oder deren Raum.

Aro. 14t.

Dienstag, den 7. Dezember

1875.

AWtliche Dekanntmachnngrn.

Calw An die Ortsvorsteher.

Die Ortsvorsteher werden höherer Weisung gemäß beauftragt, die in Nro. 58 des Amtsblatts zum Abdruck gebrachte Bekanntmachung der K. Regierung des Neckarkreises vom 18. Mai d. I.. betreffend die Aufnahme armer Ohrenkranker in die Anstalt des Tr. Hedinger in Stuttgart in ihren Gmeinden auf angemessene Weise zu verbreiten.

Den 2. Dezember 1K75. K. Oberamt.

Doll.

Calw A» die Ortsvorsteher

Die Pferdemaße, welche den Ortsvorstehern in den letzten Tagen zugekommen sein werden, haben dieselben in das Ge« meinde«Jnventarium einzutragen.

Diejenigen Orksvorsteher. bei welchen dieses Meßinstrument noch nicht eingetroffen sein sollte, oder welche kein tadelloses Exemplar von dem Fabrikanten zugsstellt erhalten, haben hievon binnen drei Tagen Anzeige hierher zu erstatten.

Den 6. Dezember 1875. K. Oberamt.

Doll.

Calw. Au die Ortsvorsteher.

Die Vorsteher derjenigen Gemeinden^, welche Gemeinde- oder Stiftungswaldungen besitzen, werden unter Hinwei» sung auf den Erlaß der Forstdirektion, Ablheilung für Körperschaftswaldungen vom 22. vor. M. (Minist. Amtsblatt, Nro. 32) aufgefordert, die Gemeinde, beziehungsweise Stiflungskollegien sofort zur Beschlußfassung darüber zu veranlassen, ob sie mit Ver­zicht «auf das Recht rer Wahl eines besonderen forstwirthschattlichen Sachverständigen die technische Bewirthschaftung ihrer Waldun­gen an die Kgl. Revierförster übergehen lassen, oder ob sie von dem Recht der Wahl eines Sachverständigen Gebrauch machen, oder endlich, ob sie wegen Betretung des einen oder andern der beiden Wege sich Entschließung Vorbehalten wollen.

In den zu fassenden Beschlüssen ist auf jeden Fall die Größe des WalvbesitzeS nach Hektaren und das Revieramt, welchem die Waldungen seither zugelheilt waren, anzugeben.

Die Beichlusse selbst find so zu fassen, daß sie an Bestimmtheit nichts zu wünschen übrig lassen, und spätestens bis zum 24 d. M. hierher vorzulegen.

Um unnöthige Schreibereien zu vermeiden, empfiehlt es sich für ditjenigen Gemeinden, welche darauf reflektiren, im An­schluß an andere Gemeinden einen gemeinschaftlichen Mrthschaftsbeamten aufzustellen, daß sie sich zuvor, hinsichtlich der Bereit­willigkeit zu Aufstellung eines besonderen Försters gegenseitig versichern.

Zum Zwcck der Gewinnung einer genauen Uebersicht über den Staisd der Korporationswaldungen ist es endlich nothwendig, daß diejenigen Orlsvorsteher, in deren Gemeinden sich keine solche Waldungen besinnen, binnen der gleichen Frist eine Fehlanzeige erstatten.

Den 6. Dezember 1875. K. Oberamt.

Doll.

Zufolge Gerichtsbeschlusses vom Heutigen werden im Jahr 1876 die Einträge nu Hr,»S iS HeiiojserisHafts- Register durch das Centralblatt, den Schwäbischen Merkur und das Amts- nnd Jntelligenzmatt für den Ooeramtsdezick Calw, veröffentlicht werden.

Das Genossenschaftsregister kann an jedem Samstag eingesehen werden.

_Calw, am 2. Dez. 1875. _ ___K. Oberamtsgericht. Schuon.

Aufforderung

an einen Verschollenen.

Für Carl Friedrich Majer, Apotheker, geb. den 10. Novbr. 1805. Sohn des 1- Collaborators Christian Wilhelm Majer in Calw, wird in seiner Heimathgemeinde ein Vermögen von 692 pflegschaftlich verwaltet. Da der Pflegling, falls er noch am Leben wäre, das 70. Lebensjahr nun­mehr zurückgeiegt hätte und seit etwa 30 Jahren über seinen Aufenthalt Nichts be­kannt geworden ist. ergeht an denselben zu olge Gerichtsbeschlusses vom Heutigen die Aufforderung, sich

binn en 3 Monaten

bei der Unterzeichneten Stelle zu melden, widrigenfalls seine Todes-Erklärung uusge- sprochen und die Vertheilung seines Vermö­gens an die Jntestaterbea angeordnet würde.

Calw, den 11. November 1875.

K. Oberamtsgericht.

S chuon.

Steinliefermigs-Akkorde.

Zur Unterhaltung nachstehender Staats­

straßendistrikte sind neue Materialliefeiungs- akkorde abzuschließen, wozu tüchtige Akkords- liebhaber cingeladen werden, nämlich: für die

Calw-Wildbergerstraße, Markung Calw: Mittwoch, den 8. l. M., Nachmittags 3 Uhr, auf das Rathlaus in Calw; für die

Markung Sommenhardt und Markung Holzbronn Donnerstag, den 9. l. M., Nachmittags 3 Uhr,

in die Haug'sche Restauration beim Lei- nacher Bahnhof; für die

Calw-Weilderstädterstraße, Markung Simmozheim, Freitag, den 10. l. M.» Nachmittags 2 Uhr, auf das Rathhaus in Simmozheim; für die

Calw-Wildbaderstraße. Markung Oberkollbach und Markung Oberreichenbach: Samstag, den 11. d. M.,

Nachmittags 2 Uhr, in das Gasthaus zum Löwen in Obe chenbach.

Die verehrlicken Ortsvorsteher werden gebeten, dieß in den betreffenden Gemein­den bekannt machen zu lassen.

Hirsau, den 5. Dezbr. 1875.

K. Straßenbau Inspektion.

Forstamt Wildberg Revier Hirsau und Naislach

Stammholz-Verkauf

am Mo ntag, de» 13 Dez 1875, Vor­mittags 10 Uhr, auf dem Rakbhaus in Calw wiederholt aus Revier Hirsau (Welzberg 1):

IIV El. und 8 Fm. U. Cl..

322 Fm. Langholz Sägholz I. und

aus Revier Naislach (Mackenmiß) :

85 Fm. Langholz I.lV. Cl. und 33 Fm.' Sägholz I.III. Cl.

und erstmals (Blindberg-Ebene u. Scheidhol) 99 Fm. Langholz I.IV. Cl. und 31 Fm.' Sägholz UI. Cl.