Das Eakwer
«rscheint wöchentlich dreimal: Pienlia,, K»nner«- tag und Kamst»,. Der Samstagsnnmmer wird «in Unterhalt»« gSblatt b eiaegebcn. Ädsnnenents- PreiS halbjähr!.1U»80^, durch , die Post bezogen im Bezir 2 30L, sonst in
> isuzWürttem b.2->L 70 L.
Für tzalw »bonuiit manbeiderSkedakti»», auswärt« bei den Boten oder der nächst-«» legenen Poststelle. Die Einrücku«z«»e- bühr beträgt S ^ str die dreispaltige Zeile oder deren Ran«.
Donnerstag, den 2. De ember 1^6 5.
Auf ras »Caltvcr Wochenblatt"
kann für den Monat De; mber noch abonnirt werden sowohl bei den Postboten als den betreffenden Postämtern und Post» expedition en. Abonnementspreis: im Bezirk 40 Pfg.. außerhalb desselben ^5 Pfg.
Zn zahlreichen Bestellungen ladet freundlichft ein Die Ncdaktion und Expedition des „Calwer Woche nbt s tts"._
Amtliche Dchlmntrriachmügkn.
Calw An die Ortevorficher, brtr die Formnlarien für die Standesbeamten
Unter Bezugnahme auf den Ministerial-Erlaß vom 23. vor. Mts. (Ministerial Amtsblatt Nro. 26) werden die Oltsvor» sicher benachrichtigt, daß denselben die von dem Ministerium des Innern gelieferten Formularien für den Standesbeamten durch die Post nunmehr zugestellt werden. Den Sendungen ist je eine spezifizirte Quittung beigelegt, welche nach genauer Vergleichung mit den gelieferten Formularien von dem Standesbeamten, beziehungsweise dem Ortsvorsteher, zu unterzeichnen und alsbald an das Oberamt (als D,S.) zurückzusenden ist.
Die Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden, welche nicht der Sitz einer Standesbeamtung werden, haben die Formularien ^iner Zeit dem Standesbeamten, in dessen Bezirk ihre Gemeinden eingeiheilt werden, zn übergeben.
Noch wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nur die Formularien ^ Geburtsregister, ö Heiratsregister, 6 ^Sterberegister, von dem Ministerium des Innern zu liesern, dagegen die Formularien U Eheschließungsbescheinigung. L Aufgebot, F standesamtliche Ermächr igung zur Eheschließung, von den Gemeinden selbst zu beschaffen sind, daß jedoch bei der Kürze der Zeitz, bis zum Jnslebentreien des neuen Gesetzes ausnahmsweise auch für die den Gemeinden obliegende Formularbeschaffung durch ras Ministerium Vorsorge getroffen worden ist und daß demnach die Formularien I), V und? den Gemeinden unter Nachnahme des Geldbetrags (50 ^ ver Buch) für dießmal zugesendet werden. ^
Ueber die erhaltenen Formularien ist fortlaufend Buch zu führen und alljährlich bei dem Abschluß der Standes- und Nebenregister der Vorrat Zu liquidiren, zu stürzen und das Ecgebniß in dem fortlaufenden Formularienbuche zu beurkunden. Die den Sendungen beiliegenden Musterformulare (-4 1 —L 1, 6 l—4, 0 1, bl 1, k 1) sind von den Staudesbeamten, beziehungsweise deren Stellvertretern, sorgfältig aufzubewahren. Das Oberamt ist beauftragt, bei seiner Anwesenheit in den Amtsorten, einen Sturz der Formularien zu halten.
F, 6, 6, indem die übrigen Formularien unter Beachtuna der dießfallsigen Vorschriften auf beliebigem Wegs bezogen werden können. Den 30. November 1875. ' K. Oberamt.
Doll.
Calw An die Ortsvorsteher.
Dieselben werden no.h besonders daraus aufmerksam gemacht, daß die vierteljährige Einsendung der Sportelurkunden und Sportelgelder (auch Fehlanzeigen) als Staats-Dienstsache portofrei zu erfolgen hrt.
Den 1. Dezember 1875. K. Oberamt.
Doll.
A» die Schulthcißenämter
Nachdem die Dienstlisten der Geschworenen, Schöffen und Gerichtszeugen für das Jahr 1876 festgestellt sind, werden die Schultheißenämter im Hinblick aus 8- kl der Justiz-Min. Vers, vom 20. Juli 1868 jaufgefordert , dem Unterzeichneten alsbald Anzeige zu erstatten, wenn ein in den genannten Listen Eingetragener mit Tod abgeht, oder wenn em Umstand, durch welchen die Unfähigkeit oder der Ausschluß in Beziehung auf die in Frage stehenden Aemter begründet wird, eintreteu sollte.
Calw, den 29. November 1875. ^ K, Oberamtsgencht. Schuon.
Calw.
Aufforderung zur Wahl von 5 Gemeinderaths-Mitgliederu.
Mit dem Monat Dezember 1875 haben aus dem Gemeinderath»'Collegium auszu- treien die Herren:
Martin Dreiß, Cond. i. .
Fr. Schnaufer. Rothg. ^ ^
Emil Schüz. Ur.
Fr. Levnhardt. Rothg .) Sewahlt.
Ferner ist zu ersetzen:
Herr Christoph Lörcher. Metzger, 1873 auf 6 Jahre gewählt.
Es sind deßhalb 4 Mitglieder zu wählen auf die 6 Jahre 1875—81 und ein Mitglied auf 4 Jahre, 1875—79.
Die Wahlmänner werden aufgefordert, die Stimmzettel an dem bestimmten Wahltag,
Montag, den 6. Dezember 1875, Vormittags 8 — 12 Uhr, Nachmittags 2—5 Uhr,
auf dem Rathhause abzugeben.
Wenn an diesem Tage nicht mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Einwohner abgestimmt hat, so ist ein weiterer Wahltermin anzuberaumen.
! Noch wird bemerkt: j 1) Die Wiedererwählung der Austre- i tenden ist zulässig.
2) Die Abstimmung ist geheim. Jeder Wähler hat persönlich einen Stimmzettel in die Wahlurne niederzulegen » auf welchem die Gewählten mit Vor- und Z u- namen und Stand genau bezeichnet sind.
3) Ueber alle wahlfähigen Männer unserer Gemeinde ist ein namentliches Verzeichniß — die Wählerliste — aus dem Rathhause aufgelegt. Einsprachen gegen diese Wählerliste können bis zum 2. Dezember 1875. Abends 5 Uhr. bei dem Gemeinderath rorgebracht werden. Die Versäumniß dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Ausgenommenen den
Verlust des Stimmrechts für die gegenwärtige Wahlhandlung nach sich, wenn nicht ein offenbares Versehen stattgefunden hat.
4) Diejenigen 4 Mitglieder, welche bei der Neuwahl die meisten Stimmen er- halten, werden als auf 6 Jahre und da» in der Stimmenzahl nach ihnen folgende als auf 4 Jahre gewählt betrachtet.
Calw, den 16. November 1875.
Stadtschultheißenamt.
S ch u l d t.
o
Zavelstein.
ahluiß-Berklms.
L) , In der Gantsache des Fuhr» manns Friedr. Walz von hier wird am
Dienstag, den 7. Dezember, von Vormittags 9 Uhr an, in dessen Hause eine Fahrniß Auktion ab» gehalten, wobei vorkommt: