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erscheint wöchentlich drei­mal : AienKa-, -onnrr«- und Kamstag. Der Svmftagsnmmner wird ein Unterhaltung-blatt beigegeben.AbonnementS- prerShalbjLhrl.1^80«), durch die Post bezogen im Bezirk 2 30 L, sonst in g«»zWürtiemb.2-^70L.

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Für Sal» abonnirt man beider Redaktie« auswärt- bei dm Be» ten oder der nächstge» legmm Poststelee. Die Einrückung»«» bühr beträgt 9 L für di« dreispaltige Zeile oder deren Raum.

Nro. 109

Donnerstag, den 23. September

18? S.

Einklläung zum Abonnement auf äa»Enkwer Wochenblatt".

Mit dem 1. -Oktober beginnt wieder ein neues vierteljährliches Abonnement auf dasCalwer Wochenblatt", zu welchem wir hiemit freundlichst einladen mit dem Ersuchen, die Bestellungen in möglichster Bälde zu machen, damit der rechtzeitige Empfang gesichert ist. Abonnementspreis: für hier (ohne Trägerlohn) .90 Pfg., im Bezirk (sammt Lieferungsgebühr) 1 Mark 15 Psg.» sonst in ganz Württenberg 1 Mark 35 Pfg. Für hier abonnirt man bei der Unterzeichneten, für auswäets bei den Postboten oder dem nächstgelegenen Postamt, resp. Postexpedition.

Die Redaktion und Expedition des Cstmer Wo chenblatts. Amtliche Bekanntmachungen.

Calw. Bekanntmachung, betreffend die Gcbäude-Brand-Verffcherungs-Eiuschätzung

Zum Zweck der Vornahme der ordentlichen Jahresschätzung der Gebäude und ihrer »Zubehörden haben die Gemeinderäthe zu Anfang des Monats Oktober d. I. die Brandversicherungskataster von Nummer zu Nummer genau zu durchgehen und die Ver« ficherungsanschläge insbesondere in der Richtung zu prüfen, ob nicht die Gebäude und ihre Zubehörden eine Llerthminderung er­litten haben und deßhalb in dem Versicherungsanschlag zu ändern seien, wozu im Bejahungsfalls sogleich Einleitung zu treffen wäre. Hiebei sind namentlich die Vorschriften in Absatz 2 und '4. des Art. 19 des Gebäudebrandvers.-Gesetzes vom 14. März 1853 über das allmälige Altern und andere außergewöhnliche Entwerthungsursachen sorgfältig zu beachten.

Die Ortsfeuerschauer, welche angewiesen sind, bei ihrem jedesmaligen Umgang ihr besonderes Augenmerk darauf zu richten, ob im Werth der Gebäude und ihrer Zubehörden keine Veränderung eingetreten sei, sind zu dieser Prüfung der VersicherungSan- schlüge mit berathender Stimme beizuziehen.

Nach der Vornahme dieses Geschäfts und vergängigen öffentlichen Aufruf an die Gebäudeeigenthümer zur Anmeldung der bei ihnen im Laufe des Jahres vorgekommenen Aenderungen ist sodann dem Oberamt spätestens am 10. Oktober d. I. zn' berichten, ob und wie viele Gebäude des Gesammtgemeindebezirks einer neuen und veränderten Schätzung oder Klasseneintheilung zu unterwerfen seien.

Diese Berichte sind von den G em eind eräthen mit dem Anfügen zu beurkunden, daß die Prü­fung der Versicherungsanschläge unter Zuziehu ng d erOrts feuersch auer in vorschriftsmäßigerWe ise- vor genommen und welche Verfügungen hiebei getroffen worden seien.

Hiebei wird daran erinnert, daß wenn solche auf die Classifikation Bezug habende Aenderungen von den Betheiligten nicht rechtzeitig angemeldet werden, falls der Jahresbeitrag zu erhöhen war, das Zuwenigbezahlte bei Entdeckung des Mangels vom Gntritt der Aenderung an nachzubezahlen ist, wogegen, wenn der Jahresbeitrag sich vermindert hätte, der Betheiligte keinen An­spruch auf Ersatz des Zuvielbezahlten erheben kann.

Im Fall der Brandversicherungsanschlag eines Gebäudes auf Verlangen des Eigenthümers oder von Amtswegen herabge­setzt wird, ist hievon der Unterpfandsbehörde unverweill Nachricht zu geben.

Die nach der Gebäudezahl sich bemeffenden Gebühren für die Katasterrevision sind gleich wie die Gebühren für die Brand­steuer-Umlage nicht mehr nach der zehnjärigen Normalzahl, sondern nach der auf den 1. Januar jeden Jahres wirklich vor­handenen Gebäudezahl zu berechnen. Im Uebrigen ist für diese Gebühren die Minßrerial. Verfügung vom 15. Mai 1875 8. 1 und 2 (Reg.-Blatt, S. 203) maßgebend.

Den 20. Sept. 1875. K. Oberamt. .

Doll.

Calw A» vie OrtSvorsteher.

Die Ortsvorsteher werden an den Bericht, betreffend den Wahlmodus bei den Wahlen der Gemeinde« und Stiftungs-Col- legten unter Anberaumung einer letzten Frist von sechs Tagen erinnert (vergl. Erlaß vom 6. d. M., Amtsblatt Nro. 103).

Den 21. Sept. 1875. K- Oberamt.

Doll.

Calw An fämmtliche Ortsvorsteher.

Dieselben haben bis 1. Oktober d. I. hieher anzuzeigen, ob sie im Besitz einer Briefwaage sich befinden, oder eine solche auf Rechnung der Gemeindekaffe bestellt haben.

Den 21. Sept. 1875/ .K. Oberamt.

Doll.

Calw.

Die Bezirksschul-Versammlung

findet Heuer am

Montag, den 27. September, imSaale des Rathhauses hier statt und beginnen die Verhandlungen um 10 Uhr.

Tagesordnung:

1) Bericht über den Stand des Schul­wesens im Bezirk.

2) Referat über die Behandlung der Aufsatzübungen.

3) Referat über den Werth des Turnens in der Volksschule.

4) Referat über die Organisation des

Unterrichtes in den weiblichen Hand­arbeiten.

Zur Theilnahme an den Verhandlungen werden die Mitglieder der Ortsschulbehör­den und andere Freunde unseres Volksschul­wesens freundlich eingeladen.

Den 27. Sept. 1875.

K. Bezirksschulinspektorat.

Dekan Mezger.

Bahnhof Calw.

Bau-Akkord.

Die folgenden bei Erstellung eines Schil­derhauses vorkommend^n Bau-Arbeiten wol­len im Submissioneweg vergeben Werdens

und zwar:

Die Zimmerarbeit im Betrag von ra. 140 «4t Schreinerarbeit im Betrag von ca. 38 «4t Schlofferarbeit 24 «4t

Gypser und Anstrich arbeit im

Betrag von ca.38 -4t

Kostenvoranschlag und Pläne können auf dem Bureau Unterzeichneter Stelle einge­sehen werden.

Die Offerte sind in üblicher Weise bis Montag, den 27. d. Mt«., Vormittags 11 Uhr, einzureichen.

Calw, den 20. Sept. 1875.

K. Betriebsbauamt.

Fuchs.