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«rscheint wöchentlich dreimal: AienOag, Donner,- las und Samßa,. Der Samstags nummer wird «in Unterhaltungsblatt btigegcben. Abonne nentS- preis halbjiihrl. 1-A 80L, durch die Post bezogen im «rzirk 2 SOL, fönst in gn»zWürttemb.2^l 70L.
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Dienstag, dm 7. September
2 Für Calw aboonni
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18737 «
Amtliche Kekanntmachrmg en.
Calw AmtSverfammlung.
Am Freitag, den 10. d. M., Morgens 9 Uhr, findet eine Sitzung der Amtsversammlung auf hiesigem Rathhause statt, wobei folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen:
1) Wahl der Mitglieder des Amtsversammlungsausschufses pr. 1875/76,
2) Wahl der Mitglieder der Land-Armen-Commission für dieselbe Zeit,
3) Wahl der Mitglieder der Oberamtswahl-Commission für eine etwaige Abgeordnetemvahl im Jahr 187 »,
4) Wahl der Mitglieder der Bezirks-Einquartirungs-Commission,
5) Wahl eine« Gebäude-Eigenthümers zur Berathuna der Brandversicherungs-Anstalt,
6) Wahl des Bezirksausschusses zur Feststellung der Listen der Geschworenen, Schöffen und Gerichtszeugen.
7) Wahl eines Oberamtsbaumwarts und Revision der Dienstinstruktion desselben.
8) Einige Gegenstände von untergeordneter Bedeutung. ^ -
In dieser Sitzung sind stimmberechtigt die Gemeinden Calw, Agenbach, Altbulach, Althengstett, Breitenberg, Deckenpfroun. Gechingen, Hirsau, Hornberg, Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Neuhengstett, Oberhaugstett, Ostelsheim, Schmieh, Simmozheim, Speßhardt, Stammheim, Unterreichenbach, Würzbach, Zavelstei^, und zwar Calw mit 6, Deckenpfronn, Hirsau, Stammheim je mit 2 Stimmen, alle übrigen Orte je mit 1 Stimme.
Den Vorstehern der nicht stimmberechtigten Orte ist gestattet, der Sitzung mit berathender Stimme anzuwohnen.
Bei der Wahl unter Ziffer 6 haben nach Art. 43 des Ges. vom 13. März 1868 (Rgbl., S. 77) die Obmänner der Bürgerausschüsse sämmrl icher Gemeinden des Bezirks, also auch derjenigen, welche in der Sitzung nickt stimmberechtigt sind, nnt- zuwirken. Sämmtl ich e Ortsvorst eher w erd en d a h er ang ew i esen, d ie Bürg e rau sschuß - Ob mann e r auf Freitag,-präcis 11 Nhr,"rn die Versammlung abzuordnen und eine Beurkundung hierüber umgehe ndhiehereinzusenden.
Endlich werden die Vorsteher derjenigen Gemeinden, welche mehrere Vertreter zu senden haben, veranlaßt, für deren Er» wäklung, wofern es nicht schon geschehen sein sollte, unverzüglich zu sorgen und das Ergebniß der Wahl hieher anzuzeigen.
Den 3. September 1875. K. Oberamt.
Doll.
Die Drtsoorsteher
werden erinnert, die Urlisten für das Amt eines Geschworenen, Schöffen oder G e ri ch tsz e ug en. soweit dieses noch nicht geschehen ist. unverweilt anzufertigen und spätestens vom 8. d. M. an 8 Tage lang zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhaus aufzulegen, im Uebrigen aber dafür zu sorgen, daß die Urlisten mit den vorgeschriebenen Beurkundungen spätestens bis 1. k. M. an den Unterzeichneten eingesendet werden.
Im Hinblick aus die vielfachen Anstände, welche bei der Anfertigung dieser Listen vorzukommen pflegen und dem Unterzeichneten die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Termine erschweren, wird unter Hinweisung auf das Gerichts-Verf.-Gesetz^vom 13. März 1868, Art. 36—56 und insbesondere auf die Justiz-Minist.-Verf. vom 20. Juli 1868 daraus aufmerksam gemachni daß die Urliste für Schöffen und Gerichtszeugen die Grundlage zu bilden hat und daneben eine ergänzende Liste anzulegen ist, in welcher diejenigen Personen aufzusühren sind, welche zwar nicht zu dem Dienst als Schöffen oder Gerichtszeugen, wohl aber zu dem Geschworenenamt zulaßbar sind. (S. 5 der angef. Justiz-Min.-Verf.)
Die für diese Listen bestehenden Formulare können als zweckentsprechend zur Benützung empfohlen werden.
Calw, den 3. September 1875. K. Oberamtsgericht.
Schuon.
Laubwehrzeughaus.
Die Beschaffung der zur Ausrüstung der Montirungskammer nöthigen Utensilien sollen im Submissionswege vergeben werden, und zwar:
12 Reposttorien, 115 laufende Meter Riechel (Rechen), 4 Gazeflügel;
ferner:
28 Fensterläden und 1 Thür mit Be- schläg und Schloß nebst Vorhangschloß.
Offerte wollen schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift
„Lieferung von Kammerutensilien - versehen, bis längsten»
Montag, den 13. d. M., Vormittags 10 Uhr,
an die Unterzeichnete Stelle eingesendet werden
Kostenvoranschlag, Bedingungen, Be. schreibungen und Zeichnungen können jeden Tag auf dem Bureau eingesehen werden. Culw, den 6. September 1875. Landwehrbezirkskommando.
K. Oberamtsgericht Calw.
Erscheinungs-Befehl.
Der mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesende Jakob Lorch er, Köhler von Speßhardt, hat in der gegen ihn anhängigen Untersuchungssache wegen Diebstahls bei Vermeidung eines Vorführungsbeiehls unverweilt vor dem Unterzeichneten sich zu stellen oder seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort demselben anzuzeigen.
Den 4. September l875.
Untersuchungsrichter:
Frey.
Zavelstein,
Gerichtsbezirks Calw.
laubiger-Aufruf.
In der Verlaffenschaftssache der Chri- stine, einer gebornen Pfrommer, gewesenen dritten Ehefrau des Jakob Friedrich Walz, Fuhrmanns hier, ergeht an die Gläubiger die Aufforderung, ihre Ansprüche bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden und zu erweisen, widrigenfalls sie bei der
! demnächst vorzunehmenden Eventualtheilung unberücksichtigt bleiben würden.
Calw, den 3. Septbr. 1875.
K. Amtsnotariat Teinach. Mülles,
Zahlungs-Sperre
wird gegen den Bierbrauer Karl Kellerin Calw verfügt, nachdem derselbe heute seine Ueberschuldung angezeigt hat.
Calw, den 3. September 1875.
K. Oberamtsgericht.
Schuon.
Forstamt Altenstaig.
Revier Hofstett.
Holz-Berkauf
Am Montag, den i3. September d. I.. von Vormittags 10 Uhr an, in Aichelberg aus dm Staatswaldungen Mergelsberg, Zumtobel und Kornhalde: