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Das Tokioer K-cheabkatt

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Ära. IW.

Abonnements-Einladung.

Für den Monat September kann wieder auf dasCalwer Wochenblatt" abon- nirt werden, wozu freundlichst einladet

Die Redaktion und Expedition.

Amtliche Dekanntmachungen.

Vorladung

zur Schuldenliquidation.

In der Gantsache des Christof Blaich, Müllers in Unterreichenbach, wird die Schul, denliquidation am

Dienstag, den 16. November 1875, Vormittags 9 Uhr,

auf dem Rathhause zu vnterreichenbach vorge­nommen, wozu die Gläubiger hiedurch vor­geladen werden, um entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand ob- waltet, durch schriftliche Recesse ihre For­derungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebote stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger, welche weder in der Tagfahrt, noch vor derselben, ihre Forderungen und Vorzugsrechte an­melden , sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unter­lassene Liquidation eine weitere Verhand­lung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Gü­terpfleger und Gantanwalt, der Wahl undBe« vollmächtigung des Gläubigerausschuffes, so wie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Executionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Ver äußerung der Masse und der etwaigen Ak- tivprozeffe gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am

Montag, den 15. November 1875, Vormittags 9 Uhr,

auf dem Rathhaus zu Unterreichenbach vorgenommen werben wird, wird nur den­jenigen bei der Liquidation nicht erscheinen­den Gläubigern eröffnet werden, deren For­derungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetz- liche süvfzehnlägige Frist zu Beibringung eines besseren Käufers vom Tage der Li­quidation an. Als besserer Käufer wird

Donnerstag, den 2. September

nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Calw, den 28. August 1875.

K. Oberamtsgericht.

Schuon.

Vorladung

zur Schuldenliquidation.

In der Gantsache des Wilhelm Mar­quardt, Bierbrauers und Lammwirths von Simmozheim, wird die Schuldenliquidation am Mittwoch, den 17. November 1875, Vormittags 9 Uhr,

auf dem Nachhause in Simmozheim vorgenom­men werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage der Liquidationstagfahrt durch schriftliche ! Recesse ihre Forderungen und etwaigen Vor­zugsrechte anzumelden und in dem einen oder andern Falle zugleich spätestens an der Liquidationstägfahrl die Beweismittel für ihre Forderungen und etwaigen Vorzugs­rechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gericdtshanden zu bringen.

Gläubiger, welche weder an der Li- quidalionsfagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen anmelden, die Unterpfands­gläubiger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schluß der Liqui­dationstagfahrt.

Die an der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigeraus­schuffes, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Executionsgesetzes vom 13. No­vember 1855, der Verwaltung und Ver­äußerung der Masse und der etwaigen Ac- tivprozesse gebunden; auch werden dieselben hinsichtlich des Abschlusses eines Borg- oder Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend an­genommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre dießfällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkauss, welcher am

Montag, den 8. November 1875, Vormittags 10 Uhr,

auf dem Rathhaus in Simmozheim vorge­nommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forde­rungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an. Als besserer Käufer wird nur Derje­nige betrachtet, welcher sich für ein höheres

18^5.

Anbot sogleich verbindlich erklärt jund seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Calw, den 26. August 1875.

K. Obcramtsgericht.

S ch u o n.

Calw.

Güter - Verkauf.

Aus der Verlaffenschastsmasse der Ja­kob Maier, Metzgers Wittwe hier, kom­men am

Freitag, den 3. September 1875, Vormittags 11 Uhr,

auf dem Ralhhaus zum letzte» Mal zur Versteigerung:

27 Ar 94'Met. Acker am Galgen­wasen. Angekauft zu 175

29 Ar 80 IHMet. Acker beim äußern Schafweg, mit Haber und Kartoffeln angeblümt. Angekauft zu 310 ^ 2l Ar 85 üjMet. Baumwiese im Ste- ckenäckerle, mit dem Obstertrag.

Angekauft zu 1200 cM Rathsschreiberei.

H a f f n e r.

Calw.

Haus- und Ackerverkauf.

Aus der Gantmaffe des Bäckers Jakob Heugle von hier kommt am Mittwoch, den 22. September 1875, Vormittags 11 Uhr, zum 2ten Mal zur Versteigerung:

die Hälfte an 12,5 Rthn. einem zwei- stockigten Wohnhaus mit gewölbtem Keller, 1,5 Rthn. Hofraum am Was­ser, an der untern Marktstraße.

Anschlag 2,800 fl. s/g Morg. 36,0 Rthn. Acker auf dem Muckberg. Anschlag 80 fl.

Rathsschreiberei.

Hasfner.

Wildberg,

Oberamts Nagold.

Backerei- u. Wirthschafts- Versteigerung.

Die Wiltwe des David Auer, Bäckers und WirthS hier, ist in Folge Ablebens ihres Ehemanns Willens, ihr Bäckerei, mit Wirthschaftsgebäude, nebst Gemüsegarten und zwar:

Geb. Nr. 18.

1 Ar 35 Met. Ein zweistockigtes im

Jahre 1869 neu er­bautes Wohnhaus auf Sockel und Souterain, Mauer mit einem Stall u. 3 gewölbten Kellern, 44,7' lang, 36' breit.

57 Met. Anbau mit Backofen auf

Fuß- und Bergwand- mauern, 1 Stock hoch.

44 Met. H ofraum.

2 Ar ^6 Met. am Marktplatz, neben

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