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erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donner«- tag und Samstag. Der Samstags nummer wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Abonne.nentS- preiShalbj8hrl.1-M80^, durch die Post bezogen im Bezirk 2-^30L, sonst in gauzWürttnnb.L-^ 70L.
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Amts- unä Intekkigenzökatt für äen Aezir^.
Donnerstag, den 26. August
Für Calw abonnirt man beider Redaktion auswärts bei den Booten oder der nächftgc» legenen Poststelle. Di« EinrückungSae» bühr beträgt 9 L für die dreispaltige Zeit» oder deren Raum.
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Amtliche Dekanntmachungen.
Calw. A« die Gemeinde- und Stiftnngsbehörden.
Im Hinblick auf die Einführung der Reichswährung sieht man sich veranlaßt, die Gemeinde» und Stiftungsbehörden dahin zu verständigen, daß im Fall des Ausleihens von Capitalien aus öffentlichen Caffen nur Beträge auszuleihen sind, welche aus Reichsmark lauten und in dieser Währung angemessen abzurunden sind. Der Einhaltung dieser Anordnung wirr» man sich bei der Revision und Abhör der Rechnungen versichern.
Den 2t. August 1875. K. Oberamt und gemeinsch. Oberamt.
Doll. Mezger.
Calw. An die Ortsvorsteher, betr. die Feier des landwirthschaftlichen Festes in Cannstatt.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, die in der Beilage zum Staatsanzeiger Nro. 186 erschienene Verfügung des Ministeriums des Innern vom 12. August d. I., betreffend die Feier des landw. Festes in Cannstatt, sowie die nachstehende Bekanntmachung der Centralstelle für die Landwirthschaft vom 16 d. M. in ihren Gemeinden auf zweckentsprechende Weise zu publiziren.
Den 21. August 1875. K. Oberamt.
Doll.
Nachdem die Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 12. d. M., betreffend die dießjährige am Dienstag, den 28. September d. I. stattfindende Feier des landwirthschaftlichen Festes in Cannstatt in der Beilage zu Nro. 186 des Staatsanzeigers veröffentlicht worden, sehen wir uns veranlaßt, auf diese Bekanntmachung ausdrücklich aufmerksam zu machen und deren Beachtung dringend zu empfehlen. Im Uebrigen wird, wie schon bisher, die Transportfreiheit gewährt, um die Betheiligung an der Preisbewerbung auch entfernteren Landesgegenden zu erleichtern. Sie tritt beim Rindvieh dann ein, wenn die Entfernung des Wohnsitzes des Bewerbers von Cannstatt mehr als 24 Kilometer tbeträgt. Auch wird sie an die weitere Bedingung geknüpft, daß das betreffende Thier bei dem unmittelbar vorhergehenden Bezlrksfest einen 1. oder 2. Preis erhalten habe, oder, wenn ein Fest nicht stattfand, nach dem Zeugniß der zuständigen Schaukommission doch eines solchen Preises würdig gewesen wäre. Daneben wird auch den Begleitern der Thiere (bei einem Zuchtstier nöthigenfalls 2, bei einer Kuh oder Kalbel 1 Führer) freie Fahrt gewährt. Zuchtstiere werden übrigens nur mit Nasenringen zugelassen. Als Entschädigung für die Kosten des Aufenthalts in Cannstatt (bei dessen durchweg anzunehmender Ztägiger Dauer mit einem Zuchtstier werden 13 <^, mit 1 Kuh oder Kalbel 9 cts. zugesichert, welche Vergütung auch in dem Fall gewährt wird, wenn der Bewerber einen Preis für das betreffende Thier erlangt hat.
Bei dem Transport dieser Thiere ist angenommen, daß sie am Abend vor der Viehschau, also am 26. Septbr., in Cannstatt eintreffen, so daß sich die Thiere bis zum Vorführen vor das Preisgericht am 27. Septbr. von der Reise wieder ganz erholt haben können.
Der Rücktransport mit der Eisenbahn auf Staatskosten findet am Morgen nach dem landwirthschaftlichen Fest, am 29. September^.statt.
Diejenigen Viehbesitzer,, welche auf kostenfreien Transport mittelst der Eisenbahn Ansprüche machen wollen, haben sich spätestens bis zum 10. Septbr. unter Bezeichnung des Thiers, womit um einen Preis konkurrirt werden will und mit Angabe des Rindviehstammes, zu dem es gehört, bei der Centralsttlle zu melden und ein Zeugniß des Vorstands des landwirthschaftlichen Vereins über die oben verlangte Preiswürdigkeit des betreffenden Thiers, sowie darüber einzusenden, daß dasselbe den in der Ministerial-Verfügung vom 12. d. M. festgesetzten Bedingungen entspricht.
Der Centralftelle bleibt übrigens Vorbehalten, unter den angemeldeten Thieren je nach Umständen eine angemessene Auswahl zu treffen, wobei von ihr insbesondere darauf das Absehen gerichtet werden wird, daß die fragliche Transport'Vergünstigung
für die Besitzer aus entfernteren Bezirken und für Viehschläge gewährt werde, die bisher weniger ' als andere konkurrirende Bezirke und Viehschläge in Cannstatt vertreten gewesen sind.
Was die Bestimmung der Sammelplätze kür das fragliche auf der Eisenbahn zu verladende Vieh betrifft, so kann sotche erst getroffen werden, wenn bei der Centralstelle die Anmeldungen eingekommen sind. Hiebei wird nach Möglichkeit Rücksicht darauf genommen werden, daß die Viehbesitzer mit ihrem Vieh nicht zu weit bis zur Eisenbahnstation zu fahren haben. Ebenso wird über die Zeit der Abfahrt von diesen Stationen und über die Zeit der Rückfahrt von Cannstatt den bei uns angemeldeten Bewerbern durch Vermittlung der landw. Vereine später nähere Mittheilung zugehen.
Auch den Preisbewerbern für Eber und Mutterschweine, welche von Cannstatt mehr als 12 Kilometer entfernt wohnen
und mit ihren Thieren bei der letzten Preis-Vertheilung des landwirthschastl. Bezirks-Vereins einen 1. oder 2. Preis erlangt ha
ben, beziehungsweise eines solchen würdig befunden worden wären, wird eine Transport-Vergütung von. 1für jede weitere Stunde der Entfernung von Cannstatt, sowie von 2 für die Kosten des Aufenthalts in Cannstatt verabreicht.
Wer auf diesen Kostenersatz Anspruch machen will, hat sich spätestens bis zum 20. Septbr. d. I. bei der Centralstelle anzumelden und ein Zeugniß des Vorstands des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins über die Preiswürdigkeit des betreffenden Thiers, sowie eine Urkunde der Gemeindebehörde über die Entfernung des Wohnorts des Preisbewerbers von Cannstatt mit vorzulegen.
Stuttgart, den 16. August 1875. _
Revier Hosstett.
Holzbeifuhr-Äkkord.
Am Samstag, den 28. d. M., Nachmittags 3 Uhr,
wird im Hirsch zu Aichhalden die Bei- suhr von
ca. 300 Rm. tannene Scheiter von den Holzschlägen Mergelsberg, Gei- gersberg und Kornhalde auf die Bahnhöfe Calmbach, Wildbad — Wildbad
im öffentlichen Abstreich verakkordirt, wozu tüchtige Fuhrleute eingeladen werden. Hofstett, den 23. August 1875.
K. Revieramt.
Revier Stammheim.
Die Verleihung des Ertrags an
Nadelholzsamen
findet am Samstag. den 28. d. M., Mor- > gens 8 Uhr, auf der Revieramtskanzlei statt.
Calw.
Haus- und Ackerverkaus.
Aus der Gantmasse des Bäckers Jakob Heugle von hier kommt am
Montag, den 30. August 1875, Vormittags 11 Uhr, zur Versteigerung:
die Hälfte an 12.5 Rthn. einem zwei- stockigten Wohnhaus mit,gewölbtem Keller, 1,5 Rthn. Hofraum am Was«