Das Eatwer M«<S«i»tk»U

erscheint wöchentlich drei­mal : Dienstag, Donner»- tag und Samstag. Dec Samstags nummer wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Abonnc ncnts- preis halbjährl.1^80L, durch die Post bezogen im Bezirk 2-iL30L, sonst in g««z Württemb.2-L70L.

Amt»- unti Intelkigenzbkatt für äen Aezirü

«ro. 74

Samstag, den 4. Juli.

Für Ealw abonnir man bei der Redaktid» auswärts bei den Lo­tten oder der nächster» lcgenen Poststelle. Die EinrückungSge» bühr beträgt 8 L für die dreispaltige Zeile oder deren Raum.

Einkaäung zum Abonnement au§ äa«Takwer Mocbenbkatt".

Mit dem 1 . Juli 187S beginnt ein neues Abonnement auf dasCalwer Wochenblatt", zu welchem wir hiemit freund» lich einladen mit dem Ersuchen an die auswärtigen Abonnenten, ihre Bestellungen alsbald zu erneuern, damit in der Zusendung keine zu große Unterbrechung eintritt. Der halbjährige Abonnementspreis beträgt in der Stadt (ohne Trägerlohn) L Mark 80 Pfg.» durch die Post bezogen (sammt Lieferungsgebühr) im Bezirk 2 Mark 30 Pfg., sonst in ganz Württemberg 2 Mark 70 Pfg.

Inserate sind bei dem großen und stets sich erweiternden Leserkreis des Blattes in der Regel vom besten Erfolg und empfehlen wir daher dasselbe zu fleißiger Benützung. Jnfertionspreis für die gewöhnliche Zeile oder deren Raum vom 1. Juli ab 8 Pfennig. Bis spätestens Vormittags 9 Uhr aufgegebene Inserate finden noch Aufnahme in der Abends auszugebenden Nummer. Die Redaktion und Expedition desCalwer Wochenblatts".

Amtliche Bekanntmachungen.

Calw. An die Gemeindebehörden.

Da in diesem Jahre ein reicher Obstertraq, namentlich an Steinobst in Aussicht steht, so werden die Gemeindebehörden darauf aufmerksam gemacht, rechtzeitig dafür zu sorgen, daß zum Dörren des Obstes überall die erforderliche Gelegenheit vorhanden ist. Da wo es bisher an öffentlichen Dörr-Einrichtungen gefehlt hat, empfiehlt sich die Errichtung von solchen auf Gemeindekosten, wofern irgendwie eine Bedürfniß hiefür vorliegt, wogegen in den übrigen Orten die vorhandenen Anstalten dieser Art bei Zeitm in brauchbaren Stand zu setzen sind.

Den 1. Juli 1875. K. Oberamt.

Doll..

Calw. An die Ortsvorsteher

Dieselben werden an die Einsendung der Etats für die öffentlichen Verwaltungen, sowie der Steuerliefe« rungsberichte auf 1. Juli erinnert.

Den 1. Juli 1875. _ _ _ K. Oberamt. Doll. _

Calw. An die Ortsvorsteher

Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 8. Juli 1873 (Amtsbl. Nro. 77) wird die Bestimmung in Erinnerung gebracht, wonach Personen, welche eine Jagdkarte pro 1875/76 zu erlangen wünschen, ein von der Ortsbehörde aus­gestelltes Zeugniß vorzulegen haben, des Inhalts, daß der um die Jagdkarte Nachsuchende nicht in einem der Fälle der Art. 8 und S des Gesetzes vom 27. Ort. 1855 (Regbl. S. 255) sich befinde.

Die Ortsvorsreher haben dieß mit dem Anfügen zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen, daß die Vorlegung einer Ll» te ren Jagdkarte kür sich allein zur Erlangung einer neuen Karte nicht genügt.

Die Sportel für eine Jagdkarte beträgt nunmehr einschließlich des Zuschlags 9 Mk. 60 Pfg.

_ Den 1. Juli 1875. __ _ K. Oberamt. Doll. _

Calw Bekanntmachung in Betreff der bevorstehenden Gerichtsferien.

Die gesetzlichen sechswöchentlichen Gerichtsferien des Obertribunals, der Kreisgerichtshöfe, Kreisstrafgerichte und der Bezirksgerichte beginnen mit dem 15. Juli und gehen mit dem 25. August zu Ende. Während der Ferien haben nur dringende Angelegenheiten Anspruch auf Besorgung durch die Gerichte. Es wird daher Jedermann erinnert, während dieses Zeitraums sich der Anträge und Gesuche in nicht dringenden Angelegenheiten zu enthalten, außer soweit solche auch in Sachen dieser Art zur Wahrung einer derjenigen Fristen erfordert werden, deren Lauf durch die Ferien ausnahmsweise nicht gehemmt wird (Art. 4 des Gesetzes vom 30. Mai 1858, betreffend die Einführung von Gerichtsferien, Reg.-Bl. Seite 82). Für dringende (Ferien-) Sachen gelten kraft des Gesetzes: 1) Schwurgerichtssachen, andere Strafsachen, wofern sie^'Verhaftete oder öffentliche Diener betreffen, Voruntersuchungen ohne Unterschied, die Verkündigung jund Vollstreckung von Urtheilen der Strafgerichte, die Beschluß» »ahme über Anträge auf Unterdrückung in Beschlag genommener Druckschriften; 2) Unterpfandssachen. Erkenntnisse über Verträge; Exekutionssachen; Gesuche »m provisorische Verfügungen und um Beweisaufnahme zum ewigen Gedächtniß; Arrestsachen, insbe» sondere die Verfügung der Zahlungssperre beim Abhandenkommen von Schuldscheinen und Zinsabschnitten; Wechselsachen, Gant­sachen, insoweit es sich um Anordnung und Vornahme von Vermögensuntersuchungen, um Erkennung des Gants, um Sicherung, Verwaltung und Veräußerung der Aktivmaffe handelt; 3) Obsignationen, soweit solche übethaupt den Gerichten obliegen; Auf­nahme und Eröffnung letztwilliger Verordnungen. Die Gerichte sind gesetzlich verpflichtet, auch sonstige Geschäfte, sobald sie einer besonderen Beschleunigung bedürfen, sowohl von Amtswegen, als auf den Antrag einer Parthie, fürFeriensachen" zu erklären. Ein dahin zielender Antrag einer Parthie muß aber, um Beachtung zu finden, gehörig begründet und, wenn er schriftlich eingereicht wird» alsFeriensache" bezeichnet sein.

Den 1. Juli 1875. K. Oberamtsgericht.

Schuon.

K. Oberamtsgericht Calw.

Urkundenfälschung.

Am 15. d. Mts. ist in Röthenbach, dies- seitigen Gerichtsbezirks, eine fälschlich ange. fertigte Urkunde, betreffend Zeugniß des Schultheißenamts Schwann für einen Brand- beschädigten, vorgewiesen worden. Der hiemit steckbrieflich verfolgte Vorzeiger dieser Urkunde wird beschrieben wie folgt:

Alter 3032 Jahre, Größe ungefähr

1,70 Met., kräftiger Körperbau, blonde Haare, ohne Bart; sprach vermuthlich den badischen Dialekt; war gut gekleidet (graue Juppe, runder schwarzer Hut, weißes Hemd, wahrscheinlich papierener Hemdkragen.) Der- selbe scheint aus dem angrenzenden badischen Gebiet gekommen zu sein.

Calw, den 30. Juni 1875.

Der Untersuchungsrichter H e i d e r.

Revier Liebenzell.

Brennholz-Verkauf.

Freitag, den9.Juli» Vormittags lOUHr, in der Mai senda» ch e r 'scher, Wirth- schaft zu Jgelsloch ausdem StaatSwald Kälbling, Abtheilg.

Mooswiese: